Wer haftet für Schäden durch Tiere
Hallo zusammen,
heute Morgen waren auf meinem Auto unzählige Katzenpfoten spuren. Muß scheinbar vorher irgendwo durch den Dreck gestapft sein.
Ist der Besitzer der Katze für eventuelle Kratzer im Lack haftbar zu machen. Für Katzen besteht ja keine Versicherungspflicht wie für Hunde.
Beste Antwort im Thema
Ich bezweifle, dass eine Katze Kratzer im Lack verursacht.
Die Krallen werden nur bei Bedarf ausgefahren (Kletteaktionen, Mäuse verdreschen, Kampf mit Artgenossen), wenn ein Stubentiger auf das Auto springt, dann sind die Krallen eingefahren, sonst würde die Katze auf der glatten Oberfläche abrutschen.
Ein Tierbesitzer haftet aus der Gefährdungshaftung heraus (§ 833 BGB) für vom Tier verursachte Schäden.
Soweit die graue Theorie, man muss nur noch die besagte Katze zu einem Geständnis nötigen, dann wird alles gut.
Verweigert die Katze die Aussage (als Beschuldigter darf sie das), dann muss man glaubhafte Zeugen haben um einen Amtsrichter auf seine Seite zu bringen.
45 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Ich habe ein Problem mit scheißenden Vögeln ... was kann man da machen ?!?
Ein paar Katzen aufs Auto setzen, dann traut sich kein Vogel mehr in die Nähe des Wagens. 😉
Moin!
Eine allgemeine Info an die Nachbarn, dass ihre Katzen auf dem eigenen Grundstück unerwünscht sind und beim nächste Betreten getötet werden, kann helfen...
M. D.
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Moin!Eine allgemeine Info an die Nachbarn, dass ihre Katzen auf dem eigenen Grundstück unerwünscht sind und beim nächste Betreten getötet werden, kann helfen...
M. D.
Wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen zufügt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft oder mit Geldstrafe belegt.
Andere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gelten als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro belegt werden können.
Die Verfolgung der Straftaten obliegt den jeweils nach Landesrecht zuständigen Behörden.
Zitat:
FALSCH!!! Als Hundehalter muss ich KEINE Versicherung abschließen. Es ist für mich als Hundehalter allerdings sinnvoll. Eine spezielle HUNDE-Versicherung gibt es auch nicht! Es ist eine TIERHALTER-Haftpflicht! ....
OT, aber: ääähhh, das ist nicht ganz richtig. Es ist zwar Ländersache, aber in NRW z.B. muss man bei 20/40 Hunden, d.h. > 20kg/40cm Schulterhöhe eine Haftpflichtversicherung abschließen und einen "Hundeführerschein" beim TA oder Ordnungsamt machen.
Und es gibt bestimmte Versicherungen, die sehr wohl getrennte Hunde-/Pferdepolicen etc. bereitstellen.
BT: Katzen machen keine Kratzer im Lack wenn sie auf dem Auto rumlungern. Sieht allenfalls niedlich aus.
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Zitat:
Original geschrieben von saabi9-3
OT, aber: ääähhh, das ist nicht ganz richtig. Es ist zwar Ländersache, aber in NRW z.B. muss man bei 20/40 Hunden, d.h. > 20kg/40cm Schulterhöhe eine Haftpflichtversicherung abschließen und einen "Hundeführerschein" beim TA oder Ordnungsamt machen.
Und es gibt bestimmte Versicherungen, die sehr wohl getrennte Hunde-/Pferdepolicen etc. bereitstellen.
Na ja, daß Hunde aus Autos rumturnen habe ich bisher noch nicht gesehen. Katzen liegen meistens drunter,bei einigen Parkplätzen bei uns sieht man vermehrt Krähen ihr Unwesen treiben.So ein Viech muß bei mir auch rumgeturnt sein, deren Freizeitbeschäftigung ist es Gummidichtungen rauszuziehen - ich hatte aber nur ein paar leicht zu polierende Kratzer.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
FALSCH!!! Als Hundehalter muss ich KEINE Versicherung abschließen. Es ist für mich als Hundehalter allerdings sinnvoll. Eine spezielle HUNDE-Versicherung gibt es auch nicht! Es ist eine TIERHALTER-Haftpflicht! Nur, wer hat die schon als Katzenbesitzer? In den Fällen, in den die Katze Schäden verursacht greift die PRIVAT-Haftpflicht!Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Ja, grundsätzlich haftet die allgemeine Haftpflicht-Versicherung (falls vorhanden). Im Gegensatz zu Hunden, Pferden u.v.a., die eine eigene spezielle Tier-Haftpflichtversicherung benötigen.
...
Ich habe ja auch nicht behauptet, daß eine Haftpflichtversicherung für alle Hunde Zwang ist 🙄. Das ist sie im Privatbereich nur bei Kfz, für andere Risiken ist eine Haftpflichtversicherung zwar dringend angeraten aber nicht gesetzlich verpflichtend.
Und es gibt sehr wohl separate Versicherungen für Hunde; die größte deutsche Versicherung unterscheidet da z.B. auch.
... iss ja jutt ... Auch in meinem Alter bin ich noch lernfähig und weiß inzwischen, dass es für fast alle Tierarten Versicherungen gibt ... nur nicht für Katzen. Es sei denn eine Krankenversicherung. Die könnte der Katzenbesitzer, der Nachbar vom TE ist, sicherlich gut gebrauchen ...
Mein Hund ist übrigens weit von 20/40 entfernt mit seinen 4,5 kg und ca 15 cm Schulterhöhe ... 😁
... und ob eine Katze oder ein sonstiges Viech auf einem Auto sitzt, ist im Zweifel einem Vogel egal, der eine Ast über dem Auto "bevölkert". Dann kriegt die Katze eben die Schweinerei ab und nicht der Lack ...
Aber unter den Katzenpfoten kleben/hängen auch gern mal Steine, und je nach Glücksfall kann man da schon Kratzer sehen. Haben natürlich nicht die Qualität von Schlüsseln oder mutwilligen Kratzern. Eher sowas wie Hecken gestreift o.ä.
Meine Katzen bleiben übrigens auf dem Grundstück. Die sind hinten raus im Garten, notfalls mit Leine und ansonsten drinnen.
Klingt absurd?
Acht totgefahrene Katzen alleine bei mir nicht.
Und mein Polarhund 42 kg und 55 cm Schulterhöhe ist natürlich versichert.
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat-Driver
Wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen zufügt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft oder mit Geldstrafe belegt.Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Moin!Eine allgemeine Info an die Nachbarn, dass ihre Katzen auf dem eigenen Grundstück unerwünscht sind und beim nächste Betreten getötet werden, kann helfen...
M. D.
Andere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gelten als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro belegt werden können.
Die Verfolgung der Straftaten obliegt den jeweils nach Landesrecht zuständigen Behörden.
Schön zitiert.
Und?
M. D.
Und....?
Ich erkläre es gerne so, dass auch Du es verstehen kannst:
Du quälst oder tötest ein Wirbeltier, weil es sich in die Nähe Deiner Rostlaube gewagt hast, dann wird es teuer und bei Wiederholung kannst Du sogar einsitzen.
jetzt kapiert?
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Schön zitiert.Zitat:
Original geschrieben von Tempomat-Driver
Wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen zufügt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft oder mit Geldstrafe belegt.
Andere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gelten als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro belegt werden können.
Die Verfolgung der Straftaten obliegt den jeweils nach Landesrecht zuständigen Behörden.
Und?
M. D.
Dummkopf
Es gibt eine Gartenpflanze mit dem Namen "Verpiss Dich- Pflanze!
Die vertreibt neugierige Katzen und Hunde von jedem Ort....und das ohne mit dem Gesetz oder Gewissen in Konflikt zu kommen....! Die ähterischen Mentholöle mögen diese Vierbeiner nicht!
Google: Verpiss Dich Pflanze
😉
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Es gibt eine Gartenpflanze mit dem Namen "Verpiss Dich- Pflanze!Die vertreibt neugierige Katzen und Hunde von jedem Ort....und das ohne mit dem Gesetz oder Gewissen in Konflikt zu kommen....! Die ähterischen Mentholöle mögen diese Vierbeiner nicht!
Google: Verpiss Dich Pflanze
😉
Funktioniert bei uns auch einwandfrei! Zwar nicht im Bezug auf ein Auto, aber auf unserer Terasse treibt sich seit dem einpflanzen keine unerwünschte Katze mehr rum.
Bei uns auch!
Nachbars Katze fand unseren Gartenteich und dessen Bewohner sehr interessant....😉🙂
Nun nicht mehr....😁
Tach!
Glaubt Ihr ernsthaft, ich hätte mich an einer Katze vergriffen?
Die Antworten lassen auf einen gewissen Tunnelblick aufgrund einer Affenliebe zu Haustieren schliessen.
Ich hatte lediglich einen Tip gegeben, wie man die Nachbarn dazu sensibilisieren könnte, ihre Viecher im Zaum zu halten.
Ich selbst habe noch nie ein Tier gequält.
Mann, mann.
M. D.