Wenn der Unfallgegner sicht nicht bei der Verischerung meldet!

Hi,

ich habe da ein kleines Problem, und zwar ist mir vor gut 1,5 Wochen jemand hinten drauf gefahren!
Mein A5 steht seitdem verkehrsuntauglich in der Werkstatt. Die Unfallgegnerin hat bis dato weder bei ihrer eigenen Versicherung noch bei meiner einen Schaden gemeldet, besser gesagt sie meldet sich überhaupt nicht!

Da die Sachlage eigentlich ganz klar ist , jedoch die Unfallgegnerin zum Zeitpunkt des Unfalls bekannt machte ich hätte zu stark gebremst und sie werde das anfechten, vermute ich mal sie hat jetzt Angst oder was weiß ich. Naja Rechtsanwalt ist beauftragt, was jedoch jetzt die Frage ist:

Kann ich den Schaden nicht erstmal von meiner Vollkasko regeln lassen und den Schaden später zurückkaufen?
Also die gegerische Versicherung zahlt dann die Schadenssume auf Basis des Gutachtens meiner Vollkasko an mich aus und ich zahle dann an meine Vollkasko zurück?! Weil sonst kann ich mein Auto wochenlang nicht nutzen!

Auf meine Rechnung kann ich das leider nicht regeln, da es ein Schaden von rund 8000 € ist (Aussage Audi, Gutachter müsste dann von meiner Versicherung noch kommen)

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Zitat:

Original geschrieben von marioHAJ


Naja Rechtsanwalt ist beauftragt, was jedoch jetzt die Frage ist ...

... warum fragst du nicht den? 😕

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Zitat:

Original geschrieben von marioHAJ


Naja Rechtsanwalt ist beauftragt, was jedoch jetzt die Frage ist ...

... warum fragst du nicht den? 😕

Weil ich um den Fragen zu können noch auf die Deckungszusage der RSV warte!

Du oder dein RA wendest dich einfach an die gegnerische Versicherung und machst da deinen Schaden geltend. Fertig. Alles weitere folgt dann, auch wenn dir eine Mitschuld gegeben werden sollte (!) wird das auf diesem Wege geklärt, wenn, dann natürlich evtl. vor Gericht, aber das wird dir dein RA dann sagen.

lass den schaden von deiner vollkasko regulieren, wenn du dringend auf deinen wagen angewiesen bist. melden solltest du den schaden bei der gegenseite, die schadennummer gibst du dann deiner versicherung, die machen dann alles weitere.
wenn du weiterhin nur über haftpflicht regulieren möchtest, solltest du ggf. in vorleistung gehen. stichwort schadenminderungspflicht. wenn das kfz 1,5 wochen rumsteht und nichts passiert, das sieht keine versicherung gerne. ansonsten kannst du deinen anwalt fragen..

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Moin,

Rocket hat recht, alles weitere durch Deinen RAW.
Der RAW sollte sich auch mit Deiner Versicherung in Verbindung setzten und die vorläufige Regulierung durch die VK klären.

Also verstehe ich das richtig, dass ich den wagen jetzt erstmal durch meine Vollkasko reparieren lasse?
Der Rechtsanwalt erhält dann mein Mandat und holt sich das Geld von der gegnerischen Verischerung das dann an mich geht? Der legt denen quasi die Rechnung der Werkstatt vor ?

Leider streube ich mich deshalb vor der Vollkasko, weil ich gerne einen eigenen Gutachter haben möchte, der die Sache natürlich immer noch anders beurteilt als der Gutachter meiner Vollkasko!

Ich würde mich erstmal an die gegnerische Versicherung wenden, wie Rocket2 schon vorgeschlagen hat. Das kannst du auch ohne RA machen.

Muss es denn unbedingt DEIN Wagen sein, den Du nutzen "musst"? Wenn die Sachlage so "klar" ist, kannst Du doch auch einen Ersatzwagen nehmen, die dann die gegnerische Versicherung zahlen muss..., oder nicht?

Das habe ich bereits vor 1,5 Wochen gemacht und mehrfach nachgefragt, die Dame die den Unfall verurusacht hat nimmt zu dem Schaden bis dato noch keine Stellung, wurde auch mehrmals von ihrer Versicherung angerufen, zuletzt sogar angeschrieben!

Ist der Unfall von der Polizei aufgenommen worden?

Natürlich ich habe alles vorliegen,

meine Schadenmeldung beim der Versicherung der Verursacherin
meine Schadenmeldung bei meiner eigenen Vollkasko (zur Sicherheit)
die Tagebuchnummer der Polizei
die Deckungsnfrage der RV (kann jedoch noch 2 Tage dauern bis die ihr schriftliches OK geben)

Das einzige was alles verzögert ist die Tatsache, dass sich die unfallgengerin bei ihrer eigenen Versicherung zum Schaden nicht äußert! Kooperativ ist die Versicherung da auch nicht.

Mein Wagen steht verkehrsunsicher beim Audihändler. Und ich kann erstmal nichts tun. Ich kann noch nichtmal einen Gutachter einschalten. Denn das darf ich dann auch erstmal vorstrecken.

Das einzige was ich tun kann ist den Gutachter meiner Vollkasko kommen lassen (jedoch handelt der wieder im Interesse der Vollkasko).

Oder ich lass den Wagen noch länger stehen und warte bis der RAW loslegen kann, aber der wird auch nicht mehr tun können als bei der gengerischen Versicherung Druck zu machen!

Ganz ehrlich: Geh zum Rechtsanwalt, das ist dein kleinstes Kostenrisiko wenn du für eine Beratung mal 100€ selber zahlen musst. Wenn du nicht schuld sein solltest werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung getragen, d.h. lediglich im Falle einer (Mit)schuld von dir müsstest du (anteilig) die RA-Kosten blechen. Mit anderweitigem verschleppen oder falschen Entscheidungen verlierst du u.U. deutlich mehr Geld.

Ich hatte auch schon so ein Problem

Mir hat ein LKW beim wenden hinten rechts das ganze Seitenteil bei meinem geparkten Wagen eingedrückt
Der LKW kam aus Östereich

Ich hatte dann mit meinem Versicherungsvertreter gesprochen der mir dazu geraten hat das besser einem Rechtsanwalt zu übergeben.Das hatte ich auch gemacht.

Die gegnerische Versicherung hatte auch keine Schadensmeldung bekommen.Der RA hat 2 oder 3 mal dort angefragt,aber es kam immer wieder die gleiche Antwort.Dann hat der RA direkt die Firma des LKW angeschrieben.
Der Chef wusste von gar nichts.Der Fahrer hat es einfach verschwiegen und dachte wohl das er so davon kommt.

Der RA soll mal direkt den Unfallverursacher per Einschreiben anschreiben und gleich darauf hinweisen das notfalls das Geld eingeklagt wird

Frage 1: Was ist das für ein Rechtschutzversicherer bei dem man so lange auf eine Deckungszusage warten muss???? Bei meiner RSV ist es so, dass ich zum Anwalt gehe, und wenn der sich kümmert zahlt die RSV auch (klappt mit der grünen Karte wirklich so wie in der Werbung...)

Frage 2: Warum setzt Du Dich nicht mit der gegnerischen Versicherung erstmal selbst in Verbindung? Wenn der Anwalt sich sowieso kümmern wird, dann kannst Du ja trotzdem vorab mit denen sprechen. Hast Du den Schadenhergang bzw. das Drauffahren der Unfallgegerin dort schon so erklärt? Der generischen Versicherung schon die Tagebuchnummer der Polizei mitgeteilt? Hast Du evtl. selbst Fotos gemacht? Diese dann an die gegnerische Versicherung schicken!

Es ist gut möglich, dass der Versicherer dann eine Reparaturfreigabe unter Vorbehalt erteilt und Dein Auto schonmal repariert werden kann.

Alles weitere kann der Anwalt dann ja immernoch klären.

Ich habe selbst gerade einen Fall, da hat mir jemand seine Fahrertür in meine Beifahrertür gedrückt und ´ne "schöne " Schramme verursacht. Der Opa wollte abhauen, da habe ich die Polizei gerufen, die dann entsprechend den Fall dokumentiert und super Fotos gemacht hat.
Habe alles an die gegnerische Versicherung, bei der der Opa sich auch nicht gemeldet hat, geschickt. Die hätten eigentlich nach der zweiten Anfrage bei ihrem Versicherungsnehmer mit Fristsetzung den Schaden bezahlt, allerdings hat der ältere Herr dann seiner Versicherung ein Regulierungsverbot erteilt....
Übermorgen ist nun Gerichtstermin... Wer das volle Programm haben will soll es bekommen....

Gruß, Jens

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