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Was kann ich der geg.Versicherung als Kosten melden

Themenstarteram 29. Dezember 2008 um 16:08

Kurz zum Hintergrund:

Mein Bruder fährt meinen kleinen wärend ich im Winterurlaub bin. War im März, also ne Weile her.

Er fährt aus seiner Tiefgarage in eine 10km/h-Zone ein und wird dabei von einem Fahrzeug das an die 50km/h fährt an der Front rasiert. Es kommt zur Einigung der beiderseitigen Teilschuld. Also alle zahlen ihren Schaden.

Davon bin ich mal ausgegangen, sagen wir es mal so.

Mein Schaden belief sich auf so 2,500 Eur, also Schürtze, Scheinwerfer etc.. Ich hab das dann mal bar beglichen, da ich schon einen Kaskofall dieses Jahr habe und die Steigerung zu imens ist.

Nun frag ich aber mal am Jahresende bei der Versicherung nach um mal zu schauen was so angefallen ist und was mich das kostet. Und siehe da die geg. Versicherung hat mal fix ihren Schaden bei meiner gemeldet und verlangt von meiner Haftpflicht das diese einspringt. Die haben das natürlich gemacht, weil das wohl so üblich ist. Nun hab ich aber mal gefragt was ich denn so der Haftpflicht meines Gegners in Rechung stellen kann. Ich lass mich doch nicht in der Haftpflicht hochstufen wenn nur der andere was davon hat.

Es gehen nun wohl so Dinge wie Nutzungsausfall, Unkosten (Telefon etc.) und die Selbstbeteiligung. Da sich das Jahr aber nun dem Ende nähert muss ich mich etwas beeilen. Wisst ihr was man da noch angeben kann und vor allem was kann ich für meinen Z4 M (E85) für den Nutzungsausfall bei einer Woche berechnen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Salzmilch

Kurz zum Hintergrund:

Mein Bruder fährt meinen kleinen wärend ich im Winterurlaub bin. War im März, also ne Weile her.

Er fährt aus seiner Tiefgarage in eine 10km/h-Zone ein und wird dabei von einem Fahrzeug das an die 50km/h fährt an der Front rasiert. Es kommt zur Einigung der beiderseitigen Teilschuld. Also alle zahlen ihren Schaden.

Davon bin ich mal ausgegangen, sagen wir es mal so.

Da bist du von etwas Falschem ausgegangen, es sei denn, darüber gibt es eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Beteiligten. Wenn die überhöhte Geschwindigkeit des anderen nicht nachgewiesen wurde (Polizei? Bremsspur?), kann man sogar davon ausgehen, dass das überwiegende Verschulden - wenn nicht gar zu 100 % - auf der Seite deines Bruders liegt.

Mein Schaden belief sich auf so 2,500 Eur, also Schürtze, Scheinwerfer etc.. Ich hab das dann mal bar beglichen, da ich schon einen Kaskofall dieses Jahr habe und die Steigerung zu imens ist.

Nun frag ich aber mal am Jahresende bei der Versicherung nach um mal zu schauen was so angefallen ist und was mich das kostet. Und siehe da die geg. Versicherung hat mal fix ihren Schaden bei meiner gemeldet und verlangt von meiner Haftpflicht das diese einspringt.

Das halte ich für ein Gerücht. Nur der Geschädigte selbst bzw. sein Rechtsbeistand kann seinen Schaden geltend machen, aber nicht die Versicherung selbst für einen ihrer Versicherungsnehmer.

Die haben das natürlich gemacht, weil das wohl so üblich ist. Nun hab ich aber mal gefragt was ich denn so der Haftpflicht meines Gegners in Rechung stellen kann. Ich lass mich doch nicht in der Haftpflicht hochstufen wenn nur der andere was davon hat.

Niedlich, dieser Grundgedanke, aber völliger Blödsinn. Unüblich wäre es natürlich, dass deine Versicherung die Ansprüche des Gegners reguliert, ohne eine Schadenschilderung von dir gehört zu haben. Evtl- wurde noch nichts reguliert, sondern bisher lediglich wegen der Ansprüche der Vertrag belastet.

Es gehen nun wohl so Dinge wie Nutzungsausfall, Unkosten (Telefon etc.) und die Selbstbeteiligung.

Du kannst gern bei der gegnerischen Versicherung deinen Schaden geltend machen. Je nach Haftungsquote bekommst du mehr oder weniger oder gar nichts, dazu tendiere ich. Selbstbeteiligung? Du hast deinen Schaden doch nicht über die Kasko regulieren lassen. Du würdest doch sicher den kompletten Schaden geltend machen, für den du sicher trotz Barzahlung eine Rechnung haben wirst. Wie ist es mit Fotos des Schadens?

Da sich das Jahr aber nun dem Ende nähert muss ich mich etwas beeilen. Wisst ihr was man da noch angeben kann und vor allem was kann ich für meinen Z4 M (E85) für den Nutzungsausfall bei einer Woche berechnen?

Die Frist läuft nach 3 Jahren ab Kenntnis des Schadens ab, nicht in diesem Jahr. Nutzungsausfall nach Sanden/Danner --> mal google benutzen. Ohne Reparturrechnung funktioniert das natürlich auch nicht.

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Zitat:

Original geschrieben von Salzmilch

Kurz zum Hintergrund:

Mein Bruder fährt meinen kleinen wärend ich im Winterurlaub bin. War im März, also ne Weile her.

Er fährt aus seiner Tiefgarage in eine 10km/h-Zone ein und wird dabei von einem Fahrzeug das an die 50km/h fährt an der Front rasiert. Es kommt zur Einigung der beiderseitigen Teilschuld. Also alle zahlen ihren Schaden.

Davon bin ich mal ausgegangen, sagen wir es mal so.

Da bist du von etwas Falschem ausgegangen, es sei denn, darüber gibt es eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Beteiligten. Wenn die überhöhte Geschwindigkeit des anderen nicht nachgewiesen wurde (Polizei? Bremsspur?), kann man sogar davon ausgehen, dass das überwiegende Verschulden - wenn nicht gar zu 100 % - auf der Seite deines Bruders liegt.

Mein Schaden belief sich auf so 2,500 Eur, also Schürtze, Scheinwerfer etc.. Ich hab das dann mal bar beglichen, da ich schon einen Kaskofall dieses Jahr habe und die Steigerung zu imens ist.

Nun frag ich aber mal am Jahresende bei der Versicherung nach um mal zu schauen was so angefallen ist und was mich das kostet. Und siehe da die geg. Versicherung hat mal fix ihren Schaden bei meiner gemeldet und verlangt von meiner Haftpflicht das diese einspringt.

Das halte ich für ein Gerücht. Nur der Geschädigte selbst bzw. sein Rechtsbeistand kann seinen Schaden geltend machen, aber nicht die Versicherung selbst für einen ihrer Versicherungsnehmer.

Die haben das natürlich gemacht, weil das wohl so üblich ist. Nun hab ich aber mal gefragt was ich denn so der Haftpflicht meines Gegners in Rechung stellen kann. Ich lass mich doch nicht in der Haftpflicht hochstufen wenn nur der andere was davon hat.

Niedlich, dieser Grundgedanke, aber völliger Blödsinn. Unüblich wäre es natürlich, dass deine Versicherung die Ansprüche des Gegners reguliert, ohne eine Schadenschilderung von dir gehört zu haben. Evtl- wurde noch nichts reguliert, sondern bisher lediglich wegen der Ansprüche der Vertrag belastet.

Es gehen nun wohl so Dinge wie Nutzungsausfall, Unkosten (Telefon etc.) und die Selbstbeteiligung.

Du kannst gern bei der gegnerischen Versicherung deinen Schaden geltend machen. Je nach Haftungsquote bekommst du mehr oder weniger oder gar nichts, dazu tendiere ich. Selbstbeteiligung? Du hast deinen Schaden doch nicht über die Kasko regulieren lassen. Du würdest doch sicher den kompletten Schaden geltend machen, für den du sicher trotz Barzahlung eine Rechnung haben wirst. Wie ist es mit Fotos des Schadens?

Da sich das Jahr aber nun dem Ende nähert muss ich mich etwas beeilen. Wisst ihr was man da noch angeben kann und vor allem was kann ich für meinen Z4 M (E85) für den Nutzungsausfall bei einer Woche berechnen?

Die Frist läuft nach 3 Jahren ab Kenntnis des Schadens ab, nicht in diesem Jahr. Nutzungsausfall nach Sanden/Danner --> mal google benutzen. Ohne Reparturrechnung funktioniert das natürlich auch nicht.

Themenstarteram 29. Dezember 2008 um 19:00

Danke für deine Antwort traumzauber. Ich hab unten mal ergänzt, vielleicht wird meine Darstellung dann etwas klarer.

Zitat:

Original geschrieben von Salzmilch

Kurz zum Hintergrund:

Mein Bruder fährt meinen kleinen wärend ich im Winterurlaub bin. War im März, also ne Weile her.

Er fährt aus seiner Tiefgarage in eine 10km/h-Zone ein und wird dabei von einem Fahrzeug das an die 50km/h fährt an der Front rasiert. Es kommt zur Einigung der beiderseitigen Teilschuld. Also alle zahlen ihren Schaden.

Davon bin ich mal ausgegangen, sagen wir es mal so.

Original geschrieben von traumzauber

Da bist du von etwas Falschem ausgegangen, es sei denn, darüber gibt es eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Beteiligten. Wenn die überhöhte Geschwindigkeit des anderen nicht nachgewiesen wurde (Polizei? Bremsspur?), kann man sogar davon ausgehen, dass das überwiegende Verschulden - wenn nicht gar zu 100 % - auf der Seite deines Bruders liegt.

Ich hatte es leider vergessen zu erwähnen aber ja, die Polizei war vor Ort und ein Protokoll aufgenommen. Da der andere Teilnehmer von seiner Unschuld überzeugt war, aber der Polizist das Fahrzeug von ihm 20m weiter vorfand als die Parkausfahrt, hat er den Bremsweg gemessen. Dieser ergab eine Geschwindigkeit über 50km/h. Der Polizist schlug also die Unterschrift beider vor um die Schuldeingestehung von beiden auf dem Protokoll zu haben.

Zitat:

Original geschrieben von Salzmilch

Mein Schaden belief sich auf so 2,500 Eur, also Schürtze, Scheinwerfer etc.. Ich hab das dann mal bar beglichen, da ich schon einen Kaskofall dieses Jahr habe und die Steigerung zu imens ist.

Nun frag ich aber mal am Jahresende bei der Versicherung nach um mal zu schauen was so angefallen ist und was mich das kostet. Und siehe da die geg. Versicherung hat mal fix ihren Schaden bei meiner gemeldet und verlangt von meiner Haftpflicht das diese einspringt.

Original geschrieben von traumzauber

Das halte ich für ein Gerücht. Nur der Geschädigte selbst bzw. sein Rechtsbeistand kann seinen Schaden geltend machen, aber nicht die Versicherung selbst für einen ihrer Versicherungsnehmer.

Laut meiner Versicherung ist die andere Versicherung nach Einsicht des Protokolls und Einreichen des Schadens von ihrem Mandanten auf meine Haftpflicht zugegangen und hat von dieser eine Übernahme der Teilschuld gefordert.

So wurde mir das am Telefon zumindest erklärt. Was nun rechtens ist weiß ich leider auch nicht

Zitat:

Original geschrieben von Salzmilch

Die haben das natürlich gemacht, weil das wohl so üblich ist. Nun hab ich aber mal gefragt was ich denn so der Haftpflicht meines Gegners in Rechung stellen kann. Ich lass mich doch nicht in der Haftpflicht hochstufen wenn nur der andere was davon hat.

Original geschrieben von traumzauber Niedlich, dieser Grundgedanke, aber völliger Blödsinn. Unüblich wäre es natürlich, dass deine Versicherung die Ansprüche des Gegners reguliert, ohne eine Schadenschilderung von dir gehört zu haben. Evtl- wurde noch nichts reguliert, sondern bisher lediglich wegen der Ansprüche der Vertrag belastet.

Das kann ich auch nur mit dem Telefongespräch kommentieren. Laut diesem sind auf meiner Haftpflichtseite 6800 Eur belastet. Der andere müßte, nach meiner Rechnung, also den doppelten Schaden am Fahrzeug haben.

Zitat:

Original geschrieben von Salzmilch

Es gehen nun wohl so Dinge wie Nutzungsausfall, Unkosten (Telefon etc.) und die Selbstbeteiligung.

Original geschrieben von traumzauber

Du kannst gern bei der gegnerischen Versicherung deinen Schaden geltend machen. Je nach Haftungsquote bekommst du mehr oder weniger oder gar nichts, dazu tendiere ich. Selbstbeteiligung? Du hast deinen Schaden doch nicht über die Kasko regulieren lassen. Du würdest doch sicher den kompletten Schaden geltend machen, für den du sicher trotz Barzahlung eine Rechnung haben wirst. Wie ist es mit Fotos des Schadens?

Ich habe den Schaden anfangs über meine Kasko laufen lassen, da es ja hieß das jeder seinen zahlt und ich noch keinen weiteren im Jahr 2008 anliegen hatte. Der Fall änderte sich aber im September. Ich war halt zu doof im Parkhaus um die Kurven zu fahren. Der Schaden war weitaus größer als vermutet und ich musste abermals meine Kasko belasten. Ich habe dann mal den Taschenrechner aus der Hose gezogen und ausgerechnet das ich lieber den ersten Schaden der Kasko erstatten sollte und somit den Beitrag etwas niedriger halten könnte. Nun ist halt die Frage ob ich statt der schon von mir gezahlten Selbstbeteiligung die ganze Rechnung einreichen sollte da ich nun ja auch alleiniger Zahler bin.

Zitat:

Original geschrieben von Salzmilch

Da sich das Jahr aber nun dem Ende nähert muss ich mich etwas beeilen. Wisst ihr was man da noch angeben kann und vor allem was kann ich für meinen Z4 M (E85) für den Nutzungsausfall bei einer Woche berechnen?

Original geschrieben von traumzauber

Die Frist läuft nach 3 Jahren ab Kenntnis des Schadens ab, nicht in diesem Jahr. Nutzungsausfall nach Sanden/Danner --> mal google benutzen. Ohne Reparturrechnung funktioniert das natürlich auch nicht.

Die Rechnung hab ich natürlich noch. Ist mit Kenntnis des Schadens die Kenntnis meinerseits oder der der Versicherung gemeint? Die sollte diesen natürlich auch kennen, aber eben nicht mit meinen Ansprüchen.

Sprich unbedingt nochmal mit deiner Versicherung, aber mit der Schadenregulierung und nicht irgendeinem Vertreter. Das sollte es überhaupt nicht geben, dass ein Schaden ohne Wissen und ohne Kommentierung des eigenen Versicherungsnehmers reguliert wird. Hast du da wirklich nie Post bekommen?

Die Polizei befasst sich nur mit den Ermittlungen zum Unfallhergang, was sie wohl zumindest mit Vermessen der Bremsspur glücklicherweise auch getan hat. Sie betrachten also nur den strafrechtlichen Aspekt des Unfalles, aber nicht den zivilrechtlichen. Im extremsten Fall ist es schon vorgekommen, dass bei der Unfallaufnahme einer die 01 (Verursacher) war und dann doch seinen Schaden zu 100 % von der Gegenseite reguliert bekommen hat. ;)

Über die Haftungsquote entscheidet der regulierende Haftpflichtversicherer bzw. mehrere Haftpflichtversicherer, wie zum Beispiel in deinem Fall. Hier wird es wohl zur einer Quotelung kommen bzw. schon gekommen sein. Die Frage ist nur: welche Quote? Im idealen Fall kommen beide beteiligte Versicherer zur gleichen Haftungseinschätzung und damit zur gleichen Haftungsquote, z.B. die Versicherung von A reguliert zu 40% die Ansprüche von B und die Versicherung von B reguliert zu 60 % die Ansprüche von A. Soviel die Theorie, die Praxis sieht anders aus, da die Versicherer untereinander die Haftung nicht abstimmen.

Also unbedingt die wichtigen Fragen mit der schadenregulierenden Stelle deiner Versicherung besprechen:

1. Warum Regulierung ohne Schilderung deinerseits bzw. haben sie evtl. deine Schilderung aus dem Parallelschaden (Kasko) dafür genommen, was ja auch logisch wäre?

2. Mit welcher Schadenquote wurden die Ansprüche des anderen reguliert.

Du kannst unabhängig von der Quote deines Versicherers den Schaden in voller Höhe bei der gegnerischen Versicherung geltend machen, solltest dich aber darauf einrichten, dass der prozentuale Anteil höchstens in der Höhe gezahlt wird, in der deine eigene Versicherung die Mithaftung des Gegners beurteilt hat. Ist das verständlich formuliert?

Gibt es ein Gutachten, evtl. noch von deiner Versicherung, weil es ursprünglich als Kaskoschaden reguliert wurde?

Ansonsten:

- komplette Reparaturkosten

- Nutzungsausfall für die Dauer der Rep.

- Kostenpauschale

und dann auf das Beste hoffen. Rechtschutzversicherung besteht wohl nicht?

Frist ist drei Jahre nach deiner Kenntnis, hast also noch Zeit.

Noch ein Tipp: Vielleicht wäre eingeschlossener Rabattschutz für dich mal eine Option? :)

Viel Erfolg.

Moin,

 

da geht jetzt aber doch einiges durcheinander:

 

- Es gibt mehrere Möglichkeiten, warum Dein KH-Versicherer hier geleistet hat.

Für mich nach Deiner Schilderung am wahrscheinlichsten ist, dass der Unfallgegner einfach seinen Schaden über seine Kasko-Versicherung abgewickelt hat.

Der Kasko-Versicherer hat bei der Prüfung des Sachverhalts festgestellt, dass hier überwiegendes, evt. sogar alleiniges Verschulden auf Seiten Deines Bruders vorliegt und daher einen Regress bei Deinem KH-Versicherer angemeldet.

Es kommt nämlich keinesfalls darauf an, ob der Unfallgegner sich persönlich an Deine Versicherung wendet oder nicht. Das kann die gegnerische (Kasko)Versicherung ganz alleine. Und das macht sie -entegene dem hier bisher geschriebenen- auch, wenn sie feststellt, dass wegen des Kasko-Schadens (des Gegners) Schadensersatzansprüche gegen Dich (also Deinen KH-Versicherung) auf sie (die Kasko des Gegners) übergegangen sind (§ 67 VVG).

 

-Zweite Möglichkeit: Der Gegner hat seinen Schaden über seine Kasko abgerechnet und den ihm verbleibenden Schaden (Selbstbeteiligung, Ausfall, Kostenpauschale usw.) nach dem sog. Quotenvorrecht bei Deiner KH-Versicherung geltend gemacht. Ist etwas kompliziert, erklär ich hier jetzt lieber nicht (Grundgedanke ist, dass derjenige, der seine Kasko in Anspruch genommen hat, obwohl der Gegner mitverschuldet hat, dadurch nicht schlechter gestellt werden darf, als es seiner Verschuldensquote entspricht).

 

- Dritte Variante: (eher unwahrscheinlich) Der Gegner hat den ganzen Schaden zuerst bei Deiner KH-Versicherung geltend gemacht und hofft darauf, möglichst viel von dort zu bekommen und nur den Rest selbst (oder über seine Kasko) zu tragen.

 

Bei allen Varianten wird Deine Versicherung die Polizeiakte angefordert haben.

Nach dem geschilderten Sachverhalt, haftest Du (bzw. Dein Bruder) zunächsteinmal für den Schaden des Gegners. Ob ein Mitverschulden eingewandt werden kann, hängt davon ab, ob der behauptete Geschwindigkeitsverstoß

1. nachweisbar und

2. erheblich für die Vermeidbarkeit des Unfalls war.

Vereinfacht gesagt: Wenn Dein Bruder dem Gegner in dei Seite gerauscht ist, spielt es praktisch keine Rolle, ob der Gegner 10 oder 50 km/h fuhr. Der Unfall wäre für ihn so oder so nicht vermeidbar gewesen, denn wie soll er vermeiden, dass ihm einer in die Seite knallt?

Anders wäre es, wenn er Deinem Bruder aufgefahren wäre, nachdem dieser aus der Ausfahrt kam. Dann würde es sich auswirken, ob er mit 10 km/h evt noch hätte bremsen können, mit 40 km/h aber nicht mehr.

 

Diese Fragen klärt der Versicherer in der Regel intern, zusammen mit Unfallanalytikern. Deine Schilderung ist dafür eher weniger wichtig.

 

Alles in allem scheint das bisher durchaus korrekt abgelaufen zu sein. Du musst damit rechnen, dass Dein KH-Vertrag durch den Unfall belastet wird.

 

Gruß

Hafi

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

Für mich nach Deiner Schilderung am wahrscheinlichsten ist, dass der Unfallgegner einfach seinen Schaden über seine Kasko-Versicherung abgewickelt hat.

Der Kasko-Versicherer hat bei der Prüfung des Sachverhalts festgestellt, dass hier überwiegendes, evt. sogar alleiniges Verschulden auf Seiten Deines Bruders vorliegt und daher einen Regress bei Deinem KH-Versicherer angemeldet.

Es kommt nämlich keinesfalls darauf an, ob der Unfallgegner sich persönlich an Deine Versicherung wendet oder nicht. Das kann die gegnerische (Kasko)Versicherung ganz alleine. Und das macht sie -entegene dem hier bisher geschriebenen- auch, wenn sie feststellt, dass wegen des Kasko-Schadens (des Gegners) Schadensersatzansprüche gegen Dich (also Deinen KH-Versicherung) auf sie (die Kasko des Gegners) übergegangen sind (§ 67 VVG).

Kennst du das wirklich so als gelebte Praxis? Immerhin sind KH/KF- und KH/KH-Teilungsabkommen schon seit vielen Jahren unter der Erde. Du meinst evtl. § 86 VVG?

-Zweite Möglichkeit: Der Gegner hat seinen Schaden über seine Kasko abgerechnet und den ihm verbleibenden Schaden (Selbstbeteiligung, Ausfall, Kostenpauschale usw.) nach dem sog. Quotenvorrecht bei Deiner KH-Versicherung geltend gemacht.

Möglich, wenn auch für mich eher unwahrscheinlich. Noch nicht mal jeder RA kennt das Quotenvorrecht, leider.

Deine Schilderung ist dafür eher weniger wichtig.

Natürlich kann man auch nur nach Aktenlage zu einer Haftungsbeurteilung kommen, aber das ist absolut untypisch. Die einfachste und schnellste Übung für den Versicherer ist immer noch der Kontakt mit dem eigenen Kunden. Dass man unter Umständen dann noch zusätzlich die EA anfordert, ist ja richtig, aber bis die nach Wochen und Monaten mal da ist, sollte der Sachbearbeiter schon seine Arbeit richtig erledigen und mit dem VN sprechen. Unangeachtet dessen, dass der VN zu Recht verärgert ist, wenn zur nächsten Hauptfälligkeit sein Vertrag belastet ist und er nachfragen muss, worum es eigentlich geht.

Ich denke schon, dass die Schadenschilderung aus seinem eingangs gemeldeten Kaskoschaden stammt, aber ich weiß es natürlich auch nicht.

Alles in allem scheint das bisher durchaus korrekt abgelaufen zu sein. Du musst damit rechnen, dass Dein KH-Vertrag durch den Unfall belastet wird.

Wenn ich den TE richtig verstanden habe, ist das wohl schon geschehen.

Wie gesagt, das richtige Telefonat mit dem richtigen Ansprechpartner wird bestimmt für den TE die nötige Klarheit bringen. Vielleicht gibt es ja mal eine aufschlussreiche Rückmeldung dazu.

Gruß

traumzauber

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Zitat:

Und das macht sie -entegene dem hier bisher geschriebenen- auch, wenn sie feststellt, dass wegen des Kasko-Schadens (des Gegners) Schadensersatzansprüche gegen Dich (also Deinen KH-Versicherung) auf sie (die Kasko des Gegners) übergegangen sind (§ 67 VVG).

 

Kennst du das wirklich so als gelebte Praxis? Immerhin sind KH/KF- und KH/KH-Teilungsabkommen schon seit vielen Jahren unter der Erde. Du meinst evtl. § 86 VVG?

Wo bitte hast Du einen Hinweis auf die alten Abkommen in meinem Beitrag gelesen?

 

Die Insider wissen, dass es sich bei einem Regress nach 67 VVG (Gesetzlicher Forderungsübergang) um einen Sach- und Rechtslageregress handelt.

Für den TE ist die Art des Regresses ohnehin vollkommen wurscht.

Entscheidend für seine Frage ist, dass es absolut üblich ist, dass ein Kasko Versicherer einen KH Versicherer in Regress nimmt, ohne dass eine der Unfallparteien selbst etwas dazu beiträgt.

 

Ob altes Recht (67 VVG a.F.) oder neues Recht (86 VVG n.F.) anzuwenden ist, wissen wir alle nicht, da wir den Vertragsbeginn des TE nicht kennen.

Der Hinweis spielt aber für die Frage auch keine Rolle, denn es steht in beiden §§ ja inhaltlich praktisch das gleiche drin und die Hausnummer ist nun doch zweitrangig.

 

Zitat:

 

Deine Schilderung ist dafür eher weniger wichtig.

 

Natürlich kann man auch nur nach Aktenlage zu einer Haftungsbeurteilung kommen, aber das ist absolut untypisch. Die einfachste und schnellste Übung für den Versicherer ist immer noch der Kontakt mit dem eigenen Kunden.

Bitte vollständig zitieren. 

Ich habe geschrieben:

Zitat:

Diese Fragen klärt der Versicherer in der Regel intern, zusammen mit Unfallanalytikern. Deine Schilderung ist dafür eher weniger wichtig.

Der eigentliche Hergang war ja offenbar bekannt und ebenso der Haftungseinwand. Warum sollte man den Kunden dazu nocheinmal befragen?

 

Gruß

Hafi

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

Wo bitte hast Du einen Hinweis auf die alten Abkommen in meinem Beitrag gelesen?

Die Insider wissen, dass es sich bei einem Regress nach 67 VVG (Gesetzlicher Forderungsübergang) um einen Sach- und Rechtslageregress handelt.

Für den TE ist die Art des Regresses ohnehin vollkommen wurscht.

Entscheidend für seine Frage ist, dass es absolut üblich ist, dass ein Kasko Versicherer einen KH Versicherer in Regress nimmt, ohne dass eine der Unfallparteien selbst etwas dazu beiträgt.

Hallo Hafi,

in Anlehnung an deine Sig. muss ich wirklich einräumen, dass ich an dieser Stelle einen völligen Aussetzer hatte und die wirklich falsche Antwort geschrieben habe. Du bist vollkommen im Recht.

Gruß

traumzauber

Hallo traumzauber,

 

na also, dann sind wir uns ja einig:D

 

Frohes Neues allerseits!

 

Hafi

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