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Wem gehört euer Auto ????

Mercedes GLK X204
Themenstarteram 23. November 2018 um 6:23

Laut KFZ Brief da steht der Inhaber ist nicht Eigentümer ! im KFZ Schein steht das gleiche !!! Schaut mal nach !! Was ist da Falsch ???

Gruß aus Straubing

Beste Antwort im Thema
am 23. November 2018 um 7:56

Die meisten Neufahrzeuge gehören einer Bank.

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Stimmt doch alles, was da steht:

"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen“

Der Inhaber/Besitzer des Fzg. Scheins/ Briefes muss nicht automatisch der Eigentümer des Fzg. sein. (Diebstahl z.B.)

Nix anderes steht da.

 

am 23. November 2018 um 7:56

Die meisten Neufahrzeuge gehören einer Bank.

Alles gut und rechtens.

Der kfz- Brief ist keine Besitzurkunde, sondern ein Fahrzeugidentifikationspapier, das die Übereinstimmung des bezeichneten KFZ mit allen rechtlichen Vorschriften ausweist. Die im Brief ausgewiesene Person ist im öffentlich rechtlichen Sinn für das KFZ verantwortlich. Eine Eigentumsübertragung des KFZ ist auch ohne Brief möglich. Wobei der Briefinhaber aber anders als der Besitzer (Eigentümer) öffentlich rechtliche Erkärungen abgeben darf, also das KFZ abmelden kann, der Eigentümer, wenn er nicht im KFZ Brief steht jedoch nicht.

Mit den Eigentumsverhältnissen/Bank(Sicherungsübereignung hat der Brief wenig zu tun.

Der Besitznachweis(Eigentum) wird im Regelfall über den Kaufvertrag nachgewiesen. Die Handlungshoheit im Sinne des öffentlichen Rechtes liegt bei der Person welche im KFZ Brief benannt, ist auch wenn ihr das KFZ nicht gehört.

Themenstarteram 23. November 2018 um 12:01

ich dachte wer den Brief hat ist Eigentümer ! zumindest war das früher mal so ! es kam mir komisch vor im Brief stand der Satz und er steht auch im Schein !

Das war früher auch niemals so - ist eher Hoax der nicht totzukriegen ist.

Wobei die Bundesrichter aber dementsprechend urteilen. Die Zulassung Teil II dient mindestens dazu festzustellen ob die Person berechtigt ist das Fahrzeug zu verkaufen. Also , ich halte es nach wie vor für sinnig das der Besitzer und Eigentümer eingetragen ist.

Mal nur der WIKI LInk

https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeugbrief

@crumb1

nee, das siehst du falsch. Dem Brief wird, wenn es um die Klärung der Besitzverhältnisse geht, je nach vorhandenen Fallfakten eine Indizfunktion zugebilligt, sonst nichts. ein Indiz ist kein Fakt mit einerm rechtsverbindlichen Hintergrund, sondern nur ein Hinweis, dass ein bestimmter rechtlicher Fakt wahrscheinlich sein kann.

Wenn du auf Wiki abhebst, dann hast du den Satz wohl überlesen, dass der Brief lediglich eine öffentliche Rechtsfunktion hat und keine privatrechtliche. Eigentumsverhältnisse werden aber immer noch im privatrechtlichen Bereich behandelt und geklärt.

Also ist der Brief keine Eigentumsurkunde, sondern lediglich ein Indiz, dass der Inhaber des Briefes, oder aber der Benamte im Brief, je nach weiterer vorhandener Faktenlage auch tatsächlich Eigentümer des KFZ sein könnte.

Mit dem Brief alleine weise ich noch keinen Besitz nach, dazu bedarf es eines Nachweis mit privatrechtlichen Hintergrund (Kaufvertrag, Geldfluss, Zeugenaussagen) und in einem Rechtsstreit dann einer richterlichen Entscheidung (Urteil)

Eigentum wird erworben durch Einigung und Übergabe. Das ist unabhängig von irgendwelchen Eintragungen in Briefen. Ausnahme sind Grundstücke, bei denen die Eintragung im Grundbuch zählt und eine notarielle Beurkundung voraussetzt.

@kandidatnr2

sehr vereinfacht bis falsch,wenn wir uns einigen, dass du den Gegenstand für x € kausft und in x Raten bezahlst bei sofortigerm Übergang des Gegenstandes- typische Finanzierungssituation- bist du kein Eigentümer sondern nur Besitzer, bis der Eigentumsvorbehalt durch Abschluss der Ratenzahlung aufgelöst ist. Auch gibt es eine Vielfalt von Briefen (Hypothekenbrief ect), welche tätsächlich Besitzurkunden sind, nur Deine Ausnahme, das Grundbuch, zählt nicht dazu, denn es hat keinen Briefcharakter und Grundstücke sind immobil (Immobilien) die nicht verbracht, entzogen oder untergehen können.

Man könnte sich einigen, wenn man sagt, dass unsere Rechtsystem eine Vielzahl von Eigentumsnachweisen kennt und akzeptiert (Alleine oder in Verbindung mit anderen) der KFZ Brief alleine ist jedoch kein Eigentumsnachweis mit Alleinstellungsmerkmal.

Ne. Der Eigentumsübergang ist unabhängig vom Finanzgeschäft - es sei denn, dass der Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde. Das mag inzwischen die Regel sein, es ist aber eine optionale zusätzliche Vereinbarung (wie auch der Ausschluss der Gewährleistung). Es muss extra vereinbart werden.

https://dejure.org/gesetze/BGB/929.html

na, jetzt will ich aber recht haben Kandidat2:):):):).

Wobei wir eigentlich das Gleiche meinen!

1. Der Brief ist keine Besitzurkunde!

2. Es kann einen Besitzer und einen Eigentümer an ein und derselben Sache geben die nicht identisch sind!

3. Die Außen und Innenwirkung, welche Besitzer und Eigentümer bezüglich einer Sache ausüben, können durchaus gegensätzlich sein

4. Lediglich die Übergabe einer Sache muss noch kein Eigentumsübertrag sein.

5.Der Kaufvertrag ist eine eindeutige Eigenttumsübertragung!

Wobei die Art, der Zeitpunkt und die Modalitäten des Eigentumübergangs im Kaufvertrag näher beschrieben werden können oder durch zusätzliche Vereinbarungen mit Vertragscharakter (Finanzierung) schwebend gehalten werden.

Der Kaufvertrag selbst hat keine formale Vorgaben. So können Handlungen, welche der allgemeinen Lebensführung entsprechen durchaus das Zustandekommen eines Kaufvertrages belegen, obwohl keine entsprechende schriftliche Vereinbarung exestiert. Z.Bsp. Aushändigung einer Sache und Annahme einer Geldsumme die den aktuellen Wert der Sache abbildet ect.

 

Mach das doch nicht so kompliziert!

Das Gesetz unterscheidet – anders als die meisten Menschen – sehr genau zwischen dem Eigentümer einer Sache und dem Besitzer. Eigentum und Besitz sind deshalb nicht dasselbe. Ein Besitzer ist derjenige, in dessen Einflussbereich sich die Sache befindet und der deshalb auf sie zugreifen kann.

Abgrenzung: Besitz ist eine Tatsache, Eigentum dagegen ist das Recht an einer Sache.

Quelle: http://www.recht-kinderleicht.de/eigentum/

Rechtsherrschaft und Sachherrschaft.

Der Eigentümer kann zugleich Besitzer sein. Ist der Besitzer ein anderer, ist der Eigentümer mittelbarer Besitzer.

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