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Welchen Führerschein brauche ich für ein multicar
Moin liebe Comunity!
Ich habe mir ein Relativ großes Grundstück gekauft mit anliegemden
Straßen. Nun habe ich einen Brief von der Straßenmeisterei bekommen das ich mich darum kümmern muss das diese Straßen sauber und ordentlich gehalten werden, dafür will ich mir ein Multicar kaufen. meine Frage ist nun welchen Führerschein ich für dieses Tolle Gerät brauche
Beste Antwort im Thema
Leute es ging hier eigentlich darum welcher schein für ein multicar nötig ist. ??
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26 Antworten
Moin Moin !
Zitat:
nöö das darf jeder auch mit ce , zu werkstattzwecken oder überführungsfahrten, sollte nur ein veto sein das es nix mit dem gewicht zu tun hat
Falsch !
Zitat:
Werkstattfahrten ausschließlich von Werkstätten, bzw. natürlich den angestellten (das Gebäude/Betrieb kann ja keinen Bus fahren). Du müsstest also wie ich als KFZler tätig sein und darfst dann BUS Fahren, aber ausschließlich zu Werkstatt / Überprüfungsfahrten, aber NICHT zu Überführungsfahrten
Da hätte ich dann doch gerne mal eine gesetzliche Regelung !
Ich kenne nur eine : Mit der Schlüsselzahl 172 zu CE sind Überführungen ,Probefahrten und dergleichen möglich. Fehlt diese ,ist bei 8 Personen (bauartbedingt !!! ) Schluss, mit Schlüsselzahl 171 bei 16 Personen.
MfG Volker
Hallo Freunde der leichten Unterhaltung,
Hallo Poe,
zum Thema im Thema kann ich keine Angaben machen,
aber zu deiner Frage kann ich versuchen etwas beizutragen.
Da du nur nach Multicar fragst nehme ich als Beispiel das beliebte M25. Das hat ein zgG von 3950KG, aber fast alle in privater Hand sind auf 3500Kg oder weniger angelastet.
Damit ist:
Ein fahren mit "B" möglich, der Intervall zur HU ist nur alle 2 Jahre anstatt jährlich und Steuerlich ist es etwas günstiger.
Wenn Du uns verräts welches Du ins Auge gefasst hast, M22/M25/M25-91/M26/ oder gar ein Fumo kann man auch noch genauer Antworten.
So denn,
Skyport
Hallo
75 Nur Fahrzeuge der Klasse D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1)
171 Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste
172 Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Kasse D, jedoch ohne Fahrgäste
Es steht nirgendwo 16 Personen, sondern 16 Sitzplätze
Es steht auch nirgends was von Überführungsfahrten, Werkstattfahrt usw.
Also bei mir steht bei C die 172 also darf ich einen leeren Bus fahren soweit ich will.
Die Klassen D,D1,DE usw. sind praktisch die Erlaubnis zur Personenbeförderung.
mfg
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 28. September 2016 um 11:57:44 Uhr:
Moin Moin !
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 28. September 2016 um 11:57:44 Uhr:
Zitat:
nöö das darf jeder auch mit ce , zu werkstattzwecken oder überführungsfahrten, sollte nur ein veto sein das es nix mit dem gewicht zu tun hat
Falsch !
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 28. September 2016 um 11:57:44 Uhr:
Zitat:
Werkstattfahrten ausschließlich von Werkstätten, bzw. natürlich den angestellten (das Gebäude/Betrieb kann ja keinen Bus fahren). Du müsstest also wie ich als KFZler tätig sein und darfst dann BUS Fahren, aber ausschließlich zu Werkstatt / Überprüfungsfahrten, aber NICHT zu Überführungsfahrten
Da hätte ich dann doch gerne mal eine gesetzliche Regelung !
Ich kenne nur eine : Mit der Schlüsselzahl 172 zu CE sind Überführungen ,Probefahrten und dergleichen möglich. Fehlt diese ,ist bei 8 Personen (bauartbedingt !!! ) Schluss, mit Schlüsselzahl 171 bei 16 Personen.
MfG Volker
Fahrerlaubnissverordnung §6 Absatz (4)
Ich kenn die Schlüsselzahl auch, aber in der FeV steht nicht drinn das die im Führerschein stehen muss.
Hallo
@ Zoker
Wo sollen die den sonst stehen, etwa in der Zeitung?
wenn die nicht eingetragen sind hast du bei einer Kontrolle erst mal ein Problem
sind doch Ergänzungen zu den FS-klassen.
Ich seh das so , das wenn du den FS nach einem Stichtag gemacht hast, einfach die Schlüsselzahl nicht auf dich zutrifft.
Bei der heutigen Fahrerlaubnisverordnung blickt doch keine S.. mehr durch.
selbst unsere Rennleitung hat ihre Probleme damit und müssen dann erst nachschlagen.
Was soll dann Otto normalverbraucher tun.
mfg
Moin Moin !
Zitat:
Fahrerlaubnissverordnung §6 Absatz (4
Ja Danke, das ist die gesetzliche Regelung, die meinte Mark-86 wohl, die kannte ich nicht.
Zitat:
Ich kenn die Schlüsselzahl auch, aber in der FeV steht nicht drinn das die im Führerschein stehen muss.
Sonst wäre sie ja sinnlos !
Ich glaube aber ,du meinst etwas anderes : Weil die Möglichkeit schon in der FEV §6 geregelt ist, braucht es keinen Extraeintrag der Schlüsselnr. 171/172.
Das ist nicht richtig ,weil ohne diese Schlüsselzahlen nur Probefahrten von dafür geeigneten Personen möglich sind. Wer jedoch diese Schlüsselzahlen hat, darf ausser Probefahrten auch sämtliche anderen Fahrten durchführen ,solange er keine Personen transportiert.
Zitat:
Es steht nirgendwo 16 Personen, sondern 16 Sitzplätze
Nicht richtig:
"""
Klasse C
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
"""
"""
Klasse D
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer und
auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
"""
MfG Volker
Um die Verwirrung noch zu vergrößern: "ohne Fahrgäste" bedeutet nicht zwangsläufig "leer". Es darf zum Beispiel ein zweiter Fahrer bei einer Überführungsfahrt dabei sein, oder bei einer Probefahrt eine Person, die schaut wo es hinten rechts klappert o.ä.
Hallo
@schreyhalz
"Ich kenne nur eine : Mit der Schlüsselzahl 172 zu CE sind Überführungen ,Probefahrten und dergleichen möglich. Fehlt diese ,ist bei 8 Personen (bauartbedingt !!! ) Schluss, mit Schlüsselzahl 171 bei 16 Personen."
Bei den Schlüsselzahlen steht nicht 16 Personen sondern Sitzplätze, dies hatte ich gemeint.
Und dann ist dies auch eine andere Zahl, Ich glaub 75.
Aber Aufpassen es gibt nationale Schlüsselzahlen und welche von der EU
mfg
Zitat:
@Focus2fan schrieb am 29. September 2016 um 00:10:43 Uhr:
Hallo
@ Zoker
Wo sollen die den sonst stehen, etwa in der Zeitung?
wenn die nicht eingetragen sind hast du bei einer Kontrolle erst mal ein Problem
sind doch Ergänzungen zu den FS-klassen.
Ich seh das so , das wenn du den FS nach einem Stichtag gemacht hast, einfach die Schlüsselzahl nicht auf dich zutrifft.
Bei der heutigen Fahrerlaubnisverordnung blickt doch keine S.. mehr durch.
selbst unsere Rennleitung hat ihre Probleme damit und müssen dann erst nachschlagen.
Was soll dann Otto normalverbraucher tun.
mfg
Die Schlüsselzahlen 171 u. 172 gelten nur für Führerschein bis 1998, das steht auch im Anhang zur FeV. Die FeV gilt für Führerscheine nach 1998, die alten werden entsprechend mit den Schlüsselzahlen angepasst. Die Schlüsselzahlen sind auch für Übergangslösungen (z.b. CE 79). Wenn es einschränkungen geben würde würde der Verweis auf die Schlüsselzahlen drinn stehen, so wie in anderen Kapitel das der fall ist. Wer den Führerschein nach 1998 nach der neuen Regelung gemacht hat, für den gilt das Kapitel 4 so wie es da steht, also darf er einen Bus mit LKW Führerschein fahren ohne das er die Schlüsselzahlen eingetragen hat.
Es ist doch recht einfach in der FEV geregelt:
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html
Zitat:
Klasse C:
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Das ist KEIN Buss...
Außer, er hat weniger wie 8 Sitzplätze (plus Fahrer).
Zitat:
(4) Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E berechtigen im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen – gegebenenfalls mit Anhänger – mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.
Und da steht "zur Überprüfung des technischen Zustandes". Ganz einfach. Von Überführungen steht da nichts.
Haben wir also im CE nicht die Schlüsselnummer 171, bzw. 172 eingetragen, dürfen wir Busse ausschließlich zur Überprüfung fahren. Nur leer, und keinesfalls zur Überführung. Nur mit den Schlüsselnummern dürfen Busse leer gefahren werden, und dass dann nicht nur zur Überführung, sondern so viel man Lust hat, Bus zu fahren.
Leute es ging hier eigentlich darum welcher schein für ein multicar nötig ist. ??
Moin Moin !
Zitat:
Leute es ging hier eigentlich darum welcher schein für ein multicar nötig ist. ?
Völlig richtig ! Aber da der TE sich nicht mehr meldet und verrät, als was sein Wunschfzg zugelassen ist , wie schnell es ist und welches zGG es hat, können wir die eigentliche Frage nicht beantworten und halten den Beitrag dadurch am Leben , indem wir benachbarte Fragen erörtern und ganz allgemein Themen erörtern, die die Welt verbessern :D
Zitat:
Haben wir also im CE nicht die Schlüsselnummer 171, bzw. 172 eingetragen, dürfen wir Busse ausschließlich zur Überprüfung fahren. Nur leer, und keinesfalls zur Überführung. Nur mit den Schlüsselnummern dürfen Busse leer gefahren werden, und dass dann nicht nur zur Überführung, sondern so viel man Lust hat, Bus zu fahren
Genau so sieht das aus !
Mfg Volker