welches Tagfahrlicht am W 202
Möchte Tagfahrlicht an meinem W 202 installieren. Was gibt es in LED, was könnte man machen ?
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39 Antworten
Lass das Fahrzeug in knallrot folieren.
Dann braucht man kein Tagfahrlicht.
Zitat:
Original geschrieben von TEAM - T4 - 6072
Ich habe ein W 202 / 1995 kein 210.Zitat:
Original geschrieben von Dem-Anton-sein-Benz
Moin,die hier klick
kann man mit ein wenig Geschick unten in der Schürze neben die Gitter einbauen.
Sowas suche ich eben ail TFL ( RL und A Kennung) , aber für den w 202 , da finde ich nix.
Ich weiß das du keinen 210er hast. Die kann man aber trotzdem da einbauen. Hab ich schon mal irgendwo gesehen.
Zitat:
Original geschrieben von JGibbs
Lass das Fahrzeug in knallrot folieren.
Dann braucht man kein Tagfahrlicht.
Ja, wem sagst Du das ? Würde ich gern machen ...
Passende Lösung scheint ja keiner zu kennen. Gutaussehende gibt's auch nicht. Also, entweder basteln oder lassen...
Zitat:
Original geschrieben von TEAM - T4 - 6072
Die permanente Mehrbelastung , dann gengerell, mit 2 x 55 w = 110 w, in Bezug auf Verschleiß der Leuchtmittel (die dann nachts ggf. ausfallen), der Lima und des erhöten Benzinverbrauches ignorieren wir weg ?
Ja, und zwar weil die in keiner Relation zu Anschaffungspreis und Einbauzeit einer TFL-Lösung stehen.
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Ich habe hier noch etwas gefunden:
http://www.ebay.de/.../200926689243?...
Diese Streifen scheint man direkt unter dem Scheinwerfer anbringen zu können, das könnte ganz ok aussehen. 😛
Ist aber nur als Standlicht zugelassen...
Das steht da zwar, wie mir auch aufgefallen ist, weiter unten steht aber auch dass man es mit der Zulassung "ganz einfach ans Standlicht oder per Tagfahrlichtrelais direkt an die Batterie" anschließen kann.
Es ist doch erlaubt tagsüber mit Standlicht herum zu fahren, wieso sollte man eine als Standlicht zugelassene Leuchte dann nicht so anklemmen dürfen dass sie dauerhaft an ist?
Weil es NICHT erlaubt ist mit Standlicht zu fahren!
Auch nicht am Tage.
Dazu steht eine eindeutige Regelung in der Tat noch aus; wir haben nur andersrum die Pflicht, dass ab Eintreten der Dämmerung Standlicht allein nicht mehr reicht. Zu Standlicht am Tage gibt es aber kein explizites Verbot. Macht euch mal schlau 😁
Nur, 2 Dinge passen halt hier nicht zusammen - du kannst die Leuchte entweder als Standlicht anklemmen, dann ist sie abgenommen, aber es leuchten auch Schlusslichter und Kennzeichenbeleuchtung und du musst manuell auf Standlicht schalten. Oder du klemmst die als TFL an, dann ist die weiterhin nicht abgenommen. Denn wenn sie alleine an ist, ist das zwar nur so "hell" wie Standlicht, aber nicht geschaltet wie Standlicht - verständlich?
Klar wird das wohl kaum einem Menschen auffallen, aber zweifelhaftes Risiko für diesen Christbaumlook einzugehen, wäre es mir definitiv nicht wert.
Hinweis : Den Rechtsbegriff " Standlicht" gibt es in ( D ) nicht. Hier wird von Begrenzungsleuchten gesprochen. Begrenzungsleuchten allein dürfen dann gefahren werden, wenn keine Lichtpflicht ( Dunkelheit,Wetter udg.) besteht. Das ist durchaus verbindlich geregelt, schon lange.