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Wenden bei durchgezogener Linie

Hey......
ich habe ein Problem.
ich befuhr ein Strasse und mein Vordermann wendete plötzlich beim fließenden Verkehr hinter einer Verkehrsinsel wo durchgezogene Linien sind.
Hier sind schon eine Foren aufgelistet aber ein eindeutiges Ergebniss konnte ich noch nicht finden wer nun Schuld hat beim Unfall.
Die Polizei hat mein Vordermann verwarnt weil dieser Wenden wollte an einer Stelle wo durchgezogene Linie sind.
Die gegnerische Versicherung weigert sich zu zahlen bis die Schuldfrage geklärt ist.
Kann mir einer weiterhelfen wie wohl eventuell die Schuldfrage sein wird.
Wäre echt lieb von Euch.
Da fährt man nun schon 16 Jahre Unfallfrei und im Jahr 150 000 km und dann sowas

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von KaBaMi


Wenn das der Fall sein sollte das ich Schuld bekomme

das wird sehr warscheinlich der fall sein!

Zitat:

versteh ich die STVO nicht

die scheinst du auch nicht verstanden zu haben, denn sonst wüsstest du, das man hinter einem fahrzeug soviel abstand halten MUSS, dass man sein eigenes fahrzeug sicher zum stehen bringen kann....donnert man in das andere fahrzeug (das aus welchen gründen auch immer anhält) rein, war man entweder zu schnell, oder hatte zu wenig abstand...meist trifft die kombination aus "zu schnell" und "zu wenig abstand" zu...

Zitat:

und man kann sich dadurch die durchgehenden Fahrbahnmarkierungen ersparen.

dort hätte ebensogut ein kind oder sonst ein hinderniss auf der straße sein können, dann wärest du ihm trotzdem reingedengelt......DEIN fehlverhalten hat nichts, mit dem fehlverhalten des anderen oder den straßenmarkierungen zu tun!

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Wie ist denn der Unfall beim Wenden passiert? Bist du ihm ins Heck gefahren?

Ich vermute mal maximal eine Teilschuld für den Wendenden.
Aber ich vermute mal das du zu 100% auf dem Schaden sitzen bleiben wirst da du der auffahrende warst. Und so blöde es klingt du bei genügend Abstand hättest bremsen können. Zumindest wird der Richter das vermutlich so sehen.
Ist aber trotzdem ne blöde Situation wenn man nicht mit rechnet und jemand unerwartet bremst weil um 300m Umweg zu sparen. Hatte da auch schon ein paar Brenzlige Situationen.

Daran zeigt sich mal wieder exemplarisch, wie immens wichtig ein korrekter Sicherheitsabstand ist.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wie ist denn der Unfall beim Wenden passiert? Bist du ihm ins Heck gefahren?

Naja wie beschrieben fuhr ich hinter mein Vordermann her und plötzlich ihne zu blinken ect wollte er wenden aber weil von vorne noch ein Auto kam musste er stehen bleiben und ich fuhr in hintere Fahrerseite herein

Zitat:

Original geschrieben von KaBaMi



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wie ist denn der Unfall beim Wenden passiert? Bist du ihm ins Heck gefahren?

Naja wie beschrieben fuhr ich hinter mein Vordermann her und plötzlich ihne zu blinken ect wollte er wenden aber weil von vorne noch ein Auto kam musste er stehen bleiben und ich fuhr in hintere Fahrerseite herein

Wenn das der Fall sein sollte das ich Schuld bekomme versteh ich die STVO nicht und man kann sich dadurch die durchgehenden Fahrbahnmarkierungen ersparen.

Vollkommen klare Situation:

1. Er durfte nicht wenden, Verwarnung wegen Verstoß gegen StVO.
2. Du durftest nicht auffahren, hättest eigentlich eine Verwarnung bekommen müssen, da Du nicht den notwenidgen Sicherheitsabstand eingehalten hast und aufgefahren bist. Schaden - wahrscheinlich jeder seinen.
3. Anders wäre es, wenn er Dir vor die Karre fährt, also Du im Gegenverkehr bist. Dann bekommt er alle Rechnungen und über die Verwarnung hinaus ein wenig mehr Streß wegen eines unerlaubten Eingriffs in den Straßenverkehr.

Gruß

Stefan
(Jeder nur so schnell, wie er sehen kann  und so viel Abstand, dass er immer bremsen kann)

Zitat:

Original geschrieben von StefanLi


Vollkommen klare Situation:
1. Er durfte nicht wenden, Verwarnung wegen Verstoß gegen StVO.
2. Du durftest nicht auffahren, hättest eigentlich eine Verwarnung bekommen müssen, da Du nicht den notwenidgen Sicherheitsabstand eingehalten hast und aufgefahren bist. Schaden - wahrscheinlich jeder seinen.
3. Anders wäre es, wenn er Dir vor die Karre fährt, also Du im Gegenverkehr bist. Dann bekommt er alle Rechnungen und über die Verwarnung hinaus ein wenig mehr Streß wegen eines unerlaubten Eingriffs in den Straßenverkehr.
Gruß
Stefan

Naja die Blau- silbernen meinten nur ich sollte mir kein Kopf machen wegen der Schuldfrage weil der Vordermann sich absolut Fahrlässig im Strassenverkehr verhalten hat und mich absolut garnicht verwarnt.
der Unfallgegner meinte nur laufend er würde immer dort wenden und die Polizei meinte nur er sollte mit der Äusserung vorsichtig sein sonst droht ihm noch eine Anzeige

Zitat:

Original geschrieben von KaBaMi


Wenn das der Fall sein sollte das ich Schuld bekomme

das wird sehr warscheinlich der fall sein!

Zitat:

versteh ich die STVO nicht

die scheinst du auch nicht verstanden zu haben, denn sonst wüsstest du, das man hinter einem fahrzeug soviel abstand halten MUSS, dass man sein eigenes fahrzeug sicher zum stehen bringen kann....donnert man in das andere fahrzeug (das aus welchen gründen auch immer anhält) rein, war man entweder zu schnell, oder hatte zu wenig abstand...meist trifft die kombination aus "zu schnell" und "zu wenig abstand" zu...

Zitat:

und man kann sich dadurch die durchgehenden Fahrbahnmarkierungen ersparen.

dort hätte ebensogut ein kind oder sonst ein hinderniss auf der straße sein können, dann wärest du ihm trotzdem reingedengelt......DEIN fehlverhalten hat nichts, mit dem fehlverhalten des anderen oder den straßenmarkierungen zu tun!

Das sehe ich genauso. Statt des Abbiegewunsches, der zum Bremsen des Vordermanns geführt hat, hätte ja genausogut ein Kind über die Straße laufen und ihn zum Bremsen zwingen können. An dem Auffahrunfall hätte das nichts geändert.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Das sehe ich genauso. Statt des Abbiegewunsches, der zum Bremsen des Vordermanns geführt hat, hätte ja genausogut ein Kind über die Straße laufen und ihn zum Bremsen zwingen können. An dem Auffahrunfall hätte das nichts geändert.

Naja wenn ihr das so seht werde ich wohl abwarten müssen was am Ende wirklich herausgekommen ist.

Das würde Versicherungsbetrug alle Tore öffenen wenn jemand an einer durchgezogenen Linie steht und dort wenden will ........ Einfach  hinten reinbrettern weil er ja dort nicht wenden durfte.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Das würde Versicherungsbetrug alle Tore öffenen wenn jemand an einer durchgezogenen Linie steht und dort wenden will ........ Einfach  hinten reinbrettern weil er ja dort nicht wenden durfte.

Also das ist ja nun eine Aussage ...............

Wird wohl auf Teilschuld hinauslaufen. Du warst nicht bremsbereit, hättest in der Situation aber auch nicht mit einem Abbremsen rechnen müssen. Das ist mein subjektiver Eindruck dazu.

Zitat:

Original geschrieben von StefanLi



3. Anders wäre es, wenn er Dir vor die Karre fährt, also Du im Gegenverkehr bist. Dann bekommt er alle Rechnungen und über die Verwarnung hinaus ein wenig mehr Streß wegen eines unerlaubten Eingriffs in den Straßenverkehr.

"Unerlaubter Eingriff in den Straßenverkehr"

mal wieder ein ganz neuer Tatbestand.

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