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Wer hat Erfahrung mit §25 FZV? - angeblich fehlende Versicherung

Themenstarteram 11. April 2009 um 19:31

Hallo,

ich bin in einer etwas verzwickten Situation und wollte mich erkundigen, ob jemand damit Erfahrung hat und mir vielleicht einen Tipp geben kann, wie er darauf reagiert hat.

Ich habe heute ein Schreiben vom Kreisverwaltungsreferat bekommen, "Vollzug des §25 Abs. 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV); hier: fehlender Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsschutz". Ich soll innerhalb von 7 Tagen das Motorrad abmelden oder meine Versicherung nachweisen, darf bis dahin nicht mehr fahren und soll in jedem Fall €32,51 zahlen.

Hintergrund: ich habe im Januar meine Rechnung für die Saison 2009 bekommen (Kennzeichen 3-10) und wg. einer Preiserhöhung meine Versicherung fristgerecht gekündigt. Habe dann verglichen und bei einer anderen einen Antrag auf Versicherung gestellt. Einen Tag später erhielt ich einen Anruf meiner alten Versicherung, dass sie mir doch noch einen günstigeren Tarif bei gleicher Leistung anbieten können (der Ärger darüber ist wieder ein anderes Thema), der preislich nur 9 Euro über der Internetversicherung lag. Deswegen habe ich (sofort und damit innerhalb von 24 Stunden nach dem ursprünglichen Antrag) einen Widerruf per E-Mail und Fax geschickt und die alte Versicherung gebeten, die Versicherung zum neuen Preis weiterzuführen.

 

Ich habe nach ca. einer Woche eine Bestätigung erhalten, dass mein Widerruf gültig ist, man alles storniert hat und es so betrachtet, als hätte es meinen Antrag nie gegeben. Von der neuen Versicherung habe ich am 4.3. einen Beitragsschein für die Saison 2009 bekommen, dort stand auch "Beginn der Versicherung: 01.03.09, 0:00 Uhr). Dazu wurde der Beitrag abgebucht, ich hatte also bis 28.02.09 24:00 Uhr und ab 01.03.09 0:00 und somit lückenlos bei meiner alten Versicherung Schutz.

Im Schreiben von der Stadt steht nun, dass die Versicherung, die ich dann widerrufen habe, gem. §25 Abs. 1 FZV am 7.4.09 (!!!) gemeldet hat, dass seit 01.03.09 kein Versicherungsschutz mehr besteht. Wie soll das gehen, wenn ich dort nie versichert war? Auf der Rückseite steht die Rechtsbehelfsbelehrung, unten in den Hinweisen, aber dass es keine Möglichkeit gibt, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen.

Frage - was tun? Den Bock bei dem Wetter an den beiden Feiertagen stehen lassen, ist noch das kleinste Übel. Kann ich nun Einspruch einlegen oder nicht? Was mache ich am besten, da ich keine große Lust habe - nicht wegen der Summe, sondern aus Prinzip - noch Strafe zu bezahlen, weil die Versicherung übereifrig eine Falschmeldung verbreitet hat. Hätte meine neue, alte Versicherung den neuen Versicherungsschutz melden müssen? Anscheinend hätte ich das machen müssen? Ich bin davon ausgegangen, dass die neue alte meine Kündigung zurücknimmt und die Versicherung einfach weiter läuft.

Danke für jeden konkreten Tipp!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Dan2948

Ich würd nix bezahlen und mal bei denen anrufen, weil die bei den Ämtern manchmal bissl ... sind. Du hast ja schließlich eine Versicherung.

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ........ ( Rest sollte bekannt sein).

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Sobald die eVB der R+V durch die eVB der HUK überschrieben wird, ist die eVB der R+V wirkungslos und wird auch nach dem die HUK ihre eVB zurückgezogen hat, nicht wieder aktiv.

Man hätte die R+V informieren müssen, das die eine neue eVB übermitteln sollen

Zitat:

@Reifschneider schrieb am 5. Februar 2015 um 08:23:33 Uhr:

Das Mopped ist seit dem 2.6.2014 ununterbrochen bei der R+V Versicherung versichert, dem Amt wurde die entsprechende eVB nachweislich übermittelt.

Die Vorversicherung, HUK Coburg, hat die vorher ausgesprochene Kündigung nicht zum genannten Termin akzeptiert, dem Amt danach eine weitere eVB übermittelt und diese im Dezember 2014 zurückgezogen. Die eVB der R+V Versicherung wurde allerdings nie widerrufen noch sonst irgendwie zurückgezogen. Ich wurde über keinen der Vorgänge informiert, konnte also in keiner Weise reagieren.

Ich habe weder eine Frist versäumt, noch habe ich die Versicherungsprämien nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt noch kann man mir sonst irgend ein Versäumnis vorwerfen. Im Gegenteil, ich habe für die ordnungsgemäße Versicherung des Fahrzeugs gesorgt und dem Amt lag die entsprechende Bescheinigung nachweislich vor.

Die Gebühren sind EUR 41,78 für die "Betriebsuntersagung" und EUR 145,88 für die "Vollzugstätigkeiten". Hinzu kommen noch Gebühren für den Widerspruch, deren Höhe mir noch nicht bekannt ist. Die "Vollzugstätigkeiten" sind während unseres Winterurlaubs passiert, da war niemand in unserem Haus.

Ich bin selbst Beamter und ich würde mich schämen, müsste ich sein solches Verfahren gegen meine Mitbürger durchsetzen müssen.

Wenn du selber Beamter bist, dann weißt du sicherlich dass es Standesgenossen gibt die entweder nicht Willens oder nicht in der Lage sind mitzudenken und daher blind Dienst nach Vorschrift (sprich: Anweisung) machen.

War es denn nicht möglich aufzuklären, wie das Hin-und-Her und der daraus folgende Widerruf der EVB seitens der HUK entstanden ist? Hast du Widerspruch eingelegt oder gar geklagt?

Ich erlebe es täglich dass Kollegen nicht in der Lage sind sachgerechte Entscheidungen zu treffen weil sie sich an Bestimmungen gebunden fühlen und nicht erkennen wo sie Ermessen ausüben können und müssen. Und nicht selten werden sie auch von vorgesetzten Stellen zu bestimmten Entscheidungen angewiesen.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 5. Februar 2015 um 08:57:38 Uhr:

Sobald die eVB der R+V durch die eVB der HUK überschrieben wird, ist die eVB der R+V wirkungslos und wird auch nach dem die HUK ihre eVB zurückgezogen hat, nicht wieder aktiv.

Man hätte die R+V informieren müssen, das die eine neue eVB übermitteln sollen

Woher soll ich das wissen? Kann man mir das anlasten? Das ist doch die Frage. Und: Wer hätte die R+V informieren müssen? Ich wusste von all den Vorgängen doch gar nichts.

Genauso kann die Zulassungsstelle auch nicht wissen, das du wieder bei der R+V versichert sein willst.

Hatte auch mal so einen Fall, da hat die neue Versicherung, diesen Betrag auf Antrag,auf Kulanz übernommen.

Das Problem ist entstanden, weil du zu einem Zeitpunkt die Versicherung wechseln wolltest, wo es kündigungsrechtlich nicht ging. Das hätte der Mitarbeiter der R+V aber merken müssen, sofern du das nicht selbst gemacht hast.

Zitat:

@Reifschneider schrieb am 5. Februar 2015 um 08:23:33 Uhr:

Ich habe weder eine Frist versäumt, noch habe ich die Versicherungsprämien nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt noch kann man mir sonst irgend ein Versäumnis vorwerfen. Im Gegenteil, ich habe für die ordnungsgemäße Versicherung des Fahrzeugs gesorgt und dem Amt lag die entsprechende Bescheinigung nachweislich vor.

Fiel es dir nicht auf, dass die HUK weiter abgebucht bzw. nichts erstattet hat?

Hast du auch schon die Prämie an die R+V bezahlt?

Ich habe mehrere Fahrzeuge und achte nicht darauf, wer wann was für welches Fahrzeug abbucht.

Die Prämie an die R+V wurde gleich Mitte des Jahres 2014 bezahlt. Darauf hin hat mir die HUK geschrieben, dass eine Doppelversicherung vorläge und diese aufgehoben werden müsse. Die Prämie an die HUK war ja schon für das ganze Jahr bezahlt, so dass von dort auch nichts weiter abgebucht wurde. Ich dachte die Sache sei damit erledigt und habe nichts weiter unternommen und auch nichts weiter gehört bis zu der ersten kostenpflichtigen Massnahme der Zulassungsstelle.

am 5. Februar 2015 um 11:49

- Zum falschen Zeitpunkt gekündigt

- Das Schreiben der HUK über die Doppelverischerung ignoriert.

- Wer sich um die Versicherungen selber kümmern möchte, der sollte schon wissen, was es mit den EVBs auf sich hat und dass jede neue die alte "überschreibt".

- Das Schreiben vom Landratsamt nicht ernst genommen. Die Sache hätte man auch im Urlaub zu Ende klären können. Auch dort sollte es ein Telefon geben.

- Keine Kontrolle über das Konto, wer wann was abbucht.

... aber die Schuld auf andere schieben.

Geile Geschichte, über die ich nur köstlich lachen kann!

Dämlicher kann man sich echt nicht verhalten! :D

Ich komme mal wieder zum Fazit:

Wer keine Ahnung von Versicherungen, den Abläufen im Hintergrund hat und sogar zu blöd ist, seine Versicherung zum richtigen Ablauf zu kündigen, der sollte sich dringenst einen Berater suchen!

Das Ganze ist halt nun mal kein Kindergeburtstag und dass es ein Landratsamt ernst meint mit dem Pflichtversicherungsgesetzt, dass sieht man ja schön an dieser Geschichte.

Zitat:

@Reifschneider schrieb am 5. Februar 2015 um 12:22:45 Uhr:

Die Prämie an die R+V wurde gleich Mitte des Jahres 2014 bezahlt. Darauf hin hat mir die HUK geschrieben, dass eine Doppelversicherung vorläge und diese aufgehoben werden müsse. Die Prämie an die HUK war ja schon für das ganze Jahr bezahlt, so dass von dort auch nichts weiter abgebucht wurde.

Hat die R+V die Prämie denn nicht zurückerstattet?

am 5. Februar 2015 um 13:07

Wieso erlischt die Versicherung der HUK zum 01.12.2014?

Da muss doch ein Brief gekommen sein.

Ich wette da war noch einiges mehr an Schriftverkehr.

Auch die R+V hat sich garantiert gemeldet, da sie ja die SF nicht bekommen haben.

Auch die haben zwangsweise merken müssen, dass eine Doppelversicherung vorliegt, da die HUK die SF nicht freigibt und denen mitteilt, dass der alte Vetrag noch besteht und ungekündigt ist.

Zitat:

@Hundertsassa schrieb am 5. Februar 2015 um 12:49:15 Uhr:

- Zum falschen Zeitpunkt gekündigt

Falsch: Der Zeitpunkt einer Kündigung spielt keine Rolle, nur der Termin, zu dem gekündigt wird

- Das Schreiben der HUK über die Doppelverischerung ignoriert.

Falsch: Es gab keinen Grund, etwas zu unternehmen, da die Versicherung bei der R+V ja nach wie vor bestand

- Wer sich um die Versicherungen selber kümmern möchte, der sollte schon wissen, was es mit den EVBs auf sich hat und dass jede neue die alte "überschreibt".

Falsch: Das kann man nicht wissen, ohne sich mit den internen Abläufen der Verwaltung zu beschäftigen, und das macht wohl niemand, der nur ein Fahrzeug anmelden will. Jeder normale Kunde wird sich darauf verlassen, dass die Versicherung die nötigen Maßnahmen gegenüber der Verwaltung ergreift

- Das Schreiben vom Landratsamt nicht ernst genommen. Die Sache hätte man auch im Urlaub zu Ende klären können. Auch dort sollte es ein Telefon geben.

Falsch: Erstens forderte das Amt bereits im ersten Schreiben eine Verwaltungsgebühr, zweitens habe ich vor dem Urlaub das Amt schriftlich über den Sachverhalt informiert. Vor der zweiten Rechnung kam nichts mehr von dort

- Keine Kontrolle über das Konto, wer wann was abbucht.

Ist auch nicht nötig, solange ausreichend Deckung drauf ist

... aber die Schuld auf andere schieben.

Falsch: Da ich die Sache nicht verschuldet habe, kann ich auch keine Schuld auf andere schieben

Geile Geschichte, über die ich nur köstlich lachen kann!

Mal sehen, wann es den nächsten erwischt ...

Dämlicher kann man sich echt nicht verhalten! :D

So weit lasse ich mich nicht herab

Ich komme mal wieder zum Fazit:

Wer keine Ahnung von Versicherungen, den Abläufen im Hintergrund hat und sogar zu blöd ist, seine Versicherung zum richtigen Ablauf zu kündigen, der sollte sich dringenst einen Berater suchen!

Das Ganze ist halt nun mal kein Kindergeburtstag und dass es ein Landratsamt ernst meint mit dem Pflichtversicherungsgesetzt, dass sieht man ja schön an dieser Geschichte.

Korrektes Fazit:

Das Amt hat im Wissen um die ordnungsgemäße Versicherung der Fahrzeugs unnötige Maßnahmen eingeleitet. Eine gültige und nicht widerrufene eVB lag dort zum betreffenden Zeitpunkt vor

am 5. Februar 2015 um 13:10

Welche EVB sollte das gewesen sein?

Zitat:

@tippexx schrieb am 5. Februar 2015 um 14:06:13 Uhr:

Zitat:

@Reifschneider schrieb am 5. Februar 2015 um 12:22:45 Uhr:

Die Prämie an die R+V wurde gleich Mitte des Jahres 2014 bezahlt. Darauf hin hat mir die HUK geschrieben, dass eine Doppelversicherung vorläge und diese aufgehoben werden müsse. Die Prämie an die HUK war ja schon für das ganze Jahr bezahlt, so dass von dort auch nichts weiter abgebucht wurde.

Hat die R+V die Prämie denn nicht zurückerstattet?

Nein. Ich gehe mal davon aus, dass die gar nichts von der Sache wissen.

Zitat:

@Hundertsassa schrieb am 5. Februar 2015 um 14:10:05 Uhr:

Welche EVB sollte das gewesen sein?

Die der R+V natürlich vom 2.6.2014

Zitat:

@Hundertsassa schrieb am 5. Februar 2015 um 14:07:19 Uhr:

Wieso erlischt die Versicherung der HUK zum 01.12.2014?

Gekündigt hatte ich zur Jahresmitte. Dann kam die Nachricht, dass dies nicht ginge und der Vertrag bis 1.12.14 läuft. Da schon alles bezahlt war, gabs für mich keinen Anlass, etwas zu unternehmen.

Da muss doch ein Brief gekommen sein.

Ja, der kam etwa im Juni, dann nichts mehr. In diesem Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass diese Doppelversicherung besteht und die Zulassungsstelle darüber informiert wurde. Ich wusste zu diesem Zeitpunkt nicht, dass dadurch die eVB der R+V Versicherung erlischt, auch da war ja alles bezahlt.

Ich wette da war noch einiges mehr an Schriftverkehr.

Nein

Auch die R+V hat sich garantiert gemeldet, da sie ja die SF nicht bekommen haben.

Nein, nach der Zusendung der Police kam von dort definitiv nichts mehr.

Auch die haben zwangsweise merken müssen, dass eine Doppelversicherung vorliegt, da die HUK die SF nicht freigibt und denen mitteilt, dass der alte Vetrag noch besteht und ungekündigt ist.

Dazu kann ich nichts sagen, von dort kam keine Nachricht mehr

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