Wer hat schon gewandelt?

Habe mein Auto November 2008 als Vorführwagen gekauft. Einen Monat später wurde ein neues Steuergerät verbaut welches eine neue Software enthielt. Danach fing der Wagen an zu ruckeln. Mehrere Reparaturversuche blieben erfolglos .
Nachdem ich im April 2009 einen Brief an Irmscher geschrieben habe und dabei mit dem Rechtsanwalt gedroht hatte , wurde das Fahrzeug zu Irmscher gebracht und alles super eingestellt. Danach lief das Fahrzeug absolut problemlos ( außer das einmal Ventile nachgstellt werden mussten). Doch im Mai 2010 verschlechterte sich so langsam die Laufkultur des Motors bis dann die Motorkontrollleuchte an ging. Als Diagnose wurde ein Defekter Zylinderkopf festgestellt der durch einen neuen gasfesten ersetzt. Seit dem ruckelt das Auto wieder und mein Foh bekommt es weider nicht auf die Reihe die Gasanlage einzustellen. Hatte mich darauf hin an den Foh gewandt mit der Forderung auf Wertminderung oder Wandlung des Fahrzeugs. Der hat sich aber davon kaum beeindrucken lassen. Somit habe ich die Angelegenheit meinem Rechtsanwalt übergeben.

Meine Frage an Euch

- gibt es diesbezüglich schon Präzedenzfälle

- hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht

Bin dankbar für jegliche Unterstützung um meinen Rechtsanwalt zu unterstützen.

Das Fahrzeug wurde als Vorführwagen mit einer bereits eingebauten Gasanlage gekauft!

Gruß Frabs

17 Antworten

Schau mal HIER oder HIER .

Es gibt da schon einiges, einfach mal googeln......

Grüße

Danke für die Links .
Hatte ich beim Googeln noch nicht entdeckt.

Was macht er denn geltend, Dein Anwalt?

1.
Ein Rücktrittsrecht steht Dir zu, wenn das Auto bei Übergabe an Dich mangelhaft war. Die Verjährungsfrist für Mängelhaftungsansprüche läuft evtl. im November 2010 ab, schön im Auge behalten!

War es denn bei Kauf mit einem Mangel behaftet? Oder sind die Probleme auf spätere Reparaturen zurückzuführen? Weshalb ist denn das neue Steuergerät eingebaut worden?

2.
Daneben kommen noch Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Reparatur in Betracht. War eine der Reparaturen vielleicht fehlerhaft?

Was hälst du davon nach Rücksprache mit dem Händler zu einem Landi Renzo Spezialisten zu gehen? Irmscher verbaut Landi Renzo, normalerweise ist die Anlage sehr problemlos. Mit einem gasfesten Kopf steht einem ungetrübten Betrieb ziemlich wenig im Weg.

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Zitat:

Original geschrieben von Djinnious


Was macht er denn geltend, Dein Anwalt?

1.
Ein Rücktrittsrecht steht Dir zu, wenn das Auto bei Übergabe an Dich mangelhaft war. Die Verjährungsfrist für Mängelhaftungsansprüche läuft evtl. im November 2010 ab, schön im Auge behalten!

War es denn bei Kauf mit einem Mangel behaftet? Oder sind die Probleme auf spätere Reparaturen zurückzuführen? Weshalb ist denn das neue Steuergerät eingebaut worden?

2.
Daneben kommen noch Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Reparatur in Betracht. War eine der Reparaturen vielleicht fehlerhaft?

Hallo

Das Fahrzeug war bei der Übergabe bzw. Kauf mängelfrei. Warum das Steuergerät getauscht wurde kann ich nicht sagen weil man von Irmscher kaum eine Aussage für ihre Handlungsweise bekommt. Der Foh wusste auch nicht warum ein neues Steuergerät eingebaut werden sollte. Man erfährt einfach nichts ! Habe damals auch gefragt warum soll ich das Steuergerät tauschen wenn der Wagen läuft.

Antwort: Muss gemacht werden damit ichdie Garantie behalte.

Wie die Schadensvorderungen aussehen kann ich noch nicht sagen , da der RW erst die Unterlagen checken muss.
Ihr könnt euch gar nicht vorstellen wie das einen auf den S..... geht wenn du nur am herumrennen bist weil deine Gasanlage nicht richtig funzt. Irgendwann hast du einfach genug .

Habe zu meinem Foh gesagt das ich eine Wertminderung für die Gasanlage verlange , da sie nicht richtig funktioniert. Wollte mit dem Geld zu einem Spezialisten der mir die Karre richtig einstellt. Hat aber der Foh abgeleht da er nicht bereit war die Kosten zu übernehmen.
Naja ,somit blieb mir nix anderes übrig als zum Rechtsanwalt zu gehen. Kann mir nicht vorstellen das der Foh jetzt besser dabei wegkommt.
Somit bewahrheitet es sich wieder das Gasanlagen und Inkompetente Monteure nur Probleme bringen

Nun, wenn das Auto bei Übergabe mängelfrei war, kannst Du jedenfalls nicht vom Kaufvertrag zurücktreten. Wenn Du nicht rechtsschutzversichert bist und irgendeine Versicherung Dir einen derartigen Prozess auf ihre Kosten erlaubt, lass es sein :-)

Du willst also nicht Wandlung (=Rücktritt), Du willst Schadensersatz.

Wenn die nach Übergabe einen Fehler gemacht haben, und deshalb Dein Auto nicht mehr läuft, sind sie verpflichtet, den Fehler zu beheben bzw. nach Ablauf einer Frist, Geld hierfür zu zahlen.

Korrekt wäre folgendes Vorgehen: Deinem Autohaus wird schriftlich und per Fax oder Einschreiben, irgendwas halt um den Zugang des Schreibens nachvollziehen zu können, eine angemessenen Frist zur Behebung des Fehlers gesetzt und danach gehst Du zu jemandem, der sich damit auskennt, und machst ggfs. die Rechnung beim ersten geltend.

Dann bist Du erstmal das Problem los, dass die weiter dran rumschrauben, die des Problems nicht Herr werden.

Ich renne meinem Auto seit mittlerweile 3 Monaten hinterher :-)
Wobei es inzwischen sehr zahm ist. Bald wird alles gut sein!

Zitat:

Original geschrieben von Djinnious


Nun, wenn das Auto bei Übergabe mängelfrei war, kannst Du jedenfalls nicht vom Kaufvertrag zurücktreten. Wenn Du nicht rechtsschutzversichert bist und irgendeine Versicherung Dir einen derartigen Prozess auf ihre Kosten erlaubt, lass es sein :-)

Du willst also nicht Wandlung (=Rücktritt), Du willst Schadensersatz.

Wenn die nach Übergabe einen Fehler gemacht haben, und deshalb Dein Auto nicht mehr läuft, sind sie verpflichtet, den Fehler zu beheben bzw. nach Ablauf einer Frist, Geld hierfür zu zahlen.

Korrekt wäre folgendes Vorgehen: Deinem Autohaus wird schriftlich und per Fax oder Einschreiben, irgendwas halt um den Zugang des Schreibens nachvollziehen zu können, eine angemessenen Frist zur Behebung des Fehlers gesetzt und danach gehst Du zu jemandem, der sich damit auskennt, und machst ggfs. die Rechnung beim ersten geltend.

Dann bist Du erstmal das Problem los, dass die weiter dran rumschrauben, die des Problems nicht Herr werden.

Ich renne meinem Auto seit mittlerweile 3 Monaten hinterher :-)
Wobei es inzwischen sehr zahm ist. Bald wird alles gut sein!

Zu Punkt 1

Ich verstehe deine Antwort nicht! Wenn ich ein neues Fahrzeug kaufe was eigentlich immer mängelfrei sein sollte und sich später irgendwelche Probleme einstellen, hat der Verkäufer das Recht 2 mal die Mängel nach zu bessern. Wenn er es nicht auf die Reihe bekommt hat man doch ein Recht auf Wandlung (=Rückabwicklung des kaufes). Im übrigen habe ich eine Rechtschutzvers. ohne die wäre mir der Finanzielle Aufwand zu hoch.

Zu Punkt 2

Ich würde nicht unbedingt auf eine Wandlung bestehen.Eine Wertminderung bzw. Schadensersatz würde mich schon zufrieden stellen da ich ja ansonsten mit meinem Auto tadellos zufrieden bin.

Zu Punkt 3

Fristen habe ich schon genug gesetzt. Habe denen auch schon mehrfach die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben , die immer mit dem Versprechen kam das dann alles in Ordnung sein soll. Jetzt habe ich einfach mal den Kanal voll denn im September läuft die Garantie ab und wer weis wann dann kommt.

Gruß Frabs

Djinnious hat Recht. Nach 6 Monaten musst du als Kunde nachweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs, also von Anfang an, bestand. Das kannst du scheinbar (wenn du schon selbst sagst, am Anfang war alles ok) nicht, also keine Chance auf Wandlung. Aber das wird der Anwalt ja auch wissen 🙂

Zitat:

Ich verstehe deine Antwort nicht! Wenn ich ein neues Fahrzeug kaufe was eigentlich immer mängelfrei sein sollte und sich später irgendwelche Probleme einstellen, hat der Verkäufer das Recht 2 mal die Mängel nach zu bessern. Wenn er es nicht auf die Reihe bekommt hat man doch ein Recht auf Wandlung (=Rückabwicklung des kaufes). Im übrigen habe ich eine Rechtschutzvers. ohne die wäre mir der Finanzielle Aufwand zu hoch.

Nein Mängelhaftungsansprüche aus dem Kauf bestehen nur für Mängel, die bei Übergabe bereits vorhanden waren oder in der Sache bereits angelegt.

Das scheint ja hier nicht der Fall zu sein.

Die Aussage gilt auch für Rücktritt (=Wandlung, aber Wandlung gibts seit 2002 nicht mehr, das heißt jetzt Rücktritt).

Zitat:

Fristen habe ich schon genug gesetzt. Habe denen auch schon mehrfach die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben , die immer mit dem Versprechen kam das dann alles in Ordnung sein soll. Jetzt habe ich einfach mal den Kanal voll denn im September läuft die Garantie ab und wer weis wann dann kommt.

Eine Garantie ist was anderes als gesetzliche Mängelhaftung. Da wird Dein Anwalt, der ja auch die Vertragsdokumente vorliegen hat, prüfen, ob ggfs. ein Garantiefall vorliegt.

Es ist wichtig, die Fristen nachvollziehbar und beweisbar gesetzt zu haben, von daher ist es schon unter diesem Gesichtspunkt gut, dass Du einen Anwalt eingeschaltet hast.

Danke erst mal für eure Antworten.

Das Auto war beim Kauf über einen Monat alt. Hatte also beim Kauf noch 5 Jahre und 11 Monate Garantie von Opel und 23 Monate Garantie für die Gasanlage von Irmscher ,die jetzt Ende September ausläuft. Somit gehe davon aus das ich meine Ansprüche noch bis September geltend machen muss!
ODER seht ihr das anders?

Zitat:

Original geschrieben von frabs



Das Auto war beim Kauf über einen Monat alt. Hatte also beim Kauf noch 5 Jahre und 11 Monate Garantie von Opel und 23 Monate Garantie für die Gasanlage von Irmscher ,die jetzt Ende September ausläuft. Somit gehe davon aus das ich meine Ansprüche noch bis September geltend machen muss!
ODER seht ihr das anders?

Wenn die Irmscheranlage in ein Neufahrzeug verbaut wurde, dann sind da sogar 3 jahre Garantie drauf.

So stehts zumindest in meinen Irmscherunterlagen und wurde auch so von meinen FOH bestätigt.

Zitat:

Original geschrieben von Painiger



Zitat:

Original geschrieben von frabs



Das Auto war beim Kauf über einen Monat alt. Hatte also beim Kauf noch 5 Jahre und 11 Monate Garantie von Opel und 23 Monate Garantie für die Gasanlage von Irmscher ,die jetzt Ende September ausläuft. Somit gehe davon aus das ich meine Ansprüche noch bis September geltend machen muss!
ODER seht ihr das anders?
Wenn die Irmscheranlage in ein Neufahrzeug verbaut wurde, dann sind da sogar 3 jahre Garantie drauf.
So stehts zumindest in meinen Irmscherunterlagen und wurde auch so von meinen FOH bestätigt.

Hi

bei mir steht das ich 2 Jahre Garantie habe, die ich aber auf 3 verlängern könnte. Oder es habe sich die Garanteibestimmungen verändert. Wann wurde deine Anlage verbaut? Meine wurde im Oktober 2008 eingebaut.

Zitat:

Original geschrieben von frabs



Hi
bei mir steht das ich 2 Jahre Garantie habe, die ich aber auf 3 verlängern könnte. Oder es habe sich die Garanteibestimmungen verändert. Wann wurde deine Anlage verbaut? Meine wurde im Oktober 2008 eingebaut.

Meine wurde in den Meriva im April 08 verbaut, in ein Neufahrzeug. Und in dem Irmscherheft steht sinngemäß: Garantie 24 Monate, bei Einbau in ein Neufahrzeug 36 Monate.

Naja, ich könnte nun runter gehen und das Heftchen aus dem Auto holen und wörtlich zietieren, aber dazu bin ich zu faul 😉

Auf meine Frage damals beim FOH ob ich die Garantie der Gasanlage verlängern könnte (sprich evtl. an die 6 Jahre Garantie von Opel anpassen) sagte er mir damals: Nö, Garantieverlängerung garnicht möglich, aber Sie haben ja 3 Jahre weil Neuwagen.....

Btw: Donnerstag steht bei der Anlage die 60.000 Km-Inspektion an. Bin mal gespannt wie das ausgeht mit den Ventilen.....bislang hatte ich Glück 😎

Zitat:

Original geschrieben von Painiger



Zitat:

Original geschrieben von frabs



Hi
bei mir steht das ich 2 Jahre Garantie habe, die ich aber auf 3 verlängern könnte. Oder es habe sich die Garanteibestimmungen verändert. Wann wurde deine Anlage verbaut? Meine wurde im Oktober 2008 eingebaut.
Meine wurde in den Meriva im April 08 verbaut, in ein Neufahrzeug. Und in dem Irmscherheft steht sinngemäß: Garantie 24 Monate, bei Einbau in ein Neufahrzeug 36 Monate.
Naja, ich könnte nun runter gehen und das Heftchen aus dem Auto holen und wörtlich zietieren, aber dazu bin ich zu faul 😉

Auf meine Frage damals beim FOH ob ich die Garantie der Gasanlage verlängern könnte (sprich evtl. an die 6 Jahre Garantie von Opel anpassen) sagte er mir damals: Nö, Garantieverlängerung garnicht möglich, aber Sie haben ja 3 Jahre weil Neuwagen.....

Btw: Donnerstag steht bei der Anlage die 60.000 Km-Inspektion an. Bin mal gespannt wie das ausgeht mit den Ventilen.....bislang hatte ich Glück 😎

Bin ja jetzt total verunsichert!

Habe ich etwa die Garantiebedingungen nicht richtig durchgelesen?😕😕

Kann leider jetzt nicht nachlesen da meine Unterlagen beim Rw liegen. Sollte auch nicht so schlimm sein , passt ja alles.

Gruß

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