ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Wer haftet für Schäden durch Tiere

Wer haftet für Schäden durch Tiere

Themenstarteram 18. Juni 2012 um 13:10

Hallo zusammen,

heute Morgen waren auf meinem Auto unzählige Katzenpfoten spuren. Muß scheinbar vorher irgendwo durch den Dreck gestapft sein.

Ist der Besitzer der Katze für eventuelle Kratzer im Lack haftbar zu machen. Für Katzen besteht ja keine Versicherungspflicht wie für Hunde.

Beste Antwort im Thema

Ich bezweifle, dass eine Katze Kratzer im Lack verursacht.

Die Krallen werden nur bei Bedarf ausgefahren (Kletteaktionen, Mäuse verdreschen, Kampf mit Artgenossen), wenn ein Stubentiger auf das Auto springt, dann sind die Krallen eingefahren, sonst würde die Katze auf der glatten Oberfläche abrutschen.

Ein Tierbesitzer haftet aus der Gefährdungshaftung heraus (§ 833 BGB) für vom Tier verursachte Schäden.

Soweit die graue Theorie, man muss nur noch die besagte Katze zu einem Geständnis nötigen, dann wird alles gut.

Verweigert die Katze die Aussage (als Beschuldigter darf sie das), dann muss man glaubhafte Zeugen haben um einen Amtsrichter auf seine Seite zu bringen.

45 weitere Antworten
Ähnliche Themen
45 Antworten

Ich hoffe die Pfotenabdrücke wurden analysiert und werden mit der Hilfe der Polizei auch dem richtigen Tier zugeortnet. :D

Ohne es 100%ig zu wissen -> keine Chance.

Themenstarteram 18. Juni 2012 um 13:17

meine hofeinfahrt ist videoüberwacht, da ist die täterkatze schnell ermittelt :)

Dann soll es wohl die letzte Katze einer aussterbenden Rasse sein. :D

Hilfreich wäre es sicherlich, erstmal zu gucken ob überhaupt Kratzer im Lack vorhanden sind. Nicht dass der fiese Raubtierdompteur am Ende noch den Prozess gewinnt, du die Kosten trägst und obendrein wegziehen musst, weil dich in der Nachbarschaft jeder auslacht, sobald er deiner ansichtig wird...

Ich bezweifle, dass eine Katze Kratzer im Lack verursacht.

Die Krallen werden nur bei Bedarf ausgefahren (Kletteaktionen, Mäuse verdreschen, Kampf mit Artgenossen), wenn ein Stubentiger auf das Auto springt, dann sind die Krallen eingefahren, sonst würde die Katze auf der glatten Oberfläche abrutschen.

Ein Tierbesitzer haftet aus der Gefährdungshaftung heraus (§ 833 BGB) für vom Tier verursachte Schäden.

Soweit die graue Theorie, man muss nur noch die besagte Katze zu einem Geständnis nötigen, dann wird alles gut.

Verweigert die Katze die Aussage (als Beschuldigter darf sie das), dann muss man glaubhafte Zeugen haben um einen Amtsrichter auf seine Seite zu bringen.

Themenstarteram 18. Juni 2012 um 13:29

von prozess war nie die rede. man kann ja mit dem katzen besitzenden nachbar mal freundlich reden. wollte nur wissen, ob vielleicht die privathaftpflicht da einspringt?

Oder der Katzenhalter stellt Dir die Abdrücke in Rechnung :D

http://www.skorpion-design.com/...ber-Tatzenaufkleber-Katzen-Aufkleber

Themenstarteram 18. Juni 2012 um 13:36

### R O F L ###

lustisch aber net hilfreich ;)

Zitat:

Original geschrieben von loller1999

von prozess war nie die rede. man kann ja mit dem katzen besitzenden nachbar mal freundlich reden. wollte nur wissen, ob vielleicht die privathaftpflicht da einspringt?

Ja, grundsätzlich haftet die allgemeine Haftpflicht-Versicherung (falls vorhanden). Im Gegensatz zu Hunden, Pferden u.v.a., die eine eigene spezielle Tier-Haftpflichtversicherung benötigen.

Könnteb aber auch ein Marder gewesen sein.

Bei mir war es eine Krähe.Die hat sich unerlaubt vom Tatort entfernt....:mad: Im Ernst: Da kein Beweis keine Haftung, ansonsten haftet der Halter - aber finde den mal...

am 18. Juni 2012 um 17:57

Ich denke nicht, daß sich der nachbar auf ein derartiges entgegenkommen einlassen wird......denn schließlich wird seine Katze dies unter Umständen immer wieder tun (Auf Dein Auto klettern), und somit müsste er dann seine Versicherung einmal monatlich bemühen.

Aber zugegeben, ein schwieriger Fall, wenn die Katze tatsächlich starke Kratzspuren hinterlassen hat, welche sich auch nicht mehr wegpolieren lassen ( was meines Wissens aber noch nie so geschehen ist, daß Katzen Autos derart beschädigen)

Villeicht erstmal die Pfotenspuren entfernen und etwas Politur anbringen.

Der Katze wird man ihren Kletter- und Liegeplatz leider nicht verbieten können.

Oder noch ein guter Tip: Garage ;)

Gruß Berti

am 18. Juni 2012 um 17:59

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

(...) ansonsten haftet der Halter - aber finde den mal...

Klingt wie: "Da müssen Sie sich schon einen Blöderen suchen, aber den werden Sie kaum finden!"

(Halter kann man hier als KfZ-Halter verstehen :p)

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen

 

(Halter kann man hier als KfZ-Halter verstehen :p)

Und warum gibt es dann eine " Tierhalterhaftung " ? :p:p:p:p Merke: lege dich nie mit einem Bürokraten an:cool:

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Wer haftet für Schäden durch Tiere