Wer muss in dieser Situation warten
Hallozusammen,
wir hatten neulich im Büro eine angeregte Diskussion über das Verhalten an Engstellen.
Im Anhang ein Bild, welches die Situation darstellt. Die Frage war, darf Fahrzeug 2 die Engstelle passieren, oder muss es warten, bis Fahrzeug 1 durch ist. Die Meinungen gingen ziemlich auseinander. Ich bin der festen Überzeugung, dass Fahrzeug 2 als erstes fahren darf.
Beste Antwort im Thema
Definitiv falsch! Sowohl das blaue Gebots-Schild für F1 als auch das rote Verbots-Schild für F2 zeigen klar auch den roten Pfeil für F2, das zudem auch das Hindernis auf seiner Seite hat. Also muss F2 warten, bis die Engstelle frei ist.
Welchen Grund sollte es denn auch dafür geben, dass F2 Vorrang hat?
95 Antworten
Bei der Argumentation des TE hätte ich die ultimative Lösung: Fahren darf der mit der stabileren Stoßstange!
Im Ernst: Wenn hier der fahren darf, der 0,0002ms eher an der Engstelle ist, dann würde es im Verkehr reichlich Probleme geben.
Das Hauptproblem ist für mich: Der TE fragt nach der Antwort, weil er sich im Freundes/Kollegenkreis über die Lösung streitet. Als dann hier die in seinen Augen falsche Antwort bevorzugt wird, präsentiert er seine verworrene Theorie als unumstößliche Weisheit.
Mein Tipp: Der TE sollte a) den Führerschein machen, oder b) dringend zur theoretischen Nachschulung.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 14. Mai 2020 um 13:50:26 Uhr:
Die Entfernung von Fahrzeug 1 zur Engstelle ist irrelevant. Wichtig ist lediglich, dass Fahrzeug 2 vor Fahrzeug 1 die Engstelle erreicht hat und somit durchfahren darf. Diese Regelung ist die einzig sinnvolle, weil es exakt einen eindeutigen Parameter gibt, der das regelt, nämlich die Tatsache, wer zuerst das Hindernis erreicht hat. Alles andere wäre absolute Grauzone.
Willst du jetzt doch noch aus dem Simpelfall ein "Problem" zimmern? Die Regel setzt "Gegenverkehr" voraus. Ohne Gegenverkehr muss man auch niemandem Vorrang gewähren. Wenn Fahrzeug 2 direkt an der Engstelle angekommen ist, wenn Fahrzeug 1 noch 1000m entfernt ist, dann kann Fahrzeug 2, weil es "erster" ist, natürlich genauso weiterfahren als käme überhaupt kein Fahrzeug entgegen. Dafür braucht man keine Regel. Die Entfernung von Fahrzeug 1 zur Engstelle ist deshalb das entscheidende Kriterium dafür, ob Fahrzeug 2 diesem Vorrang gewähren muss. Nämlich immer dann, wenn sonst Fahrzeug 1 genau das machen müsste, was Fahrzeug 2 bei Gegenverkehr machen muss - den anderen durchfahren zu lassen und dafür notfalls auch anhalten und warten.
Was machst du denn an "Rechts-vorlinks-Kreuzungen" oder an jeder Kreuzung, wo du ein "Vorfahrt gewähren"-Schild beachten musst? Das ist genau die gleiche Konstellation. Man darf nur durchfahren, wenn man den Querverkehr nicht behindert. Klar ist das eine "Grauzone", wie so vieles im Straßenverkehr. Ob man jemanden behindert, hängt immer von vielen Faktoren ab.
Grüße vom Ostelch
F 1 muss bremsen = Vorfahrt genommen
F 1 muss NICHT Bremsen = durchfahren möglich
F 1 Unfall = F 2 Schuld
Mal grob Vereinfacht
Zitat:
@Ostelch schrieb am 14. Mai 2020 um 14:36:04 Uhr:
Was machst du denn an "Rechts-vorlinks-Kreuzungen" oder an jeder Kreuzung, wo du ein "Vorfahrt gewähren"-Schild beachten musst? Das ist genau die gleiche Konstellation. Man darf nur durchfahren, wenn man den Querverkehr nicht behindert. Klar ist das eine "Grauzone", wie so vieles im Straßenverkehr. Ob man jemanden behindert, hängt immer von vielen Faktoren ab.
Grüße vom Ostelch
"Vorfahrt gewähren" oder auch "Vorfahrt achten" ist aber etwas anderes als "Gegenverkehr hat Vorrang". Wenn es keinen Gegenverkehr gibt (wie auf meiner Zeichnung), muss auch niemandem Vorrang eingeräumt werden. Ist doch ganz einfach und wurde doch von dir sogar bestätigt.
Zitat:
Jede Vorfahrtsregel setzt voraus, dass mehr als ein Fahrzeug beteiligt ist. Ohne "Gegner" gibt es statt Vorfahrt nur Fahrt. Dafür braucht man keine Verkehrsregel, wer zuerst fahren darf.
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Der Unterlegene hat genau so argumentiert wie Du. Und verloren...
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 14. Mai 2020 um 14:45:06 Uhr:
"Vorfahrt gewähren" oder auch "Vorfahrt achten" ist aber etwas anderes als "Gegenverkehr hat Vorrang".
Sicher, aber in allen Fällen ist klar geregelt wer Vorrang hat und in keinem Fall gewinnt der, der als erstes da ist.
Zitat:
Wenn es keinen Gegenverkehr gibt (wie auf meiner Zeichnung), muss auch niemandem Vorrang eingeräumt werden.
So, jetzt mal Nägel mit Köpfen.
Wie schnell sind beide Fahrzeuge, wie lang ist die Engstelle, und wie weit ist der Gegenverkehr von der
Engstelle entfernt.
Gruß Metalhead
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 14. Mai 2020 um 14:45:06 Uhr:
"Vorfahrt gewähren" oder auch "Vorfahrt achten" ist aber etwas anderes als "Gegenverkehr hat Vorrang". Wenn es keinen Gegenverkehr gibt (wie auf meiner Zeichnung), muss auch niemandem Vorrang eingeräumt werden. Ist doch ganz einfach und wurde doch von dir sogar bestätigt.Zitat:
Jede Vorfahrtsregel setzt voraus, dass mehr als ein Fahrzeug beteiligt ist. Ohne "Gegner" gibt es statt Vorfahrt nur Fahrt. Dafür braucht man keine Verkehrsregel, wer zuerst fahren darf.
Nein, das ist genau dasselbe. Du bestätigst es doch selbst mit dem Zitat von mir. Wenn es auf der Vorfahrtstraße keinen bevorrechtigten Querverkehr gibt, muss ich als derjenige, der Vorfahrt gewähren müsste, dies auch nicht tun. Wem denn?
Dass du jetzt behauptest, auf deiner Zeichnung gäbe es keinen Gegenverkehr, ist ein Taschenspielertrick, denn was soll denn "Fahrzeug 1" sein? Wenn das keinen "Gegenverkehr" darstellen soll, hättest du dazu schreiben müssen, dass es noch 500m entfernt ist. Rätsel nach anderen Regeln aufzulösen, als man den Ratenden vorgibt, kann witzig sein, aber zu keinem ernsthaften Ergebnis führen.
Aber angesichts der banalen Fragestellung war so ein Trick 17 mit Selbstüberlistung als "Lösung" schon zu befürchten.
Grüße vom Ostelch
Die Argumentation des TE ist genau das, was man immer öfter auf der Straße sieht und scheinbar von "vermeintlichen Fahrlehrern" beigebracht bekommt.
Ala: Auf der AB ist die rechte Spur nur für LKW..
Wer zuerst da ist, malt (fährt) zuerst, und wer zuerst fährt, lässt die anderen halt einfach warten.
Oder dieses: Ich ziehe einfach raus, der wird schon bremsen.
Das überhaupt über so eine eindeutige Situation wie auf dem Bild diskutiert wird, ist nur die Krönung dessen.
Ich wundere mich langsam über nichts mehr...
Gruß Jörg.
Was ich in meiner initialen Antowrt noch vergessen habe: F2 ist ja offenbar auch bereits so nah an der Engstelle dran, dass es entweder bereits steht oder gar nicht mehr ohne ein riskantes Manöver auf die Gegenfahrbahn wechseln kann. Im ersten Fall müsste es ja erstmal wieder beschleunigen und würde das viel schnellere F1 dann auf jeden Fall behindern. Den zweiten Fall will ich mir lieber gar nicht erst vorstellen.
Zitat:
@Astra07 schrieb am 14. Mai 2020 um 15:08:43 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 14. Mai 2020 um 14:51:19 Uhr:
Lies das Urteil.Der Unterlegene hat genau so argumentiert wie Du. Und verloren...
Sieht aber aus wie ein Urteil aus NL. In Deutschland gibt es keine Staatsstrassen!
Doch, in Bayern gibt's die. Und das OLG BA wohnt in Bayern.
Ihr überseht vermutlich einen ganz einfachen Sachverhalt - im Fahrzeug 2 sitzt Verkehrshindernis, die Themenstarterin. Und als gut erzogene Herren gewährt ihr bitte der Dame den Vorrang.
Falls die TEin noch in der Fahrausbildung ist, empfehle ich ihr den Selbstversuch während der Prüfungsfahrt.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 14. Mai 2020 um 16:12:09 Uhr:
Ihr überseht vermutlich einen ganz einfachen Sachverhalt - im Fahrzeug 2 sitzt Verkehrshindernis, die Themenstarterin. Und als gut erzogene Herren gewährt ihr bitte der Dame den Vorrang.Falls die TEin noch in der Fahrausbildung ist, empfehle ich ihr den Selbstversuch während der Prüfungsfahrt.
Mensch, das hättest du uns auch schon auf Seite 1 sagen können! Der Selbstversuch wäre jedenfalls ein probates Mittel, weitere Gefährdungen deutlich zu verzögern. 😁
Grüße vom Ostelch