Wer haftet für Schäden durch Tiere

Hallo zusammen,

heute Morgen waren auf meinem Auto unzählige Katzenpfoten spuren. Muß scheinbar vorher irgendwo durch den Dreck gestapft sein.
Ist der Besitzer der Katze für eventuelle Kratzer im Lack haftbar zu machen. Für Katzen besteht ja keine Versicherungspflicht wie für Hunde.

Beste Antwort im Thema

Ich bezweifle, dass eine Katze Kratzer im Lack verursacht.
Die Krallen werden nur bei Bedarf ausgefahren (Kletteaktionen, Mäuse verdreschen, Kampf mit Artgenossen), wenn ein Stubentiger auf das Auto springt, dann sind die Krallen eingefahren, sonst würde die Katze auf der glatten Oberfläche abrutschen.

Ein Tierbesitzer haftet aus der Gefährdungshaftung heraus (§ 833 BGB) für vom Tier verursachte Schäden.
Soweit die graue Theorie, man muss nur noch die besagte Katze zu einem Geständnis nötigen, dann wird alles gut.
Verweigert die Katze die Aussage (als Beschuldigter darf sie das), dann muss man glaubhafte Zeugen haben um einen Amtsrichter auf seine Seite zu bringen.

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Die Katzenspuren werden weg poliert, lass mal Nachbars Pfiffi -Hund- gegen alle Reifen pinkeln. Das mogen die Katzen auch nicht.
Rudiger

Oder sich einen Ford Ka mit Schiebedach kaufen, die mögen keine Katzen 😁

http://de.sevenload.com/videos/rcT4UNx-Ford-Ka-Werbung

Doppelt

War ein Marder.

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Den Marder hast Du liebet AUF der Haube wie unter der Haube,😁
Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


War ein Marder.

Obs ein Marder oder eine Katze war, lässt sich ganz leicht feststellen...

Ein Marder unter der Haube ist noch nicht schlimm, erst wenn ein 2. später vorbeischaut, fängt die Party an 😁

Ich habe ein Problem mit scheißenden Vögeln ... was kann man da machen ?!?

Ja man kann das Fahrzeug unter einer Plane verstecken. 🙂

mmh erstmal den katzen besitzer finden und ob es den überhaupt gibt ^^ denn es gibt viele katzen ohne besitzer.
katzen lieben die aufgeheizten auto karosserien das ist normal das da abdrücke sind. aber da wirste fast nie kratzer finden denn dann wäre auch die scheibe zb zerkratzt ^^

Baum-parken vermeiden...Wagenlack gut schützen (Fahrzeugpflege)....😉

und weg-vögeln...😁

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star



Zitat:

Original geschrieben von loller1999


von prozess war nie die rede. man kann ja mit dem katzen besitzenden nachbar mal freundlich reden. wollte nur wissen, ob vielleicht die privathaftpflicht da einspringt?
Ja, grundsätzlich haftet die allgemeine Haftpflicht-Versicherung (falls vorhanden). Im Gegensatz zu Hunden, Pferden u.v.a., die eine eigene spezielle Tier-Haftpflichtversicherung benötigen.

FALSCH!!! Als Hundehalter muss ich KEINE Versicherung abschließen. Es ist für mich als Hundehalter allerdings sinnvoll. Eine spezielle HUNDE-Versicherung gibt es auch nicht! Es ist eine TIERHALTER-Haftpflicht! Nur, wer hat die schon als Katzenbesitzer? In den Fällen, in den die Katze Schäden verursacht greift die PRIVAT-Haftpflicht! Nur, das eine Katze Kratzer im Lack verursacht haben soll ... halte ICH für sehr unwahrscheinlich. Wie wäre es denn mit MARDER?? Die laufen auch mal gerne über Autos, noch lieber UNTER Autos und verbeissen sich in allem Gummigedönse und hinterlassen so fiese Löcher ... Vor kurzem an dem Firmenwagen ... Da war der Luftschlauch durch und es war gar nicht lustig damit zu fahren.

Du hast nicht zufällig einen Nachbarn der Katzen besitzt und den du nicht leiden kannst ...? Mit deiner Katzentheorie hast du eher eine PHOBIE ... denn, eine Katze war's mit Sicherheit nicht. Es sei denn ... einer dieser berühmten Banditokatzen war unterwegs auf Rachefeldzug gegen eine Hells ... Ok, das führt nun zu weit ... 😁

Katze auf die Haube.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA


Ich habe ein Problem mit scheißenden Vögeln ... was kann man da machen ?!?

Grosseres Auto kaufen, ist im "fortgeschrittenem " Alter bequemer. Option, Hotel mit Discount Program.😁

Rechnungen in den Betrieb Schicken lassen.😉

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Baum-parken vermeiden...Wagenlack gut schützen (Fahrzeugpflege)....😉

und weg-vögeln...😁

Zitat:

Original geschrieben von loller1999


meine hofeinfahrt ist videoüberwacht, da ist die täterkatze schnell ermittelt 🙂

Wenn Du die Katze aufgrund des Videos einwandfrei zuordnen kannst, würde ich mir um die zuständige Versicherung keine Gedanken machen. Die sollte sich der Katzenhalter machen, falls ein Schaden verursacht wurde.

§ 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)....😉

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