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Wer haftet nach 2 Jahre bei BMW? Leasing

Themenstarteram 22. April 2020 um 7:02

Moin,

ich überlege, eine 520D zu leasen, der knapp 2 Jahre alt ist. BMW hat nur Gewährleistung für 2 Jahre, keine Garantie. Davon abgesehen, was passiert, wenn nach 2,5 Jahren das Getriebe kaputt geht. Kann man solche Schäden etwa auf den Leasingnehmer abwälzen?

Danke und Gruß,

Markman

Beste Antwort im Thema

Achtung TE , mal wieder eine Falschinfo!

Wartung&Verschleiß „Pakete“ sind vollkommen unabhängig von HP/Kasko Angelegenheiten...

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Themenstarteram 22. April 2020 um 19:03

oder ganz kurz: nur das, was normaler Verschleiß ist, dafür hafte ich, nicht für Schäden, die üblich nicht "normal" wären?

GRuß,

Markman

Eigentlich ist es genau umgekehrt.

Alles verschleis ist, das wird durch die Leasingraten abgegolten. Was darüber hinaus geht, das must du zahlen. Und genau dafür kannst du eine Versicherung abschließen. Man kann auch entsprechende Leasingverträge abschließen die sowohl Wartung als auch Reparatur beinhalten. Sogar die haftpflicht und Kasko sind damit abgedeckt. Natürlich kostet das alles extra. Zu verschenken hat ja keiner was.

Je nach Alter des Fahrzeuges und der haltedauer lohnt sich dann aber der Kauf mit Fiinanzierung eher.

Achtung TE , mal wieder eine Falschinfo!

Wartung&Verschleiß „Pakete“ sind vollkommen unabhängig von HP/Kasko Angelegenheiten...

Eine sog. Garantieverlängerungen ist nix anderes wie eine Reparaturversicherung.

Wartungs- und Reparaturpauschalen bei Leasing ist wieder was anderes.

Und, vor allem bei Kleinwagen, für Fahranfänger, giebt es oft pauschalen für Haftpflicht und Kasko.

Das sind alles verschiedene Dinge die man extra zahlen muss wenn man die möchte. Um auf die ursprüngliche Frage zurück zu kommen: Die Haftung bei einen gebrauchten Leasingfahrzeug ist exakt die selbe wie bei jedem Anderen Gebrauchtwagen.

So eine “Garantieversicherung” hilft dir aber z.B. auch nichts, wenn du deinen Leasingwagen vor dem Supermarkt parkst, dir einer die Tür rein haut und verschwindet. Das ist dann keine normale Abnutzung und du zahlst ein paar hundert Euro aus eigener Tasche. Aber das wäre ja bei einem eigenen Auto genauso.

 

Ganz ehrlich: wenn man so wenig Ahnung hat wie der TE würde ich auf jeden Fall Abstand nehmen vom Leasing. Lieber ne alte Schlurre kaufen und fertig..

Genau, denn der wahre Leasingexperten saugt sein Wissen schließlich mit der Muttermilch auf.

 

Besser wäre natürlich der TE informiert sich vorher nicht und fällt selbst auf die Fresse. Das macht doch, wie wir alle wissen, den wahren Experten aus.

@Lattementa Und genau für solche Dinge giebt es eine Absicherung. Nennt sich Kaskoversicherung. Aber das habe ich ja auch schon geschrieben.

@markman49 Du siehst es giebt viele Kosten die man berücksichtigen muß. Egal ob das Auto geleast oder gekauft wurde. Der Unterschied von Kauf zum leasing ist einfach erklärt.

Leasing ist nichts anderes wie eine Langzeitmiete. Du bekommst das Auto und zahlst dafür einen Betrag, wie eine Miete. Alle anderen Kosten trägst du wie ein Eigentümer. Und am Ende giebst du es wieder zurück. Das Auto ist dann weg und du must vielleicht noch etwas drauf legen weil du z.b. zuviel gefahren bist oder Schäden vorhanden sind die nicht dem Verschleiß unterliegen also z. B. die Beule vom Parkplatzrempler.

Hatte ich noch vergessen...

Ich würde auch schauen wie teuer ein neuer 5er nach deinem Wunsch im Leasing käme.

Zudem gibt es auch reichlich ex Geschäftswagen der BMW AG.Diese sollten alle mit Premium Selection sein

Zitat:

@StephanRE schrieb am 23. April 2020 um 09:28:23 Uhr:

@Lattementa Und genau für solche Dinge giebt es eine Absicherung. Nennt sich Kaskoversicherung. Aber das habe ich ja auch schon geschrieben.

@markman49 Du siehst es giebt viele Kosten die man berücksichtigen muß. Egal ob das Auto geleast oder gekauft wurde. Der Unterschied von Kauf zum leasing ist einfach erklärt.

Leasing ist nichts anderes wie eine Langzeitmiete. Du bekommst das Auto und zahlst dafür einen Betrag, wie eine Miete. Alle anderen Kosten trägst du wie ein Eigentümer. Und am Ende giebst du es wieder zurück. Das Auto ist dann weg und du must vielleicht noch etwas drauf legen weil du z.b. zuviel gefahren bist oder Schäden vorhanden sind die nicht dem Verschleiß unterliegen also z. B. die Beule vom Parkplatzrempler.

Einen Parklatzrempler über die Vollkasko laufen zu lassen lohnt sich in der Regel wegen der Selbstbeteiligung und der Hochstufung nicht.

 

Wichtig ist in dem Zusammenhang auch darauf hinzuweisen dass man nicht kurz vor Ende der Leasingzeit alle möglichen Kratzer auf Kosten der VK wegmachen lassen kann und nur ein Mal die Selbstbeteiligung zahlt und nur ein Mal hochgestuft wird. ;)

@StephanRE

Du schriebst, Leasing ist wie eine Langzeitmiete. Und das ist grundlegend falsch, zumindest in dem hier erörterten Zusammenhang. Ganz einfach ausgedrückt: Beim Leasing ist der Leasingnehmer für alles zuständig (Versicherung, Steuern, Benzin, Verschleißteile, Reparaturen u.v.m.), bei einer Miete trägt im Grunde der Vermieter alle diese Kosten (außer Benzin). Irgendwelche Garantien, Wartungspakete und Versicherungen mal außen vor gelassen.

@Hemmi1953 Das ist völlig richtig. Das unterscheidet das Leasing von der Miete.

Im Grunde kann man fast sagen: Das Leasing kombiniert die Nachteile des Eigentums was die Haftung angeht, mit den Nachteilen einer Miete ( ich muss immer daran denken das Fahrzeug irgendwann zurück zu geben und kann nicht damit machen was ich will). Es wird halt nie "meins".

am 24. April 2020 um 2:42

Der Vergleich hinkt insofern, dass man auch als Mieter zB eine Hausratversicherung selber zahlt, für Wartung- und Verschleißreparaturen bis zu einer Wertgrenze idR selber verantwortlich ist und man ebenso blöd auf die Fresse fallen kann, wenn man zB einen drohenden Wasserschaden nicht rechtzeitig meldet zur notwendigen Reparatur und auch nicht versichert ist.

Zitat:

@Shaoqiang schrieb am 24. April 2020 um 04:42:33 Uhr:

Der Vergleich hinkt insofern, dass man auch als Mieter zB eine Hausratversicherung selber zahlt, für Wartung- und Verschleißreparaturen bis zu einer Wertgrenze idR selber verantwortlich ist und man ebenso blöd auf die Fresse fallen kann, wenn man zB einen drohenden Wasserschaden nicht rechtzeitig meldet zur notwendigen Reparatur und auch nicht versichert ist.

Es ging hier aber nicht um Wohnungen, sondern um Autos. Und auch da gibt es Mieten, Kurz- und auch Langzeitmieten.

Zitat:

@Hemmi1953 schrieb am 24. April 2020 um 11:15:19 Uhr:

Zitat:

@Shaoqiang schrieb am 24. April 2020 um 04:42:33 Uhr:

Der Vergleich hinkt insofern, dass man auch als Mieter zB eine Hausratversicherung selber zahlt, für Wartung- und Verschleißreparaturen bis zu einer Wertgrenze idR selber verantwortlich ist und man ebenso blöd auf die Fresse fallen kann, wenn man zB einen drohenden Wasserschaden nicht rechtzeitig meldet zur notwendigen Reparatur und auch nicht versichert ist.

Es ging hier aber nicht um Wohnungen, sondern um Autos. Und auch da gibt es Mieten, Kurz- und auch Langzeitmieten.

Zumal der Vergleich gleich doppelt hinkt, da ich eine Hausratversicherung genau nicht für das gemietete Objekt abschließe, sondern, wenn ich der Meinung bin ich müsste mein Eigentum zusätzlich gegen Verlust/Beschädigung absichern.

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