Wer trägt die Schuld - Unfall beim Ausparken
Guten Tag zusammen,
gerne würde ich nach Eurer Meinung zu folgendem Sachverhalt fragen:
Ich fuhr auf einer Hauptstraße entlang, vor mir ein Trike, das mitten auf der rechten Spur hielt - rechts von uns waren Parkplätze. Ich überholte das Trike und wollte mich wieder rechts einordnen, als ein aus dem Parkplatz anfahrendes Auto anfuhr und es zum Zusammenstoß kam. Das Trike wollte das Auto auf der stark befahrenen Straße aus dem Parkplatz ausparken lassen.
Die Polizei kam und gab dem ausparkenden Fahrzeug die Schuld.
Nun rief mich letztens meine Versicherung an und teilte mir mit, dass der Unfallgegner einen Anspruch gegen meine Versicherung gestellt hat, was mich stark verwundert hat.
Für mich war die Ausgangslage ursrpünglich klar, da ich im fließenden Verkehr war, nun gehen mir die Gedanken durch den Kopf, ob es auch andersweitig ausgehen könnte und ich etwas übersehen habe?
Gerne würde ich diesbezüglich Euch nach eurer Meinung fragen oder ob es ähnliche Situation bei Euch gegeben hat und wie diese ausgegangen sind.
Ich würde mich über jeden Ratschlag freuen.
Besten Dank im voraus!
58 Antworten
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 1. August 2023 um 18:56:37 Uhr:
Ich sähe sogar eine Mitschuld beim trike-Fahrer - muss der sich nicht versichern, dass das Rausfahren gefahrlos möglich ist, bevor er dem Ausparkenden anzeigt "fahr raus"?
Wo hat er denn irgendwem signalisiert "fahr raus"? Nur durch das Anhalten sicher nicht.
Der Trike-Fahrer konnte sehen, dass der in der Parklücke rausfahren wollte, aber du konntest es nicht sehen?
Jetzt wird’s komisch, wenn der Trikefahrer jemand ausparken lässt, dann muss er nicht noch mit der Ungeduld bzw. Unkenntnis nachfahrender Verkehrsteilnehmer rechnen!
Zitat:
@motor_talking schrieb am 1. August 2023 um 19:05:16 Uhr:
Der Trike-Fahrer konnte sehen, dass der in der Parklücke rausfahren wollte, aber du konntest es nicht sehen?
Richtig, parallel zu der ganzen Straße verlaufen rechts auch Parkplätze mit zig Autos hintereinander. Das Trike stand eine längere Zeit auf der rechten Spur und behinderte den fließenden Verkehr, welcher stark befahren ist. Beim Eingliedern und nach dem Überholvorgang stieß das Auto gegen mich.
Der Trikefahrer ist hier aus meiner Sicht auch raus und wurde von der Polizei nicht vernommen.
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Zitat:
@X555 schrieb am 1. August 2023 um 19:18:01 Uhr:
Jetzt wird’s komisch, wenn der Trikefahrer jemand ausparken lässt, dann muss er nicht noch mit der Ungeduld bzw. Unkenntnis nachfahrender Verkehrsteilnehmer rechnen!
möglich
zumindest muss aber der Ausparkende damit rechnen dass nicht nur der Trikefahrer unterwegs ist
Leider glbt es oft durch dieser Art der "Höflichkeit" die schwersten Unfälle.
Es gibt leider zu viele Verkehrsteilnehmer, die das dann nicht checken, dass der Vordermann jemanden den Vortritt lässt.
Darf man überhaupt "einfach so" auf einer vielbefahrenden Straße anhalten, um jemand anderem "aus Höflichkeit" beim Ausparken "zu helfen"?
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 2. August 2023 um 11:35:53 Uhr:
Darf man überhaupt "einfach so" auf einer vielbefahrenden Straße anhalten, um jemand anderem "aus Höflichkeit" beim Ausparken "zu helfen"?
Das ist eine gute Frage...
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 2. August 2023 um 11:35:53 Uhr:
Darf man überhaupt "einfach so" auf einer vielbefahrenden Straße anhalten, um jemand anderem "aus Höflichkeit" beim Ausparken "zu helfen"?
Der wird nicht aus Höflichkeit angehalten haben, der wird wohl den Parkplatz haben wollen.
Ist auch egal für die Fragestellung. Das Anhalten um jemanden vorzulassen ist jedenfalls nicht verboten, eine Mithaftung des Trike-Fahrers ist völlig absurd.
Ich muss so fahren, dass ich jederzeit anhalten kann. Wenn ich einem anderen drauf fahre, habe ich zu wenig Abstand gehalten oder war unaufmerksam, mitunter auch beides. Wenn seitlich Fahrzeuge parken, muss ich damit rechnen, dass mein Vordermann plötzlich bremst. Dabei ist es egal ob der nur einen anderen nur rauslässt oder selbst da parken will. Er müsste ja evtl. auch halten um da einparken zu können. Anders sieht es bei dir aus. Da hält vor dir einer an einem Parkstreifen an und du überholst, damit hast du eine erhöhte Gefahr heraufbeschworen. Überholen darf man nur, wenn Gefahren für andere ausgeschlossen sind und die Lage eindeutig ist. Ich würde hier von unklarer Verkehrslage ausgehen und dann besteht Überholverbot. Kannst evtl. von Glück ausgehen, dass die Polizei das nicht beachtete. Aber eine Mitschuld würde ich bei dir auf jeden Fall bejahen. Das könnten 25-50% sein.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 2. August 2023 um 12:54:38 Uhr:
Ich muss so fahren, dass ich jederzeit anhalten kann. Wenn ich einem anderen drauf fahre, habe ich zu wenig Abstand gehalten oder war unaufmerksam, mitunter auch beides. Wenn seitlich Fahrzeuge parken, muss ich damit rechnen, dass mein Vordermann plötzlich bremst. Dabei ist es egal ob der nur einen anderen nur rauslässt oder selbst da parken will. Er müsste ja evtl. auch halten um da einparken zu können. Der Trikefahrer haftet schlimmstenfalls aus der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs.
Vielen Dank für deine Einschätzung.
Jein - ein einparken müsste er ja rechtzeitig mit einem Blinken signalisieren. Der Trikefahrer wurde wie gesagt nur als Zeuge gefragt aber nicht im Protokoll erwähnt, da mein Unfallgegner und ich dieselbe Aussage getätigt haben. Dementsprechend haftet er hier auch nicht bzw. ist Stand jetzt aus der Haftung raus.
Wichtig ist für meine Fragestellung zu klären, ob eine unklare Verkehrslage vorlag oder nicht, was es aus meiner Sicht nicht war und laut meiner oben recherchierten Rechtssprechung auch nicht. Manche hier sehen es anders und ich bin sehr gerne offen und dankbar für jegliche Meinungen und Ansichten.
Natürlich war die Verkehrslage unklar, sonst hättest du wohl nicht überholt?
Deine Fehleinschätzung beweist es.
Hat da überhaupt einer geblinkt?
Nur mal so, was für Schäden sind wo entstanden?
Ich sehe hier keine unklare Verkehrslage. Ein haltendes Fahrzeug darf man selbstverständlich überholen, und zum Zeitpunkt wo das Überholmanöver gestartet wurde war ja offensichtlich auch noch kein "Hindernis" vorhanden. Ob der Grund des Anhaltens richtig erkannt wurde spielt aus meiner Sicht erstmal keine Rolle. So sieht es ja offenbar auch das Gericht in dem Urteil, welches weiter oben verlinkt wurde.