Wem gehören die alten Felgen bei Neukauf nach Leasingrückgabe?

VW Polo

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann 🙂

Letzte Woche habe ich mein Leasingfahrzeug (VW Polo) zurückgegeben. Beim Gutachten wurden die Felgen stark bemängelt, welche ich nun im Wert von knapp 2,2k € neukaufen soll. Da gehe ich an sich voll mit, da die Macken leider nach Schadenkatalog nicht akzeptabel sind. Smart Repair geht aufgrund der Beschichtung (etc.) nicht.

Aber jetzt meine Frage: Wenn ich die Neuanschaffung der Felgen bezahlen muss, kann ich mir dann die alten Felgen nicht zuschicken lassen? Vielleicht habe ich da auch einen Denkfehler, aber sind die alten Felgen dann nicht mein Eigentum?

Wäre euch echt um Hilfe dankbar 🙂

Danke euch schon mal!

35 Antworten

Zitat:

@Melosine schrieb am 16. Aug. 2023 um 21:5:58 Uhr:


Felgen nicht mehr am Fahrzeug sind und weil der Leasingnehmer durch die Bereitstellung neuer Felgen

Siehe Leasingvertrag. Der Leasingnehmer ist überhaupt nicht berechtigt, irgendwelche Teile zur Reparatur oder zum Austausch bereitzustellen. Zu jedweder Reparatur oder Austausch ist VORAB das Einverständnis des Leasinggebers einzuholen.

Das ist bei allen gängigen Leasingverträgen so.

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 17. August 2023 um 00:26:16 Uhr:



Zitat:

@Melosine schrieb am 16. Aug. 2023 um 21:5:58 Uhr:


Felgen nicht mehr am Fahrzeug sind und weil der Leasingnehmer durch die Bereitstellung neuer Felgen

Siehe Leasingvertrag. Der Leasingnehmer ist überhaupt nicht berechtigt, irgendwelche Teile zur Reparatur oder zum Austausch bereitzustellen. Zu jedweder Reparatur oder Austausch ist VORAB das Einverständnis des Leasinggebers einzuholen.

Das ist bei allen gängigen Leasingverträgen so.

Lies doch bitte nochmal den Startbeitrag.
Wenn der Leasingnehmer aufgefordert wird, die beschädigten Felgen durch neue zu ersetzen, hat er Anspruch auf die alten. Ohne Wenn und Aber.

Wenn die Felgen ersetzt werden = kompletter Neupreis incl Montage würde ich auch sagen, die TE hat einen Anspruch auf die alten Felgen.

Ist es nur ein anteiliger Beitrag, quasi eine Wertminderung der Beschäftigten Teile hat sie Pech gehabt.

Auch wenn deine Rechtschutz erst in 3 Monaten aktiv ist, frag doch mal an was eine Beratung kostet, manche Automobilclubs bieten sowas auch an.

Zitat:

@Nina_93 schrieb am 15. Aug. 2023 um 12:33:51 Uhr:


Beim Gutachten wurden die Felgen stark bemängelt, welche ich nun im Wert von knapp 2,2k € neukaufen soll.

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 17. Aug. 2023 um 06:37:22 Uhr:


Wenn die Felgen ersetzt werden = kompletter Neupreis incl Montage würde ich auch sagen

In keinem Gutachten wird gefordert, dass der Kunde neue Felgen kaufen soll.

Natürlich wird es so abgerechnet, so dass das Fahrzeug wieder in den Zustand gesetzt werden kann, wie es bei Auslieferung auch war, nicht mehr und nicht weniger.

Im Forum Bereich Leasing wurde das schon x-mal durchgekaut, und es lief immer darauf hinaus, dass bezahlt werden muss.

Die glanzgedrehten Felgen sind nun mal großer Mist. Kann den Hype null nachvollziehen.

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Zitat:

@Melosine schrieb am 17. Aug. 2023 um 06:17:39 Uhr:


Lies doch bitte nochmal den Startbeitrag.
Wenn der Leasingnehmer aufgefordert wird, die beschädigten Felgen durch neue zu ersetzen, hat er Anspruch auf die alten. Ohne Wenn und Aber.

Ja, das hat die TE zwar so geschrieben. Ich gehe aber davon aus, dass sie lediglich die Neuanschaffung der Felgen zahlen soll, die aber nicht selbst besorgen soll.

So ergibt es sich ja auch aus der weiteren Schilderung.

Ziemlich viel Interpretation hier. Vielleicht kann der TE mal aufklären, ob er selber neue Felgen zu deren Komplettpreis bringen bzw. einen Felgensatz zum Neupreis zahlen muss (dann hat er Anspruch auf die alten), oder ob der Leasinggeber die Wertdifferenz will und seinerseits neue draufmacht (dann hat der TE keinen Anspruch auf die alten).

Das wird noch anders sein: der Leasingnehmer zahlt, und es kommen keine neuen Räder drauf (denn ich sehe da keinen Anspruch drauf, dass das Geld auch dafür verwandt werden muss - wie eine Beule in der Tür, da wird auch eine neue Tür abgerechnet, aber es besteht sicher nicht die Verpflichtung den Schaden auch zu beheben) - der Händler bekommt es günstiger aufgrund des Schadens. Und verkauft den dann wie er will - ich habe die feststehende Vermutung: die Räder werden nie ausgetauscht.

Dann ist es nur Ersatz der Wertdifferenz, denn der LG hat nach Ablauf der Leasingdauer keinen Anspruch auf einen Felgensatz in fabrikneuem Zustand.

Also erst mal vielen Dank für die ganzen Antworten hier!

Im Gutachten wurden die neuen Felgen mit dem kompletten Neupreis aufgeführt. Was an sich für mich auch Sinn macht, da man diese nicht reparieren darf. Dennoch sprach das Autohaus ständig von einer Wertminderung, was, wenn neue Felgen draufkommen, nicht stimmt. Da das Auto nun nach der Rückgabe dem Autohaus gehört (und nicht der Leasing, wie ich es erst vermutet hatte), haben die Entscheidungshoheit, was mit den alten Felgen passiert. Ich hätte vor Rückgabe direkt neue Felgen kaufen müssen, dann hätte ich die alten behalten dürfen.
Wirklich in Ordnung und nachvollziehbar finde ich das nicht, aber man lernt daraus.

Das Autohaus hat mir den Vorschlag gemacht, dass ich nun nachträglich neue Felgen kaufen darf, diese dann vor Ort inklusive Reifen ummontieren lassen soll und dann die alten mitnehmen dürfte. Auf meinen Gegenvorschlag, dass sie mir diese zusenden (Kosten komplett über mich), sind sie nicht nochmal eingegangen und wurden leider eher unhöflich und respektlos.
Long Story short: Ich zahl denen neue Felgen und hoffe, dass sie diese wirklich ersetzen und niemanden weiterhin abziehen..

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 18. August 2023 um 10:40:39 Uhr:


Dann ist es nur Ersatz der Wertdifferenz, denn der LG hat nach Ablauf der Leasingdauer keinen Anspruch auf einen Felgensatz in fabrikneuem Zustand.

Wenn es sich dann nur um eine Wertminderung handeln würde, sprich nicht den Kauf neuer Felgen zum vollen Neupreis, würde ich da auch voll mitgehen. So bleibt es für mich nicht nachvollziehbar.
Argumentation des Autohauses: Die Felgen dürfen nicht repariert werden und ich hätte ja vor der Rückgabe einfach neue kaufen können.

Vielleicht hat das Autohaus eigene Pläne...
Um das Repariertwerden geht es nicht, das ist eine rein formalisierte Schadensberechnung auf den Wert bei vertragsgemäßem Gebrauch nach Ablauf der Leasingdauer.
Das AH selber macht gar nichts, wie schon geschrieben wurde, die verkaufen das Auto mit den alten Felgen, nur ggf. billiger. Die Differenz sacken sie ein.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 18. August 2023 um 10:44:41 Uhr:


Vielleicht hat das Autohaus eigene Pläne...

So wird es sein. Bin selbst ein Fan von wirtschaftlichen Denken, aber Abzocke ist nicht okay. Aber da sitzen die leider am längeren Hebel. Lernfaktor bleibt 🙂

Ich sehe es so - man stellt sich auf der anderen Seite auf den Standpunkt, dass die Wertminderung dem Neupreis entspricht. Die Verpflichtung zum tatsächlichen Austausch ergibt sich auch daraus noch nicht.

Zitat:

@Nina_93 schrieb am 18. August 2023 um 10:40:41 Uhr:



Long Story short: Ich zahl denen neue Felgen und hoffe, dass sie diese wirklich ersetzen und niemanden weiterhin abziehen..

es ist doch nicht automatisch betrügerisch, wenn die Felgen nicht ersetzt werden. Jeder Kunde kann den Schaden sehen und sich entscheiden das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Es sieht natürlich so aus am Ende, dass der Wagen mit weniger Differenz verkauft werden wird mit beschädigten Felgen als Du an Minderung bezahlt hast. Kleinwagen sind immer noch gesuchte Mangelware und verhältnismäßig wertstabil, auch mit angeschrammten Felgen. Ich tippe weiterhin - die werden nicht ersetzt.

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