Wer haftet bei einem Unfall (Probefahrt)?
Guten Abend zusammen.
Habe mal eine ganz wichtige Frage.
Mal kur erzählt:
Waren gestern bei einer Motorradausstellung,dort haben wir eine Probefahrt gemacht neue R 1 und die neue Fazer.
Bei dem einweisen haben wir auch unterschrieben jetzt kommt es:
"Wer das Motorrad umwirft oder crasht muss es bezahlen oder kaufen" Was ist passiert, meinem Kollege ist die R 1 umgefallen, im Stand. :-(((.
Er soll laut dem Händler die Maschine bezahen (die Teile).
Laut Händler keine Selbstbeteiligung.
Habe von ein paar Leutz gehört das die Händler doch eine Vollkasko haben und bei einem Crash nichts bezahlen bzw. die Selbstbeteiligung?!?!
Hat vieleicht jemand Erfahrung damit gemacht, was sollen wir tun?
Danke black-sx
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32 Antworten
habt ihr das vorher gelesen mit dem "bei umfall bezahlen"?
Re: Wer haftet bei einem Unfall (Probefahrt)?
Zitat:
Original geschrieben von black-sx
Bei dem einweisen haben wir auch unterschrieben jetzt kommt es:
"Wer das Motorrad umwirft oder crasht muss es bezahlen oder kaufen"
Warum habt ihr diese Klausel akzeptiert und unterschrieben?
Kann ich dir auch leider nicht wirklich sagen. wir haben uns voll drauf gefreut mal geile Maschinen zu fahren. Ohne viel zu überlegen unterschrieben.
Ja, keine Selbsbeteiligung und wer umwirft bezahlt vor der Fahrt.
Ist wahrscheinlich nichts zu machen wird er nicht von weg kommen.
Zitat:
Original geschrieben von black-sx
wir haben uns voll drauf gefreut mal geile Maschinen zu fahren.
Ihr hatte keine konkrete Kaufabsicht?
Wenn ich erlich bin nein. Bei diesem Händler haben wir einen Bekannten, er sagte selbst wir sollen mal mit den Maschinen fahren.
Kein Händler ist dazu verpflichtet, eine Vollkasko-Versicherung für seine Vorführmaschinen abzuschliessen!
Von einem stillschweigendem Haftungsausschluss kann man lt. herrschender Rechtsprechung als Probefahrer nur dann ausgehen, wenn vor der Probefahrt nichts diesbezügliches vereinbart worden ist.
Wenn ihr eine entsprechende Haftungsklausel unterschrieben habt, so wird dein Kumpel den Schaden, den er angerichtet hat, bezahlen müssen.
Ich darf ein Urteil zitieren:
Zitat:
Unfall bei einer Probefahrt, "Kaufinterressant" haftet eingeschränkt!
Kommt es im Rahmen einer Probefahrt mit einem Fahrzeug, das ein Kfz-Händler zum Verkauf anbietet, zu einem Unfall, muss der Fahrer nicht für den entstandenen Schaden haften.
Dies gilt allerdings nur bei leichter Fahrlässigkeit !Ein Kaufinteressent war während einer Probefahrt mit einem "Easy Trike Chopper" von der Kupplung des Fahrzeugs abgerutscht und auf dem Betriebsgelände des Händlers zuerst gegen ein parkendes Kundenfahrzeug und dann gegen ein Ölfass geprallt. Der Fahrer blieb unverletzt, am Trike entstand allerdings ein Sachschaden von 5.000 Euro. Der Fahrzeugeigentümer, der das Trike dem Händler zum Verkauf überlassen hatte, forderte daraufhin von dem Kaufinteressenten Schadensersatz. Der Unfallverursacher weigerte sich jedoch, weil er davon ausgegangen war, dass das Gefährt über einen Vollkaskoschutz verfüge.
Das Oberlandesgericht Koblenz ( Az. 12 U 1360/01 ) entschied denn auch, dass der Probefahrer von der Haftung ausgenommen sei. Ein Interessent, der ein bei einem Kfz-Händler zum Kauf angebotenes Fahrzeug Probe fahren wolle, dürfe grundsätzlich darauf vertrauen, dass ein Fahrzeug vollkaskoversichert ist. Sei der Händler nicht bereit, ein solches Fahrzeug zu versichern, müsse er einen potentiellen Käufer vor Antritt einer Probefahrt ausdrücklich auf seine mögliche Haftung hinweisen.
Da der Händler im Vorfeld auf die mögliche Haftung hingewiesen und somit korrekt gehandelt hat, ist der Schaden zu zahlen.
SIcherlich nicht ganz fein vom Händler........
Zitat:
Original geschrieben von Düssi
SIcherlich nicht ganz fein vom Händler........
Wie schon geschrieben: Kein Händler ist dazu verpflichtet, eine (sauteure) Vollkasko-Versicherung für die Vorführfahrzeuge abzuschliessen.
Manchmal sollte man halt durchlesen, was man da unterschreibt und (noch besser) auch an die möglichen Folgen einer solchen Aktion denken.
Und um diese Frage gleich vorweg zu beantworten:
Eine evtl. bestehende Privathaftpflichtversicherung tritt in einem solchen Fall NICHT ein (zwei Ausschlüsse: Schaden durch Gebrauch eines Kfz. und Schaden an geliehenen/gemieteten Sachen).
Es tritt überhaupt keine Versicherung für einen solchen Schaden ein - den muss man dann schon aus eigener Tasche bezahlen.
Stimmt schon, dass die Privathaftpflicht nicht bezahlt wenn man das Fahrzeug gebraucht, also fährt bzw. dieses vorhat. Dies ist aber nicht der Fall, wenn man ein Motorrad z.B. ausversehen im Vorbeilaufen umstößt...
Zitat:
Original geschrieben von Düssi
Da der Händler im Vorfeld auf die mögliche Haftung hingewiesen und somit korrekt gehandelt hat, ist der Schaden zu zahlen.
SIcherlich nicht ganz fein vom Händler........
Warum "nicht ganz fein"?
Ehrlicher konnte der Händler doch wohl kaum agieren.