Wenn der Turbolader durchgeht...
Hallo... bei meinem Sohn ist es jetzt passiert... Turbo drehte bis 4000... dann ging nichts mehr... nicht mal bremsen... Unfall...überschlagen... Totalschaden... ihm ist Gott sei dank nichts passiert... allerdings gibt es evtl jetzt Probleme mit der Versicherung... er hat teilkasko mit 150 SB und vollkasko mit 300 SB...
Eben war der Gutachter da, der sagte, das es sich hierbei um einen Betriebsschaden handelt. Das wird wohl nie versichert. Die Frage ist jetzt, was wir da evtl an Rückerstattung zu erwarten haben... wir haben das Auto im Juli für 4000 Euro gekauft...
Kennt sich da jemand aus???
25 Antworten
Zitat:
@Nadine75 schrieb am 4. Oktober 2021 um 10:46:16 Uhr:
Hallo... bei meinem Sohn ist es jetzt passiert... Turbo drehte bis 4000... dann ging nichts mehr... nicht mal bremsen...
Gibts nicht. Die Bremse funktioniert trotzdem und 4000 Touren ist nich außergewöhnlich viel.
Gruß Metalhead
Und Gang rausnehmen bzw. neutral hätte als zweitbeste Option immer noch geklappt. Motor im Sack, aber wenigstens faltenfreie Karosse.
Zudem wird sich die Aussage "der Turbo ist hochgegangen, ich wars nicht" Anhand des Öls im Ansaugbereich und des Zustands des Partikelfilters leicht nachprüfen. Jedenfalls von einem Gutachter. Und was die Aussage der Versicherung angeht - Anwalt. Wenn die den Turbo als angebliche Ursache (Verschleissteil) nicht zahlt, die "Knitter" durch den folgenden Unfall werden definitiv zu übernehmen sein. Und findet der Gutachter kein substanzielles Öl im Ansaugbereich, keine dazu passende Ölvermehrung im Motor und keinen völlig ausgeglühten Partikelfilter -> dann auch den Rest. Weil dann war "Mami, ich konnte gar nichts dafür...." effektiv widerlegt. Dann wars ein wodurch auch immer bedingter Fahrfehler.
Zitat:
@Nadine75 schrieb am 4. Oktober 2021 um 10:46:16 Uhr:
Eben war der Gutachter da, der sagte, das es sich hierbei um einen Betriebsschaden handelt. Das wird wohl nie versichert. Die Frage ist jetzt, was wir da evtl an Rückerstattung zu erwarten haben... wir haben das Auto im Juli für 4000 Euro gekauft...
Kennt sich da jemand aus???
Der kaputte Motor ist ein Betriebsschaden und nicht versichert.
Was danach passiert ist (wenn ich es richtig verstehe: von der Straße abgekommen und überschlagen?) klingt nach Unfall und wäre damit versichert.
Allerdings hatte das Auto beim Eintritt des Unfallschadens ja schon einen kapitalen Motorschaden, das wird sich also erheblich auf den Wiederbeschaffungswert und damit die Entschädigungsleistung der Versicherung auswirken.
Von der Versicherung wäre demnach zu erwarten:
Der Wert eines vergleichbaren Fahrzeugs mit durchgegangenem Turbo und kaputtem Motor, abzüglich Selbstbeteiligung abzüglich Restwert (also das, was noch jemand für das kaputte Auto zahlen möchte).
Damit kommt man ggf. schon in einen Bereich, in dem man prüfen sollte ob der Rabattverlust nicht größer ist als die Versicherungsleistung.
Zitat:
@hk_do schrieb am 4. Oktober 2021 um 16:07:21 Uhr:
Allerdings hatte das Auto beim Eintritt des Unfallschadens ja schon einen kapitalen Motorschaden, ...
Das dürfte eine Schutzbehauptung des Delinquenten gewesen sein. 😉
Gruß Metalhead
Weshalb ein Blick in den Ansaugbereich durch eine fachkundige und unvoreingenommene Person (Gutachter) vollkommen angebracht ist. Sowohl gegenüber der Versicherung wie auch gegenüber dem Nachwuchs.
Sollte der Gutachter im Ansaugbereich kein substanzielles Öl finden bzw. im sicherlich vorhandenen Restöl keinen substanziellen Dieselanteil (Probenahme durch Gutachter plus Analyse im Öllabor) - dann war die Schilderung des Filius eine Schutzbehauptung und die Versicherung hat ALLES zu bezahlen. Der Filius dann wenigstens die Gutachterkosten. Sonst lernt er es nicht.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 4. Oktober 2021 um 16:13:31 Uhr:
Das dürfte eine Schutzbehauptung des Delinquenten gewesen sein. 😉
Aber warum sollte die Versicherung diese Behauptung in Frage stellen?
Immerhin spart ihr das vermutlich eine vierstellige Summe...
Zitat:
@hk_do schrieb am 4. Oktober 2021 um 19:42:27 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 4. Oktober 2021 um 16:13:31 Uhr:
Das dürfte eine Schutzbehauptung des Delinquenten gewesen sein. 😉Aber warum sollte die Versicherung diese Behauptung in Frage stellen?
Immerhin spart ihr das vermutlich eine vierstellige Summe...
Wenn diese Aussage zur Versicherung kommt, wäre das an Dummheit nicht zu überbieten. 😉
Gruß Metalhead
Da der Gutachter schon von einem Betriebsschaden gesprochen hat scheint die Aussage bereits angekommen zu sein.
Von so einem Betriebsschaden und dessen Ausschluss in der Vollkasko habe ich noch nicht gehört. Dann könnte die Versicherung bei divesersen Schäden, wie defekter Bremse, defekter Servolenkung einen Schaden mindern/ablehnen.
Im VK Bereich gilt das nur für grobe Fahrlässigkeit.
Es gibt die Gefährdungshaftung, deshalb muss jedes Auto auch haftpflichtversichert sein. Warum sollte die Versicherung denn dann im VK Bereich genau so etwas ausschließen?
Eine VK hat keine besonderen Gefahren genannt, die ausschließlich versichert sind. Es sind nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, Fahrten unter Drogen sowie Alkohol die ausgeschlossen werden. Ein Passus von eventuellen Betriebsschäden habe ich noch nie in meinen Bedingungen gefunden.
Ich hoffe es ist eine Versicherung mit ortsansässiger Agentur und nicht eine, wo man nur anrufen kann... Dahin und das klären. Sollte es tatsächlich zur Ablehnung kommen, ab zum Anwalt.
Zudem finde ich eserstaunlich, das alle die Situation besser hätten meistern können, dabei fehlen die Details wann, wie, wo in welcher Situation es passierte und wie wieviel Fahrpraxis der Sohnemann hat wurde auch nicht erwähnt....
Ben
Andersrum wird ein Schuh draus:
In der Vollkasko sind nur bestimmte Gefahren versichert. Das ist u.A. (für den vorliegenden Fall relevant) der Unfall. Dabei ist ein Unfall ein von außen und mit einer gewissen Plötzlichkeit einwirkt.
Das gilt hier für den Teil "Abkommen von der Fahrbahn und Überschlagen", die dabei entstandenen Schäden sind also versichert.
Der vorhergehende Teil "Durchgehen des Motors durch Verbrennen von im Turbolader austretendem Öl" dagegen hatte keine von außen einwirkende Ursache, der war ein Betriebsschaden. Deswegen ist der dabei entstandene Schaden nicht versichert und mindert im Zweifelsfall den Fahrzeugwert bei Eintritt des Unfallschadens.
Etwaige Fragen von Schuld oder Vermeidbarkeit spielen dabei keine Rolle.
Das ist auch nicht richig. Dein Satz gilt für eine Unfallversicherung für Personen. Und lautet richtig: Unfall: Ein von aussen, unfreiwillig und plötzlich auf den Körper einwirkendes Ereignis.
In der Teilkaskoversicherung gibt es die versicherten Gefahren: Diebstahl, Brand, Glasbruch, Blitzschlag, Sturm und Hagel, Überschwemmung, Wildunfälle und evtl Goodis wie Marderschäden.
In der Hausrat- und Gebäudeversicherung sind auch die Gefahren aufgezählt.
In der Vollkasko hingegen NICHT. Hier zählt, daß das Auto unabsichtlich ohne grobe Fahrlässigkeit, ohne Alkohol und Drogeneinfluss einen Schaden erlitten hat. Sie zahlt EIGEN verusachte Schäden. Da gibt es keine genannten Gefahren.
Es ist Jahre her, das ich das gelernt und mehrere Jahre beruflich gemacht habe und ich habe da wohl mehr Fachwissen, als hier so manche Vermutung geäussert wird.
Also her mit den Quellen, die besagen, dass die Vollkasko hier nicht zahlt.
Ich denke, diese Frage "Zahlt die Vollkasko wenn ein Unfall (=Kollisionsschaden) durch einen vorhergehenden Motorschaden (=Betriebsschaden) bedingt worden sein soll" wäre im Versicherungsforum besser aufgehoben.
Zitat:
@benprettig schrieb am 6. Oktober 2021 um 08:59:31 Uhr:
Also her mit den Quellen, die besagen, dass die Vollkasko hier nicht zahlt.
Nichts leichter als das, ich zitiere die Muster-AKB des GDV:
Zitat:
A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert?
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs, einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:Ereignisse der Teilkasko
A.2.2.2.1 Versichert sind die Schadenereignisse der Teilkasko nach A.2.2.1.Unfall
A.2.2.2.2 Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Keine Unfallschäden sind deshalb insbesondere:
? Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einem Bremsvorgang haben, z. B. Schäden an der Bremsanlage oder an den Reifen.
? Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund eines Betriebsvorgangs eintreten, z. B. durch falsches Bedienen, falsches Betanken oder verrutschende Ladung.
? Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einer Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung haben.
? Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen, z. B. Rangierschäden am Zugfahrzeug durch den Anhänger.
? Verwindungsschäden.Vorhersehbare Beschädigungen des Fahrzeugs, die üblicherweise im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung des Fahrzeugs entstehen, gelten nicht als Unfallschaden. Beispiel: Schäden an der Ladeoberfläche eines Lkw durch Beladen mit Kies.
Mut- oder böswillige Handlungen
A.2.2.2.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden
(z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
Versichert sind also in der Vollkasko üblicherweise neben den Risiken der Teilkasko die Risiken "Unfall" und "Vandalismus".
Natürlich kann jeder Versicherer seine eigenen AKB aufstellen, und nur weil ich noch nie davon gehört habe ist es natürlich nicht ausgeschlossen, dass ein Versicherer auch Motorschäden aufgrund durchgehender Turbolader in der Vollkasko versichert. Da muss die TEin letztlich in ihren AKB nachschauen, was sie (bzw. der Sohn) versichert hat. Ganz offensichtlich gibt es ja mindestens einen solchen Versicherer, vielleicht mag @benprettig uns ja mitteilen, welcher das ist.