ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Welches Schild zählt?

Welches Schild zählt?

Themenstarteram 1. Juli 2016 um 8:53

Hallo zusammen,

habe hier vorhin ein Knöllchen erhalten. Ich parke dort mit Bewohnerausweis. Das uneingeschränkte Halteverbotsschild wurde wohl in den letzten Tagen dort montiert und das sonst gültige Schild nicht überdeckt. Das grenzt schon wieder mal stark an Abzocke. Meint ihr, es lohnt dagegen vorzugehen?

Streng genommen könnte man sagen, das uneingeschränkte Verbot kommt nach dem eingeschränkten und ist somit gültig, aber es wurde weder das alte überdeckt noch sonst irgendwelche einfach zu erkennendne Hinweise ausgeschildert.

Bin auf Eure Meinung gespannt.

Beste Antwort im Thema
am 1. Juli 2016 um 9:05

Es sind doch verschiedene Uhrzeiten angeben... Einfach mal lesen was auf den Schildern steht?

24 weitere Antworten
Ähnliche Themen
24 Antworten

Zitat:

@MausHause schrieb am 1. Juli 2016 um 11:09:42 Uhr:

Wie würdest Du es denn einfacher ausschildern wollen?

Na so, bis man kapiert hat, wie das genau geregelt ist, hat die Politesse schon längst nen Knöllchen hinter den Wischer geklemmt. :D

am 2. Juli 2016 um 23:31

Ich habe nie kapiert, ob ein zweites Zusatzschild sich auf das Hauptschild oder das erste Zusatzschild bezieht.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 1. Juli 2016 um 14:45:15 Uhr:

Ist doch mittlerweile egal, was irgendwo rumsteht oder gemalt ist. Juckt doch eh niemanden mehr.

90% der Masse aller Verkehrsteilnehmer juckt das. Die anderen zahlen!

Und sind dann die Opfer. Weil sie ja abgezockt werden.

:confused::confused::confused:

Wann hast du eigentlich jetzt die Knolle genau bekommen? Es gibt ja durchaus Zeiten wo du da parken darfst.

Kann mir mal jemand von den Schild-Verstehern erklären, was die Einschränkung "auf dem Seitenstreifen" dort soll? Ist der Seitenstreifen das, wo die Autos stehen? Oder ist der Bürgersteig gemeint? Gilt das Verbot jetzt nur auf dem Seitenstreifen? Und wie um alles in der Welt soll das jemand verstehen, der die deutsche Sprache nicht spricht?

am 4. Juli 2016 um 7:15

an deiner Stelle würde ich dagegen vorgehen; du musst ja nicht jedes knöllchen wahllos akzeptieren..wenn das Schild zu der Uhrzeit tatsächlich nicht gegolten hat dann hast du eine Chance das nicht bezahlen zu müssen...

es kann ja auch durchaus sein das das absolute Halteverbot mit der Baustelle links zusammen hängt aber dann hätte man das Schild besser an dem weiteren Halteverbotsschild angebracht.Meiner Meinung nach hat es auf jeden Fall mit der Baustelle zu tun, das es über Tag dort nicht zu Engpässen kommt.

Es gibt 2 Verbote:

das allgemeine , uneingeschränkte Halteverbot und das eingeschränkte für Anwohner.

Nur die Anwohner dürfen zu bestimmten Zeiten dort stehen.

Der Seitenstreifen ist praktisch der Gehweg.

Grundsätzlich gelten Schilder nur auf der Straße. Wenn sie auf dem Seitenstreifen gelten sollen, muss man das extra ausschildern. Mit einem Gehweg hat das aber nichts zu tun.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 4. Juli 2016 um 10:22:37 Uhr:

Es gibt 2 Verbote:

das allgemeine , uneingeschränkte Halteverbot und das eingeschränkte für Anwohner.

Nur die Anwohner dürfen zu bestimmten Zeiten dort stehen.

Der Seitenstreifen ist praktisch der Gehweg.

Das absolute Halteverbot gilt in den angegeben Uhrzeiten für alle. Das eingeschränkte Halteverbot gilt an den anderen ausgeschilderten Zeiten, allerdings dürfen Anwohner mit der genannten Parkausweisnummer zu diesen Zeiten parken. Es wäre ja Quatsch, wenn nur für Anwohner das eingeschränkte Halteverbot gelten würde, und alle anderen dürfen parken. Oder meintest du das so?

Der Gehweg ist übrigens ganz bestimmt nicht der Seitenstreifen, ein Gehweg bleibt ein Gehweg. Wenn da drauf geparkt werden darf, dann muss das auch so ausgeschildert sein. Ansonsten absolutes No-Go...

Deine Antwort
Ähnliche Themen