Wer hat hier Vorfahrt?
Hallo,
ich habe eine Frage.
Siehe Bild.
Von rechts kommt ein Auto (roter Pfeil) und aus dem verkehrsberuhigten Bereich kommt ein Auto raus (blauer Pfeil).
Wer hat hier nun Vorfahrt? Der rote Pfeil oder der blaue Pfeil?
Beste Antwort im Thema
Rot.
Guggst Du
§ 10 StVO:
Zitat:
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; (...)
Das sollte eigentlich aber Allgemeinwissen sein.
33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Bessere Bilder wären hier angebracht. Was besonders mit zu sehen sein sollte, ist der gesamte Kreuzungsbereich aus allen Blickwinkeln.
Auch das würde nichts an der Vorfahrtregelung ändern. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von einTraumtaenzer
Auch das würde nichts an der Vorfahrtregelung ändern. 🙄Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Bessere Bilder wären hier angebracht. Was besonders mit zu sehen sein sollte, ist der gesamte Kreuzungsbereich aus allen Blickwinkeln.
Doch unter Umstäden schon:
wenn auch der rote Pfeil aus einer "Spielstraße" /vk-beruhigter Bereich raus kommt.
Dann hätten wir zwei gleichberechtigte VK-teilneher und es würde wieder rechts vor links greifen.
Noch was zum TE:
5, setzten! Erst die Regelung mit dem vk-beruhigten Bereich nicht kennen und dann noch zum Bilder machen in ein Haltverbot stellen (+Gehweg).
Wer sagt denn, dass das Bild nicht an einem Sonntag entstanden ist und dort Verkehrzeichen 315 steht?
Und selbst wenn, dann haben die paar Sekunden das Bild zu machen auch keinem geschadet.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Rot.Guggst Du § 10 StVO :
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Das sollte eigentlich aber Allgemeinwissen sein.Zitat:
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; (...)
LEIDER NEIN! Wie ich aus meiner eigenen Praxis weiß, ist das leider bei vielen nicht angekommen. Eine Zeit lang fuhr ich Morgens an einem Verkehrsberuhigten Bereich vorbei aus dem justemeng jemand raus wollte. Regelmässig puptse er mich an, weil er glaubte im Recht zu sein. Ich konnte ihn leider über seinen Irrtum nicht mehr aufklären, weil ich dort nicht mehr fahre.
2. Beispiel eine Ampelkreuzung. Auf der anderen Seite ist eine 30iger Zone mit abgesenktem Bordstein zur "Hauptstraße" die normale 50iger Zone ist und auch eine Ampel, die wie der Gegenverkehr gleichzeitig GRÜN angezeigt. JEDER(!) der aus der 30iger Zone über den abgesenkten Bordstein Geradeaus fahren will, fährt auch trotz Gegenverkehr! Müssten doch eigentlich ALLE wissen ... 😁 Und eben WEIL es ja alle wissen (müssten) riskiere ich an der Stelle keinen Crash. Selbst die Polizei wüsste das nicht ... 🙄 Und nu'
Die Straßenkreuzung ist übrigens in ALLEN Richtungen stark frequentiert.
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Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
der aus der 30iger Zone über den abgesenkten Bordstein
Wir haben doch gerade erst gelernt, dass ein abgesenkter Bordstein auch WARTEN bedeutet, oder habe ich etwas falsch verstanden. Ich bin ja noch lernfähig, auch wenn das viele nicht glauben mögen. 😁
Und da man ja hier alles belegen muß, mal § 10 der StVO dazu GUCKST du ...
Zitat: von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren
Alles klar?
Wie immer die Abgründe hier im Forum. 😰
Erklär mal deinen abgesenkten Bordstein aus einer 30 Zone in Verbindung mit einer Ampel anhand von
Zitat:
(1) Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.
Das ist ein bischen weiter hinten als §10.
Von den allgemeinen Verkehrsregeln (§1-35) gibt es oft Ausnahmen und eben auch Dinge die über die allgemeinen Verkehrsregeln hinausgehen. Schilder, Lichter, Weisungen von Polizeibeamten...
(Außerdem die Frage, ist es ein abgesenkter Bordstein oder ist es eine Wasserrinne 😉 macht - vor Gericht - durchaus nen Unterschied - also auch aufpassen wenn die Ampel mal aus ist - und als Linksabbieger sowieso - da hat man fast immer ne Mithaftung aus §9)
Zur Frage des Abstands des Ende Zeichen verkehrsberuhigter Bereich und ab wann Rechts vor Links - das ist was für nen Richter.
Gibt Entscheidungen bis zu 30? Meter, daß die (Ausfahr)Regeln für den verkehrsberuhigten Bereich noch gelten.
DAS ist doch gerade die Crux an der Sache, dass es ein abgesenkter Bordstein ist! Und Umfrage im Bekanntenkreis reichte von Achselzucken bis zu "die müssen warten" ...
Allerdings habe ich auch keine großen Ambitionen eine Klärung auf "Biegen und Blech" herbei zu führen. Und eben weil diese Unsicherheit besteht fahren alle so, als ob der Bordstein gar nicht vorhanden wäre.
P.S. wenn ich mich recht erinnere, ist hinter der Ampel sogar noch ein Gehweg und dann der abgesenkte Bordstein. Und nu'??? 😕😕😕
Na sicher kommt der Gehweg dahinter. Und der wird ne Ampel mit rot haben.
Das ist eine per Ampel geregelte Kreuzung. Und die Ampel geht vor wenn sie ein ist.
Wenn sie aus ist - dann kannst du darüber diskutieren ob das ein abgesenkter Bordstein ist oder nicht.
Wieso kommt eigentlich der abgesenkte Bordstein und dann nochmal nen Gehweg - mach doch mal Bilder und nen eigenes Thema.
Ok, gehen wir davon aus sie wäre aus und es wäre ein Bordstein:
Du bist da Linksabbieger? - sonst könntest du mit denen gar nicht in Konflikt kommen - lies dich doch mal ein zu Linksabbiegern. 😁
Ich probiere sowas auch nicht aus an Gegnern mit roten Ampeln mit grünem Blechpfeil... Als Linksabbieger mit Vollscheibengrün. (versetzte Rotphase - Linksabbieger hat Vollscheibengrün, Rechtsabbieger hat schon Rot mit Blechpfeil... - einlesen zu was muß der Blechpfeilfahrer beachten... 😉 )
Du kannst nur verlieren. Als Linksabbieger.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
wenn ich mich recht erinnere, ist hinter der Ampel sogar noch ein Gehweg und dann der abgesenkte Bordstein
AMPEL, GEHWEG, Abgesenkter Bordstein ... Nun klar?
Ein Foto könnte ich machen, wenn ich dafür 100km fahre ... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Bleman
Wer sagt denn, dass das Bild nicht an einem Sonntag entstanden ist und dort Verkehrzeichen 315 steht?Und selbst wenn, dann haben die paar Sekunden das Bild zu machen auch keinem geschadet.
Bei mir ist auch ein Sonntag ein Werktag, da ich Schichten arbeite!
Und eine Regelung haltverbot an werktagen und Z. 315 wird es nicht geben, da dies gegen VWV zur StVO verstösst!
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Bei mir ist auch ein Sonntag ein Werktag, da ich Schichten arbeite!
Das dürfte nichts an der gesetzlichen Bedeutung im Verkehrsrecht ändern.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Und eine Regelung haltverbot an werktagen und Z. 315 wird es nicht geben, da dies gegen VWV zur StVO verstösst!
Abgesehen davon, dass das Schild wohl temporär aufgestellt wurde und hierdurch auch Fehler entstehen könnten, war dies auch nur ein Beispiel. Du wolltest doch selbst einen größeren Überblick über die Örtlichkeit. Den würde ich auch erst einmal haben wollen, bevor ich jemanden etwas vorwerfe.
Bitte anhand der VwV nachweisen, daß das nicht gehen würde.
(ich könnte natürlich behaupten die VwV würde es hergeben ein Zeichen 315 zeitlich zu beschränken, aber ich bin nicht der, der in der Nachweispflicht ist)
Abgesehen davon, daß in der StVO folgendes steht:
Zitat:
Mobile, vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 und 286 heben Verkehrszeichen auf, die das Parken erlauben.
wer findets?
(also nichtmal die VwV die den normalen Autofahrer nicht unbedingt zu interessieren hat sondern in der StVO selbst)
Und Werktag ist Montag bis Samstag.
In dem Zusammenhang ist immer lustig wieviel Urlaubsanspruch hat ein normaler Mensch denn so gesetzlich? Uns geht es einfach zu gut.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Und Werktag ist Montag bis Samstag.
In dem Zusammenhang ist immer lustig wieviel Urlaubsanspruch hat ein normaler Mensch denn so gesetzlich?
Schau ins Bundesurlaubsgesetz; minimal, also als unterste Grenze, sind es 24 Werktage je Kalenderjahr. Mehr geht dabei immer, weniger nimmer.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Doch unter Umstäden schon:Zitat:
Original geschrieben von einTraumtaenzer
Auch das würde nichts an der Vorfahrtregelung ändern. 🙄
wenn auch der rote Pfeil aus einer "Spielstraße" /vk-beruhigter Bereich raus kommt.
Dann hätten wir zwei gleichberechtigte VK-teilneher und es würde wieder rechts vor links greifen.Noch was zum TE:
5, setzten! Erst die Regelung mit dem vk-beruhigten Bereich nicht kennen und dann noch zum Bilder machen in ein Haltverbot stellen (+Gehweg).
Das versteht aber nicht unbedingt jeder ! Danke 😁