Wer hat Vorrang in 30er Zone mit rechts-vor-links?
In einer 30er-Zone mit rechts-vor-links will ein Autofahrer an der Kreuzung nach rechts abbiegen, von links kommt ein Fußgänger (auf dem Fußweg) der gerade aus über die Straße will.
Wer hat in diesem Szenario Vorrang? Wenn der Fußgänger ein Auto wäre der Fall klar, er müsste dann warten. Aber so bin ich beim googlen auf widersprüchliche Aussagen gestoßen. Mir ist aber auch klar, dass man sein „Recht“ nicht erzwingen darf.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Karolin76 schrieb am 20. März 2018 um 14:53:18 Uhr:
Ich würde dem Fußgänger Vorrang geben!
Gute Fahrt!
Das kannst du machen, aber rein nach STVO betrachtet, hat das Auto Vorrang. Anders sähe es aus, wenn der Fußgänger die Straße überqueren möchte, in die das Auto einbiegen möchte.
99 Antworten
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 20. März 2018 um 17:49:24 Uhr:
Damit meinst du doch bestimmt was anderes als die https://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%BCgenpresse.Zitat:
@Mischkolino schrieb am 20. März 2018 um 17:29:08 Uhr:
Das liest sich ja hier wie in der Systempresse, Meinungen lenken durch Verschweigen von Fakten...
Wußte ich doch, daß ich hier wieder Jemanden aus der Reseve locke... 😁 Was soll der Begriff im Link sein? Den gibt es doch laut Wiki gar nicht.😎
Edit: Um eventuellen politischen Zündstoff herauszunehmen, habe ich den Begriff des Anstoßes korrigiert 😉
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 20. März 2018 um 17:59:44 Uhr:
Ich möchte mich hiermit auf die Seite von @spreetourer und @Ostelch schlagen. Allerdings muß ich zugeben, daß ich viele Jahre nicht so richtig wußte, wie das mit den Fußgängern so geregelt ist. Und wenn es nicht jeder Kraftfahrer weiß, wissen es wohl noch weniger Fußgänger (Obwohl man eigentlich schon im Kleinkindalter lernt, an der Fahrbahnkante zu warten).Also warte ich beim Abbiegen immer schön, bis alle Fußgänger rübergetrippelt sind. Einen Extra-Bonus haben die in gleicher Richtung laufenden Fußgänger, weil diese erst Kopf und Augen um 90° drehen müssen. Nun gibt es aber solche FG, die sich die "Vorfahrt" erzwingen wollen und dann rumpöbeln, wenn ich abbiege. Und dann noch den Herdentrieb, der den Fußgängerstrom nicht abreißen läßt, dann "taste" ich mich vorsichtig in die Herde rein 🙂, verleihe also meinem Vorhaben etwas Nachdruck. Dabei bin ich kurioserweise noch nie angepöbelt worden.
Und wenn die Herde 1000 Fußgänger umfasst, haben sie immer noch Vorrang. Was du machst, dürfte somit Nötigung sein.
Zitat:
@BMWRider schrieb am 20. März 2018 um 18:14:31 Uhr:
[...] Und wenn die Herde 1000 Fußgänger umfasst, haben sie immer noch Vorrang. Was du machst, dürfte somit Nötigung sein.
Meist reicht sachtes Anfahren bei leichtem Gasgeben, um den Strom zu stoppen. Ohne Gefährdung natürlich. Irgendwann will ich ja auch mal weiterkommen.
Das mit dem angeblichen Vorrang von Fußgängern wurde hier noch nicht durch Fakten untermauert.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 20. März 2018 um 18:03:18 Uhr:
Edit: Um eventuellen politischen Zündstoff herauszunehmen, habe ich den Begriff des Anstoßes korrigiert 😉
Danke sehr.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 20. März 2018 um 18:23:36 Uhr:
Zitat:
@BMWRider schrieb am 20. März 2018 um 18:14:31 Uhr:
[...] Und wenn die Herde 1000 Fußgänger umfasst, haben sie immer noch Vorrang. Was du machst, dürfte somit Nötigung sein.Meist reicht sachtes Anfahren bei leichtem Gasgeben, um den Strom zu stoppen. Ohne Gefährdung natürlich. Irgendwann will ich ja auch mal weiterkommen.
Das mit dem angeblichen Vorrang von Fußgängern wurde hier noch nicht durch Fakten untermauert.
Doch, eben genau mit dem von mir zitierten Urteil dem du (aus welchem Grund auch immer?) eine 50/50 Verteilung angedichtet hast ...
Ich werde schon aus dem Eröffnungspost jedenfalls nicht schlau, die Situation ist unverständlich beschrieben. Und da der TE sich auch nicht weiter äußert, lohnt es sich eigentlich überhaupt nicht, sich damit zu beschäftigen.
Ein allgemeiner Hinweis auf einschlägige Grundlagen ist natürlich nie verkehrt, die Situation aus § 9 Abs. 3 zum Beispiel. Aber ob die hier zutreffend ist?
Zitat:
@TomF31 schrieb am 20. März 2018 um 18:28:41 Uhr:
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 20. März 2018 um 18:23:36 Uhr:
[...] Das mit dem angeblichen Vorrang von Fußgängern wurde hier noch nicht durch Fakten untermauert.
Doch, eben genau mit dem von mir zitierten Urteil dem du (aus welchem Grund auch immer?) eine 50/50 Verteilung angedichtet hast ...
O.k., die Rechtssprechung spricht von einer vorrangähnlichen Stellung der Fußgänger.
Ja, hast Recht. Deshalb nehme ich auch den Vergleich mit der tendenziellen Berichterstattung wieder zurück. Ich hatte versehentlich die Urteilsbegründung eines ähnlichen Falls gelesen 🙄, wo allerdings anders entschieden wurde. Und dieses Urteil ist auch erst von 2009, also scheinen nicht alle Gerichte älteren Urteilen zu folgen, was für mich wieder die gleichen Fragen aufwirft...
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 20. März 2018 um 18:23:36 Uhr:
Zitat:
@BMWRider schrieb am 20. März 2018 um 18:14:31 Uhr:
[...] Und wenn die Herde 1000 Fußgänger umfasst, haben sie immer noch Vorrang. Was du machst, dürfte somit Nötigung sein.Meist reicht sachtes Anfahren bei leichtem Gasgeben, um den Strom zu stoppen. Ohne Gefährdung natürlich. Irgendwann will ich ja auch mal weiterkommen.
Das mit dem angeblichen Vorrang von Fußgängern wurde hier noch nicht durch Fakten untermauert.
Paragraf 9 Abs 3 STVO ist kein Fakt?
Zitat:
@BMWRider schrieb am 20. März 2018 um 18:33:00 Uhr:
Paragraf 9 Abs 3 STVO ist kein Fakt?
Für manche nicht, wie ich selber immer wieder beobachten muss.
Zitat:
@BMWRider schrieb am 20. März 2018 um 18:33:00 Uhr:
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 20. März 2018 um 18:23:36 Uhr:
[...]
Das mit dem angeblichen Vorrang von Fußgängern wurde hier noch nicht durch Fakten untermauert.
Paragraf 9 Abs 3 STVO ist kein Fakt?
Dort kann ich leider nichts von einem Vorrang der Fußgänger gegenüber abbiegenden Fahrzeugen lesen.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 20. März 2018 um 18:43:44 Uhr:
Zitat:
@BMWRider schrieb am 20. März 2018 um 18:33:00 Uhr:
Paragraf 9 Abs 3 STVO ist kein Fakt?
Dort kann ich leider nichts von einem Vorrang der Fußgänger gegenüber abbiegenden Fahrzeugen lesen.
Doch. Auch wenn dort nicht das Wort "Vorrang" verwendet wird.
Mischkolino, du kannst dir die einhellige Rechtsprechung dazu angucken und bekommst auch als erwachsener Mensch Gelegenheit, etwas zu lernen.
Nur mal so. "Das mache ich seit 30 Jahren so" bedeutet überhaupt nichts. Man kann etwas auch 30 Jahre lang falsch machen.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 20. März 2018 um 18:23:36 Uhr:
Zitat:
@BMWRider schrieb am 20. März 2018 um 18:14:31 Uhr:
[...] Und wenn die Herde 1000 Fußgänger umfasst, haben sie immer noch Vorrang. Was du machst, dürfte somit Nötigung sein.Meist reicht sachtes Anfahren bei leichtem Gasgeben, um den Strom zu stoppen. Ohne Gefährdung natürlich. Irgendwann will ich ja auch mal weiterkommen.
Wenn du mir so kommen würdest und bis auf wenige Zentimeter auf mich rauf fährst, so würde ich dir, natürlich nur aus Versehen, den Scheinwerfer kaputt treten, da du mich ins Straucheln gebracht hast.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 20. März 2018 um 18:49:08 Uhr:
Mischkolino, du kannst dir die einhellige Rechtsprechung dazu angucken und bekommst auch als erwachsener Mensch Gelegenheit, etwas zu lernen.Nur mal so. "Das mache ich seit 30 Jahren so" bedeutet überhaupt nichts. Man kann etwas auch 30 Jahre lang falsch machen.
Das schließe ich nicht aus. Und natürlich weiß ich, daß man auf Fußgänger Rücksicht nimmt und handle auch so. Nur um das klarzustellen, weil hier schon wieder übertrieben wird, als würde ich in die Fußgängermeute reinpreschen...
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 20. März 2018 um 18:43:44 Uhr:
Zitat:
@BMWRider schrieb am 20. März 2018 um 18:33:00 Uhr:
Paragraf 9 Abs 3 STVO ist kein Fakt?
Dort kann ich leider nichts von einem Vorrang der Fußgänger gegenüber abbiegenden Fahrzeugen lesen.
Nein, das nicht. Wenn du dir aber die hier bereits zitierte Rechtsprechung ansiehst, musst du erkennen, dass es faktisch auf einen solchen Vorrang hinausläuft.
Grüße vom Ostelch