Wer hat Vorrang in 30er Zone mit rechts-vor-links?
In einer 30er-Zone mit rechts-vor-links will ein Autofahrer an der Kreuzung nach rechts abbiegen, von links kommt ein Fußgänger (auf dem Fußweg) der gerade aus über die Straße will.
Wer hat in diesem Szenario Vorrang? Wenn der Fußgänger ein Auto wäre der Fall klar, er müsste dann warten. Aber so bin ich beim googlen auf widersprüchliche Aussagen gestoßen. Mir ist aber auch klar, dass man sein „Recht“ nicht erzwingen darf.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Karolin76 schrieb am 20. März 2018 um 14:53:18 Uhr:
Ich würde dem Fußgänger Vorrang geben!
Gute Fahrt!
Das kannst du machen, aber rein nach STVO betrachtet, hat das Auto Vorrang. Anders sähe es aus, wenn der Fußgänger die Straße überqueren möchte, in die das Auto einbiegen möchte.
99 Antworten
Zitat:
@PeterBH schrieb am 21. März 2018 um 09:08:34 Uhr:
Zitat:
@Gearboxx schrieb am 21. März 2018 um 00:17:28 Uhr:
Ich hätte nicht gedacht das ich so viele Antworten bekomme, ich lese die mir morgen mal in Ruhe durch.
Hier ist noch ein Bild welches die Situation darstellt, da meine Beschreibung wohl doch nicht so klar war. (Rot ist das Auto und blau der Fußgänger)https://www.frag-den-fahrlehrer.de/.../
Danach muss auch hier der Autofahrer warten.
Ähm, nein ..... (siehe Anhang kopiert von deinem Link)
Zitat:
@PeterBH schrieb am 21. März 2018 um 09:08:34 Uhr:
https://www.frag-den-fahrlehrer.de/.../Danach muss auch hier der Autofahrer warten.
Negativ. Lesen. Verstehen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 21. März 2018 um 09:08:34 Uhr:
Zitat:
@Gearboxx schrieb am 21. März 2018 um 00:17:28 Uhr:
Ich hätte nicht gedacht das ich so viele Antworten bekomme, ich lese die mir morgen mal in Ruhe durch.
Hier ist noch ein Bild welches die Situation darstellt, da meine Beschreibung wohl doch nicht so klar war. (Rot ist das Auto und blau der Fußgänger)https://www.frag-den-fahrlehrer.de/.../
Danach muss auch hier der Autofahrer warten.
Sehe ich anders.
Zitat:
Fußgänger 3 und 4 müssen das orangene Auto durchlassen! Sie kommen von der roten Straße! Andere Straße, daher gelten keine Vorrangregeln!
Ich denke um diese Art von Fußgängern geht es hier.
Mea Culpa, nur halb gelesen. Stimmt natürlich, vor dem "hiesigen" Fußgänger hat der Autofahrer Vorrang.
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Zitat:
@Ostelch schrieb am 20. März 2018 um 23:18:47 Uhr:
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 20. März 2018 um 23:2:25 Uhr:
Ich hoffe, du hast Recht. Kann man dazu was finden? Gesetz? Rechtsprechung?Einfach StVO und näheres hier: https://www.verkehrslexikon.de/Texte/Vorfahrt26.php
Grüße vom Ostelch
"Einfach StVO". Du bist gut, genau das habe ich ja gelesen. Sinngemäß: Wer abbiegt muss nötigenfalls (vor der Straße in die abgebogen wird) auf Fußgänger warten. §9 StVO beschreibt das ja genau so, als ob nirgends Vorfahrtschilder stehen, dann ist es auch egal, ob die Vorfahrtstraße abknickt. Und das finde ich sehr bedenklich, wenn das so stimmt.
Das Urteil ist so für mein Empfinden richtig. Die Begründung finde ich jedoch eigenartig. Allerdings ist es ein Spruch vom OLG, noch dazu eins aus Bayern 😛 Die Aussage im Urteil "wer geradeaus fährt biegt ab" spricht zwar stark für deine Annahme, dass der Fußgänger an abknickender Vorfahrtstraße warten muss. Allerdings ist ein Fußgänger anders zu behandeln als ein Fahrradfahrer (im Urteil). Für Fußgänger ist eine abknickende Vorfahrtstraße eine normale Kreuzung, also als ob es die Schilder überhaupt nicht gibt. Ist ja bei anderen Kreuzungsarten genauso.
Schön beschrieben wird das in diesem Link: http://www.brix.de/verkehr/wer_hat_vorfahrt.html
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 21. März 2018 um 12:35:23 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 20. März 2018 um 23:18:47 Uhr:
Einfach StVO und näheres hier: https://www.verkehrslexikon.de/Texte/Vorfahrt26.php
Grüße vom Ostelch
"Einfach StVO". Du bist gut, genau das habe ich ja gelesen. Sinngemäß: Wer abbiegt muss nötigenfalls (vor der Straße in die abgebogen wird) auf Fußgänger warten. §9 StVO beschreibt das ja genau so, als ob nirgends Vorfahrtschilder stehen, dann ist es auch egal, ob die Vorfahrtstraße abknickt. Und das finde ich sehr bedenklich, wenn das so stimmt.
Du hast da auch recht! Genau genommen steht das zur abknickenden Vorfahrt allerdings in der Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2 StVO) Richtzeichen. Dort kann man unter laufende Nummer 2.1 in den Erläuterungen in Nr. 2 folgendes lesen: "Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden."
Stark gekürzt: Auf Fußgänger ist immer besondere Rücksicht zu nehmen und wenn nötig, muss gewartet werden.
Denn eines ist sicher. Passiert da irgend etwas, sind wir als Autofahrer immer am Ar....
Deshalb lieber einmal zu viel, als einmal zu wenig Rücksicht genommen und gewartet.
Zitat:
@TomF31 schrieb am 21. März 2018 um 13:10:50 Uhr:
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 21. März 2018 um 12:35:23 Uhr:
"Einfach StVO". Du bist gut, genau das habe ich ja gelesen. Sinngemäß: Wer abbiegt muss nötigenfalls (vor der Straße in die abgebogen wird) auf Fußgänger warten. §9 StVO beschreibt das ja genau so, als ob nirgends Vorfahrtschilder stehen, dann ist es auch egal, ob die Vorfahrtstraße abknickt. Und das finde ich sehr bedenklich, wenn das so stimmt.
Du hast da auch recht! Genau genommen steht das zur abknickenden Vorfahrt allerdings in der Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2 StVO) Richtzeichen. Dort kann man unter laufende Nummer 2.1 in den Erläuterungen in Nr. 2 folgendes lesen: "Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden."
Danke. Das hatte ich gestern glatt übersehen. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, man muss aber auch an der richtigen Stelle lesen. 😉 Dann ist es für den Autofahrer bei "abknickender Vorfahrt" recht übersichtlich, was Fußgänger betrifft. Ganz gleich in welche Richtung er fährt, es gilt immer, auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen und nötigenfalls zu warten. Entweder, wenn er auf der Vorfahrstraße bleibt, wegen Anlage 3 wie oben zitiert oder wenn er die Vorfahrtstraße verlässt und damit "abbiegt" (auch wenn er faktisch nur geradeaus fährt) gilt § 9 Abs 3 StVO.
Grüße vom Ostelch
Ich überspringe jetzt mal ggf. ein paar Beiträge.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 20. März 2018 um 22:42:29 Uhr:
Das Schlimme ist: wenn ein FG die Vorfahrtstrasse an einer Einmuendung ueberquert, dann muss der aus der Nebenstrasse Einmuendende auf den FG warten.
Genauso wie derjenige auf den Fussgaenger warten muss/muesste, der eine abknickende Vorfahrtsstrasse geradeaus ueberqueren will, obwohl man als Autofahrer aus gleicher Richtung kommend der abknickenden Vorfahrtsstrasse folgt.
Ja. Denn das ist alles ebenso von § 9 Abs. 3 StVO abgedeckt.
Der einschlägige Satz 3 sagt nämlich über die VorFAHRT nichts aus.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 21. März 2018 um 16:22:38 Uhr:
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 20. März 2018 um 22:42:29 Uhr:
Das Schlimme ist: wenn ein FG die Vorfahrtstrasse an einer Einmuendung ueberquert, dann muss der aus der Nebenstrasse Einmuendende auf den FG warten.
Nein.
Doch .... 😉
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 21. März 2018 um 16:32:28 Uhr:
Neihen! 😎
Wenn du auf eine Vorfahrtstraße von einer Nebenstraße aus einbiegst musst du selbstverständlich dem Fußgänger der die Vorfahrtstraße überqueren möchte vorrang gewähren! Du biegst ab und der Fußgänger will gerade über die Straße .... 😎
Sieh dir einfach das Bild im Anhang an und denk dir die "rote Fahrtrichtung" als Vorfahrtstraße ...
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 21. März 2018 um 16:22:38 Uhr:
Ich überspringe jetzt mal ggf. ein paar Beiträge.
(...)
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 21. März 2018 um 16:22:38 Uhr:
Zitat:
Genauso wie derjenige auf den Fussgaenger warten muss/muesste, der eine abknickende Vorfahrtsstrasse geradeaus ueberqueren will, obwohl man als Autofahrer aus gleicher Richtung kommend der abknickenden Vorfahrtsstrasse folgt.
Ja.
Stimmt.
Zitat:
Denn das ist ebenso von § 9 Abs. 3 StVO abgedeckt.
Der einschlägige Satz 3 sagt nämlich über die VorFAHRT nichts aus.
Nein. Stimmt nicht. Das ist in der Anlage 3 , Richtzeichen, (zu § 42 Absatz 2 StVO), Nummer 2.1 in den Erläuterungen in Nr. 2 geregelt: "Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden."
Wer der Vorfahrtstraße folgt, biegt nicht ab. Deshalb geht es nicht nach § 9 Abs. 3 StVO.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 21. März 2018 um 16:34:51 Uhr:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 21. März 2018 um 16:22:38 Uhr:
Denn das ist ebenso von § 9 Abs. 3 StVO abgedeckt.
Der einschlägige Satz 3 sagt nämlich über die VorFAHRT nichts aus.Nein. Stimmt nicht. Das ist in der Anlage 3 , Richtzeichen, (zu § 42 Absatz 2 StVO), Nummer 2.1 in den Erläuterungen in Nr. 2 geregelt: "Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden."
Wer der Vorfahrtstraße folgt, biegt nicht ab. Deshalb geht es nicht nach § 9 Abs. 3 StVO.
Grüße vom Ostelch
Ah! Wieder was gelernt.
Nee, mal ernsthaft. Ich bilde mir nicht ein, alles zu wissen, und lerne gern dazu.
Freundlicherweise haben wir hier eine Zusatzregel, die mit der Hauptregel übereinstimmt und sozusagen eine begriffliche Lücke schließt (Begriff des Abbiegens bei abknickender Vorfahrtstraße).
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 21. März 2018 um 16:39:33 Uhr:
Ah! Wieder was gelernt.Zitat:
@Ostelch schrieb am 21. März 2018 um 16:34:51 Uhr:
Nein. Stimmt nicht. Das ist in der Anlage 3 , Richtzeichen, (zu § 42 Absatz 2 StVO), Nummer 2.1 in den Erläuterungen in Nr. 2 geregelt: "Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden."
Wer der Vorfahrtstraße folgt, biegt nicht ab. Deshalb geht es nicht nach § 9 Abs. 3 StVO.
Grüße vom Ostelch
Nee, mal ernsthaft. Ich bilde mir nicht ein, alles zu wissen, und lerne gern dazu.
Freundlicherweise haben wir hier eine Zusatzregel, die mit der Hauptregel übereinstimmt und sozusagen eine begriffliche Lücke schließt (Begriff des Abbiegens bei abknickender Vorfahrtstraße).
Ich glaube, hier verheddert sich erst einmal jeder. Ich hatte zwischenzeitlich auch schon den Überblick verloren. Eigentlich spaßig. So eine schlichte Frage und solche Verwirrung und im Ergebnis ist wieder alles ganz einfach. Aber jetzt haben wir alle den Durchblick und können bei nächster Gelegenheit mit dieser Quizfrage groß rauskommen. 😉
Grüße vom Ostelch