Wer kann den Fahrzeugschein bzgl. Anhänger "übersetzen"
Hallo,
ich habe nur einen normalen B Führerschein und einen Touran mit Anhängerkupplung. Jetzt frage ich mich, was der Touran ziehen dürfte und was ich theoretisch wg. Führerscheinbegrenzung ziehen darf.
Bedeutet zul. Gesamtgewicht tatsächliches Gewicht, das ich ziehe etc. oder immer das max. zulässige Gesamtgewicht auf dem Papier?
Dürfte ich zB einen Pferdeanhänger (leer) ziehen, der leer 500kg wiegt, aber ein max. zulässiges Gesamtgewicht von zB 2t hat, oder nicht?
Wäre nett, wenn einer da helfen könnte.
Was ich gelesen hab, dass ich einen Hänger bis 750 kg max. zul. Gesamtgewicht ziehen darf, oder >750kg, wenn das Gewicht des Zuges (also vermutlich Auto plus Hänger) 3,5t nicht überschreitet. Die Frage auch hier, zählt das echte tatsächliche Gewicht des Zuges oder das max. zulässige auf dem Papier?
31 Antworten
Ok. Also wenn ich mit halben Tank 150kg wiege (mit Krimskrams im Auto) und das Auto leer 1600kg sind zusammen 1750kg, wenn man alleine fährt.
Führerschein vorausgesetzt, dürfte ich 1500 kg (bis8%) anhängen. Alles zusammen, also der Zug, wiegt ja dann real 3250kg und ist unter den genannten 3390kg und damit legal.
Passt das so?
Hiho
jap solange du mit den Gewichten unter dem zul Zuggesamtgewicht von 3390 Kg bleibst ist alles GUT .
Nur in Verbindung mit der Fahrerlaubnis kommt es da halt zu Problemen weil da widerum die zul Gesammassen gelten .
Gruss Dirk