Wer darf hier Parken?
Im öffentlichen Verkehrsraum zweigt von einer Straße eine Parkplatzzufahrt ab. Daran liegt rechts ein kleiner Parkplatz, links ein etwa größerer.
Die Beschilderung des rechten: Zei 250 (Verbot für Fz. aller Art), darunter das Zusatzschild "Frei für Bäcker xy" ist einleuchtend und deutlich.
Auf der anderen Seite steht ein Zei 314 (Parken, weißes P auf blauem Grund), darunter ein Zusatzsschild "Gymnasium frei".
Auf einem Parkplatz dürfen grundsätzlich alle parken. Durch Zusatzschild kann der Zugang beschränkt werden. Aber was bedeutet das Schild?
Mit fragenden Grüßen
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Couchlieger schrieb am 8. Oktober 2015 um 23:50:11 Uhr:
Im öffentlichen Verkehrsraum zweigt von einer Straße eine Parkplatzzufahrt ab. Daran liegt rechts ein kleiner Parkplatz, links ein etwa größerer.Die Beschilderung des rechten: Zei 250 (Verbot für Fz. aller Art), darunter das Zusatzschild "Frei für Bäcker xy" ist einleuchtend und deutlich.
Auf der anderen Seite steht ein Zei 314 (Parken, weißes P auf blauem Grund), darunter ein Zusatzsschild "Gymnasium frei".
Auf einem Parkplatz dürfen grundsätzlich alle parken. Durch Zusatzschild kann der Zugang beschränkt werden. Aber was bedeutet das Schild?
Mit fragenden Grüßen
🙂
Parkverbot für Hauptschüler
35 Antworten
Mir erschließt sich hier auch nicht, warum man das Risiko eingehen will, notfalls abgeschleppt zu werden. Meiner Meinung handelt es sich um einen privaten Parkplatz, auf dem die Benutzung nur für Besucher des Gymnasiums frei ist. Ich, jedenfalls käme nicht auf die Idee, dort ohne Berechtigungsnachweis zu parken.
Letztlich ist es mir doch egal was du machst, Schüler bist oder nicht und wer hier Moped fährt. (Sohnemann/Töchterlein?)
Du verstehst das Schild, ein jeder versteht das Schild, sofern er Deutsch versteht und lesen kann. Das könnte mitunter problematisch sein, aber das ist doch Sache der Schule. Dann parkt dort eben auch mal jemand, der die Beschilderung nicht verstanden hat. Ob der dann ein Bußgeld bezahlen soll/muss? Keine Ahnung.
Frag bei der Schule nach, melde dort, dass die Beschilderung falsch oder missverständlich ist und die Sache hat sich. Dann weißt du auch, ob *wer auch immer* sein Moped dort hinstellen darf. Eventuell heißt es dann auch, dass die Schule nichts dafür kann und du sollst dich an die Stadt/Gemeinde wenden. In jedem Fall lässt sich das klären.
Hier aber offenbar nicht, da es a) unterschiedliche Meinungen gibt und letztlich b) das was hier geschrieben wird, keinesfalls in irgendeiner Art und Weise verbindlich ist. Es wird jetzt auch keiner hingehen, mit dem Hausmeister reden oder das Schild austauschen.
PS:
Ich habe den Eindruck, dass gewisse Menschen (Rowdys) einfach keine einfache Klärung einer Sachlage wollen. Wenn der Hausmeister sagt, dass man dort nicht parken darf, dann macht man das eben nicht, fertig. Natürlich kann man dann schauen, ob der Recht hat (Schilderlage), aber ich für meinen Teil (obrigkeitshörig und dumm wahrscheinlich) würde das akzeptieren, für mich wäre die Sache geklärt und auch für den TE ist die Sache somit geklärt, eigentlich.
Wenn ich da jetzt abgeschleppt worden wäre, 200 € Kosten, na gut, wenn´s einem Wert ist, dafür Stunden und Tage zu streiten, für 200 € und das Rechthaben. Ok, aber wenn doch gar nichts passiert ist?
Eine Schranke/neue Beschilderung wird übrigens auch nur von Steuergeldern bezahlt. Aber gut...
Blödsinn. Wenn ich im ÖVR einen Parkplatz sehe, dessen Beschilderung gelinde gesagt, fehlerhaft und uneindeutig ist, dann frage ich keinen Hausmeister der nächstgelegenen Institution oder sonstwen. Wer die Schilder aufstellt hat für deren Eindeutigkeit zu sorgen. Wenn die Schilder aus Steuermittel ein zweites Mal beschafft werden müssten, ist das wohl ein Problem der Behörde, nicht des Fahrers.
Hätte ja nicht gedacht, dass dich der Hausmeister fast 3 Monate warten lässt ... 😁
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Oh, ein Threadhochholer. Gut, mit seinem eigenen darf er das 😁
Ebenso völliger Blödsinn!Zitat:
@Couchlieger schrieb am 27. Januar 2016 um 14:02:02 Uhr:
Blödsinn. Wenn ich im ÖVR einen Parkplatz sehe, dessen Beschilderung gelinde gesagt, fehlerhaft und uneindeutig ist, dann frage ich keinen Hausmeister der nächstgelegenen Institution oder sonstwen. Wer die Schilder aufstellt hat für deren Eindeutigkeit zu sorgen. Wenn die Schilder aus Steuermittel ein zweites Mal beschafft werden müssten, ist das wohl ein Problem der Behörde, nicht des Fahrers.
Jeder der einen Führerschein hat sollte auch lesen können. Wenn man dann allerdings anfängt nach Dingen zu suchen die nicht dort stehen muss sich nicht wundern wenn es Ärger gibt.
Genauso so ist es mit der ständigen Interpretation von Inhalten auf Schildern.
Es zählt was drauf steht - was dort nicht steht ist nicht diskutabel!!