Wenn der Unfallgegner sicht nicht bei der Verischerung meldet!

Hi,

ich habe da ein kleines Problem, und zwar ist mir vor gut 1,5 Wochen jemand hinten drauf gefahren!
Mein A5 steht seitdem verkehrsuntauglich in der Werkstatt. Die Unfallgegnerin hat bis dato weder bei ihrer eigenen Versicherung noch bei meiner einen Schaden gemeldet, besser gesagt sie meldet sich überhaupt nicht!

Da die Sachlage eigentlich ganz klar ist , jedoch die Unfallgegnerin zum Zeitpunkt des Unfalls bekannt machte ich hätte zu stark gebremst und sie werde das anfechten, vermute ich mal sie hat jetzt Angst oder was weiß ich. Naja Rechtsanwalt ist beauftragt, was jedoch jetzt die Frage ist:

Kann ich den Schaden nicht erstmal von meiner Vollkasko regeln lassen und den Schaden später zurückkaufen?
Also die gegerische Versicherung zahlt dann die Schadenssume auf Basis des Gutachtens meiner Vollkasko an mich aus und ich zahle dann an meine Vollkasko zurück?! Weil sonst kann ich mein Auto wochenlang nicht nutzen!

Auf meine Rechnung kann ich das leider nicht regeln, da es ein Schaden von rund 8000 € ist (Aussage Audi, Gutachter müsste dann von meiner Versicherung noch kommen)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von marioHAJ


Naja Rechtsanwalt ist beauftragt, was jedoch jetzt die Frage ist ...

... warum fragst du nicht den? 😕

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Zitat:

Original geschrieben von BadHunter


Frage 2: Warum setzt Du Dich nicht mit der gegnerischen Versicherung erstmal selbst in Verbindung? Wenn der Anwalt sich sowieso kümmern wird, dann kannst Du ja trotzdem vorab mit denen sprechen.

Genau das besser sein lassen wenn man eh zu einem Anwalt geht! Gerade bei strittiger Schuldfrage besser selber gar nichts sagen.

Moin Moin,

wenn der Schaden unverschuldet ist, wird auch der RA voll übernommen.
Dafür brauchst Du Deine RS nicht.

Leider muss einem Versicherungsnehmer eine Frist von 6 Wochen fürdie Stellungnahme eingeräumt werden.

Sofer nicht innerhalb dieser Frist die Meldung vorliegt, wird nach der Schadenschilderung des Anspruchstellers reguliert.

Hat die Gegenseite ein SV-GA angefordert?? Bei der Schadenhöhe liegt das eigentlich nahe.

Sofern Du einen RA eingeschaltet hast, darf nur er Schriftwechsel mit der gegnerischen Versicherung führen.

Auf eigene Faust kannst Du nichts mehr machen.

Viele Grüße

Johannes

Hi,

ich habe den Unfallschaden vorerst nur der gegnerischen Versicherung gemeldet. Der zuständige Sacharbeiter hat die Versicherungsnehmerin bereits angemahnt. Er hat ebenfalls gesagt, dass nach 6 Wochen der Schaden ohne Stellungnahme von der Versicherung reguliert wird und diese den Versicherungsnehmer in Regress nehmen will.

Die gegnerische Versicherung hat alles was sie braucht. Schadenmeldung, Tagebuchnummer Polizei, Unfallhergang. Fotos könnte ich noch nachschicken. Weiterhin sagt sie, dass sie erst etwas unternehmen kann, solange Sie weiß, ob die Versicherungsnehmerin wirklich am Unfall beteiligt war und zudem ein Unfallbogen ausgefüllt hat.

Die Unfallgegnerin hat sich weder bei ihrer eigenen Versicherung gemeldet, noch bei meiner um eventuelle Haftpflichtschäden in Anspruch zu stellen

Die gegnerische Versicherung hat mir vorgeschlagen ihren eigenen Sachverständigen zu schicken (schön blöd wenn ich es machen würde).

Zu allem Übel zickt nun auch noch die RSV für die Deckungszusage rum, eine verzwickte Situation, die Klärung der Eigentümerschaft des KFZ wird sicher noch ne Woche in Anspruch nehmen, bis entschieden ist, welche RSV eintreten muss. Zudem ist der RA bis Montag im Urlaub

Zitat:

Original geschrieben von marioHAJ


Weiterhin sagt sie, dass sie erst etwas unternehmen kann, solange Sie weiß, ob die Versicherungsnehmerin wirklich am Unfall beteiligt war und zudem ein Unfallbogen ausgefüllt hat.

Ausrede. Steht ja eindeutig im Polizeibericht welches Auto bei dem Unfall beteiligt war. Wer gefahren ist ist uninteressant, das Auto ist - zum Glück zwangsweise - haftpflichtversichert, Ansprüche werden somit gegen die Versicherung des Fahrzeuges geltend gemacht.

Mit ggf. Regressforderungen an den Halter usw. hast du nichts am Hut, das ist nicht dein Problem sondern das der gegnerischen Versicherung. Forderung mit kopiertem Polizeibericht geltend machen und gut ist.

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Einen Polizeibericht habe ich nicht nur eine Tagebuchnummer. Ich habe jedoch Fotos auf Denen das kaputte unfallgegnerauto mit kennzeichen vor und hinten sowie mein Fahrzeug zu sehen ist. Das dürfte dann ja theoretisch als Beweis ausrteichen? Alles weitere müssen sie sich ja bei der Polizei holen

Zitat:

Original geschrieben von marioHAJ


Einen Polizeibericht habe ich nicht nur eine Tagebuchnummer.

Aha, auch nicht schlecht. Hier gibt die Polizei allen Unfallbeteiligten vor Ort eine Durchschrift vom Unfallbericht. Ansonsten frag doch selber bei der Polizei nach ob die dir eine Kopie schicken.

Schon getan, als Privatperson erhält man keine Akteneinsicht 🙂

ich kann dir sagen wie das abläuft.. wenn sich die versicherungsnehmerin nicht bei ihrer versicherung nicht meldet, musst du deren beteiligung nachweisen. das kannst du halt nur in form der tagebuchnummer. allein mit diesen angaben wird keine versicherung deinen schaden regulieren. also wird die polizeiliche ermittlungsakte angefordert und das dauert.. das kann einige wochen dauern, je nachdem wie umfangreich ermittelt wird.

daher wie schon von mir mitgeteilt, sofern du zwingend auf das kfz angewiesen bist, lass es erst mal über die vollkasko regulieren. ansonsten kannst du nur abwarten und hoffen, dass die unterlagen schnell vorliegen.

noch ein tipp, frag einfach mal die versicherung, ob die akte schon angefordert wird, ansonsten bitte darum.

also mir wäre es ja auch am liebsten, wenn ich das die eigene vollkasko machen lasse. Das Problem ist nur, dass der Gutachter der vollkasko zwar ein Gutachten erstellt, jedoch OHNE Wertminderung und Nutzungsausfall etc. Somit ist es mir später schwer nachweisbar, wenn ich das der gengerischen haftpflicht nachweisen muss!

Zitat:

Original geschrieben von marioHAJ


also mir wäre es ja auch am liebsten, wenn ich das die eigene vollkasko machen lasse. Das Problem ist nur, dass der Gutachter der vollkasko zwar ein Gutachten erstellt, jedoch OHNE Wertminderung und Nutzungsausfall etc. Somit ist es mir später schwer nachweisbar, wenn ich das der gengerischen haftpflicht nachweisen muss!

Red mit deiner Versicherung bzw. dem Gutachter, der kann ja die Wertminderung und den Nutzungsausfall mit in´s Gutachten aufnehmen. Dass die Kasko diese nicht bezahlt steht ja dann auf einem anderen Blatt.

Aber bei allem bleibe ich bei meiner ersten Aussage: Lass sich einen Verkehrsrechtsanwalt darum kümmern, selbst wenn du dafür ein paar € blechen musst. Es wird die problemärmste und effektiv wohl auch preiswerteste Lösung bleiben. Der bekommt Akteneinsicht, kümmert sich da zügig in deinem Interesse drum, weiss genau was dir zusteht und was nicht zumal wohl die Schuldfrage ja auch noch nicht 100%ig klar ist - zumindest wenn man deinen Unfallgegner fragt. Und wenn du zum Anwalt gehst mach vorher am besten gar nichts, keine Aussagen bei der Versicherung, keine Telefonate, nichts.

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