Welchen Anhänger darf ich ziehen? Klasse B

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo miteinander und entschuldigt bitte im Vorfeld das bestimmt schon 1000 mal gefragte Thema.
Ich habe im Vorfeld Bekannte, Verwandte, Gute Frage und auch eine Fahrschule gefragt, jeder sagt etwas anderes. Ihr seit meine letzte Hoffnung 🙂).

Ich Besitze die Führerscheinklasse B seit 2011. Ich möchte mir nun zu meinem Megane 3 Grandtour einen Anhänger kaufen. Ich habe letzte Woche eine Kupplung hierfür nachrüsten lassen.
Ich würde gerne wissen Welchen Hänger ich maximal ziehen darf.
Hier die Daten meines Fahrzeuges.

Fahrzeug Leergewicht: 1364 Kg.
Technisch zugelassene Gesamtmasse des Fahrzeugs: 1860 Kg.
Stützlast: 75 Kg.
Angängerlast gebremst: 1500 kg
Anhängerlast ungebremst: 680 kg
Unter Bemerkungen im Fahrzeugscheinen steht: Technisch zugelassene Masse der Zugkombination: 3150 Kg

So ich hoffe ich habe nichts vergessen.
Ich bin bislang so vorgegangen das ich die 1860 kg minus die 3150 kg der technisch zugelassenen Masse der Zugkombination genommen habe. Das würde bedeutet ein Hänger mit maximal 1290 Kg.

Jedoch meinten einige Freunde ich müsste 3500 kg (max. klasse B) minus die Gesamtmasse des Fahrzteuges 1860 rechnen. Das wären 1640 Kg. Wenn ich es rech verstehe 1500 Kg, wegen der maximalen gebremsten Anhängerlast.

Ich weiß nicht welche 100 verschiedenen Rechnungen ich noch gehört hatte. Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen, ich wäre sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen Fo0

Beste Antwort im Thema

Da hast du wiederum Recht nur auf einem Ungebremsten Anhänger ist das nochmals um ne ecke gravierender.
Bin selbst Berufskraftfahrer und kenne mich da sehr gut aus darum rate ich jedem der einen Anhänger kauft wenn dann mit Bremse es schont das Zugfahrzeug und die Sicherheit ist ungemein besser.

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Dieses Angebot habe ich bei mobile.de gefunden:

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Preis: 1.495 €

Mhm die beiden sind leider über 3 Autobahnstunden von mir Entfernt.
Ich suche im Umkreis von 92224.
Danke dennoch!

Zitat:

@Fo0 schrieb am 23. Januar 2017 um 20:11:22 Uhr:


...92224...

Haha...a Amberger... kannst ja mal rüber nach Weiden fahren... von dem hier http://www.anhaengerzentrale-hochdorf.de/Start/ sieht man etliche Anhänger rumfahren.

Umsehen schadet nicht... vielleicht steht ja was passendes aufm Hof...

@Fo0

Gerade gefunden #ebaykleinanzeigen https://www.ebay-kleinanzeigen.de/.../582427785-276-5851

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Zitat:

@Fo0
Ich suche im Umkreis von 92224.
Danke dennoch!

Hast Du mal bei dem verlinkten Händler in Deiner Region in den Kleinanzeigen gesucht? Dort gibt es vergleichbare Angebote von Unsinn und Humbaur. Ist sicher näher als Seesen im Harz.

Hallo

Ich bin soeben mit meinem neuen Hänger zurück.
Es ist ein wm meyer Typ B 1330-151, (1300kg) geworden, ich denke der ist in Ordnung.

Wurde übrigens wie gast356 empfohlen hat in Pirk (Hochdorf) gekauft, kann ich absolut empfehlen.
Muss jetzt nur noch zugelassen werden.

Ich möchte mir noch einen Anhänger Hochbau basteln. Den ich dann mit LKW Folie "umwickle". Der Händler sagte dies kann ich machen bis zu einer Höhe von 2 Metern, nur weiß ich nicht ob er vom Boden des Hängers oder von der Straße meinte. Das ganz hat noch Zeit.

Ich danke euch allen nochmals für die vielen hilfreichen Antworten & Tipps.
Bis bald, Fo0.

...bzgl. Stützlast... eigentlich das wichtigste Thema beim Anhänger-Fahren - dabei kannste alles was Du zu irgendwelchen Bußgelder gelesen hast getrost vergessen.

Sieh nur zu, dass Du niemals eine negative Stützlast (=Deichsel steigt z.B. durch zuviel Gewicht im Heck des Anhängers von selbst nach oben) rumfährst... das wird richtig gefährlich!

Ein Anhänger mit negativer Stützlast fängt ab einer bestimmten Geschwindigkeit an zu schleudern... ich hatte das mal (vor Jahren)... bis knapp 60km/h war noch alles gut, beim Beschleunigen auf knapp über 60km/h hab ich innerhalb von Bruchteilen von Sekunden 2 Autobahnspuren und viel Schweiß, Panik & Gefühl gebraucht um die Fuhre wieder unter Kontrolle zu bringen - stur zu bremsen verschlimmert das Problem!
Eine sehr tükische Situation, die zu den häufigsten Ursachen für Unfälle mit Anhängern zählt.

Daher lieber ein paar Kilo mehr Stützlast als zu wenig... aber auch nicht soviel, dass die Hinterachse vom Auto bis in die Anschlagspuffer einfedert.

Wenn man den Anhänger von der Gewichtsverteilung so läd, dass ein normal gebauter Mensch die Deichsel anheben kann, aber dabei auch etwas Gewicht (mindestens 25 Kilos bzw. lieber etwas mehr!) spürt paßt das.

Irgendwo im vorderen Bereich des Anhängers wirst Du wahrscheinlich ein Schild / einen Aufkleber finden... da steht so ungefähr drauf "...Mindeststützlast von 4 % des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers vor; sie braucht aber 25 kg nicht zu überschreiten"... dbaei gehts genau um das Thema.

Dann sag ich ma Glückwunsch zum neuen Anhänger.

habe mich heute bereits an die arbeit gemacht und eine Spriegel gebaut. Ist noch nicht ganz fertig, wollte das eigentlich morgen erledigen. Nun habe ich gerade wegen einer LKW Plane nachgesehen.

Leider ist das bei den Maßen des Hängers keine günstige Angelegenheit.
Gibt es da vielleicht eine günstigere Alternative als LKW Planen? Wenn ja welche wären das?

Hab das Gestell (Alles aus normalen Stahl profielen) jetzt ab dem Boden des Hängers 170 cm Hoch gemacht. Breite ist 150 cm und Länge 310 cm. Im Internet errechnet sich hierfür ein Preis AB 250 Euro aufwärts.

LG Fo0

Ich bin her habe mir bei e bay eine Plane gross genug besorgt für schmales Geld und Baue mir meinen Plane selbst .
Vorraussetzung du kannst mit einem Heislüftfön umgehen .
Eine passende Rolle aus Holz dazu das man die Beiden erhitzten Hälften zusammen drücken kann und schon geht sie los die Bastellei.

Oder du besorgst dir Planen Kleber und bepinselst eine seite davon dann löst sich die eine Planen schicht an und man kann beide Hälften zusammen Kleben .
Machbar ist hier alles.

Ich hänge mich mal hier an. Ich besitze auch nur den B im Schein und A.

Ich möchte gern wissen ob ich mit "normalen" B Führerschein einen Motorradanhänger ziehen darf. Eigentlich ja, also bis 750 kg Gesamtgewicht Anhänger oder Zugfahrzeug und Anhänger darf ein Gesamtgewicht nicht über 3,5 Tonnen überschreiten.


z.B. mein Fahrzeug wiegt ohne Innsaßen und deren Krempel (Leergewicht): 1340 kg
Stützlast: 75 kg
zulässige Anhängerlast gebremst: 930 kg
zuläsige Anhängerlast ungebremst: 550 kg

Theorie:

3500 kg - [1340 Kg Auto + (2 x 80 kg Personen) + (2 x 20 kg Gepäck?) + (2 x 200 kg Motorräder) + 150 kg Anhänger geschätzt] = ca. 1410 Kg übrig.

d.h.
a) ich könnte schwereren Anhänger ziehen. z.B. einen gebremsten, welcher nicht über 750 kg Gesamtgewicht kommt?

und

B) wie ermittel ich die sich zu ergebene Stützlast theoretisch?

...Deine Rechnung ist falsch. Wenn es um die Führerscheinklasse geht ist immer das zul.Gesamtgewicht ausschlaggebend... da ist es egal wie schwer Deine Insassen, Dein Gepäck, etc ist.

zul. Gesamtgewicht (Auto) + zul. Gesamtgewicht (Anhänger) < oder = 3500kg

Das tatsächliche Gewicht ist nur interessant, wenn es um die zulässige Anhängelast eines Autos geht... mein V50 darf z.B. gebremst 1.500kg ziehen. Da darf ich aber auch einen Anhänger dran kuppeln der ein zul.GG. von 2.000kg hat... allerdings darf dann nicht die komplette Nutzlast des Anhängers genutzt werden... offiziell dürfte ich nur bis Leergewicht (Anhänger) + Zuladung = 1500kg aufladen.
Ich glaub die Stützlast dürfte man noch dazuzählen... also 1500kg + Stützlast, da die Stützlast ja wie bei einem Sattelzug auf dem Zugfahrzeug lastet.

Nur mal so als weiteres Beispiel bzgl. der Führerscheinklasse... ziehen dürftest Du mit einem B diesen Zug nicht mehr... zul.GG. (Auto, V50) 1.960kg + zul. GG. (Anhänger) 2000kg = 3960kg > 3500kg

Ich habe mal gegoogelt. Und unter Bußgeldkatalog 2017 habe ich folgendes gefunden:

Besitzer vom Führerschein der Klasse B dürfen folgende Anhänger fahren:

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg oderAnhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, wenn die Kombination von Hänger und Pkw maximal 3.500 kg beträgt.

D.h. Ich dürfte auch "schwere" Anhänger als 750 kg GM fahren. Solange dies mit dem Auto nicht über 3,5 kommt. Allerdings darf ich nach dem Fahrzeugschein hinterlegten zulässigen GM Zahlen nicht darüber kommen bei dem Anhänger?

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