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Wer muss in dieser Situation warten

Themenstarteram 14. Mai 2020 um 8:50

Hallozusammen,

wir hatten neulich im Büro eine angeregte Diskussion über das Verhalten an Engstellen.

Im Anhang ein Bild, welches die Situation darstellt. Die Frage war, darf Fahrzeug 2 die Engstelle passieren, oder muss es warten, bis Fahrzeug 1 durch ist. Die Meinungen gingen ziemlich auseinander. Ich bin der festen Überzeugung, dass Fahrzeug 2 als erstes fahren darf.

Engstelle
Beste Antwort im Thema

Definitiv falsch! Sowohl das blaue Gebots-Schild für F1 als auch das rote Verbots-Schild für F2 zeigen klar auch den roten Pfeil für F2, das zudem auch das Hindernis auf seiner Seite hat. Also muss F2 warten, bis die Engstelle frei ist.

Welchen Grund sollte es denn auch dafür geben, dass F2 Vorrang hat?

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Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 14. Mai 2020 um 12:36:44 Uhr:

So, ich kläre mal auf: Laut Fahrlehrer gelten die Schilder nur dann, wenn 2 Fahrzeuge zeitgleich die Engstelle erreichen. Ansonsten gilt: Wer zuerst da ist hat Vorrang. Anders gehts ja auch gar nicht.

Soll das ein Witz sein? Jede Vorfahrtsregel setzt voraus, dass mehr als ein Fahrzeug beteiligt ist. Ohne "Gegner" gibt es statt Vorfahrt nur Fahrt. Dafür braucht man keine Verkehrsregel, wer zuerst fahren darf.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 14. Mai 2020 um 12:36:44 Uhr:

So, ich kläre mal auf: Laut Fahrlehrer gelten die Schilder nur dann, wenn 2 Fahrzeuge zeitgleich die Engstelle erreichen. Ansonsten gilt: Wer zuerst da ist hat Vorrang. Anders gehts ja auch gar nicht.

Aber klar doch...

Dann gebe ich extra Gas, damit ich der erste an der Engstelle bin, egal auf welcher Seite das Hindernis ist.

Dann könnte man sich auch die Schilder sparen. Die Regel ist ja eindeutig, wer zuerst da ist, dafür braucht man keine Schilder. Wenn beide gleichzeitig da sind reicht ja das Hindernis, um zu klären, wer warten soll.

Also bei solchen "Fahrlehrern" wundert mich nicht mehr, was auf den Straßen los ist.

Hoffentlich kommt demnächst nicht ein "Fahrlehrer" auf die Idee, dieses gleiche Prinzip beim Überholen auf der Landstraße zu vermitteln.

"Da muss der Gegenverkehr eben warten. Wenn der Gegenverkehr schneller gewesen wäre, hätte er als erster die "Engstelle" erreicht! Ich fahre ja schon viel länger hinter der "Engstelle" her."

:confused:

Au weia! Wurde der Führerschein vor weniger als 2 Jahren gemacht? Vielleicht ist noch Gewährleistung drauf. :D

Gruß Metalhead

Darf ich bei diesem Schild im Anhang mit meinem Feuerwehrauto den schwarzen PKW überholen, oder muss ich extra die blauen "ich darf das -Lampen" einschalten?

*Ironie OFF*

Fragen gibts...

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Themenstarteram 14. Mai 2020 um 11:24

Zitat:

@Ostelch schrieb am 14. Mai 2020 um 12:44:56 Uhr:

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 14. Mai 2020 um 12:36:44 Uhr:

So, ich kläre mal auf: Laut Fahrlehrer gelten die Schilder nur dann, wenn 2 Fahrzeuge zeitgleich die Engstelle erreichen. Ansonsten gilt: Wer zuerst da ist hat Vorrang. Anders gehts ja auch gar nicht.

Soll das ein Witz sein? Jede Vorfahrtsregel setzt voraus, dass mehr als ein Fahrzeug beteiligt ist. Ohne "Gegner" gibt es statt Vorfahrt nur Fahrt. Dafür braucht man keine Verkehrsregel, wer zuerst fahren darf.

Grüße vom Ostelch

Korrekt erkannt. In der Situation auf meinem Bild befindet sich nur ein Fahrzeug an der Engstelle. Und das ist Fahrzeug 2. Deshalb darf er fahren.

Themenstarteram 14. Mai 2020 um 11:26

Zitat:

@debiler schrieb am 14. Mai 2020 um 10:57:48 Uhr:

@verkehrshindernis Das ist nicht böse gemeint, aber ist dein Username Zufall oder Absicht? ;)

Selbstverständlich hat F1 Vorrang - ich wüsste nicht, was dagegen sprechen sollte. Es sei denn, in dem Bild ist irgendeine Falle enthalten, die auf den ersten Blick nicht zu erkennen ist...

Nein, keine Falle entahlten. Aber sieh dir das Bild nochmal an und denke mal nach. Dann wirst du erkennen, dass Fahrzeug 2 fahren darf.

Die Regel mit zuerst erreichen existiert weil manche Engstellen so unübersichtlich sind, dass man in der Engstellen steckt während schon ein vorfahrtsberechtigtes Auto entgegenkommt das man vorher nicht sehen konnte.

Heißt, wenn du drin bist und dann taucht ein Auto auf, darfst du durch fahren. Wenn du allerdings siehst dass ein Auto kommt, reinfährst und der andere muss auch nur ein bisschen auf die Bremse, dann hast du verloren. Knackpunkt ist die gerade Straße. Wenn sich beide sehen können und die zweite schafft es nicht durch ohne den ersten zu behindern, hat er zu warten.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 14. Mai 2020 um 13:24:28 Uhr:

Korrekt erkannt. In der Situation auf meinem Bild befindet sich nur ein Fahrzeug an der Engstelle. Und das ist Fahrzeug 2. Deshalb darf er fahren.

Völliger Quatsch, zumindest wenn man das Bild halbwegs als masstäblich betrachtet.

Da kommst du als Wartepflichtiger niemals durch ohne den Gegenverkehr massiv zu behindern oder gar zu gefährden.

Wenn der noch 1/2km weg ist, sieht das natürlich anders aus, aber wenn das die gefragte Situation sein soll, dann ist der Thread der Beweis daß es doch "dumme Fragen" gibt.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Haasinger schrieb am 14. Mai 2020 um 13:30:04 Uhr:

... und der andere muss auch nur ein bisschen auf die Bremse, dann hast du verloren. ...

Nein, das muß schon eine "maßgebliche Behinderung" sein damit daraus eine Vorfahrtverletzung wird.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 14. Mai 2020 um 11:36

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 14. Mai 2020 um 13:31:13 Uhr:

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 14. Mai 2020 um 13:24:28 Uhr:

Korrekt erkannt. In der Situation auf meinem Bild befindet sich nur ein Fahrzeug an der Engstelle. Und das ist Fahrzeug 2. Deshalb darf er fahren.

Völliger Quatsch, zumindest wenn man das Bild halbwegs als masstäblich betrachtet.

Da kommst du als Wartepflichtiger niemals durch ohne den Gegenverkehr massiv zu behindern oder gar zu gefährden.

Wenn der noch 1/2km weg ist, sieht das natürlich anders aus, aber wenn das die gefragte Situation sein soll, dann ist der Thread der Beweis daß es doch "dumme Fragen" gibt.

Gruß Metalhead

Tja, das tut mir leid, aber so ist das nun mal geregelt. Fahrzeug 2 muss innerhalb der Engstelle dem Gegenverkehr Vorrang gewähren. Nur, dass zu dem Zeitpunkt in dem Fahrzeug 2 die Engstelle erreicht kein Gegenverkehr herrscht. Das ist erst der Fall, wenn zeitgleich auf der anderen Seite ebenfalls ein Fahrzeug ankommt.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 14. Mai 2020 um 13:36:13 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 14. Mai 2020 um 13:31:13 Uhr:

 

Völliger Quatsch, zumindest wenn man das Bild halbwegs als masstäblich betrachtet.

Da kommst du als Wartepflichtiger niemals durch ohne den Gegenverkehr massiv zu behindern oder gar zu gefährden.

Wenn der noch 1/2km weg ist, sieht das natürlich anders aus, aber wenn das die gefragte Situation sein soll, dann ist der Thread der Beweis daß es doch "dumme Fragen" gibt.

Gruß Metalhead

Tja, das tut mir leid, aber so ist das nun mal geregelt. Fahrzeug 2 muss innerhalb der Engstelle dem Gegenverkehr Vorrang gewähren. Nur, dass zu dem Zeitpunkt in dem Fahrzeug 2 die Engstelle erreicht kein Gegenverkehr herrscht. Das ist erst der Fall, wenn zeitgleich auf der anderen Seite ebenfalls ein Fahrzeug ankommt.

Völliger Humbug!!

Gruß Metalhead

Das sollte aber in der Zeichnung dann mit einer Entfernungsangabe versehen werden. Maßstäblich gesehen ist FZ 1 vllt. 2 Fahrzeuglängen (10-15m) von der Engstelle entfernt und bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von z. B. 50km/h an der Engstelle angekommen.

Urteil zum VZ 208 (Vorrang des Gegenverkehrs):

Der Wartepflichtige muss einem Entgegenkommenden auch dann durchfahren lassen, wenn er eher an der Engstelle ist oder zu schnell an diese heranfährt (BayObLG VRS 26, 315). Fährt er zu weit in die Engstelle ein und behindert er den Bevorrechtigten, verstößt er gegen das Rechtsfahrgebot.

Aber F2 darf nur fahren wenn F1 in keinster weise behindert wird.

Behindert wird F1 auch schon, wenn er nur vom Gas gehen muß, bzw. ein Radfahrer aufhört zu treten.

An hand dieser Zeichnung kann man das alles nicht richtig beurteilen, eigentlich stellt sich die Vorfahrtsfrage gar nicht, wenn F1 so weit weg ist, dass F2 fahren könnte, wurde oben ja schon geschrieben.

Zitat:

Quelle: http://www.haerlein.de/.../

Der Gegenverkehr hat wie bei Vorfahrt Vorrang schon dann, wenn er am zügigen, wenn auch notfalls angepassten langsamen Durchfahren nennenswert gehindert wäre.

Es besteht Wartepflicht, wenn der Gegenverkehr sonst nennenswert verlangsamen oder erst Gewissheit darüber abwarten müsste, ob sein Vorrang beachtet wird.

Wobei sich mir gerade wieder die Haare zu berge stellen wenn ich sowas im Internet lese:

Zitat:

https://www.fuehrerscheine.de/.../

Wartepflichtig ist immer der Fahrer, auf dessen Seite die Verengung ist.

Für was denn dann das Schild???

Gruß Metalhead

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