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Wer darf hier Parken?

Themenstarteram 8. Oktober 2015 um 21:50

Im öffentlichen Verkehrsraum zweigt von einer Straße eine Parkplatzzufahrt ab. Daran liegt rechts ein kleiner Parkplatz, links ein etwa größerer.

Die Beschilderung des rechten: Zei 250 (Verbot für Fz. aller Art), darunter das Zusatzschild "Frei für Bäcker xy" ist einleuchtend und deutlich.

Auf der anderen Seite steht ein Zei 314 (Parken, weißes P auf blauem Grund), darunter ein Zusatzsschild "Gymnasium frei".

Auf einem Parkplatz dürfen grundsätzlich alle parken. Durch Zusatzschild kann der Zugang beschränkt werden. Aber was bedeutet das Schild?

Mit fragenden Grüßen

 

Beste Antwort im Thema
am 9. Oktober 2015 um 0:47

Zitat:

@Couchlieger schrieb am 8. Oktober 2015 um 23:50:11 Uhr:

Im öffentlichen Verkehrsraum zweigt von einer Straße eine Parkplatzzufahrt ab. Daran liegt rechts ein kleiner Parkplatz, links ein etwa größerer.

Die Beschilderung des rechten: Zei 250 (Verbot für Fz. aller Art), darunter das Zusatzschild "Frei für Bäcker xy" ist einleuchtend und deutlich.

Auf der anderen Seite steht ein Zei 314 (Parken, weißes P auf blauem Grund), darunter ein Zusatzsschild "Gymnasium frei".

Auf einem Parkplatz dürfen grundsätzlich alle parken. Durch Zusatzschild kann der Zugang beschränkt werden. Aber was bedeutet das Schild?

Mit fragenden Grüßen

:)

Parkverbot für Hauptschüler

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am 8. Oktober 2015 um 22:02

Moin,

Auf der anderen Seite steht ein Zei 314 (Parken, weißes P auf blauem Grund), darunter ein Zusatzsschild "Gymnasium frei".

das ist ganz simple ein Parkplatz für Schüler :D

schönen Gruß

am 9. Oktober 2015 um 0:47

Zitat:

@Couchlieger schrieb am 8. Oktober 2015 um 23:50:11 Uhr:

Im öffentlichen Verkehrsraum zweigt von einer Straße eine Parkplatzzufahrt ab. Daran liegt rechts ein kleiner Parkplatz, links ein etwa größerer.

Die Beschilderung des rechten: Zei 250 (Verbot für Fz. aller Art), darunter das Zusatzschild "Frei für Bäcker xy" ist einleuchtend und deutlich.

Auf der anderen Seite steht ein Zei 314 (Parken, weißes P auf blauem Grund), darunter ein Zusatzsschild "Gymnasium frei".

Auf einem Parkplatz dürfen grundsätzlich alle parken. Durch Zusatzschild kann der Zugang beschränkt werden. Aber was bedeutet das Schild?

Mit fragenden Grüßen

:)

Parkverbot für Hauptschüler

Parkplatz für verbannte Trolle

am 9. Oktober 2015 um 6:39

Zitat:

@Couchlieger schrieb am 8. Oktober 2015 um 23:50:11 Uhr:

Auf der anderen Seite steht ein Zei 314 (Parken, weißes P auf blauem Grund), darunter ein Zusatzsschild "Gymnasium frei".

Aber was bedeutet das Schild?

Ganz einfach, das Schild Parkplatz bedeutet, dass es sich um eine Abstellfläche für Fahrzeuge handelt. Dort drauf darf man also Fahrzeuge parken. Es verbietet aber auch jede andere Nutzung. Zusatzschilder schränken die Regelungen der Schilder darüber ein oder ergänzen diese. Man darf also auf diesem Parkplatz auch ein Gebäude abstellen, wenn es sich dabei um ein Gymnasium handelt. :D

Man kann es aber auch viel einfacher interpretieren, dass Schild zeigt, dass man zum Aufstellen von Schildern offenbar keine Ahnung haben muss, was diese eigentlich bedeuten.

am 9. Oktober 2015 um 6:46

Schilder sind Schall und Rauch... Park doch einfach wo du willst.

Fahr doch mal auf den Parkplatz und schau, ob dort noch eine Zufahrtsmöglichkeit zum Gymnasium besteht. Wäre für mich die logischste aller Möglichkeiten.

Die Kombination ist Schwachsinn.

Wahrscheinlich einfach der Versuch der Verwaltung, den Parkplatz soweit wie möglich für Schüler und Lehrer freizuhalten, obwohl streng genommen alle dort parken dürften. Wenn sich genügend "andere" vom Schild abschrecken lassen, ist eben für die Schüler und Lehrer genügend Platz.

Ist der Parkplatt denn auch eine öffentliche Verkehrsfläche oder privater Grund des Gymnasiums?

Ist es ein privates Grundstück dann darf der Eigentümer (hier Gymnasium) natürlich die Nutzung eigenständig regeln. Das Zusatzzeichen ist natürlich frei erfunden aber dann trotzdem rechtens.

Bei einer dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Fläche ist das anders zu sehen. Da würde ich diese Kombination als Unsinn deuten. Es muss dann schon eine Parkausweispflicht ausgewiesen werden, sonst lässt sich der Kreis der Nutzungsberechtigten gar nicht überprüfen.

Um den Parkplatz dann nutzen zu können, muss man kein Schüler/Lehrer sein sondern einfach nur zum Gymnasium wollen, z.B. um sich die Bürozeiten der Schulverwaltung anzusehen oder aus anderen Gründen.

Wenn ein Zeichen 314 angebracht wurde, erlaubt das das Parken, auch auf privaten Grundstücken. Woher soll der Autofahrer denn auch die Eigentumsrechte kennen? Das Schild "Gymnasium frei" hat hier keine Bedeutung, weil ja nichts verboten ist, was dadurch aufgehoben wäre.

Das Privilegieren von Gruppen wie Bäcker oder Gymnasium ist gar nicht zulässig. Das geht nur für gesetzlich definierte Gruppen, z.B. Behinderte oder Polizei. Da es die Zusatzschilder "Bäcker frei" und "Gymnasium frei" im öffentlichen Schilderkatalog nicht gibt, kann man das auch ignorieren.

Ausnahme natürlich, die Parkplätze befinden sich auf privatem Grund, da kann der rechtmäßige Besitzer regeln, wen er auf seinen Parkplätzen zulässt.

Themenstarteram 9. Oktober 2015 um 9:32

Danke für die Antworten. Ich gehe davon aus, das Befahren des einen Parkplatzes mit "Sperrscheibe" ist gänzlich verboten - außer für den ausgenommenen Personenkreis. Also insoweit i. O.

Auf der Gymnasiumsseite sollte - bei gleicher Absicht - ein Schild stehen wie "NUR für Gymnasium". Wäre das dann gültig?

FREI bedeutet für mich, wie ein Vorposter sagte, eine Ausnahme von einem Verbot zu machen. Hier ist aber kein Verbot.

Ergänzung: Nicht etwa die Stadtverwaltung, sondern die Schule verteilt Parkerlaubnisse. (Das mag daran liegen, daß das Grundstück dem LRA gehört, was aber nirgendwo erkennbar ist.)

"Nur für Gymnasium" würde bedeuten, dass dort nur ein Gymnasium parken darf.

"Nur für Lehrkräfte" oder "Nur für Schüler" etc. ginge wiederum.

am 9. Oktober 2015 um 10:23

Es wäre hilfreich ein Foto oder zumindest die Adresse von dem Ort zu haben. Ich gehe momentan davon aus, dass es sich um Privatgrundstücke handelt und dort kann der Bäcker natürlich bestimmen, dass nur seine Kunden parken und der Direktor bestimmen, dass nur berechtigte Schüler und Lehrer dort parken. Es handelt sich nicht um den öffentlichen Verkehrsraum.

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