Wer kann den Fahrzeugschein bzgl. Anhänger "übersetzen"
Hallo,
ich habe nur einen normalen B Führerschein und einen Touran mit Anhängerkupplung. Jetzt frage ich mich, was der Touran ziehen dürfte und was ich theoretisch wg. Führerscheinbegrenzung ziehen darf.
Bedeutet zul. Gesamtgewicht tatsächliches Gewicht, das ich ziehe etc. oder immer das max. zulässige Gesamtgewicht auf dem Papier?
Dürfte ich zB einen Pferdeanhänger (leer) ziehen, der leer 500kg wiegt, aber ein max. zulässiges Gesamtgewicht von zB 2t hat, oder nicht?
Wäre nett, wenn einer da helfen könnte.
Was ich gelesen hab, dass ich einen Hänger bis 750 kg max. zul. Gesamtgewicht ziehen darf, oder >750kg, wenn das Gewicht des Zuges (also vermutlich Auto plus Hänger) 3,5t nicht überschreitet. Die Frage auch hier, zählt das echte tatsächliche Gewicht des Zuges oder das max. zulässige auf dem Papier?
31 Antworten
Zitat:
@Low-Wang schrieb am 1. Mai 2020 um 12:06:32 Uhr:
Die 3390 kg beziehen sich nur auf ein Fahrzeug mit werkseitig ausgerüsteter AHK. Da sind für ABS und ESP andere Steuergeräte verbaut. Dein Auto darf mit der nachgerüsteten Kupplung 750 kg ohne Anhängerbremse und 1200 kg gebremst ziehen. Auf Straßen mit weniger als 8% Steigung 1500 kg.Was Du mit Deinem Führerschein darfst ist eine andere Geschichte.....
Beziehen sich die genannten 1200 kg auf zulässiges Gesamtgewicht laut Papieren oder auf 1200 kg, die real dranhängen?
Also unabhängig vom Führerschein:
1. Wie hoch darf das max. Zulässige Gesamtgewicht aus den Fahrzeugpapieren (Auto, Anhänger) sein
2. Wie hoch darf das "echte" dranhängende Gewicht sein?
Es zählt, was real dran hängt!
Je nach der Steigung 1200kg oder 1500kg
(Hänger mit Bremse)
Gilt dieser Passus auch bei nachgerüsteter Anhängerkupplung (weil weiter hinten steht: werksseitig...). Auf welchen der Punkte bezieht sich werksseitig denn? Warum 3390kg, auf was bezieht sich das;etwa auf die 100km/h???
Ich hab Führerschein B:
Also darf ich insgesamt 3,5t max. zulässiges Gesamtgewicht laut Papieren fahren. Im Fall des Touran:
3500kg-2190kg= 1310kg maximales zul. Gesamtgewicht laut Anhängerpapieren.
zB einen leeren Hänger, der 300kg wiegt, aber ein zul. Gesamtgewicht laut Papieren von 3t hat, darf ich nicht ziehen.
Der Touran könnte aber:
Jeden Anhänger ziehen, der in Echt (unabhängig von Papieren) nicht mehr wiegt als 1500kg (bis 8% Steigung) bzw. 1200kg ohne Steigungslimitierung.
Selbst wenn der Hänger laut Papieren ein zul. Gesamtgewicht von 5t hätte wäre das ok, wenn er in Echt eben weniger wiegt wegen geringer Beladung.
Ist das so korrekt?
Zitat:
@xavair1 schrieb am 15. August 2020 um 13:09:39 Uhr:
Gilt dieser Passus auch bei nachgerüsteter Anhängerkupplung (weil weiter hinten steht: werksseitig...). Auf welchen der Punkte bezieht sich werksseitig denn? Warum 3390kg, auf was bezieht sich das;etwa auf die 100km/h???
Werksseitig bedeutet doch, das der Hersteller der Anhängekupplung mit dem Hersteller des Autos eine Kooperation gemacht haben.
Wenn nachgerüstet, hat die Anhängekupplung vermutlich die gleichen Spezifikationen, aber der Autohersteller kann es nicht wissen. Dafür gibt der eben der Hersteller der Anhängekupplung eine Art ABE oder EG-genehmigung. Darin ist dann alles beschrieben.
Zitat:
Der Touran könnte aber:
Jeden Anhänger ziehen, der in Echt (unabhängig von Papieren) nicht mehr wiegt als 1500kg (bis 8% Steigung) bzw. 1200kg ohne Steigungslimitierung.
Selbst wenn der Hänger laut Papieren ein zul. Gesamtgewicht von 5t hätte wäre das ok, wenn er in Echt eben weniger wiegt wegen geringer Beladung.
So sieht es aus.
Habe auch schon Autotransport-Anhänger dran gehabt.
Da ist wohl die Zuladung 2.5t.
Aber ich habe nur lange Bretter drauf gehabt.
Also null Problem.
Auch bin ich schon mit Pferdetransport-Anhänger gefahren.
Ein Pferd- kein Problem
Es zählt was wirklich dran hängt!!!
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Hiho
Im Fahrerlaubnisrecht gilt das eingetragen Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger und nicht die tatsächlichen Gewichte
Bei B gelten die maximal zulässigen Gewichte von Zugfahrzeug und Anhänger und keine tatsächlichen Gewichte
d.h. FZG max Gewicht 2 Tonnen Anhängelast Max 1.49 Tonnen erlaubt mit B
FZG max Gewicht 2 Tonnen Anhängelast max 2 Tonnen ( egal ob der Hänger mit 100kg oder 1.4 Tonnen beladen ist ) nicht erlaubt da du über die zulässige Zuggesamtmasse von 3.5 Tonnen kommst (und bis dahin gilt die Klasse B )
Wird mann z.B mit ner B-Fahrerlaubnis und nem Gespann erwischt das z.B 3.8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht hat ( also z.B Fahrzeug zul Gesamtgewicht 2200kg plus Anhänger mit 1600kg zul. Gesamtgewicht ) aber nur 3300 kg auf die Waage bringt weil der Hänger nicht voll beladen ist ) wird daraus sehr schnell Fahren ohne Fahrerlaubnis
Gruss Dirk
Zitat:
@xavair1 schrieb am 15. August 2020 um 14:13:01 Uhr:
Was bedeutet die Zahl unten im Text dann mit 3390 kg? Auf was bezieht die sich?
Hiho
das bedeutet das das zulässige Zuggesamtgewicht die 3390KG nicht übersteigen darf
d.h. z.B KFZ zul GG 2000 kg Hänger max 1390kg zul GG . =Ok mit B-Schein
KFZ mit zul 2000kg und nen Hänger der mit 1000kg beladen ist aber 2500 zul GG hat =NICHT ok mit B-schein
https://www.humbaur.com/de/wissenswertes/fahrerlaubnis/
Gruss Dirk
Also ist diese Eintragung von 3390kg bezogen auf den Führerschein?
Bedeutet das zul. GG von der Beschreibung in dem Fahrzeugschein auf Papierwert oder Realgewicht?
Zitat:
@xavair1 schrieb am 15. August 2020 um 15:58:09 Uhr:
Also ist diese Eintragung von 3390kg bezogen auf den Führerschein?
Hiho
Nein auf das FZG das ein zulässiges Zuggesamtgewicht von 3390 Kg nicht übersteigen darf .
Selbst mit nem B96 , BE oder alter Klasse 3 dürfte das KFZ mit Anhänger die 3390 Kg zulässiges Zuggesamtgewicht nicht übersteigen (afaik kann das mit der verbauten Anhängerkupplung bzw. des D-wertes der Kupplung zusammen hängen )
Gruss Dirk
Aber wie kann dann im Fahrzeugschein stehen, dass die Anhängelast 1500kg sein bis 8% bzw. 1200kg, wenn das zul. GG des Gespannes nur 3390kg sein darf. Der Touran hat ja schon 2190kg zul. GG, das heisst der Hänger dürfte nur 1390kg zul. GG haben. Wie passt das mit den 1500kg zusammen?
Oder beziehen sich die 3390kg um "reales" Gewicht, je nachdem wie der Touran und Hänger beladen sind?
Ich bin nur noch verwirrt, bezogen was das Auto kann. Führerscheintechnisch habe ich es glaube verstanden.
https://www.bussgeldkatalog.org/anhaengelast/#faq_anhaengelast
Weil eben nicht die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, sondern seine tatsächliche Masse für die Anhängelast entscheidend ist, können Sie auch einen Anhänger ziehen, dessen zulässige Gesamtmasse höher ist als die zulässige Anhängelast Ihres Kraftfahrzeugs. Dann dürfen Sie entsprechend weniger Ladung auf dem Anhänger transportieren als maximal erlaubt ist
Hiho
normal müsste hinter dem Zusattz bis 8% Steigung auch nochmal ein "neues" zulässiges Gesamtgewicht stehen
z.B.
0.1 bis 8% Steigung 1500kg *techn. zulässige Gesaamtmasser der Zugkombi max 3390 KG * BIS 8% Steigung max 3700 technisch zulässige Gesamtmasse der Zugkombi *
so in etwa ( Zahlenwerte sind nur fiktiv zum veranschaulichen )
Gruss Dirk
Zitat:
@DTI-Fahrer schrieb am 15. August 2020 um 16:38:17 Uhr:
https://www.bussgeldkatalog.org/anhaengelast/#faq_anhaengelastWeil eben nicht die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, sondern seine tatsächliche Masse für die Anhängelast entscheidend ist, können Sie auch einen Anhänger ziehen, dessen zulässige Gesamtmasse höher ist als die zulässige Anhängelast Ihres Kraftfahrzeugs. Dann dürfen Sie entsprechend weniger Ladung auf dem Anhänger transportieren als maximal erlaubt ist
Hiho
wie gesagt ..Fahrerlaubnisrecht sieht das ganz anders ...
Zitat von der verlinkten Seite
Die zulässige Gesamtmasse beschreibt das Gewicht, welches ein leeres Fahrzeug zusammen mit seiner Ladung maximal auf die Waage bringen darf. Ob Sie ein Gespann aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger mit Ihrer Fahrerlaubnisklasse führen dürfen, hängt von der zulässigen Gesamtmasse des Gespanns ab.
und da ist bei Klasse B und ZUG gesamtmasse bei 3,5 Tonnen Feierabend
Gruss Dirk
Ok also alles im Fahrzeugschein sind "echte" Gewichte, die dann tatsächlich gemessen werden.
Alle Führerscheinwerte beziehen sich auf theoretische zul. Gesamtgewichte, egal wie beladen ist?
Zitat:
@xavair1 schrieb am 15. August 2020 um 16:58:05 Uhr:
Ok also alles im Fahrzeugschein sind "echte" Gewichte, die dann tatsächlich gemessen werden.Alle Führerscheinwerte beziehen sich auf theoretische zul. Gesamtgewichte, egal wie beladen ist?
Hiho
vereinfacht ausgedrückt JA
Gruss Dirk