Wer hat Vorrang in 30er Zone mit rechts-vor-links?
In einer 30er-Zone mit rechts-vor-links will ein Autofahrer an der Kreuzung nach rechts abbiegen, von links kommt ein Fußgänger (auf dem Fußweg) der gerade aus über die Straße will.
Wer hat in diesem Szenario Vorrang? Wenn der Fußgänger ein Auto wäre der Fall klar, er müsste dann warten. Aber so bin ich beim googlen auf widersprüchliche Aussagen gestoßen. Mir ist aber auch klar, dass man sein „Recht“ nicht erzwingen darf.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Karolin76 schrieb am 20. März 2018 um 14:53:18 Uhr:
Ich würde dem Fußgänger Vorrang geben!
Gute Fahrt!
Das kannst du machen, aber rein nach STVO betrachtet, hat das Auto Vorrang. Anders sähe es aus, wenn der Fußgänger die Straße überqueren möchte, in die das Auto einbiegen möchte.
99 Antworten
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 20. März 2018 um 18:59:31 Uhr:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 20. März 2018 um 18:49:08 Uhr:
Mischkolino, du kannst dir die einhellige Rechtsprechung dazu angucken und bekommst auch als erwachsener Mensch Gelegenheit, etwas zu lernen.Nur mal so. "Das mache ich seit 30 Jahren so" bedeutet überhaupt nichts. Man kann etwas auch 30 Jahre lang falsch machen.
Das schließe ich nicht aus. Und natürlich weiß ich, daß man auf Fußgänger Rücksicht nimmt und handle auch so. Nur um das klarzustellen, weil hier schon wieder übertrieben wird, als würde ich in die Fußgängermeute reinpreschen...
Das hat hier wirklich niemand behauptet. Aber auch ein leichtes Anfahren ist nunmal Vorrang erzwingen, den du schlicht nicht hast. Und damit Nötigung.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 20. März 2018 um 19:03:26 Uhr:
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 20. März 2018 um 18:43:44 Uhr:
Dort kann ich leider nichts von einem Vorrang der Fußgänger gegenüber abbiegenden Fahrzeugen lesen.Nein, das nicht. Wenn du dir aber die hier bereits zitierte Rechtsprechung ansiehst, musst du erkennen, dass es faktisch auf einen solchen Vorrang hinausläuft.
Grüße vom Ostelch
Ich hab's jetzt (fast) verstanden 😉 und
@TomF31dazu nochmal geantwortet:
https://www.motor-talk.de/.../...it-rechts-vor-links-t6302227.html?...
Daß man aber beim Abbiegen wie beim Zebrastreifen mit den skurrilsten Fällen des plötzlichen Auftauchens von Fußgängern rechnen muß, haut mich dennoch vom Hocker...
Es hilft wirklich nichts. Beim Abbiegen an unübersichtlichen Stellen, wo Fußgänger überraschend auftauchen könnten, muss entsprechend extra vorsichtig gefahren werden.
Vor allem beim Linksabbiegen. Nicht dass man plötzlich im Gegenverkehr anhalten muss.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 20. Mär. 2018 um 21:38:34 Uhr:
Es hilft wirklich nichts. Beim Abbiegen an unübersichtlichen Stellen, wo Fußgänger überraschend auftauchen könnten, muss entsprechend extra vorsichtig gefahren werden.
Das Schlimme ist: wenn ein FG die Vorfahrtstrasse an einer Einmuendung ueberquert, dann muss der aus der Nebenstrasse Einmuendende auf den FG warten. Genauso wie derjenige auf den Fussgaenger warten muss/muesste, der eine abknickende Vorfahrtsstrasse geradeaus ueberqueren will, obwohl man als Autofahrer aus gleicher Richtung kommend der abknickenden Vorfahrtsstrasse folgt. Blos gut, dass es nicht sooo viele selbstmoerderische FGs gibt, die es darauf ankommen lassen...
Hier fehlt tatsaechlich eine eindeutige Regelung im Sinne des sinnvollen Verkehrsflusses.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 20. März 2018 um 22:42:29 Uhr:
(...) Genauso wie derjenige auf den Fussgaenger warten muss/muesste, der eine abknickenden Vorfahrtsstrasse geradeaus ueberqueren will, obwohl man aus gleicher Richtung kommend der abknickenden Vorfahrtsstrasse folgt. (...)
In diesem Fall würde § 9 Abs. 3 StVO nicht gelten, denn der Autofahrer biegt nicht ab, obwohl er blinken muss. Er bleibt auf der Vorfahrtstraße und muss nicht auf den Fußgänger warten. Ein Freibrief, um ihn zu überfahren, ist es aber auch nicht. 😉 Verlässt der Pkw-Fahrer die abknickende Vorfahrtstraße indem er geradeaus fährt, darf er zwar nicht blinken, muss aber, weil er abbiegt, für querende Fußgänger wenn nötig auch halten.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 20. Mär. 2018 um 22:59:40 Uhr:
In diesem Fall würde § 9 Abs. 3 StVO nicht gelten, denn der Autofahrer biegt nicht ab, obwohl er blinken muss.
Ich hoffe, du hast Recht. Kann man dazu was finden? Gesetz? Rechtsprechung?
Als Fußgänger lasse ich den Autos in solchen Situationen fast immer den Vorrang. Purer Eigennutz, die verpesten schließlich die Luft.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 20. März 2018 um 23:2:25 Uhr:
Ich hoffe, du hast Recht. Kann man dazu was finden? Gesetz? Rechtsprechung?
Einfach StVO und näheres hier: https://www.verkehrslexikon.de/Texte/Vorfahrt26.php
Grüße vom Ostelch
Dabei ist doch alles schon ganz vorne in der StVO gesagt, mehr braucht es eigentlich nicht:
§ 1
Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Ich hätte nicht gedacht das ich so viele Antworten bekomme, ich lese die mir morgen mal in Ruhe durch.
Hier ist noch ein Bild welches die Situation darstellt, da meine Beschreibung wohl doch nicht so klar war. (Rot ist das Auto und blau der Fußgänger)
Zitat:
@Gearboxx schrieb am 21. März 2018 um 00:17:28 Uhr:
Rot ist das Auto und blau der Fußgänger
Rot vor Blau.
Zitat:
@fire-fighter schrieb am 20. März 2018 um 15:15:43 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 20. März 2018 um 15:13:18 Uhr:
Und genau so würde ich den Sachverhalt verstehen. Das Auto kreuzt beim Abbiegen den Weg des Fußgängers, der eigentlich nur gerade aus in der gedachten Verlängerung seines Fußweges läuft.Genau. Und weil das Auto vom Fußgänger aus von rechts kommt, hat es Vorrang.
Also ich würde sagen das hat mit rechts und links gar nichts zu tun.
Der Fußgänger möchte in Querrichtung vor dem Auto die Straße überqueren, da muss er theoretisch warten.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 20. März 2018 um 23:18:47 Uhr:
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 20. März 2018 um 23:2:25 Uhr:
Ich hoffe, du hast Recht. Kann man dazu was finden? Gesetz? Rechtsprechung?Einfach StVO und näheres hier: https://www.verkehrslexikon.de/Texte/Vorfahrt26.php
Grüße vom Ostelch
Stimmt, einfach StVO:
Denn eigentlich verhält es sich bei der abknickenden Vorfahrt genau wie beim abbiegen. In §9 Abs. 3 Satz 3 STVO steht "Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten."
Und in der Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2 StVO) Richtzeichen steht unter laufende Nummer 2.1 in den Erläuterungen in Nr. 2 "Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden."
https://dejure.org/gesetze/StVO/Anlage_3.html
Was hier jetzt ein Urteil aussagen soll in dem es um ein überholen/vorbeifahren an einer Radfahrerin geht, welche der abknickenden Vorfahrtsstraße folgen möchte, erschließt sich mir im übrigen nicht wirklich.
😉
Zitat:
@Gearboxx schrieb am 21. März 2018 um 00:17:28 Uhr:
Ich hätte nicht gedacht das ich so viele Antworten bekomme, ich lese die mir morgen mal in Ruhe durch.
Hier ist noch ein Bild welches die Situation darstellt, da meine Beschreibung wohl doch nicht so klar war. (Rot ist das Auto und blau der Fußgänger)
https://www.frag-den-fahrlehrer.de/.../
Danach muss auch hier der Autofahrer warten.