Wem gehören die alten Felgen bei Neukauf nach Leasingrückgabe?

VW Polo

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann 🙂

Letzte Woche habe ich mein Leasingfahrzeug (VW Polo) zurückgegeben. Beim Gutachten wurden die Felgen stark bemängelt, welche ich nun im Wert von knapp 2,2k € neukaufen soll. Da gehe ich an sich voll mit, da die Macken leider nach Schadenkatalog nicht akzeptabel sind. Smart Repair geht aufgrund der Beschichtung (etc.) nicht.

Aber jetzt meine Frage: Wenn ich die Neuanschaffung der Felgen bezahlen muss, kann ich mir dann die alten Felgen nicht zuschicken lassen? Vielleicht habe ich da auch einen Denkfehler, aber sind die alten Felgen dann nicht mein Eigentum?

Wäre euch echt um Hilfe dankbar 🙂

Danke euch schon mal!

35 Antworten

Zitat:

@Nina_93 schrieb am 18. August 2023 um 10:46:01 Uhr:



So wird es sein. Bin selbst ein Fan von wirtschaftlichen Denken, aber Abzocke ist nicht okay. Aber da sitzen die leider am längeren Hebel. Lernfaktor bleibt 🙂

Das sehe ich etwas anders, und erstmal nicht als Abzocke. War es nicht vertraglich klar umrissen, was Schäden an diesen Felgen für Folgen haben? Du hättest es also wissen können, oder? Du hättest Möglichkeiten gehabt die Zahlung abzuwenden - durch rechtzeitigen Ersatz, oder eben sorgsameren Umgang. Und sind wir ganz ehrlich - die allermeisten hier würden auf der anderen Seite stehend ganz genauso handeln: völlig legal die Minderung kassieren, den Wagen am Markt anbieten und den höchsten Preis nehmen der geht. Und ich lehne mich raus - der ist max ein paar wenige Hunderter niedriger als bei einem mit intakten Felgen, weil der Markt es eben hergibt.

Aber Du hast Dich eben als Kunde für das "einfache" Leasing mit diesen Rahmenbedingungen entschieden, und nicht für den Kauf - dann hättest Du selbst den Wagen jetzt verkauft ohne neue Felgen drauf zu machen, zum oder Nahe beim üblichen Marktpreis, mit den Mängeln als Verhandlungsmasse. Oder etwa nicht? Es herrscht jetzt eben Enttäuschung, weil der andere aufgrund der Vertragssituation das "Geschäft" machen kann, und nicht man selbst

Mich würde noch die Kette der betroffenen Parteien interessieren und wie das genau im Leasingvertrag steht?

Der TE hat ja einen Vertrag mit der Leasingfirma und hat an diese das Auto zurückgegeben. Die Leasingfirma hat das Auto dann an ein Autohaus gegeben (verkauft?) und das Autohaus meldet sich nun beim TE wegen des Felgenthemas was hier besprochen wurde.

Hat der TE denn irgendwelche vertragliche Verpflichtungen gegenüber des Autohauses? Wenn es bei der Übergabe an die Leasingfirma nicht aufgefallen ist, dann wäre der TE doch raus? oder?
Die Leasingfirma kann natürlich ein Autohaus beauftragen die Überprüfung durchzuführen aber am Ende muss doch die Forderung von der Leasingfirma kommen im Rahmen der Übergabe, gern mit dem Ergebnis vom Autohaus. Ist dem hier auch so?

Evtl. müsste man da den Leasingvertrag genauer kennen.
Wie war denn hier die Abfolge der betroffenen Parteien? Also hast du, TE, das Auto an die Leasing gegeben und da war erstmal alles fein und das Autohaus kam später? Oder kam das Autohaus im Namen der Leasing im Kontext der Übergabe auf dich zu?

Der TE sollte nur zu Schadenersatz verpflichtet sein. Und das ist nicht der Verkaufs- plus Montagepreis neuer Felgen, bei dem das Autohaus noch Gewinn macht. Es ist der Einkaufpreis neuer Felgen abzüglich des Schrottwerts der alten, falls der Wagen neue Felgen erhält. Ansonsten die Differenz der Werte des Autos durch die Beschädigung der Felgen, welche wohl nicht im Gutachten steht. 🙁

Wenn die Reifen nicht ersetzt werden, quasi fiktiv abgerechnet werden wie es auch mit einer Versicherung möglich ist wenn nicht repariert wird, darf man die dann auch einbehalten?

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Nein, weil dann das Auto "radlos" wäre... 😁 😁
Gruß jaro

Ah, meinte die Mehrwertsteuer, habs im Kopf gehabt aber nicht eingetippt 😎😛🙄

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