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Unfall Gutachten Kosten

Themenstarteram 5. Januar 2017 um 17:38

Hallo liebes Forum,

 

Verkehrsrecht ist ja immer so eine Sache, leider hatte ich heute Wetterbedingt einen Unfall mit einem LKW.

Kam einer sehr glatten Stelle aus der Kurve und ein LKW fuhr direkt auf mich zu, die Straße war klein und eng und beim bremsen rutschten wir beide aufeinander zu, konnten irgendnoch so lenken das wir nicht direkt ineinander krachten, sondern ich dann auf der Mitte seines LKws zwischen Ihm und einem parkenden LKW verkeilt erstmal feststeckte.

Nun mir ist bewusst das mich hier mindestens eine Teilschuld trifft klar. Meines Erachtens hat er aber auch eine Teilschuld, nur bin ich mir da nicht sicher.

Habe erstmal mel meine und seine Versicherung infomiert.

Nun will mir seine Versicherung einen Gutachter schicken.

Meine Frage ist, einigen sich die Versicherungen am Ende darauf das ich die komplette Schuld bekomme, muss ich dann auch den Gutachter zahlen? Denn wenn ich mir meinen Schaden so ansehe, wäre es zwar schön etwas zu bekommen von der Versicherung, da ich aber weiss was so ein Gutachter kostet, möchte ich am Ende nicht auch noch diese Kosten tragen müssen.

Hat da jemand Erfahrung von Euch oder nen Rat?

Würde mich sehr freuen, denn leider hat jeder den ich kenne immer von allem Ahnung, ausser wenn man mal nen konkreten Rat braucht.

Wäre über Input von Euch sehr Dankbar.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Oetteken schrieb am 5. Januar 2017 um 19:18:07 Uhr:

Wenn du aus der Kurve getragen wurdest und der LKW nicht, wieso sollte der dann eine Mitschuld tragen.

Wenn du trotzdem der Meinung bist, dass eine Teilschuld beider Unfallbeteiligter vorliegt, dann nimm dir einen Rechtsanwalt, wobei eine Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko decken würde.

Vollkommen korrekt.

Die Gutachterkosten werden nur im Rahmen der Haftung gezahlt, bei Beauftragung eines eigenen SV.

Wenn der TE eine VK Versicherung hat, soll er die in Anspruch nehmen.

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Wenn du aus der Kurve getragen wurdest und der LKW nicht, wieso sollte der dann eine Mitschuld tragen.

Wenn du trotzdem der Meinung bist, dass eine Teilschuld beider Unfallbeteiligter vorliegt, dann nimm dir einen Rechtsanwalt, wobei eine Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko decken würde.

Themenstarteram 5. Januar 2017 um 18:46

Hab keine Rechtschutz, aber Danke Dir

bin nicht aus der Kurve getragen worden, kam aus der Kurve auf die Gerade und dort ist die Straße halt eng, links und rechts parken LKWs und PKWs und wir fuhren dann quasi aufeinander zu.

Meines Erachtens hat in dem Sinne niemand schuld, weil wir beide halt nicht bremsen konnten, natürlich hätte ich in jedem Fall natürlich noch langsamer in die Kurve fahren können. Wir wären beide aber auch dann nicht aneinander vorbeigekommen, einer von uns hätte sozusagen Platz machen müssen, nur kamen wir halt nicht dazu, weil wir nicht zum halten kamen.

Deswegen bin ich unsicher in der Schuldfrage

Hab aber gerade erfahren das ich über den ADAc ne kostenlose Erstberatung bei nem Anwalt bekomme, der wird mir ja hoffentlich sagen können wie da die Lage ist

Ist dein Fahrzeug vollkaskoversichert?

Themenstarteram 5. Januar 2017 um 18:49

nein, nur Teilkasko

2003er Baujahr, dementsprechend lohnt das nicht.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 5. Januar 2017 um 19:18:07 Uhr:

Wenn du aus der Kurve getragen wurdest und der LKW nicht, wieso sollte der dann eine Mitschuld tragen.

Wenn du trotzdem der Meinung bist, dass eine Teilschuld beider Unfallbeteiligter vorliegt, dann nimm dir einen Rechtsanwalt, wobei eine Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko decken würde.

Vollkommen korrekt.

Die Gutachterkosten werden nur im Rahmen der Haftung gezahlt, bei Beauftragung eines eigenen SV.

Wenn der TE eine VK Versicherung hat, soll er die in Anspruch nehmen.

Dann geht es vermutlich in Richtung wirtschaftlicher Totalschaden. Das wäre zumindest die Stoßrichtung, die die gegnerische Versicherung bei der Beauftragung ihres Gutachters im Auge hat. Oft geht es dann auch in eben diese Richtung, weil ein geringer Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert deines beschädigten Autos zu der geringstmöglichen Zahlung führen wird. Allerdings ist es definitv ausgeschlossen, dass Du diesen Gutachter der Versicherung würdest selbst bezahlen müssen.

Ich denke, dass es auf eine Haftung 50/50 hinausläuft. Du bekommst die Hälfte des WBW abzgl. hälftiger Restwert deines Autos + Ausfallzeit und ein bisschen Kleingeld. Deine Haftpflicht wird mit dem Lkw voraussichtlich auch so verfahren.

Für die Schuldfrage kommt es auf die Geschwindigkeit der Fahrzeuge an.

Jeder durfte nur so schnell fahren, dass er auf weniger als der halben Sichtweite zum Stillstand kommt.

Wer nun zu schnell war, kann ich nicht beurteilen.

Und wenn das nicht genau aufgeklärt werden kann, wiegt die Betriebsgefahr des LKW etwas höher als die des PKW.

Themenstarteram 5. Januar 2017 um 19:09

spricht aber dann wohl doch eher für mich leider, da der LKW erst eine kurze Strecke zurückgelegt hatte dementsprechend wird die Geschwindigkeit wohl definitiv gegen mich sprechen, wird dann wohl auf den Gegebenheiten nicht entsprechend hinauslaufen ... :(

Danke Euch

Weil LKW einen Fahrtenschreiber haben und weil die Anprallstelle sowie die Örtlichkeit feststehen, sollte sich zumindest klären lassen, ob der LKW zu schnell war.

Wenn es nicht aufgeklärt werden kann, schlägt die Waage etwas mehr für Dich aus, weil der Lkw eine größere Betriebsgefahr darstellt. Schrobte Peter aber schon.

Wenn die gegnerische Versicherung einen Gutachter schickt, bezahlt sie den auch. Zumindest hier entsteht dir kein Kostenrisiko.

Zitat:

@lemonshark schrieb am 5. Januar 2017 um 23:35:18 Uhr:

Wenn die gegnerische Versicherung einen Gutachter schickt, bezahlt sie den auch. Zumindest hier entsteht dir kein Kostenrisiko.

Das ist aber der den ich nicht ans Auto lassen würde.

Entweder nimmt man je nach Schuldfrage einen eigenen oder die eigene Kasko schickt einen. Gutachter der Gegenseite würde ich erstmal ablehnen, zumal dessen Gutachten von deiner Kasko sicher auch nicht anerkannt würde.

Bei Schuldteilung google mal nach Quotenvorrecht wie man am günstigsten in Kombination mit Kasko und prozentualer Abrechnung der Haftpflicht am günstigsten vorgeht. Das ganze IMHO tunlichst mit Hilfe eines Rechtsanwaltes. Insbesondere zum Thema der Schuldfrage wird dir in einem Internetforum keiner wirklich weiterhelfen können.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 6. Januar 2017 um 09:57:42 Uhr:

Zitat:

@lemonshark schrieb am 5. Januar 2017 um 23:35:18 Uhr:

Wenn die gegnerische Versicherung einen Gutachter schickt, bezahlt sie den auch. Zumindest hier entsteht dir kein Kostenrisiko.

Bei Schuldteilung google mal nach Quotenvorrecht wie man am günstigsten in Kombination mit Kasko und prozentualer Abrechnung der Haftpflicht am günstigsten vorgeht. Das ganze IMHO tunlichst mit Hilfe eines Rechtsanwaltes. Insbesondere zum Thema der Schuldfrage wird dir in einem Internetforum keiner wirklich weiterhelfen können.

er hat nur TK, die zahlt den Schaden aber nicht.

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