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Wer hat Erfahrung mit §25 FZV? - angeblich fehlende Versicherung

Themenstarteram 11. April 2009 um 19:31

Hallo,

ich bin in einer etwas verzwickten Situation und wollte mich erkundigen, ob jemand damit Erfahrung hat und mir vielleicht einen Tipp geben kann, wie er darauf reagiert hat.

Ich habe heute ein Schreiben vom Kreisverwaltungsreferat bekommen, "Vollzug des §25 Abs. 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV); hier: fehlender Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsschutz". Ich soll innerhalb von 7 Tagen das Motorrad abmelden oder meine Versicherung nachweisen, darf bis dahin nicht mehr fahren und soll in jedem Fall €32,51 zahlen.

Hintergrund: ich habe im Januar meine Rechnung für die Saison 2009 bekommen (Kennzeichen 3-10) und wg. einer Preiserhöhung meine Versicherung fristgerecht gekündigt. Habe dann verglichen und bei einer anderen einen Antrag auf Versicherung gestellt. Einen Tag später erhielt ich einen Anruf meiner alten Versicherung, dass sie mir doch noch einen günstigeren Tarif bei gleicher Leistung anbieten können (der Ärger darüber ist wieder ein anderes Thema), der preislich nur 9 Euro über der Internetversicherung lag. Deswegen habe ich (sofort und damit innerhalb von 24 Stunden nach dem ursprünglichen Antrag) einen Widerruf per E-Mail und Fax geschickt und die alte Versicherung gebeten, die Versicherung zum neuen Preis weiterzuführen.

 

Ich habe nach ca. einer Woche eine Bestätigung erhalten, dass mein Widerruf gültig ist, man alles storniert hat und es so betrachtet, als hätte es meinen Antrag nie gegeben. Von der neuen Versicherung habe ich am 4.3. einen Beitragsschein für die Saison 2009 bekommen, dort stand auch "Beginn der Versicherung: 01.03.09, 0:00 Uhr). Dazu wurde der Beitrag abgebucht, ich hatte also bis 28.02.09 24:00 Uhr und ab 01.03.09 0:00 und somit lückenlos bei meiner alten Versicherung Schutz.

Im Schreiben von der Stadt steht nun, dass die Versicherung, die ich dann widerrufen habe, gem. §25 Abs. 1 FZV am 7.4.09 (!!!) gemeldet hat, dass seit 01.03.09 kein Versicherungsschutz mehr besteht. Wie soll das gehen, wenn ich dort nie versichert war? Auf der Rückseite steht die Rechtsbehelfsbelehrung, unten in den Hinweisen, aber dass es keine Möglichkeit gibt, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen.

Frage - was tun? Den Bock bei dem Wetter an den beiden Feiertagen stehen lassen, ist noch das kleinste Übel. Kann ich nun Einspruch einlegen oder nicht? Was mache ich am besten, da ich keine große Lust habe - nicht wegen der Summe, sondern aus Prinzip - noch Strafe zu bezahlen, weil die Versicherung übereifrig eine Falschmeldung verbreitet hat. Hätte meine neue, alte Versicherung den neuen Versicherungsschutz melden müssen? Anscheinend hätte ich das machen müssen? Ich bin davon ausgegangen, dass die neue alte meine Kündigung zurücknimmt und die Versicherung einfach weiter läuft.

Danke für jeden konkreten Tipp!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Dan2948

Ich würd nix bezahlen und mal bei denen anrufen, weil die bei den Ämtern manchmal bissl ... sind. Du hast ja schließlich eine Versicherung.

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ........ ( Rest sollte bekannt sein).

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am 5. Februar 2015 um 13:25

Märchenstunde!

Die HUK hat dir mitgeteilt, dass eine Doppelversicherung vorliegt.

Stellt sich die Frage, woher weiß die HUK das?

Die HUK merkt das daran, dass eine Anfrage von der R+V bei ihnen eintrifft, in der die R+V gerne die SF übertragen hätte.

Da der Vertrag bei der HUK aber ungekündigt ist, blockiert die HUK diese Abfrage und teilt der R+V mit, dass sie die SF nicht abgeben, weil sie die älteren Rechte an dem Vertrag haben und der Vertrag ungekündigt ist.

Somit hebt die R+V den Vertrag wieder wegen Doppelversicherung und der älteren Rechte beim Vorversicherer auf und zieht die Deckungskarte bei der Zulassungsstelle zurück.

Die entscheidende Frage ist, warum und mit welcher Begründung hat die HUK die Kündigung abgelehnt und zu welchem Zeitpunkt ist diese wirksam geworden?

am 5. Februar 2015 um 13:27

Jup. Frag ich mich eben auch.

 

Zitat:

@Hundertsassa schrieb am 5. Februar 2015 um 14:07:19 Uhr:

Wieso erlischt die Versicherung der HUK zum 01.12.2014?

Da muss doch ein Brief gekommen sein.

Ich wette da war noch einiges mehr an Schriftverkehr.

Zitat:

@Reifschneider schrieb am 5. Februar 2015 um 14:11:03 Uhr:

Zitat:

@tippexx schrieb am 5. Februar 2015 um 14:06:13 Uhr:

 

Hat die R+V die Prämie denn nicht zurückerstattet?

Nein. Ich gehe mal davon aus, dass die gar nichts von der Sache wissen.

Aber diese Rückerstattung hätte doch erfolgen müssen!

Auf jeden Fall könntest du damit das Landratsamt bezahlen. ;)

am 9. Februar 2015 um 19:03

Hallo Prof. Reifschneider,

es kann nur eine Gesellschaft für ein Fahrzeug gegenüber Dritten gegenüber der Zulassungsbehörde verantwortlich zeichnen (Dritthaftung). Die Gesellschaft geht für das Fahrzeug "das Risiko" in Deckung.

Zum Zeitpunkt der Kündigungsablehnung der HUK wurde eine sogenannte eVbÜ (elektronische Versicherungsbestätigung zur Übermittlung) von der HUK an die Zulassungsbehörde übermittelt, da der Vertrag fortgeführt werden soll bzw. die HUK ältere Rechte geltend gemacht hat. Die eVbÜ der HUK "überdeckt" die letzt hinterlegte eVbÜ (egal welcher Gesellschaft). Die Versicherer, der bis zum Zeitpunkt, zudem die neue eVbÜ übermittelt wurde, für das Fahrzeug im Risiko stand (hier die R+V) bekommt von der Zulassungsbehörde die Nachricht, dass ab Tag TT.MM.JJJ eine andere Gesellschaft (nicht den konkreten Namen der Gesellschaft) im Risiko steht.

Sofern ein Schadenfreiheitsrabatt dem Vertrag angerechnet werden sollte und im angegebenen Vorvertrag das gleiche Fahrzeug versichert ist bekommt der neue Versicherer über ein elektronisches Verfahren mit, dass Doppelversicherung besteht. Zudem wird diese auch schriftlich zwischen den Gesellschaften geklärt. Letztlich wird der Vertrag der R+V wegen Doppelversicherung aufgehoben. Soweit - so korrekt (unter Berücksichtigung bekannter Fakten). Hierüber wurden Sie mit Sicherheit mannigfaltig informiert.

Brief + Storno-Nachtrag des neuen Versicherers.

Kdg.Ablehnung vom alten Versicherer.

Sollte ein Verschulden von einer der Gesellschaften vorgeliegen haben, so wäre Ihr Anspruch in aller Regel (einige weiger Ausnahmen gibt es) auf die Kosten für den ersten Bescheid begrenzt, da Ihnen - wie hier bereits indirekt geschildert - auch eine Schadenminderungspflicht im "Schadenfall" obliegt. Dieser sind Sie mit Missachtung der Schreiben von der Zulassungsbehörde frei dem Motto "denn Sie wissen nicht was Sie tun" nicht nachgekommen, obwohl die Zulassungsbehörde sogar klipp und klar schreibt, dass zivilrechtliche Verträge zum Nachweis über den Versicherungsschutz gemäß PflVG irrelevant sind.

Auch vor dem Hintergrund, dass der Verstoß PflVG immerhin auch eine Verkehrstraftat ist (§6PflVG) kann ich diese Vorgehensweise nicht nachvollziehen.

Gruß

Phaeti.

Hallo,

mache gerade die gleiche Erfahrung wie Reifenschneider.

Wir haben bei der HUK Coburg zwei PKW Anhängerversicherungen gekündigt.

Eine lief ohne Probleme durch.

Bei der zweiten Kündigung erhielten wir diese Woche einen ähnlich Brief vom Landratsamt HN wie Reifenschneider.

Wie ich feststellen muste, hat die neue Versicherung ordnunggemäß die EVB an die Zulassungssstelle gemeldet.

Die HUK hat keine der Kündigungen bestätigt, weder bei uns noch bei unserem Makler.

Die HUK hat aber zum 01.01.2016 eine EVB an die Zulassungstelle gemeldet und damit die EVB der neuen Versicherung überspielt.

5 Wochen später hat die HUK der Zulassungstelle gemeldet, dass der Versicherungsschutz beendet wurde.

Zum 16.02. hat die HUK laut Schreiben des Landratsamt HN eine Anzeige dort gemacht und mitgeteilt, dass der Versicherungssschutz nicht oder nicht mehr besteht.

Die HUK hat weder uns noch unseren Makler darüber informiert.

Wir haben jetzt eine neue EVB dem Landratsamt gemeldet und die fast 50 Euro gezahlt die das Landratssamt gefordert hat.

Ferner einen Widerspruch beim Landramt eingereicht.

Wenn man die HUK zum Thema Kündigung googlelt, kommen zahlreiche Beschwerden zu Tage.

Werde jetzt mal die HUK anschreiben, mal sehen was da für eine Antwort kommt.

Ich würde dort anrufen

Zitat:

@Themarshall schrieb am 27. Februar 2016 um 13:09:27 Uhr:

Hallo,

mache gerade die gleiche Erfahrung wie Reifenschneider.

Wir haben bei der HUK Coburg zwei PKW Anhängerversicherungen gekündigt.

Eine lief ohne Probleme durch.

Bei der zweiten Kündigung erhielten wir diese Woche einen ähnlich Brief vom Landratsamt HN wie Reifenschneider.

Wie ich feststellen muste, hat die neue Versicherung ordnunggemäß die EVB an die Zulassungssstelle gemeldet.

Die HUK hat keine der Kündigungen bestätigt, weder bei uns noch bei unserem Makler.

Die HUK hat aber zum 01.01.2016 eine EVB an die Zulassungstelle gemeldet und damit die EVB der neuen Versicherung überspielt.

5 Wochen später hat die HUK der Zulassungstelle gemeldet, dass der Versicherungsschutz beendet wurde.

Zum 16.02. hat die HUK laut Schreiben des Landratsamt HN eine Anzeige dort gemacht und mitgeteilt, dass der Versicherungssschutz nicht oder nicht mehr besteht.

Die HUK hat weder uns noch unseren Makler darüber informiert.

Wir haben jetzt eine neue EVB dem Landratsamt gemeldet und die fast 50 Euro gezahlt die das Landratssamt gefordert hat.

Ferner einen Widerspruch beim Landramt eingereicht.

Wenn man die HUK zum Thema Kündigung googlelt, kommen zahlreiche Beschwerden zu Tage.

Werde jetzt mal die HUK anschreiben, mal sehen was da für eine Antwort kommt.

Phaetoninteresse hat ja schon beschrieben, was hier passiert ist.

Der Fehler liegt in diesem Fall bei der HUK, und zwar zweifach.

Erstens haben sie ohne Rechtsgrundlage eine neue EVB an die Zulassungsstelle geschickt. Für die Zulassungsstelle ist die HUK in dem Moment der (neue) Versicherer.

Arbeitet man nun sauber weiter, wenn man feststellt, dass diese EVB fälschlicherweise an Zulassungsstelle gegangen ist, kann man die zwar wieder für ungültig erklären, sollte aber tunlichst veranlassen, dass bereits vorher eine (neue) EVB des richtigen Versicherers vorgelegt wird.

Wird das versäumt, sind die Kosten, von hier 50.- Euro, von der HUK zu übernehmen. Erfahrungsgemäß wird das auch anstandslos gemacht.

Was ich hier nicht verstehe, warum soll die HUK ihre eigene eVB überschreiben?

Vielleicht hat die neue Versicherung ja nur eine übermittelt

Zitat:

Wie ich feststellen muste, hat die neue Versicherung ordnunggemäß die EVB an die Zulassungssstelle gemeldet.

Die HUK hat keine der Kündigungen bestätigt, weder bei uns noch bei unserem Makler. Die HUK hat aber zum 01.01.2016 eine EVB an die Zulassungstelle gemeldet und damit die EVB der neuen Versicherung überspielt.

Hier steht es doch! Grund: Vielleicht dachten sie, sie haben die älteren Rechte.

wegen 13,00 Euro

Tja. Gibt es alles. Von nichts kommt nichts. Allerdings sind hier die Kosten wohl höher als das Ergebnis.

Ich vermute, dass hier die Kündigung zu spät bearbeitet wurde und alles andere folgefalsch geschah.

Der Knackpunkt ist aber ein anderer:

Ein vernünftiger Versicherer (anders kann man es nicht sagen) hätte das so geregelt, dass der Kunde davon nichts mitbekommt. Zur guten Sitte gehört es nämlich dann einfach beim AnschlussVersicherer anzurufen und noch mal um Überdeckung der eigenen eVb zu bitten und das ist auch bei Klärung von Doppelversicherung Gang und Gäbe. Wäre überhaupt kein Akt. Denn der Sachbearbeiter wartet auch nicht 10 Min in der Warteschleife. Die meisten Versicherer haben sich aus Kostengründen untereinander nämlich Direkttelefonnummer gegeben.

Man muss sich das vor Augen halten. Schicke eine Anzeige nach §25 FZV aus und ist meine eigene eVb noch bzw. wieder bei der Zulassungsbehörde hinterlegt, weiß ich als Versicherer / Sachbearbeiter ganz genau was dann passiert: 2x25,60€ bitte :-(

Das war denen wohl egal.

Gruß

Ungewöhnlich ist das hier Anhängerversicherung zum 01.01. auslaufen, das ist nicht die Regel

Kenn das eigentlich nur zum Zulassungsdatum. Zum 01.01. muss immer extra angekreuzt werden. Aber möglich ist alles

das war auch mein erster Gedanke. Den hab ich aber verworfen, da es ja zwei Fahrzeuge sind. Das die beide eine unterjährige gleiche HF haben, halte ich für unwahrscheinlich, aber natürlich möglich.

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