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Wer haftet nach 2 Jahre bei BMW? Leasing

Themenstarteram 22. April 2020 um 7:02

Moin,

ich überlege, eine 520D zu leasen, der knapp 2 Jahre alt ist. BMW hat nur Gewährleistung für 2 Jahre, keine Garantie. Davon abgesehen, was passiert, wenn nach 2,5 Jahren das Getriebe kaputt geht. Kann man solche Schäden etwa auf den Leasingnehmer abwälzen?

Danke und Gruß,

Markman

Beste Antwort im Thema

Achtung TE , mal wieder eine Falschinfo!

Wartung&Verschleiß „Pakete“ sind vollkommen unabhängig von HP/Kasko Angelegenheiten...

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am 22. April 2020 um 7:27

Klar, dass ist ja das Prinzip dahinter und deshalb sind die Leasingraten meist auch günstiger. Vorher greift die Garantie des Herstellers was in aller Regel dazu führt das es zu Aussagen kommt wie „Gebrauchtwagenleasing rentiert sich nicht“. Oder man sichert sich ab was dann zu erheblichen Steigerungen der Raten führt. Ist ja auch logisch ....

Ob der Gebrauchtwagen nun bar gekauft, finanziert oder geleast wird ist von der Gewährleistung bzw. Garantie egal. Wenn nix anderes vereinbart ist gilt die gesetzliche Regelung.Deswgen ja GEBRAUCHTwagen.

Die Gewährleistung für Gebrauchtwagen müsste doch eigentlich auch für Leasingfahrzeuge (Privatleasing) gelten? Trotzdem gilt natürlich dass Gewährleistung nicht gleich Garantie ist.

Ich habe zu dem Thema folgenden Artikel gefunden (ohne Gewähr auf juristische Richtigkeit und Aktualität ;))

https://www.spiegel.de/.../...aftung-bei-gebrauchtwagen-a-1031320.html

Ggf. könntest du dich auch beim ADAC o. ä. informieren. Allerdings sollte der Händler hierzu auch eine Aussage machen können bzw. müssen.

Wer ein Gebrauchtwagen kauft, hat Anspruch auf eine Gewährleistung(Sachmängelhaftung), allerdings tritt die Beweislastumkehr ab den 6 Monat ein.

Wie schon geschrieben: Ein geleaster Gebrauchtwagen ist zu 100% ein Gebrauchtwagen. Für den gelten die gleichen Vorgaben wie für für jeden Anderen Gebrauchtwagen. Mit dem Vorbesitzer hat man nix zu schaffen. Den kennt man oft garnicht. Wozu auch?

Zitat:

@markman49 schrieb am 22. April 2020 um 09:02:27 Uhr:

...

Kann man solche Schäden etwa auf den Leasingnehmer abwälzen?

...

Du bist der Leasingnehmer, was willst du da auch dich selbst "abwälzen"?

Oder meinst du Leasinggeber?

Ab 11/2016 gibt es bei 2+1 Gewährleistung

Ansonsten gibt es reichlich Fahrzeuge mit Euro Plus bis zum 5ten Jahr

Such dir einen mit BMW Premium Selection

Defektes Getriebe wäre ein technischer Mangel

Zitat:

Damit können Sie laut BMW Qualitätsbrief rechnen:

Kostenfreie Beseitigung technischer Mängel.

Übernahme der aufgrund eines Sachmangels anfallenden Abschleppkosten.

Vollständige Beweislastumkehr zugunsten des Kunden.

Kosten für die Erhaltung Ihrer Mobilität wahlweise durch ein Ersatzfahrzeug, Taxi oder einen Hol- und Bring-Service nach Maßgabe des BMW Qualitätsbriefs werden in den ersten 24 Monaten des Qualitätszeitraums übernommen.

Die erweiterte Gewährleistung gilt seit dem 01. November 2016 für Sie und Folgebesitzer ab erstmaliger Zulassung oder Auslieferung (maßgeblich ist der frühere Zeitpunkt) und kann in ganz Europa** bei allen vom Hersteller anerkannten Betrieben*** geltend gemacht werden.

* Über die gesetzliche zweijährige Händlergewährleistung hinaus können Sie im Falle eines technischen Mangels bis zum Ende des 36. Monats nach erstmaliger Auslieferung oder Erstzulassung des Fahrzeugs (maßgeblich ist der fru?here Zeitpunkt) Nachbesserung nach Maßgabe des BMW Qualitätsbriefs verlangen. Ihr BMW Partner berät Sie hierzu gerne.

** Geltungsbereich: Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien (inkl. Kanarische Inseln), Tschechien, Tu?rkei, Ungarn und Zypern.

*** BMW Vertragshändler, BMW Niederlassungen, BMW Service-autorisierte

Themenstarteram 22. April 2020 um 10:09

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 22. April 2020 um 11:23:57 Uhr:

Ab 11/2016 gibt es bei 2+1 Gewährleistung

Ansonsten gibt es reichlich Fahrzeuge mit Euro Plus bis zum 5ten Jahr

Such dir einen mit BMW Premium Selection

Defektes Getriebe wäre ein technischer Mangel

d.h. ich sollte den Leasinggeber fragen, ob er mir das Fahrzeug mit BMW Premium Selection "verleast", dadurch würde sicher die Rate steigen, richtig?

Danke und Gruß,

Markman

Zitat:

d.h. ich sollte den Leasinggeber fragen, ob er mir das Fahrzeug mit BMW Premium Selection "verleast"

das wäre grundsätzlich "ideal". Es gibt aber auch andere Schutzmechanismen, die man ganz unabhängig vom Kauf/Leasing abschließen kann. Ist halt immer eine Frage welches Risiko (wie hoch man das einschätzt) man abdecken möchte und welche zusätzlichen Kosten das auf den Plan ruft.

für "das Gröbste" sind Drittanbieterlösungen in 08/15 Fällen aber nicht all zu verkehrt.

Zitat:

dadurch würde sicher die Rate steigen, richtig?

Diese Frage kann genau einer beantworten. Die Wahrscheinlichkeit diesenjenigen genau hier zu treffen, dürfte gen 0 tendieren.

Themenstarteram 22. April 2020 um 13:31

und was wären Drittanbieterlösungen? Habe davon überhaupt keine Ahnung, Danke Dir!

Gruß,

Markman

Es gibt auch Garantieversicherungen.

Zitat:

@markman49 schrieb am 22. April 2020 um 15:31:06 Uhr:

und was wären Drittanbieterlösungen? Habe davon überhaupt keine Ahnung, Danke Dir!

Gruß,

Markman

Diverse Garantie- und Reparaturkostenversicherungen. Ich selbst kenne mich da nicht aus, da die Autos die ich habe entweder Werksgarantie haben, oder ich das Risiko geneigt bin selber zu tragen.

 

Mein Vater hatte bspw. eine „Cargarantie bei seinem E9x“. Die hat 2 Dinge anstandslos im Rahmen der Versicherungsbedingungen, entsprechend der Laufleistungskürzung, übernommen.

Einmal Elektrik (ZV/Kofferraumschließung/Verdecksteuerung) einmal irgendwas technisches (irgendwas Steuerkette, keine Ahnung was genau)

Themenstarteram 22. April 2020 um 17:05

interessant das mit der Garantieversicherung, kostet in der kleinen Version 360 EUR im Jahr.

Was anderes: hafte ich denn als Leasingnehmer für jeden technischen Schaden außerhalb der Garantie bzw- Gewährleistungszeit?

Gruß,

Markman

Für alle Schäden, welche nicht im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung und im Rahmen des normalen Verschleiß liegen.

Kurzum: Least du, hypothetisch, ein Auto bei 300tkm Laufleistung, wäre ein defekter Motor durchaus nicht dein Problem. Bei „typischen“ Leasingrahmenbedingungen schon.

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