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Wer darf das Fahren eines zugelassenen Fahrzeuges auf kommunalem Grund untersagen?

'N Abend,

rein fiktiv mal obige Frage in die Runde.

Es hat eine öffentliche Straße mit Wohn- und Sportanlagenbebauung;

bei der Wohnbebaung handelt es sich um mehrgeschossige Mietshäuser zweier ortsansässiger Grundeigentümer;

manche der Mietshäuser sind via von der Hauptstraße abzweigende Nebenwege an die Hauptstraße angeschlossen;

Verkehrszeichen sind keine vorhanden, außer bezüglich die Parkplätze, wonach unberechtigt Parkende kostenpflichtig umgesetzt werden;

Darf einer der Grundeigentümer oder gar anderer Anwohner einzelnen Anwohnern die Fahrzeugnutzung selektiv untersagen?

mfg

wauhoo

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32 Antworten

Zitat:

@situ schrieb am 1. Januar 2017 um 23:02:15 Uhr:

Auf Privatgrund (z. B. Campingplätzen) ist es durchaus üblich, dass Motorräder geschoben werden müssen. Die meisten Fahrer haben dafür Verständnis

Auf den allerwenigsten und wenn dann bestimmt dort wo Parzellchen eingezäunt werden und Gartenzerge drin stehen.

Themenstarteram 2. Januar 2017 um 12:54

Zitat:

@situ schrieb am 2. Januar 2017 um 09:35:32 Uhr:

Vielleicht hat der TE dazu ja auch eine Vermutung und es wurde eine Begründung genannt; ihm - uns bisher verschwiegen?).

Keine Vermutung; wurde von einem jugendlichen Bewohner angesprochen, der justamente gleich neben diesem Nebenweg in seiner Wohnung schläft, weil vermutlich Kinderzimmer. Die Mutter von ihm, die in der gleichen Wohnung wohnt, mockierte sich beim unverbastelten Roller auch schon zu Anfang, weswegen ich beim Quad eben dazu überging, dieses erst an der Straße zu starten und bis dorthin zu schieben. Andere Leute auch aus diesem Aufgang sind ob der Technik des Quads in positivem Sinne eher neugierig.

Ob die Fahrzeuglautstärke an sich so OK ist ("mein Roller ist immer so laut, das ist zugelassen"), spielt wohl erst mal weniger eine Rolle.

TE, du hast das Interesse, deine Fahrzeuge - wie die Autofahrer auch - am Haus abzustellen. Deine Mitbewohner haben ein Interesse an möglichst wenig Lärm. Beides ist an sich berechtigt, aber hat in der Situation, die du beschreibst, unterschiedliches Gewicht, und ich sage dir ganz klar, hier würde ich die Lärmfrage in den Vordergrund stellen und auch als Vermieter entsprechend entscheiden. Aus mehreren Gründen. Gegen Lärm kann man sich nicht wehren, es stört IMMER, wenn man nachts aus dem Schlaf gerissen wird. Außerdem wurden die Stellplätze erst vor wenigen Jahren angelegt, wie du schreibst, für viele waren sie also bei Einzug noch nicht da und nicht absehbar, so dass der Zusatzlärm eine tatsächliche Wohnwertminderung bedeutet, die ich als Vermieter in Grenzen halten muss.

Was tun? Ich empfehle dir, TE, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und ihm dabei das Angebot zu machen, Quad (machst du ja schon) und Roller künftig ab/bis Straße zu schieben, also die Wege und den Stellplatz am Haus nicht mit Motor zu befahren.

Nur nebenbei, wie es andere Vermieter oder andere Häuser deiner Straße halten, spielt keine Rolle. Du hast keine Möglichkeit, dich auf die Gewohnheiten anderer Leute zu berufen. Das wäre nur dann stichhaltig, wenn es in deinem konkreten Haus einen weiteren Mopedbesitzer gibt, der alles "darf". :cool:

am 2. Januar 2017 um 13:36

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 2. Januar 2017 um 14:13:35 Uhr:

Ob die Fahrzeuglautstärke an sich so OK ist ("mein Roller ist immer so laut, das ist zugelassen"), spielt wohl erst mal weniger eine Rolle.

"Typische" Motorräder sind betreffend ihrer Lautstärke immer für alle ein besonderes Ärgernis (außer für die Besitzer; die dicke BMW unseres Nachbarn nicht - irgendwie ist sie im Leerlauf nicht entscheidend lauter als ein PKW. Keine Ahnung, welche Tricks er da verbaut hat). Ob sie von Haus aus überdurchschnittlich laut sind oder durch Modifikation, ist dafür nicht entscheidend. Typische PKW dagegen hört man kaum.

Dass eine Regelung nur zwischen Vermieter und dem TE Sinn macht, wurde ihm schon erläutert.

"Was tun? Ich empfehle dir, TE, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und ihm dabei das Angebot zu machen, Quad (machst du ja schon) und Roller künftig ab/bis Straße zu schieben, also die Wege und den Stellplatz am Haus nicht mit Motor zu befahren. "

ja, dass wäre wünschenswert. und wenn du dich daran auch immer hälst (nicht nur nachts sondern auch am tage) so wird das quad ggf auch keinen mehr stören. bzw wenn doch ist's ggf eben ne neiddebatte.

wobei man ein motorbetriebens fahrzeug - egal ob quad oder roller meiner meinung nach auch auf straße/stellplatz zu parken hat und eben nicht wie ein fahrrad auf gehweg oder grünfläche. ist eben doch ein unterschied (und jetzt bitte nicht ein e-bike in den raum werfen)

beim quad ist's schon so, dass die wiese dort zb nicht wächst, wenn es immer dort parkt. bei einem fahrrad geht das noch ganz gut. selbst ein roller macht auch schon gut schatten.

lärm ist ganz klar ein faktor egal ob motorroller, motorrad, quad. würde mich als nachbar auch nerven. und spätestens wenns nachts ist würd ich was sagen. das argument dass die karre weniger platz wegnimmt als ein auto wird da keinen interessieren, zumal ja auch nicht jeder ein auto hat.

und die die ein auto haben, haben 2 argumente: 1. krach 2. und der muss imnichtmal miete für seinen jetzigen parkplatz bezahlen (oder wenn du einen stellplatz hast paßt es ggf auch wieder nicht: 3. der nimmt hier einen ganzen stellplatz ein, nur deshalb muss meine frau jetzt immer einen parkplatz suchen. ich hätte gerne 2 gemietet aber es ist nichts mehr frei).

bist halt mit deinem gerät ne 'minderheit'(und die habens selten leicht....)

----------

die frage ist ob eine Lösung:

stellplatz, aber nur mit schieben erreichbar also lösung überhaupt vertraglich machbar ist. denn eigentlich machts ja sinn dass ein stellplatz fürs motorbetriebene quad eben auch per motor erreichbar ist. eben ein stellplatz für den man bereit ist miete zu zahlen eben keine derartige nutzungsbeschränkung hat.

Themenstarteram 2. Januar 2017 um 17:37

@Erwachsener

Danke für Deine Ausführungen.

@newt3

Das Quad steht weder auf der Wiese noch auf dem Gehweg; es nimmt nicht mal einem Fahrrad den Stellplatz weg, weil es für die vor jedem Eingang separate Abstellplätze hat, wo eigentlich noch immer für weitere Fahrräder Platz ist.

am 2. Januar 2017 um 17:52

Verrätst du uns, was denn der Grund sein könnte, weshalb man dich dort nicht fahren lassen möchte?

He! Das ist doch ein fiktiver Fall!

am 2. Januar 2017 um 18:06

Dann formuliere ich um: Welche fiktiven Gründe könnten denn fiktiv Mitmieter und Vermieter auf den Gedanken bringen - nur mal so fiktiv gedacht - das Fahren mit dem Motorrad zu untersagen?

fakt ist doch dass das ding ne strassenzulassung hat.

ist also ein kfz.

das hat auf strassen was zu suchen. und auf privatgrund - in meinen augen - nur mit erlaubnis des grundbesitzers.

beim supermarktparkplatz der ja auch privatgrund ist wird das geduldet. beim firmengelände sicher auch. dennoch können die jederzeit von ihrem hausrecht gebrauch machen und dich dort verweisen.

ich tippe mal bei einer vermieteten wohnung ist das auch so. du darfs gewissen vereinarte sachen nutzen. hast zugang zu deiner wohnung.

aber den anspruch da irgendwo auf dieses grundstück ein kraftfahrzeug hinzuparken wirst du nicht haben. erstmall völlig unabhängig davon ob du es schiebst oder fährst.

so jedenfalls meine meinung zu dem thema.

und wenn du irgendwo nen stellplatz möchtest der auf dem grund und boden des vermieters liegt oder meinst aufgrund deiner wohnung irgendwo auf dem grundstück oder der strasse anspruch auf einen stellplatz zu haben (gegen stellmiete) dann halt an den vermieter herantreten (und wenn sich abzeichnet dass der fahrzeug aufgrund seiner beschaffenheit andere stören könnte dann auch das absprechen und eben eine lösung finden...das gilt ja nicht nur fürs quad. hat auf einmal mieter von ganz unten keine aussicht mehr weil ausgerechnet am stellplatz unmittelbar am aus das große weiße womo parkt, wird mieter1 sich beim vermieter beschweren. ähnlich halt mit deinen quad - macht die karre krach solltest halt einen möglichst weit entferten stellplatz bevorzugen...spart dir auch die schieberei)

leben und leben lassen. und wenn das nicht geht dann eben selbst grund und boden erwerben. da darfst dich dann ggf auch mit den nachbarn rumstreiten. ne flucht ist da schwieriger als bei miete. oberstes gebot sollte immer deine rücksicht sein. egal wie freundlich oder unfreundlich dein gegenüber seine bedenken(krach) und ansprüche(ruhe) anmeldet.

Zitat:

@situ schrieb am 2. Januar 2017 um 19:06:53 Uhr:

Dann formuliere ich um: Welche fiktiven Gründe könnten denn fiktiv Mitmieter und Vermieter auf den Gedanken bringen - nur mal so fiktiv gedacht - das Fahren mit dem Motorrad zu untersagen?

Als Vermieter und Motorradfahrer würde mich stören, wenn das Fahrzeug (Auto/Motorrad/Quad usw.) Öl verliert und Flecken auf der Pflasterung macht - reparieren oder fern bleiben. Ebenso unnötiges Laufenlassen des Motors (z.B. warm laufen lassen). Nicht serienmäßiger Lärm.

Ich fahre durch unser ruhiges Wohngebiet z.B. fast immer nur mit Standgas, dritter Gang. Dann ich das Teil sehr leise. Gleiches gilt natürlich auch für andere Wohngebiete, stets so leise, wie möglich. Den Spaß hebe ich mir für außerorts auf.

Wenn bei euch nicht genug freie Stellplätze vorhanden sind, kann ich mir fast schon denken, warum der Roller und das Quad so stören. Du belegst so vermutlich 24 Stunden am Tag einen Stellplatz.

am 2. Januar 2017 um 19:34

Der TE hat sich nicht dazu geäußert, ob sein Mopped so leise ist, wie die serienmäßige BMW meines Nachbarn.

Wenn der Sohn eines anderen Nachbarn seine Maschine anlässt (Parallelstraße, ca. 80 m entfernt), dann erzielt er mit dem Leerlauf schon die angestrebte Aufmerksamkeit.

Meine serienmäßige BMW ist beim Rollenlassen leise, aber wehe, wenn sie losgelassen. Dann steht der Nachbar senkrecht im Bett und ist - neidisch, weil seine Kawa nicht so gut klingt.

Wenn es eine im Straßenverzeichnis erfasste Straße ist, dann ist sie dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Da kann dann quaken wer will, das Fahren mit zugelassenen oder zulassungsfreien Kfz ist dann jedermann erlaubt. Wer Eigentümer der Straße ist, das spielt keine Rolle.

Auf einem nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Fläche, die dann auch öffentlicher Verkehrsraum sein kann, bestimmt der Eigentümer. Was er will, das muss er allerdings in wahrnehmbarer Form kundtun.

Mit Nachbarn streiten ... ein unerschöpflicher Quell von Humor der ungewollten Art beim Schiedsmann oder - je nach Region - Amtsgericht ... :D

Themenstarteram 2. Januar 2017 um 21:32

Weder Quad noch Roller nehmen nur irgendeinen Stellplatz weg, weil dort, wo sie stehen, weder Pkw noch Lkw Platz hätten.

@situ

Zitat:

Der TE hat sich nicht dazu geäußert, ob sein Mopped so leise ist, wie die serienmäßige BMW meines Nachbarn.

Solange dem TE nicht bekannt ist, wie leise der serienmäßige BMW Deines Nachbarn ist, kann er sich dazu leider nicht äußern.

@berlin-paul

Zitat:

Wenn es eine im Straßenverzeichnis erfasste Straße ist, dann ist sie dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Sicher? Freilich wird diese, "meine" Straße im Straßenverzeichnis aufgeführt, allerdings wundert mich Deine Aussage dennoch, weil es hier im Ort auch eine Nebenstraße einer anderen im Straßenverzeichnis aufgeführten Straße hat, (also ohne eigenen Straßennamen, aber dafür mit Fortsetzung der Hausnummern der im Straßenverzeichnis stehenden Straße), für die ein Fahrverbot für Nichtanlieger gilt.

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