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Wem steht der Schadensersatz zu?

Themenstarteram 20. Juli 2020 um 7:04

In meiner Familie gibts gerade folgende Situation.

Das Auto von der Tochter meiner Schwester wurde beschädigt.

Halter von dem Auto ist meine Schwester.

Eigentümer vom Auto ist meine Nichte.

Wem steht jetzt der Schadensersatz für das Auto zu?

Dem Eigentümer, oder?

Der Halter hat keine Ansprüche?

Beste Antwort im Thema

Hier wird ja wieder lustig herumgeraten. :):rolleyes:

Schadensersatz steht immer dem Geschädigten zu und ist an diesen zu zahlen!

Im Falle des Sachschadens z. B. dem Eigentümer der beschädigten Sache, ob der nun auch Halter oder Versicherungsnehmer ist, spielt absolut keine Geige!

Halter oder Versicherungsnehmer haben aus dieser ihrer Eigenschaft keine Schadensersatzansprüche...

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Jemand der nicht gleich zweimal nacheinander gegen nen Briefkasten gelaufen ist, versteht, was das heißt.

@remarque4711

Was hat denn das Versicherungsverhältnis der Geschädigten mit dem Versicherungsvertrag des Verursachers zu tun, sofern hier ein Haftpflichtschaden vorliegen sollte?

Die Frage lautete:

„Wem steht jetzt der Schadensersatz für das Auto zu?“

Die Frage war nicht, wie das abgewickelt wird.

Ok, alle Posts von mir gelesen? Die erste Antwort von mir hätte schon gereicht, um alles zu verstehen. Aber dann wird wieder (wie hier üblich) alles verdreht und mit kruden Theorien gewürzt.

 

Hiermit verabschiede ich mich aus diesem Thema.

@remarque4711 Bereits deine erste Antwort war falsch! Schadenersatz steht dem zu, der den Schaden hat und das ist und bleibt der Eigentümer vgl. § 823 BGB.

@Oetteken hat es als erster richtig formuliert.

Hier wird ja wieder lustig herumgeraten. :):rolleyes:

Schadensersatz steht immer dem Geschädigten zu und ist an diesen zu zahlen!

Im Falle des Sachschadens z. B. dem Eigentümer der beschädigten Sache, ob der nun auch Halter oder Versicherungsnehmer ist, spielt absolut keine Geige!

Halter oder Versicherungsnehmer haben aus dieser ihrer Eigenschaft keine Schadensersatzansprüche...

am 20. Juli 2020 um 13:59

Wie schauts bei Kasko aus?

Da aber an den Versicherungsnehmer, oder?

Natürlich, da geht es aber nicht um Schadensersatz, sondern um vertraglich vereinbarte Versicherungsleistung...

Und selbst da besteht ein Anspruch des Eigentümers auf Schadenersatz.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 20. Juli 2020 um 18:40:56 Uhr:

Und selbst da besteht ein Anspruch des Eigentümers auf Schadenersatz.

.

Was aber im Kaskofall die Versicherung nicht interessiert.

 

 

Gruß Lastpfad

am 20. Juli 2020 um 19:02

Zitat:

@Oetteken schrieb am 20. Juli 2020 um 18:40:56 Uhr:

Und selbst da besteht ein Anspruch des Eigentümers auf Schadenersatz.

Kommt drauf an, wer das Auto beschädigt hat.

Wenn du dein Auto schrottest und ich es versichert habe, steht mir die Leistung zu ;)

Wie kommst du denn auf den Trip, oder ist das ironisch gemeint?

Wenn mein Auto beschädigt wird, egal von wem, bin ich der Geschädigte.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 20. Juli 2020 um 10:44:59 Uhr:

Bei einem finanzierten oder geleasten Fahrzeug ist das meistens auch so, dass die Bank, als Eigentümer, den Schadenersatz beansprucht.

Die Bank ist bei einem finanzierten Fahrzeug immer noch nicht der Eigentümer! Deine Aussage ist damit vollkommen falsch und davon gehört, dass eine Versicherung bei sowas dann den Schadensersatz für sich beansprucht, habe ich bisher auch noch nicht.

Geleast ist dann wieder ein anderes Thema.

@unleashed4790 ich habe lange Zeit kein Kfz finanziert, meine aber, dass es damals eine sinngemäße Formulierung im Finanzierungsvertrag gab "Das Kfz bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der finanzierenden Bank"

Zitat:

@unleashed4790 schrieb am 21. Juli 2020 um 09:08:29 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 20. Juli 2020 um 10:44:59 Uhr:

Bei einem finanzierten oder geleasten Fahrzeug ist das meistens auch so, dass die Bank, als Eigentümer, den Schadenersatz beansprucht.

Die Bank ist bei einem finanzierten Fahrzeug immer noch nicht der Eigentümer! Deine Aussage ist damit vollkommen falsch und davon gehört, dass eine Versicherung bei sowas dann den Schadensersatz für sich beansprucht, habe ich bisher auch noch nicht.

Geleast ist dann wieder ein anderes Thema.

Deine Aussage ist vollkommen falsch, lies dir mal entsprechende Finanzierungsverträge durch und denk mal darüber nach, warum die finanzierenden Banken i. d. R., bis zur vollständigen Tilgung, im Besitz des Fahrzeugbriefes (ZB II) sind.

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