ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Nutzungsausfall - Was steht mir zu?

Nutzungsausfall - Was steht mir zu?

Themenstarteram 16. Juni 2019 um 16:14

Hallo,

mir wurde bei Mäharbeiten die vordere Beifahrerseite beschädigt bzw zerstört, sodass ich eine Zeit lang kein Fenster hatte.

Nach einem längeren hin und her wurde mir eine Ausfallzeit von 2 Tagen zu je 38€ anerkannt da mein Auto 2 Tage in der Werkstatt war.

Die reale Ausfallzeit betrug jedoch 11 Tage (davon einer selbstverschuldet), deswegen würde ich euch um eine Einschätzug bitten.

 

Hier ein Auszug aus einer Email an die Versicherung um die Ausfallzeit darzulegen.

 

Zitat:

Am Dienstag den 23. April wurde bei Mäharbeiten Vormittag die Scheibe beschädigt.

Da sich der Schadensverursacher vom Ort entfernt hat ohne eine Nachricht zu hinterlassen habe ich erst zwei Tage später d.h. am Donnerstag den 25. April Spätnachmittag die Kontaktdaten zum Landschaftsunternehmen erhalten.

Am Freitag den 26. April um 17.37 Uhr wurde ich von einem ihrer Kollegen kontaktiert um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Gleich am Montag den 29. April habe ich eine Werkstatt kontaktiert.

Da die Scheibe bestellt werden musste und am Mittwoch den 01. Mai ein Feiertag war habe ich erst am Donnerstag den 02. Mai mein Auto abgegeben.

Mein Auto wurde zwei Tage d.h. vom 02-03. Mai repariert.

 

Schaue ich da wirklich in die Röhre wenn sich jemand vom Unfallort entfernt bzw sich die Versicherung erst am Freitag Abend meldet?

Gibt es keine Bedenkzeit wie und wo ich es repariere (laut Internet 3 Tage)

Das ich unteranderem gewartet habe weil das Landwirtschaftsunternehmen es eventuell nicht über die Versicherung laufen lassen wollte wird die Versicherung wahrscheinlich auch nicht interessieren?

Muss ich das nächste Mal wirklich der "arsch" sein, die Ellenbogen ausfahren und nicht reden sondern handeln und mir sofort eine Werkstatt suchen?

 

Desweiteren versteh ich nicht wie die Versicherung auf 38€ pro Tag d.h. die Gruppe D kommt.

Es handelt sich um ein Audi a6 2,4 Liter automatik mit 163ps Bj 1999

Laut Tabelle wird ein Fahrzeug nach 5 und 10 Jahren um eine Gruppe abgestuft.

Ich müsste also in der Gruppe H (3er bmw) oder J (Mercedes E) zu finden sein. Durch die Abstufung sollte ich doch mindestens in der Gruppe F sein oder verstehe ich auch hier etwas nicht?

 

Liebe Grüße

Gregor

Beste Antwort im Thema

Diese Abwertung ist ohnehin sachlich nicht nachvollziehbar.

Z. B. ein Fahrzeug der gehobenen Mittelklasse, das auch nach 10 Jahren dieselbe Größe, den identischen Komfort und die gleiche Leistung hat, soll plötzlich nur noch den Nutzwert eines Kleinwagens haben.

Das Ganze basiert auf reiner Profitgier der Versicherungen, ähnlich wie die pauschalen Abzüge wegen angeblicher Eigenersparnis beim Mietwagen. Wenn man die konkret berechnet, bewegt man sich im niedrigen Cent - Bereich.

Trotzdem fallen viele Gerichte auf diesen Unsinn herein.

12 weitere Antworten
Ähnliche Themen
12 Antworten

Alterbedingt abgewertet auf Gruppe F und ca. 50,- €/d für die Reparaturdauer sollte korrekt sein.

Mal sehen wie das Versicherungsquartett hier im Forum den Fall beurteilt.

Laut der Webseite https://rechtsberater.de/.../

ist ein A6 Gruppe J, wegen des Alters abgewertet wäre Gruppe G->59Euro am Tag.

Nachtrag: https://kehr-gutachten.de/nutzungsausfall

Hiernach ist der A6 2.4 in H und wird zu F.

Themenstarteram 17. Juni 2019 um 15:38

Danke für Eure Einschätzung.

Ähnliche Seiten habe ich auch gefunden und war deswegen irritiert das sich die Versicherung bei der Gruppeneinstufung anscheinend "vertan" hat.

Vielleicht kann noch jemand seine Einschätzung zur Ausfallzeit abgeben, denn selbst wenn ich sofort gehandelt hätte, wäre durch die Wartezeit der Scheibenbestellung das Wochenende dazwischen gekommen, sodass mein Auto definitiv mehr als nur die 2 anerkannten Tage ohne Scheibe rumgestanden wäre

 

Grüße

Gregor

Du musst die Nichtnutzbarkeit für die einzelnen Tage darstellen. Lieferzeit beim Vertragshändler wäre overnight oder taggleich.

Bei Bj 1999 versuchen manche Versicherungen gerne mal ein Auto auf die Vorhaltekosten abzuwerten. Hatte die Generali bei meiner Frau auch versucht und das Auto ist Bj 2005. Eine gewisse Abwertung ist rechtlich möglich, weil die neueren Autos angeblich besseren Nutzwert bieten. Das sind so ab ca 5 Jahre nach Zulassung bzw Auslaufen des Modells eine und nach ca 8-9 Jahren gerne mal zwei Stufen. Allerdings müssen nutzwertsteigernde Serienextras wiederum erhöhend berücksichtigt werden. Das sind z.B. Automatikgetriebe, Sitzheizung und eingebautes Navi mit aktuellstem Kartenstand (nicht älter wie 3 Jahre), sonst gilt das als nicht genutzt.

Und dann gilt hartnäckig bleiben, dran bleiben, die nerven. Bei mir haben die letztlich nach dem vierten Brief den letzten Rest bezahlt. Immer dran denken, jede Antwort kostet den Laden auch mal lockere 30€. Wobei ich da auch durchblicken lies, dass es mir nun reicht und ich klagen werde, ich wollte nämlich die ladungsfähige Anschrift wissen, weil an ein Postfach kann ich keine Klage zustellen lassen. Das waren dann noch 75€ gewesen. Danach habe ich mich noch für die konstruktive Zusammenarbeit bedankt. Da stehe ich nun sicher auf der schwarzen Liste. Ich hatte übrigens wegen Alter und Ausstattung schon eine Klasse weniger gefordert. Aber Vorhaltekosten, das war unverschämt und das sagte ich denen auch unverblümt. Wer mir so kommt, der hat einen Kotau zu machen. Ich bin 30 Jahre im Vertrieb, weiß was mir zusteht und lasse mich nicht so einfach abspeisen. Da unterlagen die SachbearbeiterInnen einem Irrtum.

Edit: Versicherung geändert, irrtümlich falsche genannt gehabt

Diese Abwertung ist ohnehin sachlich nicht nachvollziehbar.

Z. B. ein Fahrzeug der gehobenen Mittelklasse, das auch nach 10 Jahren dieselbe Größe, den identischen Komfort und die gleiche Leistung hat, soll plötzlich nur noch den Nutzwert eines Kleinwagens haben.

Das Ganze basiert auf reiner Profitgier der Versicherungen, ähnlich wie die pauschalen Abzüge wegen angeblicher Eigenersparnis beim Mietwagen. Wenn man die konkret berechnet, bewegt man sich im niedrigen Cent - Bereich.

Trotzdem fallen viele Gerichte auf diesen Unsinn herein.

Da gebe ich dir ja recht, allerdings setzt die Abwertung erst ein, nachdem das Modell aus der produktion genommen wurde. Also wenn ein Modell von 2008-2014 gebaut wurde, kann man mit einer Herabstufung nicht vor 2019 argumentieren.

Auf jeden Fall haben es die Geier der Versicherung geschafft, dass der BGH da einiges abgesegnet hat, aber nicht so, wie es die Geier gerne hätten. Aber Versicherungen leben ja nicht vom großzügigen auszahlen, sondern vom Geiz.

Themenstarteram 18. Juni 2019 um 8:30

Zu den Versicherungen...

Als ich mit dem Sachbearbeiter geredet habe meinte dieser das mein Auto doch schon alt ist und ich deswegen eine freie Werkstatt wählen soll weil eine Audi-Werkstatt unnötig teuer für das Baujahr ist :p

 

Mein Telefonat war auch nur bedingt aufschlussreich und freundlich weil sich niemand zuständig fühlte und die zuständige Sachbearbeiterin im Urlaub ist.

Übrigens ist das mittlerweile die 3te zuständige Sachbearbeiterin und das dritte Mal das diese im Urlaub ist :D

Als ich die, in meinem Augen, zu kurze Ausfallzeit anspach, war das Gespräch auch recht schnell beendet...

Da werde ich jedoch sicherlich nicht locker lassen. Vorallem bei der Vorgeschichte, denn ich als Laie verstehe nicht ganz wieso mir ein Tag, an dem die Werkstatt auf die Teile wartet bzw spät Abend auch keine Zeit für die Reperatur hat, nicht gezahlt werden soll.

Bezüglich der Schadensminderungspflicht und der "möglichst schnellen" Abwicklung werde ich mich auch noch schlau machen, denn bei einem Autowert von etwa 1000€ und Reperaturkosten von ca 300€ (zuzüglich Leihauto) war es für mich sehr wohl relevant ob sich der Schadensverursacher meldet und eine Versicherung hat oder ich auf den Kosten sitzen bleibe.

Zitat:

@Gregor-987 schrieb am 18. Juni 2019 um 10:30:50 Uhr:

denn bei einem Autowert von etwa 1000€

Bist du dir da auch sicher? Schaue ich bei Mobile.de dann sind für den Wagen 2000-3000Euro realistisch, wenn der Wagen nicht total abgeranst ist, und für nicht mehr viel mehr als Bastler und Schlachter taugt.

Punkt eins, die Versicherung soll dir ihre Vertragswerkstatt nennen. Bei einem 20 Jahre alten Auto kannst du nur auf sach- und zeitwertgerechte Instandsetzung pochen. Ich hatte meiner Frau ihren auch dort.

Und es ist das Problem der Versicherung, wenn deren Werkstatt meinen Hinweis auf evtl Probleme mit der Heckleuchte (zwei inkompatible Hersteller) missachtet. Ich habe den Zusatztag abgerechnet und letztendlich bekommen.

Zitat:

"mir wurde bei Mäharbeiten die vordere Beifahrerseite beschädigt bzw zerstört, sodass ich eine Zeit lang kein Fenster hatte."

Wurde nur die Scheibe beschädigt?

Wenn nur die Scheibe kaputt war, hättest du die Reparatur unverzüglich bei Audi in Auftrag geben können.

Daher halte ich zwei Tage Nutzungsausfall für angemessen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Nutzungsausfall - Was steht mir zu?