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Wer kennst sich in Strafrecht aus??

Themenstarteram 14. März 2005 um 12:33

Wer kennst sich in Strafrecht aus??

Unfallflucht und fahrläsige Körperverletzung!!!

Vielleicht kann mir ja jemadn kurz was dazu erläutern bzw. bei meinem konkreten Fall helfen.

Aussicht ,Chance??

 

Gruss

Swen

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30 Antworten
am 14. März 2005 um 17:33

Fährt im Blindflug (beschlagene Scheiben) als Geisterfahrer durch die Gegend, nötigt/ gefährdet dadurch andere Verkehrsteilnehmer (zwingt sie zu Vollbremsungen) ... und fährt dann in aller Ruhe erstmal tanken.

Jenseits der 3 Promille, oder was?

Zitat:

Original geschrieben von Bradock

Bin auf einen Kreisverkehr zu ud meine scheiben waren von innen beschlagen zudem hat mich das Licht geblednet bin dann aus versehn in die falsche Einfahrt gekommen(Also gegenverkehr) Aber durch einen Bremsen des endgegenkommenden Autos und mir ist nichts passiert.Hab dan zurückgesetzt und bin gleich auf ne Tanke die 20 m weiter ist.Stand da 20min tanken etc.

Bin dann weitergefahrn da ja in meinem glauben nichts passiert ist.

Allerdings scheint einer der anderen Autos auf einen der stehenden Autos aufgefahrn zu sein.

Das wusst ich ned.So und jetzt wirft man mir die vor.

Wenn ich so nachlese, scheint er immer noch ein wenig benebelt zu sein, oder Pisa ?

opaboris

Zitat:

Original geschrieben von opaboris

scheint er immer noch ein wenig benebelt zu sein, oder Pisa

Spar Dir den Müll.

Is scho krass hier.

Der Threadersteller hat eine Frage gestellt, weil er Rat braucht.

Den kann man nun entweder geben, oder man kann es lassen.

Was definitiv niemand braucht sind die Oberlehrer und Moralapostel, die aus ihren Löchern gekrochen kommen nix besseres zu tun haben als ungefragt die Welt mit ihren Belehrungen zuzumüllen.

Ok, er hat einen Fehler gemacht - mein Gott, das passiert. Und woher ihr Oberschlauen wissen wollt, das er mit nem Guckloch in der Scheibe gefahren ist, erschließt sich mir nicht: Ich hab was von beschlagenen Scheiben gelesen.

*********

@Bradock

Hast schon eine Vorladung zur Polizei bekommen? Wenn ja: Auch wenn Du keine Rechtsschutz haben solltest (nützt bei Verurteilung wg. Vorsatz eh nix) ab zum Anwalt. Wenn Du keinen kennst -> ADAC, die nennen Dir einen Verkehrsanwalt in Deiner Nähe.

Viel mehr kann man hier dazu kaum sagen, Dein Fall wird sehr davon abhängen wieviele Zeugen es gibt und was sie aussagen.

Viel Glück !

(Wenn Deine Schilderung stimmt, glaub ich nicht das Dir viel passieren kann. Den Unfall hinter dem anderen Kfz. mußt Du nicht bemerkt haben, und daran, das ein Dritter auf einen anderen auffährt ist dieser zunächst selbst Schuld. Sicherheitsabstand, da war doch was.)

am 14. März 2005 um 19:40

Zitat:

Original geschrieben von Göölf

Spar Dir den Müll.

Is scho krass hier.

Der Threadersteller hat eine Frage gestellt, weil er Rat braucht.

Den kann man nun entweder geben, oder man kann es lassen.

Was definitiv niemand braucht sind die Oberlehrer und Moralapostel, die aus ihren Löchern gekrochen kommen nix besseres zu tun haben als ungefragt die Welt mit ihren Belehrungen zuzumüllen.

Ok, er hat einen Fehler gemacht - mein Gott, das passiert. Und woher ihr Oberschlauen wissen wollt, das er mit nem Guckloch in der Scheibe gefahren ist, erschließt sich mir nicht: Ich hab was von beschlagenen Scheiben gelesen.

Wenn der Typ es nicht schafft, seine beschlagene Scheibe rechtzeitich sauber zu wischen oder die Lüftung passend einzustellen hat er meiner Meinung nach nix im Straßenverkehr zu suchen!

Zitat:

Original geschrieben von Göölf

Der Threadersteller hat eine Frage gestellt, weil er Rat braucht.

Den kann man nun entweder geben, oder man kann es lassen.

Das ist auch ein Spruch eines Oberlehrers und Moralapostels, Göölf! ;)

@Göölf

Dafür, dass du selbst überhaupt nichts neues zu diesem Beitrag beigetragen hast, tönst du ganz schön rum.

Natürlich sollte er dringend zu einem Anwalt gehen, aber das haben ihm schon mehrere Leute geraten.

Zitat:

Original geschrieben von Göölf

(Wenn Deine Schilderung stimmt, glaub ich nicht das Dir viel passieren kann. Den Unfall hinter dem anderen Kfz. mußt Du nicht bemerkt haben, und daran, das ein Dritter auf einen anderen auffährt ist dieser zunächst selbst Schuld. Sicherheitsabstand, da war doch was.)

Das halte ich für völlig falsch.

Erstens droht ihm ein Bußgeld wegen des Einfahrens in den Kreisverkehr entgegen der Fahrtrichtung (keine Ahnung was darauf steht, müsste man mal ergooglen).

Zweitens droht eine Teilschuld an dem, durch sein stark gefährdendes Fehl-Verhalten grundsätzlich verursachten Unfall (er wird sicher keine 100% Schuld bekommen, das steht außer Frage. Es sollte mich aber wundern, wenn er nicht mindestens 15 bis 20% bekommen würde).

Drittens droht ein Verfahren wegen Unfallflucht, worauf nicht zuletzt neben Bußgeld & Punkten ein Fahrverbot steht (in dem Punkt gebe ich dir recht, hier sehe ich noch die besten Chancen, dass er da rauskommt).

Viertens könnte theoretisch noch was drohen weil er trotz beschlagener Scheiben weitergefahren ist, aber in dem Punkt kann man für ihn echt nur hoffen, dass der Anwalt den unter den Tisch gekehrt bekommt.

Und grundsätzlich bin ich der Meinung: Wer hier Hilfe sucht, der muss auch damit leben können, dass andere ihre Meinung äußern!

am 14. März 2005 um 20:09

Zitat:

Original geschrieben von ytna

Erstens droht ihm ein Bußgeld wegen des Einfahrens in den Kreisverkehr entgegen der Fahrtrichtung (keine Ahnung was darauf steht, müsste man mal ergooglen).

Das liegt bei 10 oder 20 Euro, wenn ich mich richtig erinnere.

Hallo zusammen,

ich fahre jetzt seit 20 Jahren Auto und habe gleich im ersten Jahr einen Unfall verursacht weil ich meine Scheiben nicht richtig von Schnee & Eis befreit habe. Ich kann nur sagen, dass mir das eine Lehre war. Ich bin nur heil froh das damals keine Personen zuschaden kamen nur eine Stein Mauer. :)

Gruß

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von Caddy1991

Das liegt bei 10 oder 20 Euro, wenn ich mich richtig erinnere.

Echt? Trotz Gefährdung? Das ist ja günstig...

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Das ist auch ein Spruch eines Oberlehrers und Moralapostels, Göölf! ;)

Nein.

Oder doch ?

Keine Ahnung. Mich hat das nur ein wenig an meinen Thread hier erinnert, in dem über 30 Seiten lang alles Mögliche beantwortet wurde, nur nicht die urprüngliche Frage.

Also nix für ungut, und beste Grüße nach Gelsenkirchen! :)

@ytna

Zitat:

ein Bußgeld wegen des Einfahrens in den Kreisverkehr entgegen der Fahrtrichtung

So wie ich das verstanden habe ist er nicht falsch in den Kreisverkehr eingefahren, sondern ist bei der Ausfahrt in die Fahrspur des Gegenverkehrs gekommen.

Ok, wie auch immer, für diesen Schmarrn gibt´s ja auch ein Bußgeld - aber das ist keine Straftat.

LG Göölf, und immer schön die Scheiben putzen! ;)

am 14. März 2005 um 20:28

Ohne Gefährdung, keine Ahnung, was es mit Gefährdung kostet.

Zitat:

Original geschrieben von Göölf

Mich hat das nur ein wenig an meinen Thread hier erinnert...

kein wunder,ist ja fast das gleiche thema.ein warmduscher hat mist gebaut und will wissen,wie er seinen hals aus der schlinge ziehen kann... ;)

mich würde interessieren,wie du reagierst,wenn dir durch die faulheit bzw. unachtsamkeit von jemand anderem ein schaden entsteht!

 

mfg paul

Zitat:

Original geschrieben von 427s/c

ist ja fast das gleiche thema

Nur für Teilnehmer mit unterdurchschnittlichem Textverständnis.

;-)

Bei näherer Betrachtung liegen zwischen beiden Fällen natürlich Welten.

Zitat:

wie du reagierst,wenn dir durch die faulheit bzw. unachtsamkeit von jemand anderem ein schaden entsteht

Dann mach ich einen Thread im Versicherungs-Forum auf. Versprochen. :D

Zitat:

Original geschrieben von Göölf

Nur für Teilnehmer mit unterdurchschnittlichem Textverständnis.

na dein textverständniss mag ja gut sein,dafür ist dein rechtsverständniss offensichtlich recht schwach ausgeprägt! :D

 

mfg paul

@göölf

bei beiden Threads habe ich klare Aussagen incl. fachlichem Rat getroffen. Man mußte in beiden Fällen u.U. auch mal zwischen den Zeilen lesen können.

Ob das die jeweils erwünschte Auskunft war sei dahingestellt.

Korrekt bedeutet nicht immer erwünscht.

Oberlehrer und Moral hast Du zurück bekommen, weil Du

a) Deine Auffassung moralisiert hast und

b) andere belehrt hast.

Die Standpunkte (und damit die Moral) waren zwar unterschiedlich, aber die Form der Argumentation eben gleich.

Diesen Treppenwitz habe ich aufgedeckt.

Soviel zum Sinngehalt resultierend aus überdurchschnittlichem Textverhältnis. ;).

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