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Wem steht der Schadensersatz zu?

Themenstarteram 20. Juli 2020 um 7:04

In meiner Familie gibts gerade folgende Situation.

Das Auto von der Tochter meiner Schwester wurde beschädigt.

Halter von dem Auto ist meine Schwester.

Eigentümer vom Auto ist meine Nichte.

Wem steht jetzt der Schadensersatz für das Auto zu?

Dem Eigentümer, oder?

Der Halter hat keine Ansprüche?

Beste Antwort im Thema

Hier wird ja wieder lustig herumgeraten. :):rolleyes:

Schadensersatz steht immer dem Geschädigten zu und ist an diesen zu zahlen!

Im Falle des Sachschadens z. B. dem Eigentümer der beschädigten Sache, ob der nun auch Halter oder Versicherungsnehmer ist, spielt absolut keine Geige!

Halter oder Versicherungsnehmer haben aus dieser ihrer Eigenschaft keine Schadensersatzansprüche...

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Dann weiß ich nicht, was ihr unterschreibt. Ich habe zwei Kfz (Teil-)Finanziert und da gab es nicht eine Klausel diesbezüglich.

Sicherungsübereignung des Fahrzeugscheines (was ich nie brauchte) ist was anderes, damit ist die Bank aber noch lange nicht der Besitzer des Fahrzeuges.

Wenn es denn Beispiele für solche (erfolgreiche) Forderungen von Banken gibt: Gerne eine Quelle. Ich lasse mich gerne belehren.

@unleashed4790 deine Kommentare werden nicht besser. Informier dich doch einfach (auch) mal zur Sicherungsübereignung, google reicht dabei völlig aus ;)

Du solltest dich auch mit den Begriffen und Unterschieden von Besitz und Eigentum beschäftigen...

Zitat:

@unleashed4790 schrieb am 21. Juli 2020 um 12:20:44 Uhr:

Dann weiß ich nicht, was ihr unterschreibt. Ich habe zwei Kfz (Teil-)Finanziert und da gab es nicht eine Klausel diesbezüglich.

Sicherungsübereignung des Fahrzeugscheines (was ich nie brauchte) ist was anderes, damit ist die Bank aber noch lange nicht der Besitzer des Fahrzeuges.

Wenn es denn Beispiele für solche (erfolgreiche) Forderungen von Banken gibt: Gerne eine Quelle. Ich lasse mich gerne belehren.

Banken verlangen i. d. R. Sicherheiten.

Wenn jemand ein Auto finanzieren muss, dann liegt es natürlich im Ermessen der Bank, wenn ausreichend anderweitige Sicherheiten vorhanden sind.

Wenn du also z. B. eine weitgehend bezahlte Immobilie bei derselben Bank finanziert hast, für die die Bank eine Grundschuld eingetragen bekommen hat, dann kann das der Bank als Sicherheit genügen.

Ohne entsprechende Sicherheiten verleiht niemand nennenswerte Beträge.

Besitzer ist derjenige, der die Verfügungsgewalt über eine Sache hat, mit dem Eigentum an der Sache hat das nichts zu tun.

.

Durch den Kfz Brief erwirbt die Bank aber auch kein Eigentum.

Zitat:

@Lastpfad schrieb am 21. Juli 2020 um 13:11:47 Uhr:

.

Durch den Kfz Brief erwirbt die Bank aber auch kein Eigentum.

2. Absatz

https://www.check24.de/.../

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 21. Juli 2020 um 13:16:35 Uhr:

Zitat:

@Lastpfad schrieb am 21. Juli 2020 um 13:11:47 Uhr:

.

Durch den Kfz Brief erwirbt die Bank aber auch kein Eigentum.

2. Absatz

https://www.check24.de/.../

Dann solltest du das auch lesen und verstehen. :cool:

 

" Hierzu wird die Bank auch die Unterzeichnung einer Sicherungsübereignung von Ihnen fordern."

 

...... denn der Kfz Brief ist kein Nachweis über die Eigentumsverhältnise.

Das der Kfz Brief gefordert wird, hat ganz andere Gründe.

Zitat:

@Lastpfad schrieb am 21. Juli 2020 um 13:25:25 Uhr:

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 21. Juli 2020 um 13:16:35 Uhr:

 

 

2. Absatz

https://www.check24.de/.../

Dann solltest du das auch lesen und verstehen. :cool:

 

" Hierzu wird die Bank auch die Unterzeichnung einer Sicherungsübereignung von Ihnen fordern."

 

...... denn der Kfz Brief ist kein Nachweis über die Eigentumsverhältnise.

Das der Kfz Brief gefordert wird, hat ganz andere Gründe.

Hier noch 2 Leseproben für dich, damit auch du es verstehst...

Sicherungsübereignung

https://www.google.com/search?...

Eigentum und sog. Kfz-Brief

https://www.google.com/search?...

Eigentümer eines Fahrzeugs ist derjenige, der es erworben hat. Dabei ist es unerheblich, ob er im Fahrzeugbrief eingetragen ist oder nicht.

Bumms aus! Hat die Bank etwa das Auto erworben??

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 21. Juli 2020 um 14:11:44 Uhr:

Eigentümer eines Fahrzeugs ist derjenige, der es erworben hat. Dabei ist es unerheblich, ob er im Fahrzeugbrief eingetragen ist oder nicht.

Bumms aus! Hat die Bank etwa das Auto erworben??

Richtig! Und der Kfz Brief alleine macht sie nicht zum Eigentümer.

Erst der entsprechende Vertrag überträgt das (wenn auch zeitlich begrenzte) Eigentum an die Bank.

die bank nehält den fahrzeugbrief einzig und alleine im besitz, damit man das fahrzeug nicht ummelden kann. punkt aus ende! es gibt da gewisse schlupflöcher wie den verkauf an nahe verwandte ohne ummelden, aber ansonsten ist ein auto ohne ummelden nicht zu verkaufen. und das ist alles, was die bank damit will. sie will, das der pfand (das fahrzeug) im eigentum des schuldigers bleibt, um im falle des falles sein pfand einkassieren zu können.

es wurde nun schon zigfach gesagt, das der eigentümer natürlich der geschädigte ist. doch wer ist eigentümer? ja derjenige, der das fahrzeug gekauft hat. doch das fragt eigentlich nie jemand. im allgemeinen geht man davon aus, das der halter der eigentümer ist, außer er behauptet was anderes. auf jeden fall wendet man sich zuerst an den fahrer, da dieser im unfall unweigerlich beteiligt gewesen sein muss. wenn nun keiner der beiden (halter/fahrer) sagt, wer eigentlich eigentümer ist, wird wohl der halter die kohle bekommen. wenn der eigentümer zb die oma 300km entfernt wohnhaft ist, bekommt die vom unfall gar nichts mit, da sie kein teil der kette ist. erwähnt sie keiner, bekommt sie auch nichts.

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