Wer steht bei Leasing im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)?
Wer steht bei Leasing im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)?
im Schein steht ja ich, aber im Brief?
15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von waschbaer123
wie kommst du da drauf?Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
Auch du 😉
Weil dies gleich sein muss 😉
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeugbrief
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeugschein
Kenne keine Ausnahme in der in Teil II etwas anderes steht als in Teil I...
definitiv der halter.
die zulassungsbescheinigung teil II ist kein eigentumsnachweis mehr.
steht sogar drauf 😉
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Zitat:
Original geschrieben von heltino
definitiv der halter.die zulassungsbescheinigung teil II ist kein eigentumsnachweis mehr.
steht sogar drauf 😉
...war der alte Fahrzeugbrief übrigens auch nie - lediglich ein Indiz.
Original geschrieben von waschbaer123
wie kommst du da drauf?
Wie kommst du denn drauf das es anders sein könnte ?
Zitat:
Original geschrieben von waschbaer123
wie kommst du da drauf?Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
Auch du 😉
spielt keine rolle, weil es richtig ist.
er könnte aber darauf gekommen sein, weil:
- er nen fahrzeug im leasing hat
- er nen fahrzeug finanziert hat
- er früher mal ein fahrzeug...
- seine mutter ein fahrzeug...
- sein vater...
eventuell kennt er es auch von seiner firma, bei deren dienstwagen...
ich könnte es dir 32 mal zeigen. das ist der leasingfuhrpark, den ich verwalte 😉
Unsere Firma hat 1100 Autos welche in meinem Nachbarbüro verwaltet werden, da ist es auch so wie heltino es sagt und nicht anders 🙂
Gibt es Ausnahmen, so meine Frage 😕
sorry, mein Fehler....ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil von dem Gesagten; schaffe es manchmal halt nicht, 2 zusammenhängende Sätze zu lesen.
Was ich eigentlich meinte war, dass der Leasingnehmer nicht unbedingt im Schein/Brief stehen muss.
ich stehe im Schein und habe ein Leasing.
in meinem versicherungsvertrag steht, dass es eine neuwertentschädigung gibt, wenn ich eigentümer bin.
aber das bin ja nicht, oder?
deshalb meine frage, wer wie wo steht
Der Wagen gehört ja der Leasing, so wie es in der Fahrzeugkaufrechnung vom Autohaus steht, diese stellt dir den Wagen für einen Betrag zur Verfügung und läßt ihn auch auf dich zu 😉
Der Brief und die Eigentumsrechte liegen ja auch bei der Leasing etc.
http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentum
http://de.wikipedia.org/wiki/Besitz
http://de.wikipedia.org/wiki/Leasing
Kannst bei der Leasing ja mal anrufen, die klären sich bestimmt auch gern auf 😉
Auch eine z.b. Wertminderung geht an die Leasing 🙂
Guten Abend Motor Talk Mitglieder,
Ich bin kurz davor meinen neuen Golf abzuholen und benötige noch eine Versicherung. Nun erhoffe ich mir von diesem Thread ein paar Antworten, da ich noch nicht ganz durchblicke
Sachverhalt:
- das Fahrzeug ist geleast. Leasinggeber ist die XXX Leasing AG
- Leasingnehmer ist die YYY GmbH
- das Fahrzeug wird nur vom Geschäftsführenden Gesellschafter und dessen (Ehe-)Partner gefahren
- das Fahrzeufg wird überwiegend gewerich genutzt (ca. 90%)
Frage:
- Was muss ich bei der Versicherung beachten?
- Kann der Geschäftsführer als Versicherungsnehmer eingetragen werden?
- Kann der Geschäftsführer als natürliche Person der Fahrzeughalter sein, obwohl die GmbH als juristische Person Leasingnehmer ist?
Ich bedanke mich schon jetzt für alle Antworten und wünsche allen eine gute Nacht.
Mit freundlichen Grüßen
Kliph
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Leasingnehmer nicht gleich Fahrzeughalter - ist dies möglich?' überführt.]
Zitat:
- Kann der Geschäftsführer als Versicherungsnehmer eingetragen werden?
Ja, sofern die Versicherung dem zustimmt. Aber siehe nachfolgende Antwort, die dann auch die Kosten der Versicherung gilt.
Zitat:
- Kann der Geschäftsführer als natürliche Person der Fahrzeughalter sein, obwohl die GmbH als juristische Person Leasingnehmer ist?
Nein, dagegen spricht wohl die GmbH des GF, der GF wäre als natürliche Person voll und unbegrenzt direkt gegenüber der GmbH und indirekt gegenüber der Leasinggesellschaft haftbar. Die GmbH ist's wie der Name schon sagt, eben nur beschränkt.
Es kommen auch noch steuerliche Aspekte dazu wenn das Fahrzeug auf den GF zugelassen ist sind dessen Leasingkosten etc. keine Ausgaben der GmbH, sondern des GF's Privatvergnügen, selbst wenn der Leasingvertrag auf die GmbH läuft. So etwas kommt spätestens bei einer Steuerprüfung zu Tage.
Ein Steuerprüfer würde dann unterstellen, dass die Leasingkosten etc. einkommensteuerpflichtiger Arbeitslohn ist - also voll daneben was die Leasingmodelle sonst für GmbH's so interessant macht.
Wenn's jemand anders sieht ... ich hätte kein Problem damit...
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Leasingnehmer nicht gleich Fahrzeughalter - ist dies möglich?' überführt.]