Wer hat Vorrang in 30er Zone mit rechts-vor-links?
In einer 30er-Zone mit rechts-vor-links will ein Autofahrer an der Kreuzung nach rechts abbiegen, von links kommt ein Fußgänger (auf dem Fußweg) der gerade aus über die Straße will.
Wer hat in diesem Szenario Vorrang? Wenn der Fußgänger ein Auto wäre der Fall klar, er müsste dann warten. Aber so bin ich beim googlen auf widersprüchliche Aussagen gestoßen. Mir ist aber auch klar, dass man sein „Recht“ nicht erzwingen darf.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Karolin76 schrieb am 20. März 2018 um 14:53:18 Uhr:
Ich würde dem Fußgänger Vorrang geben!
Gute Fahrt!
Das kannst du machen, aber rein nach STVO betrachtet, hat das Auto Vorrang. Anders sähe es aus, wenn der Fußgänger die Straße überqueren möchte, in die das Auto einbiegen möchte.
99 Antworten
Die richtige Antwort bzgl. abknickender Vorfahrtstraße bitte jetzt nicht überall posten. Ich bin ganz froh, dass das die wenigsten Fußgänger wissen. Andernfalls gäbe es viel mehr Behinderungen durch Verkehrsunfälle, weil es die Autofahrer auch nicht wissen. Und was keiner weiß macht keinen heiß 🙂
Och, ich denke schon, dass selbst die Fußgänger aufpassen (und sich zurücknehmen), die es wissen. Weil sie nämlich gleichzeitig wissen, dass viele Kraftfahrer es nicht wissen.
Und weil im Falle eines Unfalles sie üblicherweise den Kürzeren ziehen. Ich leg mich doch nicht mit jemanden an, der das x-fache meines Gewichts mir entgegen wirft. Egal, ob ich als Fußgänger, Radfahrer, Motorradfahrer oder Autofahrer unterwegs bin.
Du weißt doch, was Albert gesagt hat: Es gibt nur zwei Dinge, die unendlich sind...
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In der Konsequenz bedeuten die hier jetzt für geltendes Recht erklärten Regeln, daß man auch außerorts an einer Landstraßengabelung Wanderer und Pilzsucher über die Fahrbahn lassen muß, oder?
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 21. März 2018 um 22:53:56 Uhr:
In der Konsequenz bedeuten die hier jetzt für geltendes Recht erklärten Regeln, daß man auch außerorts an einer Landstraßengabelung Wanderer und Pilzsucher über die Fahrbahn lassen muß, oder?
Da die StVO bei den hier zitierten Vorschriften nicht zwischen inner- und außerorts unterscheidet, musst du jetzt ganz stark sein: ja!
Grüße vom Ostelch
Wenn jeder die Rücksicht an den Tag legen würde die man sich selber wünscht um sicher und gesund wieder Zuhause an zu kommen, würde so eine Diskusion überhaupt nicht nötig sein!
Ja, wenn. Dann lebten wir im Paradies und es wäre nicht nur die Straßenverkehrsordnung überflüssig. 😉
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Karolin76 schrieb am 21. März 2018 um 23:01:47 Uhr:
Wenn jeder die Rücksicht an den Tag legen würde die man sich selber wünscht um sicher und gesund wieder Zuhause an zu kommen, würde so eine Diskusion überhaupt nicht nötig sein!
Rücksicht ohne Regeln würde Stillstand bedeuten.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 22. März 2018 um 06:27:26 Uhr:
Zitat:
@Karolin76 schrieb am 21. März 2018 um 23:01:47 Uhr:
Wenn jeder die Rücksicht an den Tag legen würde die man sich selber wünscht um sicher und gesund wieder Zuhause an zu kommen, würde so eine Diskusion überhaupt nicht nötig sein!Rücksicht ohne Regeln würde Stillstand bedeuten.
Kommt darauf an, was man unter "Rücksicht" versteht.
Grüße vom Ostelch