Wenn es nicht so Ärgerlich wäre
Leute ich kann euch sagen,
habe am Samstag meinen Signum von einem Händler geholt, als ich auf dem Rückweg war ging der Horror los, Lenkradfernbedienung geht nicht und der Tempomat machte auch nicht seine Abeit, naja dachte ich mir kann ja nix großes sein. Nach 170 km machte ich dann eine Pause. Auto aus essen und was sonst so dazu gehört. Halbe Stunde später ging es wieder weiten mit meiner neuen Errungenschaft, Auto an Motorkontrolleuchte an und nichtmehr aus, glückwunsch dachte ich mir, das wird ja immer besser. Gerade mal 2 Stunden das Auto in meinem Besitz und schon 3 Probleme.
Handy raus, Händler anrufen und was bekommt man zu hören? Hmm kann ja nicht sein usw, Naja dachte ich mich dem werde ich schon helfen. Daheim angekommen mit brennender Leuchte,ohne Lenkradfernbedienung und Tempomat stellte ich ihn ab, dachte mir lasse doch erstmal das Wochenende rum gehen und fahre am Mpntag zu FOH.
Heute früh Startete ich ihn und was ist? Problem nummer 4, er hört sich kalt im Standgas an wie eine Spendendose mit Kleingeld, gut ab auf die Arbeit und danach zum FOH. Von der Arbeit zum FOH, ratet mal was passiert! Genau Problem Nummer 5. ABS und ESP Leuchtet auch noch.
Jetzt steht er beim FOH 32 Fehler im Fehlerspeicher, CIM Wahrscheinlich kaputt und zu der Spendendosenkulisse konnten sie noch nix sagen.
Mal gespannt was da noch alles kommt!
Ein gutes hat es jedoch. Die Rechnung geht direkt an den Verkäufer von dem ich das Auto habe und dann Hoffe ich doch mal das ich endlch Spass mit dem Auto haben kann!
19 Antworten
Na prima. Sehe du hast auch den 2.2 direct. Spendendosekulisse = Steuerkette ???
Hatte der Wagen denn noch Leistung ?
Als Trost, besser die Probleme tauchen jetzt auf als später. So wirst du keine Kosten tragen müssen.
Berichte mal weiter.
Gruss Olli
Sieh zu, dass Du den Wagen sofort zurückgibst. Klingt nach nem faulen Ei. Wann wurde der Kaufvertrag unterschrieben? Du kannst ja von jedem vertrag 10 Tage lang zurücktreten.
Auf jeden Fall drann bleiben und nicht abwimmeln lassen!
Viel Erfolg!
Hi,
manche User sind echt blauäugig!
Normalerweise testet man einen Wagen vor dem Kauf und wenn bei der Abholung was nicht stimmt,drehe ich wieder um und stelle den Wagen dem Händler wieder auf n Hof.
Bis denne...
Ich hätte ihn auch wieder zurück gebracht und quer im schaufenster geparkt....nen hammer echt...
denk nur dran das wenn du den wagen bei opel abgibst das nicht du der reperatur auftrags geber bist...denn dann haftest du auch für die rechnung......also MUSS der händler opel damit beauftragen.....
aber vieleicht denkt der händler sich auch...wer so "schlau" ist und so ne mülltonne kauft...der zahlt auch die rechnug selber....
denke das da schnell 1000-2000 euro an kosten auf den händler zukommen werden....
Viel Glück..........und Glückwunsch Zum Neuen 😁
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Zitat:
Original geschrieben von Superruddel
Leute ich kann euch sagen,Ein gutes hat es jedoch. Die Rechnung geht direkt an den Verkäufer von dem ich das Auto habe und dann Hoffe ich doch mal das ich endlch Spass mit dem Auto haben kann!
Wenn der Wagen ansonsten gefällt, und du nicht in Vorkasse treten mußt ,lass ihn beim FOH wo er jetzt steht reparieren !!!
Manche User hier können ja scheinbar auch 2Wochen ohne ihren Opel leben ,..............ich nicht ich benötige das FZ fast jeden Tag.
............Auch meiner hat damals Zicken gemacht, (Kofferklappe sprang beim Öffnen des FZ einfach mit auf, Spiegel, ZV).............und der hatte nur 12 oder 13TKM auf der Uhr.
Er war damals noch nicht mal 1 Jahr und die Beseitigung der Fehler ging eh auf Garantie mit kostenlosem Ersatzwagen.
Tante Edit;
Ich habe festgestellt, das der Vectra (die ganze Elektronik) manchmal das feuchte Wetter nicht so mag.
............am nächsten Tag oder schon beim nächsten Start des Wagens ist das "Problem" nicht mehr da .
Zitat:
Original geschrieben von TheRealBlizzard
Wann wurde der Kaufvertrag unterschrieben? Du kannst ja von jedem vertrag 10 Tage lang zurücktreten.
Sorry, aber wer verbreitet immer so einen Blödsinn? Man kann von Internet-, Telefon- und Türgeschaäften eine gewisse Zeit zurücktreten. So viel ich weiß 30 Tage. Alles andere wäre Kulanz.
Der Verkäufer muss den Wagen nicht zurücknehmen, aber selbstverständlich eine Gewährleistung von einem halben Jahr geben.
Das heißt, sofort kontaktieren und ihn um eine Stellungnahme bitten.
Er hat dann das Recht nachzubessern.
Wenn Du Pech hast, wird der Händler die Rechnung vom FOH nicht bezahlen. Du musst dem Händler die Möglichkeit geben selbst für die Fehlerbeseitigung zu sorgen. Das sieht nur dann anders aus wenn er den FOH mit der Mängelbeseitigung beauftragt.
Der Händler darf ein uns denselben Fehler zweimal nachbessern. Tritt er dann wieder auf, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. Musst es allerdings sofort anmelden, bevor ein weiterer Reparaturversuch unternommen wird.
Also ich wäre auch gleich wieder umgedreht!Jetzt müsstest du eigentlich erst mal den Händler fragen wie er weiter vorgehen will!
Ich hoffe du hast ,bevor du ihn bei deinem FOH abgestellt hast , die Freigabe vom Händler eingeholt!
Normalerweise wollen die immer selber rumschrauben , gerade wegen der Kosten und der möglichen Garantiefolgen!
Vermutlich werden das dann schnell mehr als 2000 Euro!
Berichte mal weiter.......
Zitat:
Original geschrieben von peer1969
Sorry, aber wer verbreitet immer so einen Blödsinn? Man kann von Internet-, Telefon- und Türgeschaäften eine gewisse Zeit zurücktreten. So viel ich weiß 30 Tage. Alles andere wäre Kulanz.Zitat:
Original geschrieben von TheRealBlizzard
Wann wurde der Kaufvertrag unterschrieben? Du kannst ja von jedem vertrag 10 Tage lang zurücktreten.Der Verkäufer muss den Wagen nicht zurücknehmen, aber selbstverständlich eine Gewährleistung von einem halben Jahr geben.
Das heißt, sofort kontaktieren und ihn um eine Stellungnahme bitten.
Er hat dann das Recht nachzubessern.
14 Tage haste...
Und die Möglichkeit zum Nachbessern musst du ihn 2x geben, gibst du ihm die nicht. Bzw sprichst den FOH Besuch nicht ab, kann es gut sein, dass du auf den Kosten selber sitzen bleibst.
Eigentlich kann einem beim Gebrauchtwagenkauf nichts besseres passieren, das gleich am ersten, zweiten Tag alles eingeht, das muss bis auf den letzten Penny alles der Verkäufer (Autohändler) zahlen.
Sei froh, dann hast du zumindest 2 Baustellen weniger.....
War bei mir ähnlich, in Duisburg (Opel Neumühl) gekauft, bei der Heimfahrt (1021 km) *ggg* paar mal die Motorlampe an. --> Dralkappen (1250€)
Zuhause beim Opel reparieren lassen, Rechnung nach Duisburg geschickt, fertig.
Aber ich denke auch das du dich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen musst, fals er selbst reparieren will.
Wenn man im Forum liest, merkt man eigentlich schnell, das man das CIM nicht notdürftig reparieren kann das es noch ein paar Monate hält, da gibts nur Austausch, selbes mit der Steuerkette....
Wie bereits gesagt, 2 Baustellen auf anderer Kosten weniger.
lG
Chris
Zitat:
Original geschrieben von Dikay87
14 Tage haste...Zitat:
Original geschrieben von peer1969
Sorry, aber wer verbreitet immer so einen Blödsinn? Man kann von Internet-, Telefon- und Türgeschaäften eine gewisse Zeit zurücktreten. So viel ich weiß 30 Tage. Alles andere wäre Kulanz.
Der Verkäufer muss den Wagen nicht zurücknehmen, aber selbstverständlich eine Gewährleistung von einem halben Jahr geben.
Das heißt, sofort kontaktieren und ihn um eine Stellungnahme bitten.
Er hat dann das Recht nachzubessern.
Und die Möglichkeit zum Nachbessern musst du ihn 2x geben, gibst du ihm die nicht. Bzw sprichst den FOH Besuch nicht ab, kann es gut sein, dass du auf den Kosten selber sitzen bleibst.
Mit den 14 Tagen ist mir im Nachhinein auch noch wieder eingefallen. Aber sind das nicht 3 Nachbesserungesversuche?
Zitat:
BGB § 440
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und SchadensersatzAußer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
Würde sagen 2 ^^
moin moin,
wenn du ihn schon den den abschnitt aus dem bgb gibst, müssen die randbedingungen auch dabei sein😁.
§ 281 Abs. 2
(2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs rechtfertigen.
§ 323 Abs.2
(2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn
1. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
2. der Schuldner die Leistung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt und der Gläubiger im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder
3. besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.
§ 439 Abs. 3
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
MFG