Wer hat Schuld --> Tödlicher Motorradunfall

Guten Morgen,

in der letzten Woche gab es im entfernten Familienkreis einen tödlichen Unfall. Der Motorradfahrer und der Fahrer des Pkw sind beide verstorben. Der Unfall ereignete sich abends in der Dämmerung.

Fakt ist, dass der Motorradfahrer mit ca. 120 km/h auf einer Landstraße, wo 70 erlaubt ist, gefahren ist. Der Pkw-Fahrer ist aus einer Seitenstraße links abgebogen und hat somit die Vorfahrt genommen.

Jetzt prallen hier natürlich Anschuldigungen aufeinander. Wie seht ihr die Schuldfrage?

Ich bin der Ansicht, dass der Motorradfahrer einen größeren Anteil an dem Unfall hat, da er, höchstwahrscheinlich bewusst, das Tempolimit weit überschritten hat. Der Autofahrer hat zwar die Vorfahrt genommen, dies aber sicherlich nicht bewusst, sondern in der Unterschätzung der Geschwindigkeit des Motorrades.

Falls eine solche Frage hier nicht hingehört, bitte löschen!

Viele Grüße,

Fachwirt10

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 22. August 2017 um 08:01:59 Uhr:


Jetzt hat es eben auch den Verursacher erlegt und kann kein weiteres Leid verursachen.

Nett.

Ohne weitere Details kommt hier wohl nix vernünftiges heraus. Sicher ist nur, daß beide eine Teilschuld haben (Vorfahrtsverletzungen mit stark überhöhter Geschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten gibt's schon einige Urteile).
Mehr als die Todesstrafe wäre wohl für keinen der Beiden raus gekommen, also laßt es einfach gut sein.

Gruß Metalhead

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Naja, nun ist ja der zweite Motorradfahrer nicht derjenige, der letztendlich die konkreten Daten endgültig feststellt, nicht derjenige der daraus letztendlich eine verbindliche, juristische Beurteilung dieses Sachverhaltes ableitet.

Nicht destro trotz ist er aber eine Person, die Angaben, Daten liefern kann, die schon Rückschlüsse über die anfängliche Ausgangssituation beinhalten können.

Und das ist nun mal, das der vordere Motorradfahrer im Tempo70-Bereich, scheinbar mit 120km/h weitergefahren ist, das er bis zu dem Zeitpunkt, wo er ihn nicht mehr sehen konnte, kein Langsamerwerden selbigens wahrnehmen konnte und das von der Stelle, an der aus seinem Blick verschwand, es noch ca. so- und soundviel Meter bis zur Einmündung waren. Daraus lässt sich dann wieder ableiten, wie groß, bei dieser Ausgangsgeschw. noch das Zeitfenster bis zur Einmündung war.

Und das sind mit Sicherheit Daten, die entscheident darüber sein können, inwieweit letztendlich die Schuldverteiling ausfällt, bezüglich möglicher Schadensersatzforderungen, wer diese dann auch immer erbringen muss.

Diesen zweiten Motorradfahrer als totales Dummerchen, das nur wild umherphantasiert, abzustempeln, finde ich da schon sehr realitätsfern.

Entscheidend ist - auch wenn es nicht für jeden einleuchtet - leider genau der Zeitraum, den der 2. Motorradfahrer nicht mehr sehen konnte.

Vielleicht ist ja ein Ufo gelandet, hat beide geblendet, sodass es zum Unfall kam und ist dann wieder weggeflogen bevor der 2. Motorradfahrer es sehen konnte.
Stimmt, das hört sich nach ziemlichem Blödsinn an - genau wie die anderen Mutmaßungen die hier angestellt werden.

So wie ich den TE verstehe, will er nicht, dass wir für ihn den Unfallhergang aufklären, oder herausfinden, wer wie schnell gefahren ist, sondern er wollte von uns wissen, wie wir die Schuldfrage einschätzen (rechtlich? moralisch?), wenn wir annehmen, dass der Motorradfahrer das TL deutlich überschritten hat.

So sieht´s aus im Straßenverkehr:

http://www.independent.ie/.../...afety-advert-goes-viral-29895702.html

http://www.ardmediathek.de/.../Video?...

Bitte nicht näher drauf eingehen, sonst müssen die äußerst entspannten *hust* Moderatoren *hust* wieder den Wischmop schwingen. Danke.

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Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 26. August 2017 um 09:42:13 Uhr:


Du selbst, @Twindance, diskutierst nur aus der Tatsache heraus, das der hintere Motorradfahrer, aus seinem ursprünglichen Abstand von 200m heraus, garnicht genau erkennen kann, ob das vorausfahrende Fahrzeug das Tempo beibehält, oder auch langsamer wird.
Das ist das einzige Indiz, an dem du dich festhälst, inkl. das du es auch noch bezweifelst, weil du es einem Verkehrsteilnehmer nicht zutraust, das man dies in etwa einschätzen kann.

Und Letzteres ist nun mal für ein erfahrenen VT, insbesondere wenn man noch in der heimischen Region unterwegs ist, die Straße und ihre Besonderheiten sehr gut kennt, wohl in keinster Weise zutreffend.
xxxxxxxx

Ich sehe in diesem Argument deinerseits und der darauf beruhenden Diskussion von dir, nur eine Art Denkverbot an die anderen User.
xxxxxx
Oder dieses Beharren darauf ist halt einfach nur ein Mittel, um die Diskussion ein wenig zu "kastrieren".

Ich verbiete niemandem zu denken, was er mag, ich kastriere keine Diskussion - ich möchte die Diskussion nur aus den Sphären der Mutmaßung auf den Boden der vorliegenden Fakten führen. Dies sei mir doch bitte gestattet 😉. Wollte ich

glauben

, wäre ich Pfarrer oder Imam und würde in der Kirche hocken oder gen Mekka beten - aber ich will eben

wissen

Natürlich kann ein VT die Geschwindigkeit eines anderen VT abschätzen - wenn er ihn sieht! Und es ist einer der wenigen vorliegenden Fakten - der 2. VT hat den Unfallbeteiligten in den letzten Sekunden vor dem Unfall eben NICHT gesehen. Also sind verlässliche Angaben von Seiten des 2.VT nicht möglich. Der 2. VT hat Gas geschlossen und wurde langsamer, der Abstand zum Unfallfahrer größer - ist ein geschilderter glaubhafter Fakt. Er bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass der Unfallfahrer nicht ebenfalls das Tempo verminderte. DAS kannst auf Du 200 Meter in einer Kurve bei Dämmerung und eigener Tempodrosselung nämlich nicht mehr! Rein spekulativ - vielleicht hat der Unfallfahrer das Tempo gedrosselt! Nur eben weniger stark als VT 2! Das Motorbremsmoment bei Motorrädern ist sehr unterschiedlich. Ein Reihenvierer bremst nicht so stark, ein dicker V2 derart stark, dass die Gabel eintaucht. Wir wissen es nicht. Hat der Unfallfahrer außerhalb des Gesichtsfeldes von VT 2 bei Annäherung an das Ortsschild nicht doch gebremst, ohne dass der PKW in Sicht war? Wir wissen es nicht, alles spekulativ!

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 26. August 2017 um 09:42:13 Uhr:


Man sollte aber auch einiges nicht außer Acht lassen. Derjenige, der da zuvor mit 120km/h in ca. 200m Abstand hinterhergefahren ist, war kurze Zeit, nach dem der Unfall passierte, selbst dort und hat gesehen,wie es an der Stelle nun aussieht.

Er hat also, zu der Wahrnehmumg, dass das Motoorad vor ihm, bei dem Tempolimit scheinbar die 120km/h beibealten hat, eben noch die Details, wie es an der Unfallstelle aussieht.
Wie beschädigt das Motorrad ist, wie beschädigt das Auto ist, wo der Motorradfahrer liegt usw. Und daraus kann er schon Rückschlüsse ziehen, dass das Motorrad offenbar mit hoher Geschw. gegen den PKW prallte.

Nein, dass kann er eben nicht! Er sieht dort nur einen Haufen Schrott liegen! Wo wurde der PKW getroffen? In welchem Winkel wurde der PKW getroffen? Was war es für ein PKW? Was war es für ein Motorrad? Ein Sportler? Dann fliegt der Fahrer in den PKW. Eine Großenduro? Dann fliegt der Fahrer drüber weg. Das sind Details, die Sachverständige mit jahrzehntelanger Erfahrung mühselig in stundenlanger Spurensuche und tagelanger Rekonstruktion in eine Bewertung einarbeiten - der absolute Laie macht sich da in wenigen Minuten ein detalliertes Bild? Ich hab genug Motorradunfälle gesehen und versorgt um zu wissen, dass ich da nichts weiß. Ich bin selber mal frontal in einen Golf gekracht - mit gut 80 km/h (erlaubt 100 - ehe wieder der Raser-Knüppel kommt). Kam zum Glück mittelschwer davon (ich weiß, jetzt stöhnt sicher so mancher - SCHADE 😁) - aber der Golf war Schrott und das Motorrad atomisiert und nicht mehr als Zweirad erkennbar. Wie gesagt - Tempo 80 und frontal (Seiten-Crash ist noch wesentlich dramatischer).

Ich weiß, dass ich nichts weiß/wir nichts wissen - daher sollten wir uns vor Vorverurteilungen tunlichst hüten! Vor Gericht sind Zeugen/Sachverständige die Pest, die den Boden der harten Fakten verlassen und die eigenen Vermutungen/Meinungen als Fakt verkaufen.

Ich bin zwar" twindance" in herziicher Feindschaft verbunden, aber in diesem Falle kann ich an seiner Moderation nichts aussetzen. Was meine, beschränkte, Linkauswahl betrifft: Es ging mehr lediglich darum aufzuzeigen, daß grobes verletzten der Verkehrsvorschriften in manchen Fällen nicht noch mit Schadenersatz belohnt wird. Wer weiter gräbt, findet garantiert noch anderes, aber da bin ich zu faul zu 😁 . Wie schon erwähnt, sollten wir auf weitere Informationen des TE warten. Alles andere ist nur Spekulation.

Und, sind 80km/h keine hohe Geschwindigkeit, wenn man damit gegen einen PKW knallt, der sich nicht in die selbe Richtung bewegt. Wie schnell war den der Golf im Gegenverkehr beim Aufprall? Das Kraftmoment, dem dein Mororad ausgesetzt war, könnte ja dann vielleicht auch nahe an 120km/h herankommen.

Zitat:

Was war es für ein PKW? Was war es für ein Motorrad? Ein Sportler? Dann fliegt der Fahrer in den PKW. Eine Großenduro? Dann fliegt der Fahrer drüber weg. Das sind Details, die Sachverständige mit jahrzehntelanger Erfahrung mühselig in stundenlanger Spurensuche und tagelanger Rekonstruktion in eine Bewertung einarbeiten

Ja klar, das kann man alles als Otto Normalverbraucher an der Unfallstelle natürlich überhaupt nicht erkennen. Dazu bedarf es einzig hochqualifizierte Sachverständige mit jahrzehnterlanger Berufserfahrung.

Merkst du allmählig wieviel Dummheit du da allgemein unterstellst?

Natürlich "kastrierst" du die Diskussion (versuchst es zumindest), in dem du jeden wildes Umherschlagen vorwirfst, der dem Motorradfahrer wegen stark überhöhter Geschw. einen hohen Schuldanteil unterstellt.
Man bekommt fast das Gefühl, als würdest du dich dadurch irgendwie angesprochen, verletzt und gekränkt fühlen, weshalb du so vehement dagegen anläufst.

Was reitet ihr eigentlich nur auf den 120 km/h rum? Selbst wenn der Motorradfahrer bis zuletzt 120 fuhr wissen wir nicht, wie lange der Autofahrer ihn haette sehen muessen. Wenn der 10m vorm Motorrad rauszieht, sind auch die erlaubten 70 zu schnell.
Und nein, wenn VT 2 von 100 auf 70 bremst sieht er nicht, dass VT1 200m vor ihm in exakt derselben Zeit von 120 auf 90 bremst, er entfernt sich ja trotzdem von VT2 mit 20km/h vdiff.

Es ist doch egal, ob 120, 100 oder 80 km/h...

Wenn er zu schnell war, wenn auch nur 10 km/h, dann ist das eine "Mitschuld". Vielleicht nicht im rechtlichen Sinne und auch dann gar nicht nachweisbar, aber wäre er langsamer gefahren, auch nur ein wenig langsamer, wäre er eine halbe Sekunde später am Unfallort gewesen und mit einem Schlenker hinter dem PKW vorbei... das war aber knapp!

Der eine hat einen Fehler gemacht, der andere fuhr (wahrscheinlich) zu schnell. Jetzt sind zwei Menschen tot.

Da muss ich nicht über "wieviel" diskutieren und mir die Birne mit anderen hier einkloppen. Das "Wieviel" wird der Gutachter rausfinden.

Wenn rauskommt, dass er 70 km/h fuhr, vielleicht noch tragischer, auch die "Vorverurteilung" umso ungerechter.

Um noch kurz ein Wort an die Motorradfahrer zu verlieren:

Dann fahrt doch an solchen Stellen Tacho 65 und seid auf alles vorbereitet! Für die eine Sekunde, danach wieder rauf aufs Gas! Nein? Dann eben nicht... auch gut...

Ich mutmaße jetzt auch einfach mal:
Um mit dem Motorrad bei einem Aufprall einen Autofahrer zu töten muß man die Fahrertüre treffen.
Aufgrund des Google-Maps-Bildes sieht es nicht so aus als könnte man da nur 50m weit schauen.
--> Der Autofahrer hat einfach gepennt (weit rausgefahren ist er ja nicht wenn die Fahrertür getroffen wurde).

Fakten gibt's ja nicht und was sinnvolles wird hier deshalb nicht rauskommen.
Bin gespannt ob wir die "Auflösung" hier erfahren werden.

Gruß Metalhead

Was ich nicht verstehe:

Der Fahrer des PKW muss doch komplett beide Fahrbahnen versperrt haben, damit der Motorradfahrer keine Chance mehr hatte auszuweichen oder aber er ist zeitlich so knapp raus gezogen (Gepennt), daß der Motorradfahrer keine Chance mehr hatte zu reagieren.

Szenario 2 ist wahrscheinlicher, sonst wäre die Tendenz Ausweichen, und der Motorradfahrer wäre weiter vorne ins Auto eingeschlagen...

HTC

ab Geschwindigkeiten von 50 kann man mit einem Motorrad eigentlich nicht mehr ausweichen. Der Schlenker vom Hindernis weg geht noch, aber das Wiedereinschwenken auf die eigene Richtungsfahrbahn ist so gut wie unmöglich. Man bräuchte so viel Weg, dass das Bremsen die bessere Option ist. Das Einzige was geht ist, einen Fluchtweg ins Gelände zu suchen. Das muss man aber üben.

Guten Morgen zusammen,

das Gutachten ist fertig. Die folgenden Infos stammen von sehr mitgenommenen Eltern, daher kann ich nicht garantieren, dass es alles so korrekt ist. Ob ich das Gutachten jemals zu Gesicht bekomme, weiß ich nicht.

- Geschwindigkeit des Motorrades ca. 118 km/h
- keinerlei Bremsspuren des Motorrades vorhanden
- Lichtschalter des Motorrades stand zum Zeitpunkt der Begutachtung auf "Aus"; Gutachter bezweifelt, dass diese Stellung durch den Aufprall verursacht worden sein kann

Es ist zwar nicht viel, aber für mich zeigt sich hier grade folgendes Szenario. Das Motorrad war eindeutig zu schnell unterwegs und hatte kein Licht an (von diesem Umstand hat der andere Motorradfahrer übrigens nichts erwähnt). Aufgrund der fehlenden Bremsspuren muss der Pkw aber sehr knapp vor dem Motorrad raus gefahren sein, sodass das Motorrad bereits im Sichtfeld war und vielleicht auch ohne Beleuchtung hätte gesehen werden müssen. Vielleicht hätte man es sogar hören können?!

@Kai: Sagen wir mal "gedanklich üben" - ich habe jedenfalls trotz mehrerer 100.000 km auf zwei Rädern einen realen Ausflug ins Gelände noch nicht geübt.

Aber schon beim Schlenker vom Hindernis weg wird ohne Training sehr leicht die falsche Seite anvisiert, nämlich die, in die das Hindernis selbst auch fährt. Hier aber alles reine Spekulation.

Zur Frage der jeweiligen Vermeidbarkeit wurden keine Feststellungen getroffen / mitgeteilt?

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