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Wer kennst sich in Strafrecht aus??

Themenstarteram 14. März 2005 um 12:33

Wer kennst sich in Strafrecht aus??

Unfallflucht und fahrläsige Körperverletzung!!!

Vielleicht kann mir ja jemadn kurz was dazu erläutern bzw. bei meinem konkreten Fall helfen.

Aussicht ,Chance??

 

Gruss

Swen

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30 Antworten
am 14. März 2005 um 13:01

Erzähl doch erstmal, was du angestellt hast.

Unfallflucht und fahrlässige Körperverletzung:

Das ist eine 100 % Sache für einen RA.

Das hat mit Sicherheit nichts zu tun, sondern mehr oder weniger mit krimineller Energie. :o

Themenstarteram 14. März 2005 um 13:58

Bin auf einen Kreisverkehr zu ud meine scheiben waren von innen beschlagen zudem hat mich das Licht geblednet bin dann aus versehn in die falsche Einfahrt gekommen(Also gegenverkehr) Aber durch einen Bremsen des endgegenkommenden Autos und mir ist nichts passiert.Hab dan zurückgesetzt und bin gleich auf ne Tanke die 20 m weiter ist.Stand da 20min tanken etc.

Bin dann weitergefahrn da ja in meinem glauben nichts passiert ist.

Allerdings scheint einer der anderen Autos auf einen der stehenden Autos aufgefahrn zu sein.

Das wusst ich ned.So und jetzt wirft man mir die vor.

Unfallflucht muss das nicht unbedingt sein, wenn du vom Unfall tatsächlich nichts bemerkt hast. (Selbst "Turbo-Rolf" wurde ja vom Vorwurf der Unfallflucht freigesprochen.)

Aber ich kann mich nur anschließen: Das ist eine Sache für den Anwalt.

Von den beschlagenen Scheiben würde ich Polizei oder Gericht jedoch NICHTS erzählen! (Dem Anwalt musst du dagegen alles erzählen, er hat ja Schweigepflicht.)

hallo Bradock,

da haut dich auch kein anwalt raus,soviel ist sicher!

mit was sollte er denn argumentieren?das deine scheiben vereist bzw. beschlagen waren und du deshalb nicht gesehen hast,was um dich herum vorging?! :D

ich persönlich habe da auch kein mitleid,weil ich mich auch schon oft genug über leute aufgeregt hab,die im blindflug mit einem freigekratzten guckloch auf mich zufuhren. :mad:

trag deine strafe wie ein mann und lern was draus!

 

mfg paul

In einer der letzten ADAC-Motorwelt wurde dazu ein Präzedenzurteil in ähnlicher Sache veröffentlicht:

Wenn 3 oder 4 Autos hinter einem Linksabbieger ein Auffahrunfall wegen des Linksabbiegers passiert, dann begeht der Linksabbieger KEINE Unfallflicht, wenn er einfach davonfährt!

Wenn ich mit meinem Ka durch eine enge Lücke passe und der dicke Daimler hinter mir klemmt sich fest, warum sollte ich da anhalten?

Linksabbieger hat sich aber völlig rechtmäßig verhalten.

@ Bradock:

Für mich riecht das übrigens noch zusätzlich nach Gefährdung des Straßenverkehrs.

 

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper

In einer der letzten ADAC-Motorwelt wurde dazu ein Präzedenzurteil in ähnlicher Sache veröffentlicht:

hallo Ripper,

ich kann beim besten willen keine ähnlichkeit feststellen.

womit wir es hier zu tuen haben,ist doch wohl eher eine geisterfahrt!

 

mfg paul

Also zu einem konkreten Fall im strafrechtlichen Bereich wirst Du hier wahrscheinlich keine Beratung bekommen können... Wir können hier nur allgemein über juristische Fragen reden...

Wer konkret berät haftet u.U. auch für falsche Beratung, das gilt sowohl für M-T als Forum als auch für einzelne Mitglieder, und das will hier wohl niemand ;)

Nur soviel: Dein Fall ist relativ heikel, geh auf jeden Fall zu einem Rechtsanwalt Deines Vertrauens... Selbst wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast dann investier die paar Euros! Geldstrafen wegen Fahrerflucht und fahrl. Körperverletzung können nämlich ohnehin recht happig ausfallen...

 

Übrigens:

Generell schützt das "Nicht-Bemerken" nicht vor einer Bestrafung wegen Fahrerflucht!!!

Strafrechtliche Delikte können grundsätzlich vorsätzlich und / oder fahrlässig begangen werden.

Fahrlässig bedeutet, daß der Unfall verhindert werden könnte, hätte man die nötige Sorgfalt walten lassen. Diese Definition kann von einem Gericht so ziemlich nach Belieben ausgelegt werden. Schließlich könnte sich jeder Unfall verhindern lassen, wäre man vorsichtiger gewesen. Genauso könnte man jeden Unfall bemerken, wenn man genauer aufpasst. Die Begründung "habs nicht gemerkt" dürfte also in der Regel nicht ziehen!

Mir ist persönlich ein solcher Fall bekannt... Älterer Herr (mein älterer Herr :rolleyes: ) parkt aus, bleibt ganz leicht an einem anderen Auto hängen (Schaden 50 Euro) und fährt davon.

Zwei Zeugen sagen aus, daß er offensichtlich nichts gemerkt hat, sich nicht umgedreht hat usw...

Trotzdem: Verurteilung wegen Fahrerflucht, 400 Euro Geldstrafe + Punkte...

Gruß :)

Lars

Vorsatzdelikte kann man nur vorsätzlich begehen.

Fahrlässige Erfolgsdelikte kann man (auch) fahrlässig begehen.

Fahrlässige Körperverletzung ist ein Fahrlässigkeitsdelikt.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist ein Vorsatzdelikt.

Wenn man tatsächlich nichts gemerkt hat, ist man theoretisch aus dem Schneider. Aber da das natürlich jeder erzählt, sind die Gerichte nicht gerade geneigt, so etwas zu glauben. Ich denke, daß das auch bei dem älteren Herrn der Fall war.

 

Gruß

Wahrlich kein Heldenstück!

Eine heikle Sache mit Potential in beide Richtungen.

Unbedingt anwaltlich vertreten lassen.

Entschuldigung, aber verstehe ich richtig, Du wolltest den

Kreis LINKS herum befahren, ausversehen ??

Anders kann ich das nicht verstehen, oder warst Du schon vorher als Geisterfahrer unterwegs ?

opaboris

Er hat nichts gesehen, ist aber erstaunlicher Weise noch auf der Straße geblieben ...

am 14. März 2005 um 17:28

Zitat:

Original geschrieben von Bradock

Bin auf einen Kreisverkehr zu ud meine scheiben waren von innen beschlagen zudem hat mich das Licht geblednet bin dann aus versehn in die falsche Einfahrt gekommen(Also gegenverkehr)

Wieso hast du Held nicht einfach vorher angehalten und die Scheibe sauber gemacht?

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