Wer hat Schuld --> Tödlicher Motorradunfall
Guten Morgen,
in der letzten Woche gab es im entfernten Familienkreis einen tödlichen Unfall. Der Motorradfahrer und der Fahrer des Pkw sind beide verstorben. Der Unfall ereignete sich abends in der Dämmerung.
Fakt ist, dass der Motorradfahrer mit ca. 120 km/h auf einer Landstraße, wo 70 erlaubt ist, gefahren ist. Der Pkw-Fahrer ist aus einer Seitenstraße links abgebogen und hat somit die Vorfahrt genommen.
Jetzt prallen hier natürlich Anschuldigungen aufeinander. Wie seht ihr die Schuldfrage?
Ich bin der Ansicht, dass der Motorradfahrer einen größeren Anteil an dem Unfall hat, da er, höchstwahrscheinlich bewusst, das Tempolimit weit überschritten hat. Der Autofahrer hat zwar die Vorfahrt genommen, dies aber sicherlich nicht bewusst, sondern in der Unterschätzung der Geschwindigkeit des Motorrades.
Falls eine solche Frage hier nicht hingehört, bitte löschen!
Viele Grüße,
Fachwirt10
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Bleikugel schrieb am 22. August 2017 um 08:01:59 Uhr:
Jetzt hat es eben auch den Verursacher erlegt und kann kein weiteres Leid verursachen.
Nett.
Ohne weitere Details kommt hier wohl nix vernünftiges heraus. Sicher ist nur, daß beide eine Teilschuld haben (Vorfahrtsverletzungen mit stark überhöhter Geschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten gibt's schon einige Urteile).
Mehr als die Todesstrafe wäre wohl für keinen der Beiden raus gekommen, also laßt es einfach gut sein.
Gruß Metalhead
329 Antworten
Zitat:
Und DAS wissen wir eben nicht! Woher kommt die Gewissheit, dass der Motorradfahrer mit 120 km/h unterwegs war? Dies basiert auf Aussagen eines ominösen Bekannten - der weiß zwar ganz genau durch hinterherfahren, dass der Biker 120 km/h fuhr, hat aber den Unfall nicht gesehen?
Naja, sagen wir mal so.
Wenn ein PKW einem Motorrad die Vorfahrt nimmt und der PKW-Fahrer bei Kollision tödlich verunglückt, gibt es ja eigentlich nur eine Erklärung dafür. Nämlich dass das Motorrad mit sehr hoher Geschwindigkeit gegen die Fahrertür geknallt sein muss und diese extrem weit eingedrückt hat.
Wir wissen auch nicht, wann der PKW Fahrer losfuhr und wieviel Zeit zum Verzögern der Biker noch hatte
Zitat:
@Twindance
Um auf das Eingangsthema zurück zu kommen - fein, dass der so unverantwortlich Rasende angeblich 120 km/h fuhr. Wie konnte der in´s Spiel gebrachte Bekannte dies wissen? Fuhr er ebenso unverantwortlich hinterher? Und dies auch noch im Moment des Unfalls?
Folgendes Szenario scheint dir wohl nicht vorstellbar zu sein.
Du fährst mit 120 auf der Landstraße entlang, weiter vorne ein Fahrzeug mit durchgehend konstentem Abstand zu dir. Es kommt vor einer Kurve eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70km/h, du verzögerst allmählig, wärend sich das vorausfahrende Fahrzeug parrallel dazu immer schneller von dir entfernt.
Ca. 200/300m weiter, mitten in der Kurve, triffst du auf einen Unfall, an dem auch das dir vorausfahrende Fahrzeug beteiligt ist.
Bist du jetzt unqualifiziert dafür, eine Aussage zu treffen, dass das dir vorausfahrende Fahrzeug mit ca. 120km/h, bei erlaubten 70, in die Unfallsituation hineingefahren ist?
Aber hauptsache erst mal unterschwellige Pauschalverurteilungen von sich geben, wärend man gleichzeitig andere dazu ermahnt, im Nichtwissen des tatsächlichen Herganges, von solchen pauschalen Schuldzuweisungen Abstand zu nehmen.
Mal selber ein bischen darüber nachdenken. 😉
Ähnliche Themen
Ja, man ist da unqualifiziert, eine Aussage zur Geschwindigkeit zum Unfallzeitpunkt zu treffen. Es gibt für derartige "Unfallzeugen" den Begriff des "Knall-Zeugen" - die zwar den Unfall selber nicht gesehen haben, aber aus bestimmten Indizien und eigenen Wertungen eine Unfallhergang rekonstruieren und als Faktum verkaufen - obwohl sie in Wirklichkeit garnix gesehen haben und garnix wissen. Dazu gibt es umfangreiche und sehr interessante Untersuchungen - im Fazit aller Untersuchungen - derartige Zeugen sind absolut unzuverlässig. Selbst bei einem deratigen "Wissenschafts-Unfall" vor einer Ansammlung von Polizisten, die eigentlich diesbezüglich geschult sind, kamen da absolut unterschiedliche Schilderungen des Unfallherganges, die mit dem tatsächlichen Ablauf nicht im Geringsten übereinstimmten.
Ich verurteile niemanden und bewerte überhaupt nichts. Ich sage nur: wir wissen nichts und es steht uns keinerlei Bewertung in irgendeine Richtung zu.
Zitat:
@twindance schrieb am 23. August 2017 um 19:19:16 Uhr:
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 23. August 2017 um 19:08:17 Uhr:
xxxMeine Antwort darauf ist ein-eindeutig; die alleinige Schuld trägt der, der mit deutlich(!) überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war.
xxxxUnd DAS wissen wir eben nicht! Woher kommt die Gewissheit, dass der Motorradfahrer mit 120 km/h unterwegs war? ....
Das Scenario wird einfach angenommen, weil es der TE vorgegeben hat.
Stimmt es nicht, treten wir später alles in die Tonne.
Insofern keiner weiß wie es wirklich war, gäbe es wohl auch keinen Diskussionsbedarf und das Thema hätte schon lange zu sein müssen.
Aber über irgend etwas müssen wir ja diskutieren, Biker vorschriftsmäßig gefahren, PKW hat Vorfahrt genommen, ist nicht das Thema, wäre auch nicht der Stoff für eine Diskussion, würde auch absolut klar sein wer Schuld ist.
Also was bleibt ? Das Scenario des TE. 🙂
Bei meinem ersten schweren Unfall (Totalschaden, einige Wochen Krankenhausaufenthalt) gab es einen Zeugen, der meine riskante Fahrweise mit dem VW Käfer einige Kilometer vor der Unfallstelle beobachtet haben wollte und daher aussagte, ich hätte den Unfall verursacht.
Das Oberlandesgericht schrieb dazu in seinem Urteil "die Aussage des Zeugen X war unbeachtlich, da er den Unfall selbst nicht gesehen hat" und sprach mir 100 % Schadenersatz zu.
So weit zum Thema Zeugen.
Zitat:
@twindance schrieb am 23. August 2017 um 21:12:03 Uhr:
Ja, man ist da unqualifiziert, eine Aussage zur Geschwindigkeit zum Unfallzeitpunkt zu treffen. Es gibt für derartige "Unfallzeugen" den Begriff des "Knall-Zeugen" - die zwar den Unfall selber nicht gesehen haben, aber aus bestimmten Indizien und eigenen Wertungen eine Unfallhergang rekonstruieren und als Faktum verkaufen - obwohl sie in Wirklichkeit garnix gesehen haben und garnix wissen. Dazu gibt es umfangreiche und sehr interessante Untersuchungen - im Fazit aller Untersuchungen - derartige Zeugen sind absolut unzuverlässig. Selbst bei einem deratigen "Wissenschafts-Unfall" vor einer Ansammlung von Polizisten, die eigentlich diesbezüglich geschult sind, kamen da absolut unterschiedliche Schilderungen des Unfallherganges, die mit dem tatsächlichen Ablauf nicht im Geringsten übereinstimmten.Ich verurteile niemanden und bewerte überhaupt nichts. Ich sage nur: wir wissen nichts und es steht uns keinerlei Bewertung in irgendeine Richtung zu.
Also fühlst du dich unfähig, wenn du zusammen mit einem anderem Fahrzeug das gleiche Tempo fährst und du bremst ab, einzuschätzen, ob das andere Fahrzeug mit annähernd gleichbleibender Geschw. weiterfährt.
Das entnhehme ich mal daraus.
Der kluge Leser würde evtl. herauslesen, dass man sich eingestehen darf, dass man nur eine Aussage zu der Strecke machen kann, die man selbst und ganz bewusst aktiv beobachtet hat. Schlussfolgerungen haben dann die Sachverständigen und die Gerichte zu ziehen.
"Ca. 200/300m weiter, mitten in der Kurve, triffst du auf einen Unfall, an dem auch das dir vorausfahrende Fahrzeug beteiligt ist.
Bist du jetzt unqualifiziert dafür, eine Aussage zu treffen, dass das dir vorausfahrende Fahrzeug mit ca. 120km/h, bei erlaubten 70, in die Unfallsituation hineingefahren ist?"
Na klar bist du unqualifiziert. Du hast vom Unfall selbst absolut nichts gesehen. Kannst selbst zur Geschwindigkeit des anderen Fahrzeuges nichts sagen, der war viel zu weit entfernt und einfaches Gas weg reicht zum Verzögern.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 23. August 2017 um 21:22:28 Uhr:
Bei meinem ersten schweren Unfall (Totalschaden, einige Wochen Krankenhausaufenthalt) gab es einen Zeugen, der meine riskante Fahrweise mit dem VW Käfer einige Kilometer vor der Unfallstelle beobachtet haben wollte und daher aussagte, ich hätte den Unfall verursacht.
Das Oberlandesgericht schrieb dazu in seinem Urteil "die Aussage des Zeugen X war unbeachtlich, da er den Unfall selbst nicht gesehen hat" und sprach mir 100 % Schadenersatz zu.So weit zum Thema Zeugen.
Niemand hat hier behauptet, das der andere den Unfall gesehen hat und deshalb eine Aussage über den konkreten Hergang, inkl. möglicher Schuldzuweisung, machen kann.
Es steht lediglich die Aussage, dass das Motorad mir ca. 120km/h in die Unfallsituation hineinfuhr.
Das beinhaltet in keinster Weise irgendetwas darüber, ob das Motorad auch mit 120km/h gegen den PKW prallte, es beinhaltet keinerlei Aussage darüber, wie weit das Motorad noch von der Einmündung entfernt war, als der PKW die vorfahrtsberechtigte Straße überquerte.
Es steht nur die Aussage, das sich das Motorad, bei erlaubten 70, mit ca.120km/h der Nebenstraße näherte.
Und wenn ich unmittelbar, mit der selben Geschw. hinterfahre, bei dem Tempolimit vor der Kurve dann verzögere und 200m weiter die Unfallstelle sehe, kann ich sehr wohl eine Aussage darüber treffen, ob das Fahrzeug vor mir das Tempolimit ignorierte oder nicht.
Denn auf 200m Wegstrecke kann es sich sich nicht so sehr weit von mir entfernen, als das ich, was das Einschätzen der Geschw. dieses Fahrzeuges betrifft, total Ahnunglos bin.
Wenn bei dir die Unfallsituation bereits beim Verlassen der Garage ist.....Aber wie du so richtig schreibst, sich der Nebenstraße näherte. Und niemand kann Aussagen machen, ob er seine Geschwindigkeit bei behielt. Geht objektiv nur über ein Rekonstruktionsgutachten.
Möchte nicht wissen, wie viele Fehlurteile auf Grund von Zeugen wie dir, die aus dem Gesehenen Rückschlüsse auf spätere Ereignisse (diese aber nicht gesehen haben) ziehen, gefällt wurden. Was hast in deinem Beispiel du vom Unfall gesehen? Nichts! Was hast du vom Verhalten der Beteiligten unmittelbar vor dem Unfall gesehen? Nichts! Der Typ war längst im Kurvenbereich für dich unsichtbar.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 23. August 2017 um 21:30:28 Uhr:
"Ca. 200/300m weiter, mitten in der Kurve, triffst du auf einen Unfall, an dem auch das dir vorausfahrende Fahrzeug beteiligt ist.
Bist du jetzt unqualifiziert dafür, eine Aussage zu treffen, dass das dir vorausfahrende Fahrzeug mit ca. 120km/h, bei erlaubten 70, in die Unfallsituation hineingefahren ist?"Na klar bist du unqualifiziert. Du hast vom Unfall selbst absolut nichts gesehen. Kannst selbst zur Geschwindigkeit des anderen Fahrzeuges nichts sagen, der war viel zu weit entfernt und einfaches Gas weg reicht zum Verzögern.
Unfallsituation ist noch nicht der Unfall selbst, sondern jene Situation, die dann zum Unfall führt.
Und wenn der unmittelbar vor mir Fahrende in der Kurve verschwindet, wärend ich, wegen TL, langsamer werde, dann bin ich sehr wohl qualifizieret dafür zu äußern, das er mit annähernd unverminderter Geschw. sich dieser Situiation, die dann zum Unfall führte, annäherte, wärend vom Verschwinden vor mir und der Sicht auf die Unfallstelle nur wenige Sekunden vergehen.
Wer hier behauptet, das man soetwas, auf der kurzen Wegstrecke bei dem nicht allzu großen Geschwindigkeitsunterschied zu einem selbst, absolut nicht einschätzen kann, sollte im Aufregerthread ganz ruhig bleiben und niemanden erzählen, mit welchem Tempo die "Deppen" da draußen an einem Geschw.-treuen Verkehrsteilnehmer vorgezimmert sind. 😉
Zitat:
@PeterBH schrieb am 23. August 2017 um 21:22:28 Uhr:
Bei meinem ersten schweren Unfall (Totalschaden, einige Wochen Krankenhausaufenthalt) gab es einen Zeugen, der meine riskante Fahrweise mit dem VW Käfer einige Kilometer vor der Unfallstelle beobachtet haben wollte und daher aussagte, ich hätte den Unfall verursacht.
Das Oberlandesgericht schrieb dazu in seinem Urteil "die Aussage des Zeugen X war unbeachtlich, da er den Unfall selbst nicht gesehen hat" und sprach mir 100 % Schadenersatz zu.So weit zum Thema Zeugen.
Das kann man jetzt natürlich verallgemeinern.
Zeugen sind immer unnütz und reden Unsinn.
Nein, aber viele Zeugen können zwischen "gesehen" und "gefolgert" nicht unterscheiden. Welchen Beweiswert hat denn eine Aussage "der näherte sich der Kurve mit ca. 120 km/h, aber den Unfall gesehen hab ich nicht".
Mal zum Lachen: Während meiner Ausbildung gab es einen Richter am Landgericht, der als Zeuge eines Unfalles eine objektiv falsche Aussage machte. Gab immer viel Spaß, wenn der dann in seinen Verhandlungen Zeugen anmachte mit "das müssen Sie doch noch wissen". i