Wenden bei durchgezogener Linie
Hey......
ich habe ein Problem.
ich befuhr ein Strasse und mein Vordermann wendete plötzlich beim fließenden Verkehr hinter einer Verkehrsinsel wo durchgezogene Linien sind.
Hier sind schon eine Foren aufgelistet aber ein eindeutiges Ergebniss konnte ich noch nicht finden wer nun Schuld hat beim Unfall.
Die Polizei hat mein Vordermann verwarnt weil dieser Wenden wollte an einer Stelle wo durchgezogene Linie sind.
Die gegnerische Versicherung weigert sich zu zahlen bis die Schuldfrage geklärt ist.
Kann mir einer weiterhelfen wie wohl eventuell die Schuldfrage sein wird.
Wäre echt lieb von Euch.
Da fährt man nun schon 16 Jahre Unfallfrei und im Jahr 150 000 km und dann sowas
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von KaBaMi
Wenn das der Fall sein sollte das ich Schuld bekomme
das wird sehr warscheinlich der fall sein!
Zitat:
versteh ich die STVO nicht
die scheinst du auch nicht verstanden zu haben, denn sonst wüsstest du, das man hinter einem fahrzeug soviel abstand halten MUSS, dass man sein eigenes fahrzeug sicher zum stehen bringen kann....donnert man in das andere fahrzeug (das aus welchen gründen auch immer anhält) rein, war man entweder zu schnell, oder hatte zu wenig abstand...meist trifft die kombination aus "zu schnell" und "zu wenig abstand" zu...
Zitat:
und man kann sich dadurch die durchgehenden Fahrbahnmarkierungen ersparen.
dort hätte ebensogut ein kind oder sonst ein hinderniss auf der straße sein können, dann wärest du ihm trotzdem reingedengelt......DEIN fehlverhalten hat nichts, mit dem fehlverhalten des anderen oder den straßenmarkierungen zu tun!
41 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von HTC
@Hugaar:Dann nehme ich alles zurück!
Wenn du pöbeln willst, dann such dir einen anderen. Die Diskussion wird langsam offtopic.
HTC
Wieso pöbeln???
Ich widerlege hier deine Aussagen (aus meiner Sicht schlüssig, nachvollziehbar und ohne OT).
Wenn dir der Gegenwind zu groß wird kannst du ja woanders posten oder einfach die Tastatur in Ruhe lassen.
Es ist nunmal so, dass du leicht neben der Spur bist und dich angegriffen fühlst, was nicht beabsichtigt und gewollt ist.
Es dürfte mir allerdings erlaubt sien, mit deinen Fehlmeinungen aufzuräumen.
Wenn du das nicht so siehst kannst du ja die Mod´s anrufen mit der Bitte mich zu rügen!
Schlechtes Gewissen???
HTC
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Daran zeigt sich mal wieder exemplarisch, wie immens wichtig ein korrekter Sicherheitsabstand ist.
Das kann man sich nun zurechtbiegen wie man will.... Sicherheitsabstand hin oder her, plötzliches und abruptes abbremsen bzw. plötzlich und ohne Grund anzuhalten ist auch nicht die feine englische.
Für mich ist die Sache klar, der Vordermann hat duch sein verbotswidriges Wendemanöver und des plötzlichen stehenbleiben auf der Strasse den nachfolgenden (wenn nicht sogar noch den Gegenverkehr) "vorsätzlich" gefährdet.
Wenn ich TE wäre, dann würde ich keinen Cent selbst bezahlen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das sehe ich genauso. Statt des Abbiegewunsches, der zum Bremsen des Vordermanns geführt hat, hätte ja genausogut ein Kind über die Straße laufen und ihn zum Bremsen zwingen können. An dem Auffahrunfall hätte das nichts geändert.
.... doch, die völlig andere Ausgangssituation. Es kann nicht sein, dass die einen für anderer Leute Fehler immer geradestehen müssen.
Er wendet verbotenerweisse und muss abrupt abbremsen um den Gegenverkehr nicht zu gefährden. Völlig anders ist die Situation mit dem Kind
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Also hier ist nochmal die Skizze von cweinert
http://data.motor-talk.de/.../untitled-2-7436290113033991101.jpg
Daraus geht nicht hervor, dass der Aufffahrer und der Falschwender in derdeselben Spur waren. Im Gegenteil, zum Zeitpunkt des Crashes war der Auffahrer in einer anderen Spur. Alles mit Sicherheitsabstand ist in meinen Augen total fehl am Platz hier.
Vermutlich hat der TE gebremst in der rechten Spur. Der Auffahrer war entweder schon links oder ist nach links gewechselt. Dann wendet der TE ohne blinken von der rechten ueber die Linke auf die Gegenspur. Sorry, das ist einfach sowas von krank.
Hier die Rechtsvorschrift (ungeachtet der Sperrlinie)
(5) Beim ... Wenden ... muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
Sprich er haette nie und nimmer wenden duerfen und haftet auf jeden Fall zu 100%. Das ist genauso wie Grundstueckeinfahrt verlassen oder Rueckwaertsfahren.
@Hugaar und alle die es interessiert.
Da es im Strafrecht keine fahrlässige Sachbeschädigung gibt ist ein Unfall mit Blechschaden eine reine zivilrechtliche Angelegenheit. Die einzige Aufgabe, die die Polizei in solchen Fällen hat, ist das Fehlverhalten der Beteiligten zu ahnden (falls eine Aufnahme durch die Polizei gewünscht wird) und den zivilrechtlichen Anspruch zu gewährleisten. Dies ist normalerweise mit dem Austauschen der notwendigen Daten getan.
Fotos und Anzeichnen auf der Straße in solchen Fällen ist ein freundlicher Service ihrer örtlichen Polizeidienststelle und kann regional sehr unterschiedlich ausfallen.
Die Schuldfrage im zivilrechtlichen Sinne klären die Versicherungen unter sich und freuen sich ganz dicke, wenn sie beiden Fahrern eine Teilschuld geben können, denn dann steigen die Beiträge und beide Versicherungen sind glücklich.
Zitat:
Original geschrieben von MaidenUlm
@Hugaar und alle die es interessiert.Da es im Strafrecht keine fahrlässige Sachbeschädigung gibt ist ein Unfall mit Blechschaden eine reine zivilrechtliche Angelegenheit.
Nicht immer, es könnte noch immer eine andere Straftat im Raum stehen als die wegfallende fahrl. KV beim VU.
Zitat:
Die einzige Aufgabe, die die Polizei in solchen Fällen hat, ist das Fehlverhalten der Beteiligten zu ahnden (falls eine Aufnahme durch die Polizei gewünscht wird) und den zivilrechtlichen Anspruch zu gewährleisten. Dies ist normalerweise mit dem Austauschen der notwendigen Daten getan.
Gut angeführt, aber wieso bringst du dies jetzt hier und jetzt an? Und wo ist der Bezug auf meine Person?
P.S.: noch eine Kleinigkeit, die Polizei MUSS einen Unfall aufnehmen wenn sie von ihm Kenntnis hat. Egal ob die Beteiligten das wollen oder nicht (steht -zumindest in Thüringen- in den Vorschriften zur Aufnahme von Unfällen durch die Polizei)
Zitat:
Die Schuldfrage im zivilrechtlichen Sinne klären die Versicherungen
unter sichund freuen sich ganz dicke, wenn sie beiden Fahrern eine Teilschuld geben können, denn dann steigen die Beiträge und beide Versicherungen sind glücklich.
So hart und direkt würde ich das zwar nicht ausdrücken, aber na gut!
("unter sich" hab ich mal gestrichen, weil durchaus auch ein Gericht beteiligt sein kann)
Noch was in eigener Sache:
Lieber "MaidenUlm" was willst du jetzt von mir persönlich?
Wenn du meine Vita kennen würdest, bräuchtest du mir hier die oben genannten "Fakten" nicht angeben, ich kenne sie bestimmt besser als du!
Bin leider auch nicht sicher AAAABER:
Im schlimmsten Fall :
Durchgezogene Linie nicht beachtet:
75,- 4 Punkte;
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung: 125,- 4 Punkte, 1 Monat FV
siehe LINK
Falls noch jemand verletzt wurde kommt da noch die fahrlässige Körperverletzung hinzu !
Müßte das nicht sogar grob fahrlässig sein, immerhin ist man sich der Widrigkeit ja bewußt.
Es könnte auch zu nur 35 Euro hinauslaufen. Dann wäre der Tatbestand 141278 ausschlaggebend:
"Sie fuhren beim Wenden verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung(Zeichen <295/296>) und gefährdeten +) dadurch Andere."
Würde mich schon interessieren wie man soetwas beurteilt.
...... Kann hier jemand sich mal melden was nun juristisch wahrscheinlich ist ?
Die Spanne geht von 35€uro bis über 125 €uro mit Punkte und Fahrverbot !
Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ist das von den Umständen des Einzelfalles abhängig.