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Welchen Preis für W220 S500, 8 Zylinder, BJ 2000, ohne TÜV?

Mercedes S-Klasse W220

Hallo allerseits,

mein Vater ist mit o. g. Wagen nicht mehr über den TÜV gekommen. Festgestellte Mängel: 602 Rahmen - Korrosion: Aufbau Unterboden. Nun möchte er ihn verkaufen. Zu welchem Preis kann man ihn anbieten? Kilometerstand: 106.800

VG und danke

Kessy

Beste Antwort im Thema

Geh doch mal zu einer echten Hinterhof Schrauberbude und frage was es kostet das Teil für 2 Jahre, ohne Vergoldung durch den TÜV zu bringen. Müssen ja keine Originalteile sein, und die Schweller, die meist hin sind, kann man nach dem schweißen hinter den Plastikverkleidungen verstecken, also optisch ok. Die Traggelenke, sind ein altes Leiden, aber das kann ein markenloser Schrauber auch. Schätze mal 250€ plus Teile. Die potentiellen Käufer über mobile ohne TÜV willst du nicht in deinem oder dem Haus deiner Eltern haben!!!!! Das sind knallharte, meist unsympathische Abzocker. Wenn dir den Wagen einer für 1.500-2.000€ durch den TÜV bringt, dann ist das für deinen Vater da beste Geschäft. Er kennt das Teil, es ist ein bequemes komfortables Teil. Denn was macht er am Ende ohne Auto und 1.500-2.000€ in der Tasche? Kauft er sich dann ein Pedelec davon????

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Hey Sylvia,

Glückwunsch zu erzielten Höchstpreis..... mehr als ich gedacht habe.

Dafür gibt es vorgefertigte Kaufverträge vom ADAC..... die kann man auch online runterladen und die Daten des Käufers (Personalausweis und Führerschein vorlegen lassen!), des Fahrzeugs, des Verkäufers und auch die bekannten Mängel eintragen. Dann Datum und Uhrzeit der Übergabe eintragen und unterschreiben lassen. Sind auch Abschnitte dabei, welche man dann an die Zulassungsstelle und die Versicherung schickt. So vermeidet man hinterher unnötigen Streß und Scherereien.

Habe schon einige Fahrzeuge verkauft und damit bisher nur gute Erfahrungen gemacht.

Alle Fahrzeuge waren für eine Probefahrt und für die Überführung noch angemeldet, denn abgemeldete Fahrzeuge verkaufen sich auf dem Privatmarkt deutlich schlechter.

Ich weiß, dieser Ratschlag kommt zu spät; aber vielleicht fürs nächste Mal.....oder es hilft einem anderen, der gerade sein Fahrzeug verkaufen will....

Grüße,

Jürgen W. aus P. :cool:

Sylvia??? Habe ich da was verpasst??? ;)

Vielleicht interessiert es ja jemanden wie hier ein Fahrzeugverkauf mit Uebergabe an den neuen Besitzer funktioniert.

Alsooooo, es gibt im Grund 2 Varianten.....die eine ist die bei der beide Parteien aus dem gleichen Emirat stammen.

In dem Fall trifft man sich bei der Zulassungsstelle, die gleichzeit auch die HU durchfuehrt; ist ganz praktisch.

Vor der Umschreibung auf den neuen Kaeufer braucht man erstmal neuen TÜV, egal ob der jetzt erst vor wenigen Monaten gemacht wurde; dies ist die Pficht des Verkaeufers.

Als naechstes eine KFZ-Versicherung, die man auch bei der Zulassungsstelle bekommt, wenn man moechte.

Allerdings sind die dort tuerer als auf dem freien Markt; ich fuer meinen Teil schliesse die immer online ab.

Fuer die Zulassung selbst braucht der Kaufer also den TÜV Bericht, den Versicherungsschein (welcher der Zulassung aber auch schon electronisch von der Versicherung uebermittelt wurde) eine Kopie des Reisepasses mit dem Residenz Visum, die Emirates ID (emiratischer Personalausweis) sowie den gueltigen Fuehrerschein.

Als Verkauefer brauche ich lediglich die Kopie des Reisepasses sowie die Emirates ID.

Dann wird am Schalter bei der Zulassung die Uebergabebescheinigung von beiden Parteien unterschrieben und schon hat das Auto einen neuen Besitzer.

Die 2. Version ist die, das der Kauefer aus einem anderen Emirat kommt.

In dem Fall ist der Ablauf fast gleich, also neuer TÜV und alle anderen Dokumente, allerdings kann das Auto bei der Abmeldung nicht gleich auf den neuen Kaeufer uebertragen werden, sondern es wird ein sogenanntes "Transfer Nummernschild" fuer 5 Tage ausgestellt.

In der Zeit hat der Kaeufer die Gelegenheit das Fahrzeug in seinem Emirat zuzulassen.

Die Uebergabe an den Kaeufer erfolgt allerdings schon bei der Zulassungsstelle bei der auch die HU erfolgt.

Klingt alles etwas kompliziert, aber wenn man es paar mal gemacht hat ist es easy.

Ach ja, fast vergessen.....bei der Zulassungsstelle gibt es auch einen VIP Schalter; dort wird alles fuer einen erledigt, wenn man moechte.

In dem Fall gibt man Auto und Papiere ab und wartet bis man aufgerufen wird; unterschreiben, bezahlen und das war's.

Im Anhang ein Photo von einem typischen Transfer Nummernschild; es ist in der Regel blau und hat die Buchstaben TRF drauf.

Ebenfalls ist dort ein Sticker mit dem Datum der Gueltigkeit drauf; ich habe meinen Abgemacht ;)

LG Werner

Dscf0262
Tasjeel

Zitat:

@motylewi schrieb am 25. September 2017 um 11:20:08 Uhr:

Lustig wird's erst wenn er einen Unfall baut oder ein paar Radar Boxen testet.

Natürlich hast du den Kaufvertrag, aber trotzdem bekommst erstmal du Post und darfst alles erklären.

So einen Fall hatte ich mal. Auto für 300 Euro verkauft, Käufer hat mich angefleht ihm die Kennzeichen nur übers Wochenende draufzulassen, damit er das Auto überstellen kann, sonst kann er es nicht nehmen. Montag kam er dann freudestrahlend mit den Kennzeichen und meinte er hat einen 7er BMW gerammt...

Habe auch bei der Versicherung angerufen. Die meinten der Schaden geht voll auf mein Konto. Ich kann höchstens zivilrechtlich von dem Käufer Schadenersatz fordern, was natürlich recht sinnlos gewesen wäre.

Ja, man sollte sich prinzipiell auf sowas nicht einlassen, aber nachmal ist man zu gutmütig oder -gläubig, oder wie in unserem Fall einfach gedankenlos (man könnte auch sagen "doof" ;)).

Bis jetzt haben wir noch keine Mail mit der Abmeldung von dem Käufer erhalten.

Gruß

Kessy

Zitat:

@Bamberger_1 schrieb am 25. September 2017 um 11:24:34 Uhr:

Anzeige bei der Polizei wegen Diebstahl der Nummernschilder, wenn der Käufer nicht in den nächsten Tagen die Abmeldung bestätigt.

Gute Idee! Das werden wir auch tun. Wie lange würdest du warten?

Gruß

Kessy

Zitat:

@Juergen-Z3 schrieb am 25. September 2017 um 11:33:08 Uhr:

Hey Sylvia,

Glückwunsch zu erzielten Höchstpreis..... mehr als ich gedacht habe.

Dafür gibt es vorgefertigte Kaufverträge vom ADAC..... die kann man auch online runterladen und die Daten des Käufers (Personalausweis und Führerschein vorlegen lassen!), des Fahrzeugs, des Verkäufers und auch die bekannten Mängel eintragen. Dann Datum und Uhrzeit der Übergabe eintragen und unterschreiben lassen. Sind auch Abschnitte dabei, welche man dann an die Zulassungsstelle und die Versicherung schickt. So vermeidet man hinterher unnötigen Streß und Scherereien.

Habe schon einige Fahrzeuge verkauft und damit bisher nur gute Erfahrungen gemacht.

Alle Fahrzeuge waren für eine Probefahrt und für die Überführung noch angemeldet, denn abgemeldete Fahrzeuge verkaufen sich auf dem Privatmarkt deutlich schlechter.

Ich weiß, dieser Ratschlag kommt zu spät; aber vielleicht fürs nächste Mal.....oder es hilft einem anderen, der gerade sein Fahrzeug verkaufen will....

Grüße,

Jürgen W. aus P. :cool:

Hallo Jürgen, grüß dich!

Vertrag hatten wir von Mobile.de ausgedruckt, der beinhaltet das Gleiche. Kopien habe ich per Mail an die Zulassungsstelle und Versicherung gesendet (gescannt). Ja, Vertrag ist extrem wichtig! Sagte auch die Angestellte von der Versicherung.

Ich hoffe nur, dass das Fahrzeug so nicht in die Ostblockstaaten geht, da soll es jedenfalls nach Aussage des Käufers hin. Naja, warten wir mal ab....

LG

Sylvia

Zitat:

@scottydxb schrieb am 25. September 2017 um 12:32:42 Uhr:

Sylvia??? Habe ich da was verpasst??? ;)

Vielleicht interessiert es ja jemanden wie hier ein Fahrzeugverkauf mit Uebergabe an den neuen Besitzer funktioniert.

Alsooooo, es gibt im Grund 2 Varianten.....die eine ist die bei der beide Parteien aus dem gleichen Emirat stammen.

In dem Fall trifft man sich bei der Zulassungsstelle, die gleichzeit auch die HU durchfuehrt; ist ganz praktisch....

Hallo Werner, ganz herzlichen Dank für die exakte Beschreibung! Gut, der TÜV war in unserem Fall sowieso hinfällig...Aber ich denke, diese Typen haben doch immer solche Nummernschilder greifbar? Oder müssen die für jedes Auto gesondert ausgestellt werden?

LG

Kessy

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