Wenden bei durchgezogener Linie
Hey......
ich habe ein Problem.
ich befuhr ein Strasse und mein Vordermann wendete plötzlich beim fließenden Verkehr hinter einer Verkehrsinsel wo durchgezogene Linien sind.
Hier sind schon eine Foren aufgelistet aber ein eindeutiges Ergebniss konnte ich noch nicht finden wer nun Schuld hat beim Unfall.
Die Polizei hat mein Vordermann verwarnt weil dieser Wenden wollte an einer Stelle wo durchgezogene Linie sind.
Die gegnerische Versicherung weigert sich zu zahlen bis die Schuldfrage geklärt ist.
Kann mir einer weiterhelfen wie wohl eventuell die Schuldfrage sein wird.
Wäre echt lieb von Euch.
Da fährt man nun schon 16 Jahre Unfallfrei und im Jahr 150 000 km und dann sowas
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von KaBaMi
Wenn das der Fall sein sollte das ich Schuld bekomme
das wird sehr warscheinlich der fall sein!
Zitat:
versteh ich die STVO nicht
die scheinst du auch nicht verstanden zu haben, denn sonst wüsstest du, das man hinter einem fahrzeug soviel abstand halten MUSS, dass man sein eigenes fahrzeug sicher zum stehen bringen kann....donnert man in das andere fahrzeug (das aus welchen gründen auch immer anhält) rein, war man entweder zu schnell, oder hatte zu wenig abstand...meist trifft die kombination aus "zu schnell" und "zu wenig abstand" zu...
Zitat:
und man kann sich dadurch die durchgehenden Fahrbahnmarkierungen ersparen.
dort hätte ebensogut ein kind oder sonst ein hinderniss auf der straße sein können, dann wärest du ihm trotzdem reingedengelt......DEIN fehlverhalten hat nichts, mit dem fehlverhalten des anderen oder den straßenmarkierungen zu tun!
41 Antworten
Eher "gefährlicher Eingriff ...."
Wird wahrscheinlich mit 25% Teilschuld für dich enden.
Anwalt ist sicher nicht verkehrt wenn ein Rechtsschutz oder Verkehrsrechtsschutz besteht!
Ganz neu ist mir allerdings die Aussage der Polizisten. Diese äußern sich normallerweise nicht zur (Versicherungstechnischen)Schuldfrage und haben diese auch nicht zu klären...
Das was die netten Herren meinten war eher die Strafrechtliche Lage...
HTC
Zitat:
Original geschrieben von HTC
Eher "gefährlicher Eingriff ...."
😕😕😕😕😕
Zitat:
Wird wahrscheinlich mit 25% Teilschuld für dich enden.
😕😕😕😕😕
Zitat:
Das was die netten Herren meinten war eher die Strafrechtliche Lage...
HTC
😕😕😕😕😕
Bei diesem Post kommen bei mir nur Fragen über Fragen auf!
Erklär mal bitte was du im einzelnen meinst!
Hallo,
ich hatte heute das gleiche Problem, nur habe ich gewendet. Vor mir und auf der Gegenfahrbahn war frei. In ca. 50m Entfernung eine Ampel. Man kann geradeaus fahren oder auf die Linksabbiegerspur. Links von besagter die Gegenfahrbahn. Ca. 50m hinter mir auf meiner Spur war ein Fahrzeug, ich blinke links, schlage ein und ziehe eine langezogene Kurve über die Linksabbiegerspur. Als ich mich schon zu 80% in der neuen Fahrtrichtung und auf der Gegenfahrbahn befinde, trifft mich besagtes Fahrzeug am Heck an der letzten Ecke der Stoßstange in einem sehr spitzen Winkel.
Der Schaden ist glücklicherweise nur an der Stoßstange. Diese ist eingedrückt, es hat aber weder Auspuff noch andere Fahrzeugteile erwischt.
Die Polizei wurde gerufen und hat den Unfall aufgenommen. Der Unfallgegner behauptet, ich sei an ihm vorbei und in einem Bogen um ihn herumgefahren, so auch die Zeichnung auf dem Anhörungsbogen.
Er hätte noch versucht zu bremsen.
Ich bin mir meiner Schuld und meines Vergehens in diesem Fall durchaus bewusst. Möchte aber schon wissen, warum nun ein Bußgeldtatbestand vorliegen soll.
Mir ging das ganze mit der Polizei etwas zu schnell. Ich werde von hinten getroffen wie im Beispiel des TE. Soll aber die volle Schuld kriegen?
Solche Wendeaktionen erlebe ich täglich (meine Jahresfahrleistung liegt weit der 40000) und auch ich musste deswegen schon bremsen.
Aber es kann doch nicht sein, dass ich hier die volle Schuld bekommen soll, weil jemand nicht genug Abstand hält. Interessanterweise hat er mich am Heck getroffen und nicht in der Mitte oder an der Hinterachse. Er hat also mein ganzes Wendemannöver sehen müssen und zusätzlich noch auf den Linksabbiegerstreifen wechseln müssen um mich zu treffen.
Auf der Straße war 50 vorgeschrieben.
Im Anhang eine Skizze, ähnlich der der Polizei.
Durch das Schneiden ist es möglich, daß du zu 100% schuld bist. Und das ist in dem Fall meiner Meinung nach bei 2 Spuren auch gerechtfertigt.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
😕😕😕😕😕Zitat:
Original geschrieben von HTC
Eher "gefährlicher Eingriff ...."
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
😕😕😕😕😕Zitat:
Wird wahrscheinlich mit 25% Teilschuld für dich enden.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
😕😕😕😕😕Zitat:
Das was die netten Herren meinten war eher die Strafrechtliche Lage...
HTC
Bei diesem Post kommen bei mir nur Fragen über Fragen auf!
Erklär mal bitte was du im einzelnen meinst!
OK hier mal ausführlicher:
1. Der Tatbestand bezeichnet man korrekt als "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" ; Die Aussage bezieht sich auf den vorhergehenden Beitrag (Siehe Seite 1).
2. 25% Teilschuld wegen unterschreitung des Sicherheitsabstandes. Der Gegnerische Fahrer (Wender) bekommt 75% Teilschuld weil sein Vergehen größer ausfällt. Es geht hier um die Schadensverteilung der Versicherungen!!!
3. Die Polizei stellt die Verstöße gegen die geltenden Gesetze bzw die StvO fest. Die Schadensverteilung übernehmen die Versicherungen bzw die Anwälte...
Was genau war deine Frage(n)???
HTC
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Durch das Schneiden ist es möglich, daß du zu 100% schuld bist. Und das ist in dem Fall meiner Meinung nach bei 2 Spuren auch gerechtfertigt.
nur das ich ihn nicht geschnitten habe. Die Zeichnung entspricht nicht der Realität. Der Typ war hinter mir, hätte er seine Spur gehalten,wäre garnichts passiert. Er hätte auch ausweichen können, denn ich bin ja quasi vor ihm nach links gefahren.
Naja der Anwalt ist eingeschaltet. Mal sehen was die Versicherung sagt.
Wird ja nur für mich (Stoßstange) teuer. Rabattschutz besteht...
Dennoch habe ich eine ähnliche Situation heute schon wieder erlebt. Vor mir wendet jemand. Wenn man genug Abstand hält, kann und darf da nichts passieren. Aber manche träumen halt auf der Straße...
Aus der Ferne alles zu beurteilen ist nicht möglich.
Es gibt mehrere Dinge.
1. starkes Bremsen ohne Grund
(Weil er ja noch nicht abgebogen war)
2. Überfahren einer durchgezogenen Linie
(Hat nix mit dem Unfall an sich zu tun)
3. Abbiegen ohne Blinker
(Man muss damit rechnen, das der Blinker kaputt sein könnte)
4. Misachtung des Mindestabstandes
(Es steht nirgendwo, wei weit du entfernt warst)
usw usw usw.
Somit muss man jeden Fall einzeln überprüfen, und kann so nicht sagen, wer nun schuld hat, schuldfrei ist, oder wie anteilig er beteidigt ist.
Zitat:
Original geschrieben von CWeinert
Mir ging das ganze mit der Polizei etwas zu schnell. Ich werde von hinten getroffen wie im Beispiel des TE. Soll aber die volle Schuld kriegen?
Richtig.
Ziemlich bescheuerte Aktion von dir. Du hast dem andern die Spur genommen, wo sollte er denn hin? Mangelnden Sicherheitsabstand kannst du auch nicht vorwerfen, denn du warst in ner anderen Spur
und wenden darfst du nur wenn alles frei ist, also weder von hinten noch von irgendwo anders etwas kommt. Niemand kann damit rechnen dass jemand wendet, schon gar nicht ueber mehrere Spuren und ueber Sperrlinie.
Wahrscheinlich haettest du es bei einem Motorradfahrer auch so gemacht, und der waere jetzt tot.
nochmal, wir waren in der gleichen Spur!
ich hätte bestimmt nciht nach links geblinkt, wenn schräg hinter mir jemand gewesen wäre.
Ich gehe davon aus, dass er es leider viel zu spät gesehen hat, dass das Auto vor ihm nach links wendet und nicht bloß die Spur wechselt. Er hat ebenso die Spur gewechselt und dann erst gesehen, dass ich ja drehe.
Naja ich werde jedenfalls berichten.
Zitat:
Original geschrieben von CWeinert
nochmal, wir waren in der gleichen Spur!ich hätte bestimmt nciht nach links geblinkt, wenn schräg hinter mir jemand gewesen wäre.
Ich gehe davon aus, dass er es leider viel zu spät gesehen hat, dass das Auto vor ihm nach links wendet und nicht bloß die Spur wechselt. Er hat ebenso die Spur gewechselt und dann erst gesehen, dass ich ja drehe.
Naja ich werde jedenfalls berichten.
Dann wäre er dir aber nicht schräg hinten sondern grade hinten reingefahren.
dann habe ich das falsch beschrieben, er hatte den Schaden nicht vorne links, sondern in der Mitte...
Ich stieg ja auch aus und dachte sch..., gehe zu seinem Auto und wundere mich das an der linken Seite ist doch alles in Ordnung ist.
Sonst wäre ja alles klar. Ich habe ihn nicht gesehen, er ist in die Bremse gestiegen und hat mich leider an der letzte Ecke mit seiner Fahrerseite erwischt.
Wichtiger wäre, wo bei dir der Schaden ist.
hier ein Foto
Zitat:
Original geschrieben von HTC
OK hier mal ausführlicher:1. Der Tatbestand bezeichnet man korrekt als "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" ; Die Aussage bezieht sich auf den vorhergehenden Beitrag (Siehe Seite 1).
Was wir hier aber zu 100% ausschließen können!
Wir sind hier auf keinen Fall im Strafrecht und lediglich im OWi-Recht.
Zitat:
2. 25% Teilschuld wegen unterschreitung des Sicherheitsabstandes. Der Gegnerische Fahrer (Wender) bekommt 75% Teilschuld weil sein Vergehen größer ausfällt. Es geht hier um die Schadensverteilung der Versicherungen!!!
Hier bleiben dann meine Fragezeichen zu deiner Auffassung stehen!
Aus deiner Sicht ist also das Auffahren auf ein anderes Auto (aufgrund von zu geringem Abstand, zu hohem Tempo...) nicht so schlimm wie ein verbotswidriges Wenden / abbiegen?
Dann zeig mit bitte bitte bitte EIN Gerichtsurteil, wo ein Richter deiner Meinung war!
Wie kann eine geringe Ordnugnswidirgkeit (verbotswidirges Wenden) geringer sein als ein Auffahren, ich bitte dich!
Zitat:
3. Die Polizei stellt die Verstöße gegen die geltenden Gesetze bzw die StvO fest. Die Schadensverteilung übernehmen die Versicherungen bzw die Anwälte...
Was du nicht sagst, ist das so?!?
Ich habe darin bestimmt mehr Erfahrung als du, aber lassen wir das.
Meine Aussage bezog sich auf die einfache Tatsache, dass die Polizei hier NICHT vom Strafrecht gesprochen haben kann, da hier keine Staftat vorliegt!
@Hugaar:
Dann nehme ich alles zurück!
Wenn du pöbeln willst, dann such dir einen anderen. Die Diskussion wird langsam offtopic.
HTC