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Wer darf das Fahren eines zugelassenen Fahrzeuges auf kommunalem Grund untersagen?

'N Abend,

rein fiktiv mal obige Frage in die Runde.

Es hat eine öffentliche Straße mit Wohn- und Sportanlagenbebauung;

bei der Wohnbebaung handelt es sich um mehrgeschossige Mietshäuser zweier ortsansässiger Grundeigentümer;

manche der Mietshäuser sind via von der Hauptstraße abzweigende Nebenwege an die Hauptstraße angeschlossen;

Verkehrszeichen sind keine vorhanden, außer bezüglich die Parkplätze, wonach unberechtigt Parkende kostenpflichtig umgesetzt werden;

Darf einer der Grundeigentümer oder gar anderer Anwohner einzelnen Anwohnern die Fahrzeugnutzung selektiv untersagen?

mfg

wauhoo

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32 Antworten

Was denn nun? Privatgrund bzw. Privatweg oder öffentlicher Grund bzw. öffentliche Straße? Bei ersterem bestimmt der Eigentümer die Regeln, bei zweiterem die aktuelle Gesetzeslage.

Falls die "von der Hauptstraße abzweigende Nebenwege" dem oder mehreren Grundstückseigentümern gehört, haben die zwar prinzipiell das Hausrecht. Tatsächlich dürften diese Nebenwege aber öffentlich zum Zwecke der Erschließung gewidmet sein. Einfach mal in die Erschließungspläne schauen.

Alternativ wäre zu argumentieren, dass durch die Vermietung der einzelnen Wohnungen die Mieter auch die Zuwegung nutzen dürfen. Dies dürfte für alle Anlieger der jeweiligen Nebenwege gelten, einschließlich Besucher, Lieferanten usw.

Ja natürlich!

Aber woher weist Du, dass es eine öffentliche Straße ist?

Hast Du im Katasteramt nachgesehen?

Leider ist nicht immer sofort klar, wer für diese Gemarkung verantwortlich ist.

Und die Kommune darf auf solchen Gebieten keine Schilder aufstellen (es sei denn, der Eigentümer beantragt dies kostenpflichtig) - da wäre er aber schön dumm, wenn er das machen ließe...

Aber nur, wenn diese sein Grundstück durchquert (Flur-Gemarkungskarte ansehen-ist öffentlich einsehbar).

Im Grundstücks/Liegenschaftsdienst ist auch vermerkt, welche Besonderheiten und Dienstbarkeiten für dieses Grundstück gelten (z.B. Durchfahrtsrechte usw.)...

Wenn Du also über diesen Weg/Straße fährst und der Eigentümer kommt mit einem großen Trecker und walzt Dich platt, dann hast Du ein Problem (übertrieben gesagt)...

Zitat:

@catcherberlin schrieb am 30. Dezember 2016 um 19:23:13 Uhr:

 

Wenn Du also über diesen Weg/Straße fährst und der Eigentümer kommt mit einem großen Trecker und walzt Dich platt, dann hast Du ein Problem (übertrieben gesagt)...

Der Treckerfahrer aber auch. Denn auch, wenn eine Nutzung nicht erlaubt wäre, entschuldigt das auf keinen Fall die Sachbeschädigung.

Themenstarteram 1. Januar 2017 um 16:04

@Tecci6N

Da es sich um eine ausgewiesene 30er Zone handelt, es eine Durchgangsstraße ist, gehe ich davon aus, daß sie auch öffentlich gewidmet ist, zumal die Bauwerke beidseitig der Straße abwechselnd den beiden großen kommunalen bzw. genossenschaftlichen Wohnungsgesellschaften gehören und es keine Fahrverbote hat.

@PeterBH

Zitat:

Falls die "von der Hauptstraße abzweigende Nebenwege" dem oder mehreren Grundstückseigentümern gehört, haben die zwar prinzipiell das Hausrecht.

Immer nur einer, allerdings eben abwechselnd, wem gerade das Mietshaus gehört; je Nebenweg ist auch nur ein Haus angeschlossen.

Aber im Grunde wurde die Frage von mir wohl unpassend formuliert?

Darf ein Vermieter seinen Mietern im Bereich seines Grundes bspw. die Nutzung von Motorrädern untersagen?

bzw.

Darf der Vermieter selektiv einzelnen Mietern im Bereich seines Grundes die Benutzung ihrer Fahrzeuge untersagen?

Genau wird's dir sicherlich der örtliche Mieterverein sagen können. Einiges wird von der Widmung der Wege auf privatem Grund abhängen und auch vom Mietvertrag.

Rein fiktive Gegenfrage: Gibt es eine generelles Verbot seitens eines Vermieters, die Zuwegungen und (Mieter-?)Parkplätze mit Krafträdern zu benutzen, oder beziehst du dich auf den fiktiven Fall, dass ein Mieter vom Vermieter eine individuelle Aufforderung (ggf. nach einem Streit oder einer Beschwerde) erhält, diese Nutzung zu unterlassen?

Stimmt, deine Frage war missverständlich. So, wie du es jetzt erklärt hast, sollte die Zuwegung wohl Privatgrund sein. Da hat der Eigentümer das Hausrecht. Die Frage ist jetzt, wie der Mietvertrag ausgestaltet ist.

Haben die Mieter in ihrem Mietvertrag einen Stellplatz mit gemietet?

Steht im Mietvertrag konkret "das Befahren der Zuwegung mit einem Motorrad ist untersagt"?

Geht es um ein konkretes Motorrad und ist dieses StVZO-konform und ist es zugelassen?

Themenstarteram 1. Januar 2017 um 21:14

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 1. Januar 2017 um 18:07:09 Uhr:

Rein fiktive Gegenfrage: Gibt es eine generelles Verbot seitens eines Vermieters, die Zuwegungen und (Mieter-?)Parkplätze mit Krafträdern zu benutzen,

Nein; hier stehen überall entlang der Wohnblöcke auch Roller und Motorräder, sowohl auf öffentlichem Grund als auch direkt vor den Wohnblöcken. Wäre auch unsinnig, für Roller, Motorrad oder Quad einen Stellplatz zu mieten, und einem Pkw einen der eh schon begrenzten Pkw-Stellplätze wegzunehmen, selbst das Quad benötigt flächenmäßig gerade mal die Hälfte eines Pkw-Stellplatzes.

Zitat:

oder beziehst du dich auf den fiktiven Fall, dass ein Mieter vom Vermieter eine individuelle Aufforderung (ggf. nach einem Streit oder einer Beschwerde) erhält, diese Nutzung zu unterlassen?

Genau darauf beziehe ich mich.

@PeterBH

Zitat:

Haben die Mieter in ihrem Mietvertrag einen Stellplatz mit gemietet?

Die Stellplätze wurden erst neu angelegt, waren vorher nicht vorhanden und sind freilich reine Mieter-Stellplätze, die allesamt mit dem Kennzeichen des Fahrzeuges "belegt" sind; insofern wird davon ausgegangen, daß die Mieter "ihren" Stellplatz auch mit der Miete bezahlen.

Es wird von einigen wenigen Anwohnern des Aufganges sogar behauptet, 2-Räder müssten am Nachbarblock abgestellt werden; vom Vermieter, der nachweislich weiß, daß es bei mir ein 2-Rad hat, kam diesbezüglich allerdings nie eine entsprechende Info bei mir an. Ganz stimmen kann die Aussage auch nicht, da gelegentlich Motorräder auf den Mieter-Stellplätzen vor unserem Wohnblock abgestellt sind.

Zitat:

Geht es um ein konkretes Motorrad und ist dieses StVZO-konform und ist es zugelassen?

Es geht sowohl um mein 2-Rad, einen Roller, aber auch um mein neues Gebrauchtquad, das zur Winterszeit für die allnächtliche Zustellung meiner Abo-Zeitungen verwendet wird. Mega-Thema siehe hier: http://www.motor-talk.de/.../...er-und-zustelltaetigkeit-t3462570.html Freilich entsprechen beide Fahrzeuge den Spezifikationen und sind zugelassen.

Seit Beginn der Quadnutzung komme ich den Leuten schon soweit entgegen, daß ich das Quad zur Straße vorschiebe und erst dort starte, (mit 80db ist's nicht lauter als der Roller), aber erst diese Woche hatte es wieder Gemaule.

Bin schon nahe dran, dafür auch einen Stellplatz anzumieten, nur würde dann der Motor freilich auf dem Stellplatz angelassen.

Wenn du dort selbst Mieter bist, musst du doch wissen (oder nachsehen), was in deinem Mietvertrag steht. Stellplatz mit gemietet? Falls ja, welcher? Und falls nein, freundlich, schriftlich beim Vermieter anfragen, welcher Stellplatz für deine Wohnung und zur ausschließlichen Nutzung durch dich vorgesehen ist. Und den dann selbst kennzeichnen.

Ansonsten finde ich die Behauptung von einigen Mietern ziemlich schwachsinnig. Nach dem Motto - weck mich nicht, sondern lieber die im Nachbarhaus.

Themenstarteram 1. Januar 2017 um 21:29

Zitat:

@PeterBH schrieb am 1. Januar 2017 um 22:21:04 Uhr:

Stellplatz mit gemietet?

Diese Stellplätze gab es zum Mietbeginn nicht, diese wurden im Laufe der letzten 3 Jahre erst komplett neu angelegt, vorher war da Wiese. Eine Ergänzung zum Mietvertrag gab es nicht.

Es war vermutlich so, daß jenen Mietern, die zuerst diesbezüglich beim Vermieter nachfragten, weil sie bspw. schon ein Auto hatten, auch ein Stellplatz zugewiesen wurde; die Anzahl reicht keineswegs für alle Mietwohnungen der 2 Wohnblöcke, für die sie vorgesehen sind.

Das Quad wird erst seit Ende September genutzt.

Dann frag den Vermieter doch schriftlich, wie die Benutzung der Stellplätze geregelt ist. Ob tatsächlich einzelne Plätze zugewiesen und mit vermietet sind oder ob es nach dem Motto "wer zu erst kommt, parkt zu erst" geht. Kannst ja auch bei der Baubehörde nachfragen, wie viele Stellplätze vorhanden sein müssen. Bei uns z.B. je Wohnung mind. einer, bei manchen Baugebieten sogar zwei je Wohnung. Ist aber ländlich.

Der Vermieter ist nach den Bauordnungen verpflichtet, entweder Stellplätze zu schaffen oder mit Geld abzulösen. Er ist aber nicht verpflichtet, die Stellplätze den Mietern kostenlos zur Verfügung zu stellen.

am 1. Januar 2017 um 22:02

Der TE fragt doch fiktiv und nicht, ob der Vermieter bei seinem Motorrad (mal unterstellt, so ein übliches Krawall-Bike) Einwände hat. Wozu also sich seinen Kopf über die Wenns und Abers zerbrechen.

Auf Privatgrund (z. B. Campingplätzen) ist es durchaus üblich, dass Motorräder geschoben werden müssen. Die meisten Fahrer haben dafür Verständnis und bei den anderen freuen sich alle, wenn sie sich dem Reglement nicht unterwerfen möchten und an der Schranke abdrehen. Dann gilt das aber natürlich für alle ohne dB-Vermessung und ist angeschlagen. Da haben dann die 1% mit regulärem Auspuff Pech.

Wenn nun eine Zufahrt nicht für den allgemeinen Verkehr freigegeben ist und man weiß, wer der Pappenheimer ist, ist eine individuelles Verbot preiswerter als eine unnötige Tafel.

Echt? Meine Kiste wiegt rund 330 kg und ist zum Fahren (Motorrad) gemacht, nicht zum Schieben. Dafür habe ich eine Schubkarre.

Und fiktiv ist die Frage längst nicht mehr. Geht hier auch nicht um einen Campingplatz, wo die "Bewohner" in dünnen Zelten schlafen, sondern um normalen Verkehr innerhalb eines Wohngebietes. "Verbot" kommt hier nicht vom Vermieter, sondern von den lieben Mitbewohnern. Daher würde ich für Klarheit durch eine Stellungnahme des Vermieters sorgen.

am 2. Januar 2017 um 8:35

Ja - echt.

Zitat:

Darf der Vermieter selektiv einzelnen Mietern im Bereich seines Grundes die Benutzung ihrer Fahrzeuge untersagen?

Also ich habe das "Ver-" da nicht reingeschummelt.

Und ich gebe dir Recht. Ein Mitmieter kann da nichts verbieten. Ihm ist anzuraten, ein Verbot im Sinne aller Mieter beim Vermieter zu erwirken. Am besten dann doch per Schild (vielleicht auch durchsetzen, dass das Mopped den dB-Regeln entspricht, die gelten - für den unwahrscheinlichewn Fall, dass dies der Grund für das Verbot sein sollte. Vielleicht hat der TE dazu ja auch eine Vermutung und es wurde eine Begründung genannt; ihm - uns bisher verschwiegen?).

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