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Wer hat hier Vorfahrt?

Themenstarteram 19. August 2021 um 14:41

Weil meine Fahrschulzeit bissel her ist und ich bislang kein Problem an der Stelle hatte, kurz und knapp: Wer hat auf dem Bild Vorfahrt?

Gilt die Vorfahrtsregel der Hauptstraße oder soll man da an dieser gestrichelten Linie (Wartelinie?) anhalten, wenn die Ampel weiter vorne auf rot geht und man nach links abbiegen will?

Sachverhalt: Vor einer Woche ist mir an der Stelle einer fast in die linke Seite reingefahren, als ich bei roter Ampel links abgebogen bin und heute wurde ich an der selben Stelle laut und langanhaltend angehupt.

War immer der Meinung, dass ich an der Stelle Vorfahrt habe und die Ampel mich nur insofern tangiert, dass ich mich nicht um den Gegenverkehr kümmern muss, mir aber nicht die Vorfahrt ggü. auf die Hauptstraße Einfahrenden nimmt.

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Die gestrichelte Haltelinie ist nur eine Empfehlung, damit man bei einem Stau hinter der Ampel die Querstraße nicht blockiert. Quelle.

Da hat also keiner zu hupen, wenn Du links abbiegst.

Themenstarteram 19. August 2021 um 15:11

Vielen Dank! Hab schon unnötigerweise angefangen an meinen Straßenverkehrsregelnkenntnissen zu zweifeln.

Sieht für mich auf dem Bild so aus, als wenn dies eine Fußgängerampel wäre.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 19. August 2021 um 17:33:59 Uhr:

Sieht für mich auf dem Bild so aus, als wenn dies eine Fußgängerampel wäre.

...und?

Also für den Linksabbieger hat die Ampel keine Bedeutung

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 19. August 2021 um 16:48:43 Uhr:

Die gestrichelte Haltelinie ist nur eine Empfehlung, damit man bei einem Stau hinter der Ampel die Querstraße nicht blockiert. Quelle.

Da hat also keiner zu hupen, wenn Du links abbiegst.

Wenn an der "gestrichelte" Linie auf der Vorfahrtberechtigten Straße, kein Schild steht mit dem Text: "Bei ROT hier halten", dann würde ich auch sagen, das Polonium bei Roter Ampel dort abbiegen darf und der aus der "Seitenstraße" kommende Verkehr wie normal, die Vorfahrt gewähren muss.

MfG Günter

Richtig, und genau darauf zielte meine Anmerkung ab. Bei einer reinen Fußgängerampel macht es für Linksabbieger auch keinen Sinn, warten zu sollen/müssen.

Der Fehler liegt dann beim Querverkehr.

Da du vor(!) der Ampel abbiegst, muss Dich die rote Ampel nicht interessieren. Aber vorsichtig muss man in dieser Situation schon sein, besondes wenn auf der Geradeausspur (schon) jemand steht und wegen der roten Ampel die Kreuzung freihält.

Der von links kommende könnte vermuten dass Du das auch machst, besonders wenn er nicht erkennt dass es sich nicht(!) um 2 Geradeausspuren auf der Vorfahrtstrasse handelt.

Oder er könnte vermuten dass es vor(!) der Kreuzung noch eine Ampel gibt weil dort ja schon jemand auf der Geradeauspur wartet.

Die Ampel oder Haltelinie ist irrelevant.

Entscheidend ist, welche Straße Vorfahrt hat und wer sich darauf befindet. Und derjenige hat dann auch die Vorfahrt. Theoretisch könnte der Fahrer auch auf der Gegenspur fahren. Er hat trotzdem Vorfahrt. ;)

Ja, mit dem Risiko einer leicht erhöhten Betriebsgefahr, wie das OLG meint.

Das grüne Auto darf dort zuerst links abbiegen, das rote Auto muss warten.

Die rote Ampel regelt den Verkehr geradeaus. Die Haltelinie ist viel weiter vorne.

Zitat:

@VIN20050 schrieb am 19. August 2021 um 18:18:48 Uhr:

Da du vor(!) der Ampel abbiegst, muss Dich die rote Ampel nicht interessieren. Aber vorsichtig muss man in dieser Situation schon sein, besondes wenn auf der Geradeausspur (schon) jemand steht und wegen der roten Ampel die Kreuzung freihält.

Der von links kommende könnte vermuten dass Du das auch machst, besonders wenn er nicht erkennt dass es sich nicht(!) um 2 Geradeausspuren auf der Vorfahrtstrasse handelt.

Dann dürfte aber auch der von Links kommende NICHT fahren, weil er dann die Kreuzung zu fahren würde ..!

Du hast aber Grundsätzlich recht, mit der Mahnung zur Vorsicht, weil heute sehr viel, sehr SCHNELL eine Lücke sehen, besonders wenn das ihnen ein Vorteil verschafft und dann fix mal fahren.

Wenn ich das richtig sehe und nicht völlig daneben liege, dann hat der sich auf der Vorfahrtstraße befindliche Verkehr vorfahrt auch wenn er gerade steht. Folglich muss der von Links kommende Verkehr entsprechend vorsichtig agieren.

Kopiert aus dem Urteil:

"Gleichwohl kann schon das Überfahren der Wartelinie im Einzelfall - leicht - haftungsverschärfend ins Gewicht fallen, wenn dadurch eine Fehlreaktion des bevorrechtigten Kraftfahrers provoziert wurde."

Im obigen Zitat heißt es "bevorrechtigten Kraftfahrers", im konkreten Fall kann davon doch eigentlich nicht die rede sein?

Bevorrechtigt Fahrer sind hier doch jene die von der Vorfahrtstraße links abbiegen!?

Und mache glauben halt nur im Recht zu sein, weil sie die Verkehrsregeln nicht richtig kennen.

MfG Günter

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. August 2021 um 20:36:59 Uhr:

Das grüne Auto darf dort zuerst links abbiegen, das rote Auto muss warten.

Die rote Ampel regelt den Verkehr geradeaus. Die Haltelinie ist viel weiter vorne.

Wenn Du die gestrichelte Linie am Ende der mit Pfeilen gekennzeichneten Fahrspuren vor der Krezung meinst bist Du schwer im Irrtum.

Das ist eine Wartelinie,das ist eine Empfehlung und nicht verbindlich.

Eine Haltelinie wäre es wenn sie durch gezogen wäre,und dann müsste ein Schild an der Seite stehen das sie als Haltelinie ausweist und dort bei rot zu halten wäre.

Der abbiegende Verkehr von der Vorfahrtstrase hat da ganz klar Vorfahrt.

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