Wer darf das Fahren eines zugelassenen Fahrzeuges auf kommunalem Grund untersagen?

'N Abend,

rein fiktiv mal obige Frage in die Runde.

Es hat eine öffentliche Straße mit Wohn- und Sportanlagenbebauung;
bei der Wohnbebaung handelt es sich um mehrgeschossige Mietshäuser zweier ortsansässiger Grundeigentümer;
manche der Mietshäuser sind via von der Hauptstraße abzweigende Nebenwege an die Hauptstraße angeschlossen;
Verkehrszeichen sind keine vorhanden, außer bezüglich die Parkplätze, wonach unberechtigt Parkende kostenpflichtig umgesetzt werden;

Darf einer der Grundeigentümer oder gar anderer Anwohner einzelnen Anwohnern die Fahrzeugnutzung selektiv untersagen?

mfg
wauhoo

32 Antworten

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 2. Januar 2017 um 22:32:40 Uhr:


Solange dem TE nicht bekannt ist, wie leise der serienmäßige BMW Deines Nachbarn ist, kann er sich dazu leider nicht äußern.

Ach, du möchtest die Frage nicht beantworten, ob die Abgasanlage manipuliert ist oder nicht und ob das (also die Lautstärke) der Grund ist, weshalb du solche fiktive Fragen stellst.

OK. Keine weiteren Fragen.

Ähm. Nicht verwechseln. Auch eine öffentliche Straße kann per Verkehrsschild auf Anliegerverkehr beschränkt werden. Das hat mit der Frage des Grundstückseigentums oder der Widmung nichts zu tun.

Zitat:

@situ schrieb am 2. Januar 2017 um 22:54:39 Uhr:


Ach, du möchtest die Frage nicht beantworten, ob die Abgasanlage manipuliert ist oder nicht und ob das (also die Lautstärke) der Grund ist, weshalb du solche fiktive Fragen stellst.

Was soll denn der Quatsch? Du hast nimmer das ganze Thema gelesen? Sonst würdest Du diese Info längst haben.

http://www.motor-talk.de/.../...lem-grund-untersagen-t5902729.html?...

Und, was glaubst Du, warum das Thema eröffnet worden ist? Freilich ist die Lautstärke Grund dafür.

Zitat:

(mit 80db ist's nicht lauter als der Roller),

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